Intensiv Training W&G

Kartei Details

Karten 29
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 20.02.2018 / 22.02.2018
Weblink
https://card2brain.ch/box/20180220_versicherungen_allgemein_wichtige_begriffe
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Zeitwert-Versicherung

vergütet dem Wiederbeschaffungswert des versicherten Gegenstandes (=Anschaffungswert - Wertverminderung)

-> Typisch für alle Motorfahrzeug-Versicherungen
 

 

Neuwert-Versicherung

Vergütet den WIederbeschaffungswert des versicherten Gegenstandes (Preis für Neuanschaffung heute)

-> Typisch für Hausratversicherungen

Franchise

TOtale Kostenbeteiligung des Versicherten an Schadenzahlungen pro Kalenderjahr. DIe Versicherung übernimmt eine Leistung erst, wenn der Franchise-Betrag aufgebraucht ist.

-> typisch bei der Krankenkasse

Selbstbehalt

Betrag, der bei jedem Schadensfall selbst zu tragen ist.

Zweck: -bessere Vorsicht; -Vermeidung von kleinen Schadenanzeigen.

Typisch für Hausratversicherung: Motorfahrzeugversicherung; obligatorisch bei der Krankenkasse

Überversicherung

Die Versicherungssumme ist höher als der Wert des versicherten Gegenstandes.

Unterversicherung

Die Versicherungssumme ist tiefer als der Wert des versicherten Gegenstandes.

Doppelversicherung

Für eine Sache ist mehr als eine Versicherung abgeschlossen worden. Im SChadensfall wird der Schaden aber nur 1x bezahlt. z.B. anteilsmässig von den beteiligten Versicherungen

Bonus-Malus-System

Unfallfreie Fahrer werden mit einer Prämienreduktion belohnt.

Fahrer mit Unfällen mit einer Prämienerhöhung bestraft. Üblich bei Motorfahrzeug - Haftpflichtversicherungen und bei Vollkaskoversicherungen

Regress

Falls ein Versicherter sich grob-fahrlässig oder strafbar verhalten hat, kann die Versicherung nach Bezahlung des Schadens einen Teil vom Versicherten zurückverlangen

Elementarschäden

Schaden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden.

Mobiliarversicherung

=Hausratversicherung

für SChäden an bewegliche Sachen

Gebäudeversicherung

für Schäden an Gebäuden und Garagen

Motorfahrzeug

Teilkaskoversicherung

für schäden am eigenen Motorfahrzeug

Motorfahrzeug

vollkaskoversicherung

für Schäden am eigenen Motorfahrzeug

Privathaftpflichtversicherung

für SChäden an Dritten

Motorfahrzeug

Haftpflichtversicherung

Für Schäden an Dritten

Betriebshaftpflichtversicherung

Von der Unternehmung verursachte Schäden bei Dritten.

1. Säule

AHV, IV, EO

obligatorisch

Umlageverfahren

Existenzminimum

2. Säule

Berufliche Vorsorge

Pensionskasse

obligatorisch

Kapitaldeckungsverfahren

 

Sicherung von ca. 60& des ursprünglichen Einkommens

3. Säule

Private Vorsorge

3a & 3b

Lebensversicherung

freiwillig

Kapitaldeckungsverfahren

 

Sicherung des gewohnten Lebensstandards und weiteren Bedürfnissen

Unfall

ein plötzliches, unfreiwilliges und von aussen einwirkendes Ereignis mit schädigender Wirkung auf eine Person oder eine Sache

Berufsunfall

  • für Unfallschäden während der Arbeit sowie für Berufskrankheiten
  • Obligatorisch für Berufstätige in der Schweiz
  • Die Versicherungsprämie wird vom Arbeitgeber übernommen

Nichtberufsunfall

Für Unfallschäden in der Freizeit und auf dem Arbeitsweg.

wird bei einer Anstellung von über acht Std. pro Woche vom Arbeitgeber abgeschlossen. Die Prämie ist vom Arbeitnehmer zu tragen oder wird freiwillig vom Arbeitgeber übernommen.

Nicht-Berufstätige müssen sich über die Krankenkasse zusätzlich gegen Unfälle versichern.

Erwebsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft

Erwerbsausfallentschädigung während dem Militärdienst (Männer), während des Mutterschaftsurlaubes (Frauen).

Normaler Ablauf: Der AG bezahlt weiterhin den Lohn und erhält von der EO einen Teil davon ersetzt.

Arbeitslosenversicherung ALV

Für Einkommensausfall infolge Arbeitslosigkeit.

Todesfallversicherung

Die Versicherungssume wird fällig, wenn der Versicherte vor Ablauf der Versicherungsdauer stirbt.

ERlebensfallversicherung

Die Versicherungsumme wird fällig, wenn der Versicherte den Ablauf der Versicherungsdauer erlbt.

Gemischte Lebensversicherung

Die Versicherungssumme wird sowohl fällig, wenn der Versicherte vor Ablauf der Vertragsdauer stirbt, als auch wenn er den Ablauf der Versicherungdauer erlebt. Das bedeutet aber entweder etwas höhere Prämien oder eine etwas tiefere Versicherungssumme.

Rückkaufswert

Bei vorzeitiger Kündigung einer Kapitalversicherung steht dem Versicherungsnehmer ein Rückkaufswert auf die bereits bezahlten Beiträge zu.