NIN Kapitel 2.0 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2.0 Begriffsbestimmungen aller Art
Kapitel 2.0 Begriffsbestimmungen aller Art
Fichier Détails
Cartes-fiches | 56 |
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Utilisateurs | 10 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Electrotechnique |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 17.01.2018 / 14.01.2025 |
Lien de web |
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Intégrer |
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Erder
Leitfähiges Teil, das in das Erdreich oder in ein anderes bestimmtes leitfähiges Medium, zum Beispiel Beton, das in elektrischem Kontakt mit der Erde steht, eingebettet ist.
Schutzerdung
Erdung eines Punktes oder mehrerer Punkte eines Netzes, einer Anlage oder eines Betriebsmittels zu Zwecken der elektrischen Sicherheit.
Funktionserdung
Erdung von einem oder mehreren Punkten einer Anlage oder Betriebsmittels zu anderen Zwecken als der elektrischen Sicherheit.
Betriebserdung eines Netzes
Schutz-und Funktionserdung von Elektrizitätsversorgungsnetz
Potenzialausgleich
Herstellen elektrischer Verbindungen zwischen leitfähigen Teilen, um Potenzialgleichheit zu erzielen.
Schutz-Potenzialausgleich
Potenzialausgleich zum Zweck der Sicherheit.
PEN-Leiter
Leiter, der zugleich die Funktion eines Schutzerdungsleiters und eines Neutralleiters erfüllt.
PEM-Leiter
, der zugleich die Funktion eines Schutzerdungsleiters und eines Mittelleiters erfüllt.
PEL-Leiter
Leiter, der zugleich die Funktion eines Schutzerdungsleiters und eines Aussenleiters erfüllt.
Endstromkreis
Stromkreis, der dafür vorgesehen ist, elektrische Verbrauchsmittel oder Steckdosen unmittelbar mit Strom zu versorgen.
Elektrofachkraft
Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung befähigt ist, Risiken zu erkennen und mögliche Gefährdungen durch Elektrizität zu vermeiden.
Elektrotechnisch unterwiesene Person
Person, die durch Elektrofachkräfte ausreichend informiert oder beaufsichtigt ist und damit befähigt wird, Risiken zu erkennen und Gefährdungen durch Elektrizität zu vermeiden.
Laie
Person, die weder eine Elektrofachkraft noch eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist.
Anlagen, provisorische
Anlagen, die nach kurzer Zeit durch eine definitive Anlage ersetzt oder endgültig abgebrochen werden, wie Bauprovisorien, Versuchseinrichtungen und dergleichen.
Anlagen, temporäre
Anlagen, die öfters abgebrochen und wieder erstellt werden, wie Schaubuden, Karussells, Baukrane und dergleichen.
Bauten und Anlagen mit grosser Personalbelegung
Räume, in denen sich mehr als 300 Personen aufhalten können, insbesondere Mehzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Säle, Theater, Kinos, Restaurants und ähnliche Versammlungsstätten sowie Verkaufsräume bis 1200 m2 Verkaufsfläche.