NIN Kapitel 2.0 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2.0 Begriffsbestimmungen aller Art

Kapitel 2.0 Begriffsbestimmungen aller Art


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Langue Deutsch
Catégorie Electrotechnique
Niveau Autres
Crée / Actualisé 17.01.2018 / 14.01.2025
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Erder

Leitfähiges Teil, das in das Erdreich oder in ein anderes bestimmtes leitfähiges Medium, zum Beispiel Beton, das in elektrischem Kontakt mit der Erde steht, eingebettet ist.

Schutzerdung

Erdung eines Punktes oder mehrerer Punkte eines Netzes, einer Anlage oder eines Betriebsmittels zu Zwecken der elektrischen Sicherheit.

Funktionserdung 

Erdung von einem oder mehreren Punkten einer Anlage oder Betriebsmittels zu anderen Zwecken als der elektrischen Sicherheit.

Betriebserdung eines Netzes

Schutz-und Funktionserdung von Elektrizitätsversorgungsnetz

Potenzialausgleich

Herstellen elektrischer Verbindungen zwischen leitfähigen Teilen, um Potenzialgleichheit zu erzielen.

Schutz-Potenzialausgleich

Potenzialausgleich zum Zweck der Sicherheit.

PEN-Leiter

Leiter, der zugleich die Funktion eines Schutzerdungsleiters und eines Neutralleiters erfüllt.

PEM-Leiter

, der zugleich die Funktion eines Schutzerdungsleiters und eines Mittelleiters erfüllt.

PEL-Leiter

Leiter, der zugleich die Funktion eines Schutzerdungsleiters und eines Aussenleiters erfüllt.

Endstromkreis

Stromkreis, der dafür vorgesehen ist, elektrische Verbrauchsmittel oder Steckdosen unmittelbar mit Strom zu versorgen.

Elektrofachkraft

Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung befähigt ist, Risiken zu erkennen und mögliche Gefährdungen durch Elektrizität zu vermeiden.

Elektrotechnisch unterwiesene Person 

Person, die durch Elektrofachkräfte ausreichend informiert oder beaufsichtigt ist und damit befähigt wird, Risiken zu erkennen und Gefährdungen durch Elektrizität zu vermeiden.

Laie

Person, die weder eine Elektrofachkraft noch eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist.

Anlagen, provisorische 

Anlagen, die nach kurzer Zeit durch eine definitive Anlage ersetzt oder endgültig abgebrochen werden, wie Bauprovisorien, Versuchseinrichtungen und dergleichen.

Anlagen, temporäre 

Anlagen, die öfters abgebrochen und wieder erstellt werden, wie Schaubuden, Karussells, Baukrane und dergleichen.

Bauten und Anlagen mit grosser Personalbelegung

Räume, in denen sich mehr als 300 Personen aufhalten können, insbesondere Mehzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Säle, Theater, Kinos, Restaurants und ähnliche Versammlungsstätten sowie Verkaufsräume bis 1200 m2 Verkaufsfläche.