B3

Kleinkram und Zahlen

Kleinkram und Zahlen


Set of flashcards Details

Flashcards 64
Language Deutsch
Category Physics
Level Other
Created / Updated 17.01.2018 / 13.06.2023
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Gefahrennummer

 

Gasflaschen-Farben

Die wichtigsten Farben:

Giftige oder ätzende Gase:   Gelb

Entzündliche Gase:   Rot

Oxidierende Gase:   Hellblau

Inertgase:   Hellgrün

 

Reine Gase:

Acetylen:   Kastanienbraun

Sauerstoff:   Weiß

Argon:  Dunkelgrün

Stickstoff:   Schwarz

Kohlendioxid:   Grau

Helium:   Braun

Wasserstoff:   Rot

Distickstoffmonoxid:   Blau

Allgemeine Einsatzgrundsätze im Gefahrstoffeinsatz

Anfahrt mit dem Wind

Fahrzeugaufstellung beachten

Mindestabstand 50 m

Gefahren erkennen

Gefahrenbereich festlegen und absperren

Menschenrettung unter angemessenem Eigenschutz

Tierrettung

3-fachen Brandschutz aufbauen

Auf Ex-Schutz achten

Stoffausbreitung verhindern

Schadstoffe wenn möglich niederschlagen

Bedrohte Objekte absichern

DEKON-Maßnahmen ergreifen

Auf allgemeine Hygiene achten

Einleitung der Folgemaßnahmen

Welche Körperschutzausrüstung ist anzulegen, wenn im blauen Feld des Gefahrendiamanten eine 3 steht? Nennen Sie alle Bestandteile Körperschutzausrüstung !

 

Overall

Helm

Funkgerät

PA

Einmalhandschuhe

CSA

Schnittschutzhandschuhe

Verhaltensregeln für das sichere Arbeiten unter CSA im Gefahrenbereich !

Ständige Sprechfunkverbindung

Trupp bleibt zusammen

Nicht auf den ungeschützten Boden knien

Verschlossene unter Druck stehende Behältnisse aus der Deckung heraus öffnen

Nicht unter Eisenbahnkesselwagen kriechen

Truppführer führt den Trupp und besetzt das Löschmittel

Geeignetes Löschmittel mit führen

Funkkontakt zum Zugführer außerhalb halten

Was ist bei der Fahrzeugaufstellung im Gefahrguteinsatz zu beachten?

Bei der Anfahrt ist auf die Windrichtung zu achten

Der Mindestabstand beträgt bei unbekannten Stoffen 50 m

Es ist ein Bereitstellungsraum festzulegen

An der Absperrgrenze sind zunächst nur LF und TRO, später GW-G und AB-D erforderlich

Die Einfahrt in Tunnelbereiche ist zu vermeiden

Die Aufstellung in Bodensenken ist zu vermeiden

Bei „engen Gassen, Häuserschluchten, …“ ist der Abstand ggf. zu vergrößern

Gefahrenzettel

Klasse 1Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten (mit 7 Unterklassen)

Klasse 2.1Gase (entzündbar)

Klasse 2.2Gase (nicht entzündbar)

Klasse 2.3Gase (giftig)

Klasse 3Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 4.1Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.2Selbstentzündliche Stoffe

Klasse 4.3Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden

Klasse 5.1Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.2Organische Peroxide1

Klasse 6.1Giftige Stoffe

Klasse 6.2Ansteckungsgefährliche Stoffe

Klasse 7Radioaktive Stoffe

Klasse 8Ätzende Stoffe

Klasse 9Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Welche allgemeinen Aussagen gelten für Einsätze in Bereichen mit radioaktiven Stoffen ?

Eine Kontamination ist zu vermeiden

Eine Inkorporation mit radioaktiven Stoffen ist auszuschließen

Der erste vorgehende Trupp führt einen Teletector ohne Sondenkappe mit sich

Es darf nicht über den Boden gekrochen werden

Geschlossene Behältnisse sind nicht zu öffnen

Der Rückzugsweg ist ggf. mit einer Feuerwehrleine zu sichern

Der Sicherheitstrupp mindestens gleiche Schutzausrüstung wie Angriffstrupp angelegt

Türen sind aus der Deckung heraus zu öffnen

Die Aufenthaltsdauer ist auf ein Minimum zu beschränken

Der Kontaminationsnachweisplatz ist abzusperren

Die Absperrgrenze beginnt bei 25 μSv/h

Alle kontaminationsverdächtige Flächen sind in den Absperrbereich einzubeziehen

Gruppen von Atemgiften

Gruppe 1: erstickende Wirkung:

Edelgase, Ethan, Methan, Stickstoff, Wasserstoff

Gruppe 2: Reiz- und Ätzwirkung:

Ammoniak, Brom, Chlor, Nitrose Gase, Fluor, Schwefelsäure, Salpetersäure

Gruppe 3: Wirkung auf Blut, Nerven, Zellen:

Benzin, Benzol, Blausäure, CO, CO2, Propan, Butan, Acetylen

 

Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten gemäß der FWDV 7

  • Filtergeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn Luftsauerstoff in ausreichendem Maße vorhanden ist.
  • Filtergeräte dürfen nicht eingesetzt werden, wenn Art und Eigenschaft der vorhandenen Atemgifte unbekannt sind, wenn Atemgifte vorhanden sind, gegen deren Art oder Konzentration das Filter nicht schützt oder wenn starke Flocken- oder Staubbildung vorliegt.
  • Die Einsatzgrenzen der Atemfilter sind zu beachten. In Zweifelsfällen sind Isoliergeräte zu verwenden.
  • Gasfilter dürfen grundsätzlich nur gegen solche Gase und Dämpfe eingesetzt werden, die der Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch riechen oder schmecken kann. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung oder Lähmung des Geruchssinns durch den Schadstoff ist zu berücksichtigen. Die Herstellerangaben sind zu beachten.
  • Bei Verwendung von Atemfiltern ist auf Funkenflug (z.B. Trennschleifen, Brennschneiden) oder offenes Feuer zu achten (Brandgefahr).
  • Atemfilter, die geöffnet und benutzt wurden, müssen nach dem Einsatz unbrauchbar gemacht und entsorgt werden. Geöffnete, unbenutzte Filter können zu Ausbildungs- und Übungszwecken verwendet werden.  

Filterklassen und Filtertypen -Was bedeutet  "A 2, B 2, E 2, K 2 – P 3 Hg“ ?

A = Organische Gase und Dämpfe

B = Anorganische Gase und Dämpfe

E = Schefeldioxid, Hydrogenchlorid

K = Ammoniak

2 = Gasfilterklasse mittel, 0,5 Vol.%

P3 = Partikelfilter groß (feste u. flüssige Partikel), 200- faches des MAK- Wertes

Hg = Quecksilber

allgemeinen Einsatzgrundsätze im Atemschutzeinsatz nach FwDV 7

  • Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich.

  • Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereiches an- und abzulegen.

  • Vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden.

  • Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause einzulegen.

  • Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist auszugleichen

Anforderungen welche Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, nach FwDV 7

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben;

  • körperlich geeignent sein (G 26);

  • erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen nicht mehr genügen;

  • Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;

  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen Wiederholungsübungen teilnehmen;

  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.

Vorschriften und gesetzlichen Grundlagen die den Atemschutzeinsatz

  • FwDV 7
  • UVV Feu
  • Untersuchung nach G 26
  • DIN Normen
  • Geräteprüfordnung
  • Atemschutzmerkblatt
  • Runderlasse IM NRW
  • Angaben des Herstellers

welche Kraft hat 1Bar ???

\(1Bar = {{100´000 N} \over m²} \)

\(1Bar = 10{ {N} \over cm²} =1{ {kg} \over cm²}\)

schiefe Ebene

\(Kraft [N] = {{Gewichtskraft[N] * Höhendifferenz[m]} \over Basislänge [m]}\)

1kg = 9,81 N

Durchmesser B-Schlauch ?

7,5cm = 75mm

 

Durchmesser A-Schlauch 

110mm = 11cm

Durchmesser CM-Strahlrohr mit Munstück

9mm

Bestandteile einerFeuerlöschkreiselpumpe

•. Pumpengehäuse mit Ablasshahn.

•. Pumpendeckel mit Festkupplung und Sieb.

•. Druckstufen (1-stufig oder 2-stufig)

  • o Laufrad
  • o Leitapparat.

•. Spaltring.

•. Laufradwelle (Pumpenwelle).

•. Laufradwellenlager

Aufgaben der Bundeskanzlerin

Die Kanzlerin schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ministerämter vor, und damit die Mitglieder des Bundeskabinetts. Auf gleiche Weise ist die Entlassung der Bundesminister möglich. Außerdem hat die Bundeskanzlerin den Vorsitz im Bundeskabinett und leitet die Kabinettssitzungen.

Gerätegruppen

1.  Schutzkleidung für den A-Trupp 
2.  Löschgerät für den A-Trupp 
3.  Schläuche, Armaturen und Zubehör (Wasserabgabe, Wasserfortleitung, Wasserentnahme) 
4.  Rettungsgerät 
5.  Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät für den A-Trupp 
6.  Beleuchtungs-, Sicherungs- und Signalgerät 
7.  Arbeitsgerät 
8.  Handwerkszeug und Messgerät 
9.  Sondergerät

Brandklassen

Taktische Ventilation

zu treffende Maßnahmen

  • Tritt nach Beginn der maschinellen Belüftung eine Verschlechterung der Situation ein, ist diese sofort abzubrechen!

  • Belüftung nicht ohne Vorhandensein einer Abluftöffnung starten!

  • Belüftung muss mit dem Trupp abgestimmt sein

  • Kamineffekt und Windeinfluss bei Belüftung beachten

  • Öffnungen möglichst zerstörungsfrei schaffen, damit sie im weiteren Einsatzverlauf zum Lenken der Luftströmung ggf. wieder verschlossen werden können

Bearbeiten

Sicherung von Rettungswegen (Treppenräume und Flure)

  • Abluftöffnung im Treppenhaus oberhalb der Brandetage schaffen (wenn möglich oberstes Fenster oder eingebauten Rauchabzug)
    Dabei keinesfalls „am Feuer vorbeigehen“ ohne dass weiterer Trupp mit der Brandbekämpfung beginnt!

  • mobilen Rauchverschluss einsetzen soweit vorhanden, andernfalls im Brandraum so viele Abluftöffnungen schaffen wie möglich und Tür des Brandraums schließen.

  • Wird kein mobiler Rauchverschluss verwendet oder die Brandraumtür nicht geschlossen, kann durch die Belüftung zusätzlich Rauch in den Treppenraum gesogen werden! Tritt dieser Fall ein, dann muss die maschinelle Belüftung abgebrochen und natürlich belüftet werden!