B3
Kleinkram und Zahlen
Kleinkram und Zahlen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 64 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Physique |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 17.01.2018 / 13.06.2023 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20180117_b3
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Gefahrennummer
- 2 – Gefahr des Entweichens von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
- 3 – Entzündbarkeit von Flüssigkeiten(Gase/ Dämpfe) oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
- 4 – Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
- 5 – Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
- 6 – Gefahr durch Giftigkeit oder Ansteckung
- 7 – Gefahr durch Radioaktivität
- 8 – Gefahr durch Ätzwirkung
- 9 – an 1. Stelle: Umweltgefährdender Stoff; Verschiedene gefährliche Stoffe
- 9 – an 2. oder 3. Stelle: Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
- 0 – Ohne besondere Gefahr (nur als Platzhalter der zweiten Stelle)
- X – Reagiert auf gefährliche Weise mit Wasser (der Zahl vorangestellt)
Gasflaschen-Farben
Die wichtigsten Farben:
Giftige oder ätzende Gase: Gelb
Entzündliche Gase: Rot
Oxidierende Gase: Hellblau
Inertgase: Hellgrün
Reine Gase:
Acetylen: Kastanienbraun
Sauerstoff: Weiß
Argon: Dunkelgrün
Stickstoff: Schwarz
Kohlendioxid: Grau
Helium: Braun
Wasserstoff: Rot
Distickstoffmonoxid: Blau
Allgemeine Einsatzgrundsätze im Gefahrstoffeinsatz
Anfahrt mit dem Wind
Fahrzeugaufstellung beachten
Mindestabstand 50 m
Gefahren erkennen
Gefahrenbereich festlegen und absperren
Menschenrettung unter angemessenem Eigenschutz
Tierrettung
3-fachen Brandschutz aufbauen
Auf Ex-Schutz achten
Stoffausbreitung verhindern
Schadstoffe wenn möglich niederschlagen
Bedrohte Objekte absichern
DEKON-Maßnahmen ergreifen
Auf allgemeine Hygiene achten
Einleitung der Folgemaßnahmen
Welche Körperschutzausrüstung ist anzulegen, wenn im blauen Feld des Gefahrendiamanten eine 3 steht? Nennen Sie alle Bestandteile Körperschutzausrüstung !
Overall
Helm
Funkgerät
PA
Einmalhandschuhe
CSA
Schnittschutzhandschuhe
Verhaltensregeln für das sichere Arbeiten unter CSA im Gefahrenbereich !
Ständige Sprechfunkverbindung
Trupp bleibt zusammen
Nicht auf den ungeschützten Boden knien
Verschlossene unter Druck stehende Behältnisse aus der Deckung heraus öffnen
Nicht unter Eisenbahnkesselwagen kriechen
Truppführer führt den Trupp und besetzt das Löschmittel
Geeignetes Löschmittel mit führen
Funkkontakt zum Zugführer außerhalb halten
Was ist bei der Fahrzeugaufstellung im Gefahrguteinsatz zu beachten?
Bei der Anfahrt ist auf die Windrichtung zu achten
Der Mindestabstand beträgt bei unbekannten Stoffen 50 m
Es ist ein Bereitstellungsraum festzulegen
An der Absperrgrenze sind zunächst nur LF und TRO, später GW-G und AB-D erforderlich
Die Einfahrt in Tunnelbereiche ist zu vermeiden
Die Aufstellung in Bodensenken ist zu vermeiden
Bei „engen Gassen, Häuserschluchten, …“ ist der Abstand ggf. zu vergrößern
Gefahrenzettel
Klasse 1Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten (mit 7 Unterklassen)
Klasse 2.1Gase (entzündbar)
Klasse 2.2Gase (nicht entzündbar)
Klasse 2.3Gase (giftig)
Klasse 3Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 5.1Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2Organische Peroxide1
Klasse 6.1Giftige Stoffe
Klasse 6.2Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7Radioaktive Stoffe
Klasse 8Ätzende Stoffe
Klasse 9Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Welche allgemeinen Aussagen gelten für Einsätze in Bereichen mit radioaktiven Stoffen ?
Eine Kontamination ist zu vermeiden
Eine Inkorporation mit radioaktiven Stoffen ist auszuschließen
Der erste vorgehende Trupp führt einen Teletector ohne Sondenkappe mit sich
Es darf nicht über den Boden gekrochen werden
Geschlossene Behältnisse sind nicht zu öffnen
Der Rückzugsweg ist ggf. mit einer Feuerwehrleine zu sichern
Der Sicherheitstrupp mindestens gleiche Schutzausrüstung wie Angriffstrupp angelegt
Türen sind aus der Deckung heraus zu öffnen
Die Aufenthaltsdauer ist auf ein Minimum zu beschränken
Der Kontaminationsnachweisplatz ist abzusperren
Die Absperrgrenze beginnt bei 25 μSv/h
Alle kontaminationsverdächtige Flächen sind in den Absperrbereich einzubeziehen
Gruppen von Atemgiften
Gruppe 1: erstickende Wirkung:
Edelgase, Ethan, Methan, Stickstoff, Wasserstoff
Gruppe 2: Reiz- und Ätzwirkung:
Ammoniak, Brom, Chlor, Nitrose Gase, Fluor, Schwefelsäure, Salpetersäure
Gruppe 3: Wirkung auf Blut, Nerven, Zellen:
Benzin, Benzol, Blausäure, CO, CO2, Propan, Butan, Acetylen
Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten gemäß der FWDV 7
- Filtergeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn Luftsauerstoff in ausreichendem Maße vorhanden ist.
- Filtergeräte dürfen nicht eingesetzt werden, wenn Art und Eigenschaft der vorhandenen Atemgifte unbekannt sind, wenn Atemgifte vorhanden sind, gegen deren Art oder Konzentration das Filter nicht schützt oder wenn starke Flocken- oder Staubbildung vorliegt.
- Die Einsatzgrenzen der Atemfilter sind zu beachten. In Zweifelsfällen sind Isoliergeräte zu verwenden.
- Gasfilter dürfen grundsätzlich nur gegen solche Gase und Dämpfe eingesetzt werden, die der Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch riechen oder schmecken kann. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung oder Lähmung des Geruchssinns durch den Schadstoff ist zu berücksichtigen. Die Herstellerangaben sind zu beachten.
- Bei Verwendung von Atemfiltern ist auf Funkenflug (z.B. Trennschleifen, Brennschneiden) oder offenes Feuer zu achten (Brandgefahr).
- Atemfilter, die geöffnet und benutzt wurden, müssen nach dem Einsatz unbrauchbar gemacht und entsorgt werden. Geöffnete, unbenutzte Filter können zu Ausbildungs- und Übungszwecken verwendet werden.
Filterklassen und Filtertypen -Was bedeutet "A 2, B 2, E 2, K 2 – P 3 Hg“ ?
A = Organische Gase und Dämpfe
B = Anorganische Gase und Dämpfe
E = Schefeldioxid, Hydrogenchlorid
K = Ammoniak
2 = Gasfilterklasse mittel, 0,5 Vol.%
P3 = Partikelfilter groß (feste u. flüssige Partikel), 200- faches des MAK- Wertes
Hg = Quecksilber
allgemeinen Einsatzgrundsätze im Atemschutzeinsatz nach FwDV 7
Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich.
Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereiches an- und abzulegen.
Vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden.
Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause einzulegen.
Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist auszugleichen
Anforderungen welche Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, nach FwDV 7
das 18. Lebensjahr vollendet haben;
körperlich geeignent sein (G 26);
erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen nicht mehr genügen;
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen Wiederholungsübungen teilnehmen;
zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
Vorschriften und gesetzlichen Grundlagen die den Atemschutzeinsatz
- FwDV 7
- UVV Feu
- Untersuchung nach G 26
- DIN Normen
- Geräteprüfordnung
- Atemschutzmerkblatt
- Runderlasse IM NRW
- Angaben des Herstellers
welche Kraft hat 1Bar ???
\(1Bar = {{100´000 N} \over m²} \)
\(1Bar = 10{ {N} \over cm²} =1{ {kg} \over cm²}\)
schiefe Ebene
\(Kraft [N] = {{Gewichtskraft[N] * Höhendifferenz[m]} \over Basislänge [m]}\)
1kg = 9,81 N
Durchmesser B-Schlauch ?
7,5cm = 75mm
Durchmesser A-Schlauch
110mm = 11cm
Durchmesser CM-Strahlrohr mit Munstück
9mm
Bestandteile einerFeuerlöschkreiselpumpe
•. Pumpengehäuse mit Ablasshahn.
•. Pumpendeckel mit Festkupplung und Sieb.
•. Druckstufen (1-stufig oder 2-stufig)
- o Laufrad
- o Leitapparat.
•. Spaltring.
•. Laufradwelle (Pumpenwelle).
•. Laufradwellenlager
Aufgaben der Bundeskanzlerin
Die Kanzlerin schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ministerämter vor, und damit die Mitglieder des Bundeskabinetts. Auf gleiche Weise ist die Entlassung der Bundesminister möglich. Außerdem hat die Bundeskanzlerin den Vorsitz im Bundeskabinett und leitet die Kabinettssitzungen.
Gerätegruppen
1. Schutzkleidung für den A-Trupp
2. Löschgerät für den A-Trupp
3. Schläuche, Armaturen und Zubehör (Wasserabgabe, Wasserfortleitung, Wasserentnahme)
4. Rettungsgerät
5. Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät für den A-Trupp
6. Beleuchtungs-, Sicherungs- und Signalgerät
7. Arbeitsgerät
8. Handwerkszeug und Messgerät
9. Sondergerät
Taktische Ventilation
zu treffende Maßnahmen
Tritt nach Beginn der maschinellen Belüftung eine Verschlechterung der Situation ein, ist diese sofort abzubrechen!
Belüftung nicht ohne Vorhandensein einer Abluftöffnung starten!
Belüftung muss mit dem Trupp abgestimmt sein
Kamineffekt und Windeinfluss bei Belüftung beachten
Öffnungen möglichst zerstörungsfrei schaffen, damit sie im weiteren Einsatzverlauf zum Lenken der Luftströmung ggf. wieder verschlossen werden können
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Sicherung von Rettungswegen (Treppenräume und Flure)
Abluftöffnung im Treppenhaus oberhalb der Brandetage schaffen (wenn möglich oberstes Fenster oder eingebauten Rauchabzug)
Dabei keinesfalls „am Feuer vorbeigehen“ ohne dass weiterer Trupp mit der Brandbekämpfung beginnt!mobilen Rauchverschluss einsetzen soweit vorhanden, andernfalls im Brandraum so viele Abluftöffnungen schaffen wie möglich und Tür des Brandraums schließen.
Wird kein mobiler Rauchverschluss verwendet oder die Brandraumtür nicht geschlossen, kann durch die Belüftung zusätzlich Rauch in den Treppenraum gesogen werden! Tritt dieser Fall ein, dann muss die maschinelle Belüftung abgebrochen und natürlich belüftet werden!