Psychothe
1. VL
1. VL
Set of flashcards Details
Flashcards | 61 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Psychology |
Level | Primary School |
Created / Updated | 14.01.2018 / 15.01.2018 |
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https://card2brain.ch/box/20180114_psychothe
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Was fällt alles unter Psychotherapie?
Hypnose
Psychoanalyse („Redekur“)
Personenzentrierte Therapie/
Gesprächspsychotherapie
Gestalttherapie
Psychodynamische Verfahren/
Tiefenpsychologische Therapie
Körperbezogene Verfahren
Verhaltenstherapie Systemische Therapie
Supportive Gestaltungs- und Kunsttherapie
Was ist Psychotherapie?
Definition nach Strotzka
- bewusster und geplanter interaktioneller Prozess
- Beeinflussung von Störungen/ Leidenszuständen
- Verbal und Non-Verbal
- mit definiertem Ziel
- mittels lehrbarer Technik
- auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens
- eine tragfähige emotionale Beziehung notwendig
Wirkfaktoren verschiedener Psychotherapieformen nach Grawe (1998):
1) Ressourcenaktivierung
2) Problemaktualisierung
3) Problembewältigung
4) Motivationale Klärung
Wirkfaktoren Baumann und Perez (1998):
1) Therapeutische Beziehung
2) Erfolgserwartung
3) Konfrontation mit dem Problem
4) Kognitive Kontrolle über das Problem
5) Erfolgs- und Mißerfolgsattribution
Was ist Psychotherapie?
nach Psychotherapeutengesetz (1999)
„ …mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren
vorgenommene Tätigkeit
- zur Feststellung, Heilung Linderung von Störungen
mit Krankheitswert
• ... gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die
Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke
außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.“
Psychotherapie Richtlinie
(1) Ein zur Krankenbehandlung geeignetes Psychotherapieverfahren ist gekennzeichnet
durch
1. eine umfassende Theorie der Entstehung und Aufrechterhaltung von
Krankheiten und ihrer Behandlung
2. eine darauf bezogene psychotherapeutische Behandlungsstrategie für ein
breites Spektrum von Anwendungsbereichen
3. darauf bezogene Konzepte zur Indikationsstellung, zur individuellen
Behandlungsplanung und zur Gestaltung der therapeutischen Beziehung
§6 Psychotherapiemethode
(1) Eine zur Behandlung einer oder mehrerer Störungen mit Krankheitswert geeignete
Psychotherapiemethode ist gekennzeichnet durch
1. eine Theorie der Entstehung und der Aufrechterhaltung dieser Störung bzw.
Störungen und eine Theorie ihrer Behandlung,
2. Indikationskriterien einschließlich deren diagnostischer Erfassung,
3. die Beschreibung der Vorgehensweise und
4. die Beschreibung der angestrebten Behandlungseffekte.
§7 Definition psychotherapeutische Technik
konkrete Vorgehensweise mit deren Hilfe die angestrebten Ziele im Rahmen der Anwendung von Verfahren und Methoden erreicht werden sollen.
Wissenschaftlich anerkante Verfahren
• tiefenpsychologische Psychotherapie
• psychoanalytische Psychotherapie
• Verhaltenstherapie (inkl. Kognitive Therapie)
• Gesprächspsychotherapie
• Systemische Therapie
Wissenschaftlich anerkannte aber nicht Kassenzugelassene Verfahren
Gesprächspsychotherapie
Systemische Therapie
Charakteristika psychologischer Interventionen
nach Perrez & Baumann, 2005
1. Psychologische Mittel
2. Funktionen von klinisch-psychologischen Interventionen
3. Zielorientierung
4. Theoretische Fundierung
5. Empirische Fundierung
6. Professionalität (Setting)
1. Psychologische Mittel
Gespräch,
• therapeutische Arbeitsbeziehung und Interaktion,
• Instruktion,
• Information,
• Lehren und Lernen,
• Übung und Training,
• spez. psychologische / psychophysiologische Interventionstechniken
-> darauf ausgerichtet das Erleben und Verhalten zu beeinflussen
2. Funktion von klinisch-psychologische Interventionen
Gesundheitsförderung / (Prävention / Beratung / Krisenintervention
Ziel: Reduktion der Inzidenz (Neuerkrankungen)
• Behandlung / (Psycho-) Therapie
Ziel: Heilung, niedrigere Prävalenz
• Rehabilitation
Ziel: Verhinderung von Chronifizierung, Verminderung von Langzeitfolgen,
Bewältigung von chronischen Erkrankung
• Entfaltung
Ziel: Optimierung von Funktionen und Funktionsmustern
3. Zielorientierung
• Leidensreduktion
• Reduktion von Symptomen
• Veränderung kritischer oder andere gefährliche
Verhaltens-, Emotions- und Einstellungsmuster
• Fähigkeit zur erfolgreichen Lebens- und Problembewältigung
Berufsrechtliche Grundlagen
- Psychotherapeutengesetz
– Psychotherapeutenkammern: Berufsordnung
– Wissenschaftlicher Beirat nach §11 PsychThG
Sozialrechtliche Grundlagen (v. a. SGB-V)
– Psychotherapie-Richtlinien
– Psychotherapie-Vereinbarungen
– Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Psychotherapeutengesetzt (PsychThG), 1999
Approbation für die Berufsausübung
Regelungen zu den Voraussetzungen und Anforderungen für die Approbation
Abgrenzung von Therapie und Beratung
Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie nach §11 PsychThG
Beurteilung der Wissenschaftlichkeit von Psychotherapieverfahren
Empfehlung an die Landesbehörden für die Zulassung zur Ausbildung
Gesetzliche Grundlage: Berufsrecht (Psychotherapeutengesetz)
Berufsordnung
Herausgeber: Landes- bzw. Bundespsychotherapeutenkammern
• Regeln für die Berufsausübung
• Verstöße: Geldstrafen bis zu 50.000 €,
• Fortbildungsordnung & Weiterbildung, Qualitätssicherung
• Beschwerdewesen
§3 Allgemeine Berufspflichten
- Autonomie der Patienten zu respektieren,
- Rechte, Einstellungen, Entscheidung respektieren
- Verzicht auf Manipulation
• Schaden zu vermeiden,
• Nutzen zu mehren (Hilfeleistung)
• Gerechtigkeit anzustreben
- Zugangschancen für alle Patienten gleich
Konsequenz:
• Aufklärungsgebot (informed consent)
• Schweigepflicht
• ethische Dilemmata
§5 Sorgfaltspflicht
Notlage und Vertrauen der Patienten nicht ausnutzen
• Diagnostische Abklärung
• Behandlung nur wenn Nützlichkeit gegeben
§6 Abstinenz
• professionelle Beziehung
• nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse
• keine Annahme von Vorteilen
• auch nach Therapieende (mind. 1 Jahr Abstand)
§8 Schweigepflicht und Datenschutz - Ausnahmen
– um zukünftige, schwere Straftaten zu verhindern Mord, erpresserischer Menschenraub, Völkermord, terroristische Angriff
• „rechtfertigender Notstand“: um drohende Gefahr von sich oder anderen abzuwenden
unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit
Voraussetzungen:
– Gefahr nur durch Bruch der Schweigepflicht abwendbar (konkrete Gefahr,
unverzügliches Handeln erforderlich)
• Gerichtliche Auseinandersetzungen: Honorarforderungen, Behandlungsfehler
§9 Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht
Dokumentation: Datum, anamnestische Daten, Diagnosen, Fallkonzeptualisierungen,
psychotherapeutische Maßnahmen
• mind. 10 Jahre aufbewahren
§11 Einsicht in Behandlungsdokumentation
Recht auf Einsicht in die Dokumentation
• Verweigerung: wenn schädliche Wirkung für den Patienten zu erwarten ist, der
Therapeut oder Dritte Schaden nehmen könnten.
Sozialgesetzbuch V (SGB-V)
Pflicht zur Weiterbildung und Qualitätssicherung
• Dokumentationspflicht
• regelt Zusammenarbeit zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und
gesetzlichen Krankenkassen
Wer legt Wirksamkeit von Verfahren und legt die Indikationen fest?
Gemeinsamer Bundesausschuss Psychotherapie
§ 17 Anerkennung neuer Psychotherapieverfahren und -methoden
(1) Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
wissenschaftliche Anerkennung durch wissenschaftlichen Beirat
• indikationsbezogenem Nutzen,
medizinischer Notwendigkeit
Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe der Verfahrensordnung des Gemeinsamen
Bundesausschusses für mindestens die Anwendungsbereiche § 22 Absatz 1
Nummer 1, 2 und entweder
(2) Indikationsbezogene Anerkennung möglich
(3) Anerkennung auch ohne wissenschaftliche Anerkennung durch den wissenschaftlichen
Beirat möglich
Die Erfordernisse der Psychotherapie-Richtlinie werden nicht erfüllt von?
Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Logotherapie, Psychodrama, Respiratorisches
Biofeedback, Transaktionsanalyse
(1) Indikationen zur Anwendung von Psychotherapie gemäß Abschnitt B und Maßnahmen der
Psychosomatischen Grundversorgung gemäß Abschnitt C der Richtlinie bei der Behandlung von
Krankheiten können nur sein:
1. Affektive Störungen: depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie;
2. Angststörungen und Zwangsstörungen;
3. Somatoforme Störungen und Dissoziative Störungen (Konversionsstörungen);
4. Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen;
5. Essstörungen;
6. Nichtorganische Schlafstörungen;
7. Sexuelle Funktionsstörungen;
8. Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen;
9. Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend.
Wann kann Psychotherapie noch angewendet werden?
Psychotherapie kann neben oder nach einer somatisch ärztlichen Behandlung von Krankheiten oder
deren Auswirkungen angewandt werden, wenn psychische Faktoren einen wesentlichen
pathogenetischen Anteil daran haben und sich ein Ansatz für die Anwendung von Psychotherapie
bietet;
Kann angewandt werden, wenn psychische Faktoren einen wesentlichen
pathogenetischen Anteil daran haben und sich ein Ansatz für die Anwendung von Psychotherapie
bietet. Bei welchen Krankheiten trifft dies zu?
1. Abhängigkeit von psychotropen Substanzen
2. Frühkindlicher emotionaler Mangelzustände oder tiefgreifender Entwicklungsstörungen
3. Seelische Krankheit als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe
4. Psychische Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatik psychotischer Erkrankungen
Psychotherapie ist als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn?
- ungünstige Motivationslage,
- Umstellungsfähigkeit nicht gegeben
- wenn Eigenart der neurotischen Persönlichkeitsstruktur (gegebenenfalls die Lebensumstände der Patientin oder des Patienten) dem Behandlungserfolg entgegensteht
- sie nicht der Heilung oder Besserung einer seelischen Krankheit, sondern allein der beruflichen oder sozialen Anpassung oder der beruflichen oder schulischen Förderung dient,
- sie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung dient.
Makroanalyse
Warum hat die Person diese Störung entwickelt?
• Vulnerabilität/Prädisposition
• Auslösende Bedingungen
• Aufrechterhaltende Bedingungen
• Wie hängt das Problem mit möglichen andern Problemen der Person zusammen?
Großvater streicht dem Kind über den Kopf. Patientin (Mutter)
denkt: „Er hat sich doch gar nicht die Hände gewaschen! Der hat doch noch den ganzen
Dreck der Türklinke und vielleicht noch Schlimmeres an den Händen! Mit so vielen Keimen
an den Händen steckt er Valerie bestimmt an!“ Sie lenkt sich mit Zahlenreihen ab (in
Zweierschritten aufwärts bis 40 zählen, dann wieder abwärts), bis der Opa gegangen ist.
Sobald er gegangen ist, wäscht sie sich selbst gründlich vier Mal die Hände, reinigt das Kind
und zieht danach es neu an. Erst wenn die Kleidungsstücke in der Waschmaschine sind,
setzt Entspannung ein.
SORKC?
S: Großvater berührt das Kind
• R emotional: Angst
• R kognitiv: Gedanken an Ansteckung, Gefahr für das Kind
• R motorisch: Ablenken, Zählen
• C: Angst lässt nach (C- gestrichen)
• S: Großvater ist gegangen
• R: wachen und umziehen
• C: Angst lässt nach
Operantes Prinzip:
Verhalten wird durch auslösende Bedingungen (S) und seine Konsequenzen (C) kontrolliert
positive Konsequenz -> positive Versärkung -> Reaktion erhöhrt sich
Was ist im SORKC Schema mit Kontingenz gemeint?
- Kontiguität: zeitlich-räumliche Nähe (z.B. unmittelbar oder erst nach Tagen)
- Regelmäßigkeit des Auftretens der Konsequenz nach der Reaktion
- Struktur, Regelmäßigkeit und Vorhersagbarkeit der Reaktion (z.B. unangenehme Konsequenz nach jedem unerwünschten Verhalten oder nur ab und zu)
Was ist im SORKC Schema mit Konsequenzen (C) gemeint?
Folgen der Reaktion R auf die Umwelt (unter Bedingung der Kontingenz K)
• Konsequenzen bewirken, dass das Symptom verstärkt oder aufrecht erhalten wird
• Fragen:
– Welche Folgen hat das für Sie? Wie verhält sich Ihre Umwelt?
– Was sind kurzfristige und was sind langfristige Konsequenzen?
Was fällt lauf SORKC Schema unter Reaktion/Verhalten?
nicht nur beobachtbares Verhalten
- Motorische Ebene (R motorisch): beobachtbare Verhaltensäußerungen (motorisch / verbal)
- Emotionale Ebene (R emotional): subjektives Erleben und Fühlen
- Kognitive Ebene (R kognitiv): Gedanken und bildhafte Vorstellungen
- Physiologische Ebene (R physiologisch): körperliche Reaktionen und Körperempfindungen
Fragen:
– Wie geht es Ihnen, wenn Sie in dieser Situation sind? Wie verhalten Sie sich?
– Wie fühlen Sie sich körperlich? Welche Gedanken gehen Ihnen durch den Kopf?
Situation
– welche Situationen lösen das problematische Verhalten aus?
– welche Situationen lösen das Verhalten nicht aus?
– gibt es weitere belastende Situationen dieser Art?
– wann ist das Problem zum letzen Mal aufgetreten?