Rechtsgrundlagen BVG

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Flashcards 64
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 11.01.2018 / 18.01.2022
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Aus welchen Gründen kann eine Obligation entstehen? Nenne je ein Beispiel aus der beruflichen Vorsorge.

durch Vertrag

Anschlussvertrag zwischen dem AG und der VE

durch unerlaubte Handlung

Verschuldenshaftung (Art. 52 BVG), z.B. der Vermögensanleger verstösst gegen die Anlagevorschriften, mit der Folge, dass für die VE ein Schaden entsteht.

durch ungerechtfertigte Bereicherung

Zurückerstattung zuviel ausgerichteter Leistungen (Art. 35a BVG), z.B. einer austretenden Person wird zuviel Austrittsleistung bezahlt.

Nenne 4 Aufgaben des Sicherheitsfonds.

  • leistet Zuschüsse an jene VE aus, die eine ungünstige Altersstruktur aufweisen
  • stellt die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähigen VE sicher
  • ist Verbindungsstelle zu den Mitgliedsstaaten der EU/EFTA (zur Anwendung Art. 89a BVG)
  • fungiert als Zentralstelle 2. Säule für die Koordination, Übermittlung und Aufbewahrung der Angaben über vergessene Guthaben (Art. 24a-f FZG)

Weitere Aufgaben unter Art. 56 BVG.

Nenne 4 Aufgaben der Stiftung Auffangeinrichtung.

  • Freizügigkeitskonten führen
  • Arbeitgeber zwangsanschliessen, welche ihrer Pflicht zum Anschluss an eine VE nicht nachkommen
  • Personen als freiwillige Versicherte aufnehmen
  • die obligatorische Versicherung für Bezüger von Arbeitslosentaggeld durchführen

Weitere Aufgaben unter Art. 60 BVG

Wer entscheidet über die Zulassung des Experten für berufliche Vorsorge und welche Voraussetzungen muss dieser erfüllen?

Die Oberaufsichtskommission entscheidet über die Zulassung des Experten.

Dieser muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • angemessene berufliche Ausbildung und Berufserfahrung
  • Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen
  • guter Ruf und Vertrauenswürdigkeit.

Die Oberaufsichtskomission kann zudem die Voraussetzungen näher umschreiben.

(Art. 52d BVG)

Nenne 4 Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge.

periodisch prüfen:

  • ob die VE ihre Verpflichtungen erfüllen kann
  • ob die reglementarischen Bestimmungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen

dem obersten Organ der VE (Stiftungsrat) eine Empfehlung unterbreiten über

  • den technischen Zins und den übrigen technischen Grundlagen
  • die Massnahmen, die im Falle einer Unterdeckung einzuleiten sind

Nenne den Zweck jeder einzelnen Säule des 3-Säulensystems in der Schweiz.

siehe Abbildung

Welche Rechtsformen sind für eine Pensionskasse möglich?

Stiftung oder Einrichtung des öffentlichen Rechts (Art. 48 Abs. 2 BVG) / bis 01.01.2014 Genossenschaft (bestehende müssen nicht umgewandelt werden)

Welche Möglichkeiten hat ein Selbständigerwerbender, um sich freiwillig dem BVG anzuschliessen? Welche Auswirkungen hat / könnte ein freiwilliger Anschluss haben?

  • Bei der VE seiner Arbeitnehmer
  • Bei der VE seines Branchenverbands
  • Bei der Stiftung Auffangeinrichtung

Auswirkung 1: Durch einen Anschluss an eine VE, verliert er die Möglichkeit den vollen Betrag in die 3. Säule leisten zu können

Auswirkung 2: Für die Risiken Tod und Invalidität darf die Pensionskasse bei Selbständigerwerbenden während max. 3 Jahren einen Gesundheitsvorbehalt anbringen.

Wer sind die Träger der beruflichen Vorsorge?

  • Vorsorgeeinrichtungen
  • Sicherheitsfonds
  • Auffangeinrichtung
  • Anlagestiftungen

Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Versicherungsdeckung durch die Pensionskasse?

Bei jungen, bereits beschäftigten Arbeitnehmer: frühestens ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres

Danach : An dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber anfängt oder erstmals Lohnanspruch besteht, in jedem Fall aber im Zeitpunkt, in dem sich der Arbeitnehmer sich auf den Weg zur Arbeit begibt.

Wie ist die Rechtsordnung in der Schweiz aufgebaut / Normenhierarchie (Reihenfolge) ?

Verfassung (BV), Gesetz (BVG), Verordnung (z.B. WEFV) , Weisung (z.B. Weisung der Oberaufsichtskommisssion) - die aktuelle Rechtssprechung (Gerichtsentscheide) sind laufend zu berücksichtigen

Nenne 3 verschiedene Prozessarten und je ein Beispiel.

Zivilprozess: Bürger vs. Bürger (od. juristische Personen) / Streitigkeiten aus Verträgen, Ehescheidung, erbrechtliche Fragen

Strafprozess: Staat vs. Bürger / Verstoss gegen das Strafgesetz

Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten: Bürger vs. Staat / Beschwerde gegen Verfügung

Erkläre kurz folgende Begriffe: Rechtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Mündigkeit, Handlungsfähigkeit, Vertragsfähigkeit

 

Rechtsfähigkeit: jeder hat das Recht Träger von Rechten zu sein / z.B. Erbrecht, Recht auf einen Namen, Menschenrechte

Urteilsfähigkeit: wer vernuftsgemäss handelt, er muss für seine Handlungen einstehen ist also deliktfähig

Mündigkeit: mit dem vollendeten 18. Lebensjahr

Handlungsfähigkeit: vollkommen in eigener Verantwortung über sich selber bestimmen (nicht handlungsfähig: Kindesalter, Geisteskranke/Geistesschwache brauchen Eltern/Vollmund)

Vertragsfähigkeit: durch eigenes Handeln Verträge abschliessen, sich durch Vertrag rechtsgültig verpflichten

Welches sind die rechtlichen Grundlagen der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge?

WEFG / WEFV

Was beudeutet Verjährung und welches sind die Verjährungsfristen? Nenne 2 Beispiele aus der beruflichen Vorsorge.

Wenn eine Forderung verjährt ist, kann Sie nicht mehr eingetrieben werden.

  • Allgemeine Verjährungsfrist: 10 Jahre (z.B. Honorarforderung eines Architekten, Schadenersatzforderung aufgrund Gerichtsurteil)
  • Die meisten Forderungen im Alltag: 5 Jahre (z.B. Mietzinsen, Lieferung von Lebensmitteln, Lohnforderungen, Honorarforderung eines Arztes, Anwalts od. Notars)
  • Ansprüche aus Versicherungspolicen: 2 Jahre
  • Forderungen aus unerlaubter Handlung/ungerechtfertigter Bereicherung (Haftpflichtansprüche): 1 Jahr
  • Grundpfandforderungen (Hypotheken): unverjährbar
  • (Spezialfall: Verlustschein bei Pfändung/Konkurs: 20 Jahre)

Aus dem BVG (Art. 41 BVG)

  • Leistungsansprüche verjähren nicht.
  • Die Forderung auf periodischen Leistungen (Rente) verjährt nach 5 Jahren. Diese Verjährungsfrist kann durch eine Klage unterbrochen werden. Wird die Forderung durch Ausstellung einer Urkunde vom Gericht oder Urteil eines Richters anerkannt, so gilt die 10jährige Verjährungsfrist.
  • Das gleiche gilt für Forderungen von periodischen Beiträgen (Arbeitgeber schuldet der VE Beitragszahlungen, wenn z.B. ein Arbeitnehmer nie angemeldet wurde).

Welches ist der Unterschied zwischen einer Gemeinschaftsstiftung und einer Sammelstiftung?

Die Gemeinschaftsstiftung bietet ein einheitliches Vorsorgereglement und einen einheitlichen Vorsorgeplan für ale Versicherten bzw. alle angeschlossenen Arbeitgeber.

Die Sammelstiftung hingegen führt separate Vorsorgekassen für jeden angeschlossenen Arbeitgeber. Jede Vorsorgekasse hat ein eigenes Reglement und einen eigenen Vorsorgeplan. Für jede Vorsorgekasse besteht zudem eine Verwaltungskommission.

Eine Versicherte Person tätigt einen Vorbezug für den Erwerb einer Liegenschaft. 6 Jahre nach diesem Vorbezug will sie einen steuerbegünstigten Einkauf tätigen. Ist das möglich?

Grundsätzlich nein. Zuerst muss der Vorbezug zurückbezahlt werden (Art. 79b Abs. 3).

Die Ausnahme gilt, wenn eine Rückzahlung des Vorbezuges nicht mehr zulässig ist (Art. 30d Absatz 3 Buchstabe a). 3 Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen, also Alter 62, da können wieder Einkäufe getätigt werden.

 

Welche Formvorschrift gibt das Gesetz bei der Gründung einer Stiftung vor?

öffentliche Urkunde (Art. 81 Abs. 1 ZGB)

Der Grundsatz der Rechtsgleichheit ist ein Grundprinzip im schweizerischen Recht. Kreuze die richtigen Aussage dazu an:

Wer kann eine Änderung der Stiftungsurkunde vornehmen? Wer kann eine Änderung des Reglements vornehmen?

Eine Änderung der Stiftungsurkunde wird von der Aufsichtsbehörde auf Antrag des Stiftungsrates verfügt.

Ein neues Reglement oder die Änderung eines bestehenden Reglements tritt mit dem Erlass durch den Stiftungsrat in Kraft. Reglementsänderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis vorzulegen.

Nenne die Hauptunterschiede zwischen Klageverfahren (Art. 73 BVG) und Beschwerdeverfahren (Art. 74 BVG).

  • Für Streitigkeiten zwischen Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitgebern und Anspruchsberechtigten sieht das BVG ein Kageverfahren (ähnlich einem Zivilprozess) vor. Die Klage ist an das kantonale Verwaltungsgericht (meistens Sozialversicherungsgericht) zu richten.
  • Das Beschwerdeverfahren nach Art. 74 BVG sieht vor, dass eine Verfügung mittels Beschwerde angefochten werden kann. Aufsichtsbehörden können Verfügungen erlassen. Die Beschwerde erfolgt beim Bundesverwaltungsgericht.
  • In beiden Fällen kann gegen die Verfügung vom Gericht (Verwaltungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht) Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.

Wann sind die Beiträge (Arbeitgeber an VE) geschuldet?

Bis Ende des 1. Monats nach dem Jahr, für das die Beiträge geschuldet sind (Art. 66 Abs. 4 BVG)

Mit welchem Satz sind fällige Feizügigkeitsleistungen zu verzinsen?

Ab Fälligkeit mit dem BVG-Mindestzinssatz (Art. 2 Abs. 3 FZG), ab Verzug (30 Tage nach Erhalt der notwendigen Angaben für die Überweisung) mit dem BVG-Mindestzinssatz plus einem Prozent (Art. 2 Abs. 4 FZG)

Nenne die Pflichten des Arbeitgebers.

  • Pflicht zur Lohnzahlung
  • Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung (Art. 11 Abs. 1 BVG)
  • Pflicht zur Beitragsleistung (Art. 66 Abs. 2 BVG)
  • Pflicht zur Vermögenstrennung (Art. 331 Abs. 1 OR / Art. 66 Abs. 2 BVG)
  • Auskunftspflicht (Art. 10 BVV2)

Wann endet das Vorsorgeverhältnis mit der VE?

Art. 10 BVG

  • wenn das ordentliche Rentenalter erreicht wird (Art. 13 BVG)
  • wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird *
  • wenn der Mindestlohn unterschritten wird
  • wenn der Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung endet.

* Entscheidend ist das zivilrechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht die effektive Arbeitsniederlegung.

Nachdeckung (Art. 10 Abs. 3)

Für die Risiken Tod und Invalidität bleibt das Vorsorgeverhältnis bis zum Beginn eines neuen Vorsorgeverhältnisses, längstens aber während eines Monats bestehen.

 

Was muss bei einer Stiftung alles im Handelsregister eingetragen werden? Nenne mindestens 5 Merkmale.

  • Tatsache, dass es sich um eine Stiftung handelt
  • Name und Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
  • Sitz und Rechtsdomizil
  • Rechtsform
  • Datum der Stiftungsurkunde
  • Zweck
  • Mitglieder des obersten Stiftungsorgans
  • die zur Vertretung berechtigten Personen
  • Für Stiftungen, die der Durchführung der beruflichen Vorsorge dient die Aufsichtsbehörde gem. Art. 61 BVG
  • Revisionsstelle (Art. 83a ZGB)

Ist eine Vorsorgeeinrichtung konkursfähig?

Bei Kokurs des Arbeitgebers. In welcher Klasse sind Forderungen der Vorsorgeeinrichtung ihm gegenüber angeordnet?

Erkläre das Kollektivitätsprinzip.

Das Kollektivitätsprinzip sagt, dass individuelle, auf einzelne Personen abgeschnittene Lösungen nicht zulässig sind. Innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung müssen die Versicherten nach objektiven Kriterien in mehrere Kollektive eingeteilt werden können.

Innerhalb eines Kollektivs darf die VE bis zu 3 Vorsorgepläne zur Wahl anbieten.

Im überobligatorischen Bereich darf die VE ausserdem verschiedene Anlagestrategien anbieten.

Ist das Gleichbehandlungsprinzip verletzt wenn der Versicherte A im Vorsorgeplan FLEX tiefere Beiträge bezahlt als der Versicherte B?

Ja, wenn der Vorsorgeplan FLEX nur eine Beitragshöhe vorsieht.

Nein, wenn im Vorsorgeplan verschiedene Sparpläne zur Wahl stehen.

Darf der Arbeitgeber sich bei einem 25jährigen zu 40% an den Sparbeiträgen beteiligen und bei einem 60jährigen zu 65%? Wo ist das im BVG geregelt?

Ja. Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnemher (Art. 66 Abs. 1 BVG).

Wie wird die 2. Säule grundsätzlich finanziert?

Arbeitnehmer A ist bei Firma X mit einem befristeten Vertrag während 5 Monaten angestellt und verdient einen Lohn von CHF2'000.-/mtl. Die Firma X meldet ihn bei ihrer Vorsorgeeinrichtung XY an. Arbeitnehmer A wehrt sich gegen den Anschluss und begründet, dass er die Eintrittsschwelle von CHF 21'150.00 gar nicht erreichen kann (5x 2'000.- = 10'000.-)und somit nicht versichert sein sollte.

Muss er versichert werden?

Ja. Ist ein Arbeitnehmer weniger als 1 Jahr lang beschäftigt, so gilt als Jahreslohn der Lohn, den er bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würde (Art. 2 Abs. 2 BVG). Bei Arbeitnehmer A wäre der Jahreslohn CHF 24'000.- und somit wäre auch die Eintrittsschwelle erreicht.

Zusatzinfo: Ausgenommen von der Verischerung wäre er, wenn er einen befristeten Vertrag von bis zu 3 Monaten bei der Firma X hätte (Art. 1j Abs, 1 lit. b BVV2)

Wo sind die Haftungen des Stiftungsrates, des Experten, der Revisionsstelle und der Aufsichtsbehörden geregelt? Nenne die enstsprechenden Artikel.

Stiftungsrat: Art. 52 BVG

Experte: ebenfalls Art. 52 BVG

Revisionsstelle: Art. 755 OR (erwähnt im Art. 52 BVG Abs. 4)

Aufsichtsbehörde / Oberaufsichtskommission: das entsprechende Staatshaftungsgesetz

Welche Einrichtungen müssen im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen werden? Welche nicht?

Im Register einzutragen sind:

  • Vorsorgeeinrichtungen, die an der Durchführung der beruflichen Vorsorge teilnehmen

Um sich registrieren zu können, müssen Vorsorgeeinrichtungen die Rechtsform einer Stiftung haben oder eine Einrichtung des öffentlichen Rechts sein. Sie müssen mindestens Leistungen nach den Vorschriften über die obligatorische Versicherung erbringen und nach BVG organisiert, finanziert und verwaltet werden.

Im Register nicht einzutragen sind:

  • Vorsorgeeinrichtungen, welche nicht an der Durchführung der beruflichen Vorsorge teilnehmen. Als Stiftungen unterstehen sie dem Stiftungsrecht (Art. 80ff ZGB).

Zu beachten ist noch folgendes:

Für solche Vorsorgeeinrichtungen, die einen reglementierten Vorsorgeplan, der bei Erreichen einer Altersgrenze, bei Tod oder bei Invalidität einen Anspruch auf Leistungen vorsieht, gelten gemäss Art. 89a Abs. 6 ZGB sowohl das gesamte FZG als auch ausgewählte Artikel des BVG. Dadurch, dass sie dem FZG unterstehen, schulden sie Beiträge an den Sicherheitsfonds. (Beispiele: Vorobligatorische Vorsorge, Ausserobligatorische Vorsorge, Kader- und Bel-Etage-Einrichtungen, Gemeinschaftsstiftungen für freiwillige Vorsorge)

Für solche, die kein Reglement führen und nur freiwillige Zusatzleistungen für Arbeitnehmer einer Firma oder für deren HInterbliebenen leisten, gelten die Bestimmungen des FZG nicht. Dafür gelten gemäss Art. 89a Abs. 7 ausgewählte Artikel des BVG. Da sie dem FZG nicht unterstehen, schulden sie auch keine Beiträge an den Sicherheitsfonds. (Beispiele: Wohlfahrtsfonds, Fürsorgefonds, Härtefallfonds)

Unter welchen Voraussetzungen können Forderungen verrechnet werden? Nenne ein Beispiel aus der beruflichen Vorsorge.

  • Gegenseitigkeit (Forderungen unter denselben Parteien)
  • Gleichartigkeit (z.B. beides Geldforderungen)
  • Erfüllbarkeit (zeitlich)
  • Fälligkeit der Verrechnungsforderung
  • Klagbarkeit der Verrechnungsforderung (keine Verjährung eingetroffen)

Beispiel aus der beruflichen Vorsorge:

Versicherter A hat bei der VE nicht gemeldet, dass er ein Resterwerbseinkommen erzielt. Die ÜE-Berechnung ergibt, dass während längerer Zeit eine zu hohe Invalidenrente ausgerichtet wurde.

Verrechnung des ungerechtfertigt bezogenen Teils der Invalidenrente mit den weiterlaufenden Invalidenrentenzahlungen.

Achtung: Die Rente darf nicht unter das Existenzminimum fallen (Art. 125 Ziff. 2 OR)

Wann ist eine Verrechnung in der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen? inkl. Ausnahmeregelung.

Die Forderungen, die die VE beim Arbeitgeber hat, darf nicht mit den Leistungen bzw. Freizügigkeitsleistungen der Versicherten verrechnet werden. Ausser bei der Forderung handelt es sich um Beiträge, die nicht vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen worden sind.

Art. 39 Abs. 2 BVG

Der Sicherheitsfonds stellt die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehenden Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher.

Gibt es da Begrenzungen?

Ja, die Sicherstellung umfasst höchstens die Leistungen, die sich aufgrund eines massgebenden Lohnes in der Höhe vom 1.5-fachen des oberen BVG-Grenzbetrages ergeben. (Art. 56 Abs. 2 BVG)

Wie könnte man ein Rechtsbegehren formulieren?

Die Vorsorgeeinrichtung XY sei zu verpflichten, dem Kläger eine "Leistung" auszurichten. Zur Begründung wird vorgebracht, dass die Vorsorgeeinrichtung XY ihrer Pflichten nicht hinreichend nachgegangen ist.

Erwähnung des Artikels, in dem das Vorgehen im Gesetz erläutert wird.

 

Wer trägt die Kosten eines Verfahrens beim kantonalen Berufsvorsorgegericht / Sozialversicherungsgericht?

Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos (Art. 73 Abs. 2 BVG).