Brandschutz_DW_12_Organisatorisch
Organisatorischer Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz
Fichier Détails
Cartes-fiches | 69 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Matières relative au métier |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 08.01.2018 / 01.03.2021 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20180108_brandschutzdw12organisatorisch
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Intégrer |
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01: Betrieblicher Brandschutz (VVB): Deko
- Dekorationen in Bauten mit Publikumsverkehr werden durch Feuerpolizei kontrolliert
- Deko mit grosser Brandbelastung müssen bewilligt werden
01: Zuständigkeiten bei Kontrollen
GVZ-Brandschutz: bei erhöhten Personengefährdungen und Brandrisiken
Gemeindefeuerpolizei: bei normalen Gefährdungen und Risiken
01: Keine Feuerpolizeiliche Kontrollen
- EFH / MFH
- Landwirtschaft
(es gilt die Eigenverantwortung)
01: Aufgaben Gemeindefeuerpolizei
- Prüft die Baugesuche
- überwacht Einhaltung der Auflagen der Baubewilligung und Vorschriften
- Kontrolle nach Fertigstellung des Baus
- Bei QSS 2 oder höher:
Festlegung der Auflagen in Form eines Antrages an die kantonale Feuerpolizei
Kanton verfügt die definitiv notwendigen Auflagen
01: Brandschutz-Pyramide
Ziele
Strategie
Massnahmen
01: Schutzziele
- Sicherheit Personen / Tiere
- Vermeidung Brände
- Tragkonstruktion
- Sicherheit von Rettungskräften
- weitere: kurze Betriebsunterbrechungen/Sachschaden/Umweltschutz
01: Strategien
Personenschutz:
- Evakuierung
- Aufenthaltsstrategien (Spitäler, Hochhäuser)
Sachwertschutz:
- frühzeitiges Intervenieren (Sprinkler...)
01: Bauliche Brandschutzmassnahmen
- Tragkonstruktion
- Brandabschnitte
- Fluchtwege
- Verwendung Baustoffe
- Haustechnik
01: Technische Brandschutzmassnahmen
- Löscheinrichtungen
- Sprinkleranlagen
- Brandmeldeanlagen
- RWA
- Sicherheitsbeleuchtung
- Evak-Anlagen
01: Organisatorische Brandschutzmassnahmen
- Ordnung/Reinlichkeit
- Vermeidung von Zündquellen
- Eigenkontrollen
- SiBe
- Schulung/Instruktionen
01: Stand der Technik
- Festlegung durch die Wirtschaft und Normen-Organisationen
- Damit Verschiebung der Schutzverantwortung an die Selbst-Verantwortung der Wirtschaft, Hersteller, Planer...
- STP wird nur noch auf Konformität mit den BSR durch die VKF geprüft
01: Aufbau Richtlinien
- Norm
- Definitionen Begriffe
- 18 Richtlinien
- Anerkennungsverfahren
01: 18 Brandschutzrichtlinien
- QSS
- Organisatorischer BS
- Baulicher Brandschutz
- Technischer Brandschutz
- Haustechnik
- Spezialthemen
01: Arbeitsordner B
- 10 Brandschutzerläuterungen
- 3 Brandschutzarbeitshilfen
ORG: Brandverhütung
- Freihaltung von Fluchtwegen
- brandschutztechnische Ordnung
- periodische Betriebskontrollen
- Mängelbehebung
ORG. Brandschutztechnische Ordnung
- vorschriftsgemässe haustechnische Anlagen
- Betriebsbereitschaft
- sachgemässer Umgang mit Feuer/Gefahrenquellen
- sichere Aufbewahrung von brennbarem Material
- fachgemässer Umgang von feuer/explosionsgefährlicher Stoffe
ORG: Heissarbeiten / funkenerzeugende Arbeiten
- unter Wahrung der Sicherheitsvorkehrungen
- die Vorkehrungen sind auf einem Erlaubnisschein schriftlich festzuhalten
ORG: Transportbehälter brennbare Flüssiggase
- nicht in UG zu lagern
- Gas darf nicht in tieferliegende Räume/Schächte gelangen (auch im Freien)
- > 3m Distanz von Schächten, Kanalisation
ORG: Verkaufsgeschäfte
- Rauchverbot
- Kein Feuer
- feuergefährliche Stoffe nur Tagesbedarf
- grössere Mengen in Schränken oder separater Raum
ORG: Räumen mit grosser Personenbelegung
- mehr als 300 Personen
- kein offenes Feuer (Ausnahme Kerzen zur Deko: Restaurants)
- Auf Bühnen beschränkt (Kerzen und indoor-Feuerwerk mit Bewilligung)
ORG: Parking > 600m2
- darf zu keinem anderen Zweck verwendet werden
ORG: nicht öffentliche Einstellräume
Je Einstellplatz:
- ein brennbarer Kasten von max. 0.5m3 oder
- ein nicht brennbarer Kasten von max. 1.0m3
- zusätzlich: ein Satz Pneu, Ski, Schlitten, Windsurfer, Leitern, etc. okey
Industrie-Gewerbe: einzelne Mfz dürfen abgestellt werden (z.B. in Halle eines Sanitärbetriebes)
ausserhalb feuer-/explosionsgefährdeter Bereiche
ORG: SiBe Brandschutz
- Beherbergung Typ [a]
- Beherbergung Typ [b] mit mehr als 100 Personen
- Verkaufsgeschäfte > 2'400m2 Verkaufsfläche
- Personenbelegung > 300 Personen
Anforderungen Pyrotechnik
- im Innern von Bauten: vorgängige Bewilligung erforderlich
- Ausgenommen ist Pyrotechnik der Kat. 1
Zugangsnormalien Feuerwehr
- diejenige des Kt. ZH ist noch gültig, verschwindet jedoch in absehbarer Zeit
- Nachher ist das FKS Dokument gültig
- Es ist gemäss BZO zu klären, was gültig ist (je nach PBG Stand)
Sprachgesteuerte Informationssysteme
- Beherbergungsbetrieb [b] höhere Anforderungen als Verkaufsgeschäfte
- Beherbergungsbetrieb: elektroakk. Notfallwarnsystem (nach SN/EN)
- Verkaufsgeschäft: Beschallungsanlage mit individueller Sprachdurchsage
- Ausser Verkaufsgeschäft (4800m2 eingeschossig / 2400m2 mehrgeschossig):
dort auch elektroakk. Notfallwarnsystem
Themen für Evakuierung
- Information / Alarmierung
- Kennzeichnung wohin flüchten
- Freie Fluchtwege und Ausgänge
- Licht / Beleuchtung
Rahmenbedingungen Evakuierung
- Nutzung und Grösse des Gebäudes
- Anzahl Mitarbeiter, Gäste
- Gefährdungen
- Tageszeiten, Jahreszeit
- Ortskundigkeit
- Selbstständig / Urteilsfähig
Evakuierungsarten
- Interne Personenverschiebung
- Teilevakuierung
- Gesamtevakuierung (ruhig oder sofort)