Brandschutz_DW_12_Organisatorisch

Organisatorischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz


Kartei Details

Karten 69
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 08.01.2018 / 01.03.2021
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01:  Betrieblicher Brandschutz  (VVB): Deko

  • Dekorationen in Bauten mit Publikumsverkehr werden durch Feuerpolizei kontrolliert
  • Deko mit grosser Brandbelastung müssen bewilligt werden

01:  Zuständigkeiten bei Kontrollen

GVZ-Brandschutz:  bei erhöhten Personengefährdungen und Brandrisiken

Gemeindefeuerpolizei: bei normalen Gefährdungen und Risiken

01:  Keine Feuerpolizeiliche Kontrollen

- EFH / MFH

- Landwirtschaft

(es gilt die Eigenverantwortung)

01:  Aufgaben Gemeindefeuerpolizei

  • Prüft die Baugesuche
  • überwacht Einhaltung der Auflagen der Baubewilligung und Vorschriften
  • Kontrolle nach Fertigstellung des Baus
     
  • Bei QSS 2 oder höher:
    Festlegung der Auflagen in Form eines Antrages an die kantonale Feuerpolizei
    Kanton verfügt die definitiv notwendigen Auflagen

01:  Brandschutz-Pyramide

             Ziele

         Strategie

      Massnahmen

01:   Schutzziele

  • Sicherheit Personen / Tiere
  • Vermeidung Brände
  • Tragkonstruktion
  • Sicherheit von Rettungskräften

     
  • weitere:  kurze Betriebsunterbrechungen/Sachschaden/Umweltschutz

01:  Strategien

Personenschutz:
- Evakuierung
- Aufenthaltsstrategien  (Spitäler, Hochhäuser)

Sachwertschutz:
- frühzeitiges Intervenieren   (Sprinkler...)

01:  Bauliche Brandschutzmassnahmen

  • Tragkonstruktion
  • Brandabschnitte
  • Fluchtwege
  • Verwendung Baustoffe
  • Haustechnik

01:  Technische Brandschutzmassnahmen

  • Löscheinrichtungen
  • Sprinkleranlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • RWA
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Evak-Anlagen

01:  Organisatorische Brandschutzmassnahmen

  • Ordnung/Reinlichkeit
  • Vermeidung von Zündquellen
  • Eigenkontrollen
  • SiBe
  • Schulung/Instruktionen

01:  Stand der Technik

  • Festlegung durch die Wirtschaft und Normen-Organisationen
  • Damit Verschiebung der Schutzverantwortung an die Selbst-Verantwortung der Wirtschaft, Hersteller, Planer...
  • STP wird nur noch auf Konformität mit den BSR durch die VKF geprüft

01:  Aufbau Richtlinien

  • Norm
  • Definitionen Begriffe
  • 18 Richtlinien
  • Anerkennungsverfahren

01:  18 Brandschutzrichtlinien

  • QSS
  • Organisatorischer BS
  • Baulicher Brandschutz
  • Technischer Brandschutz
  • Haustechnik
  • Spezialthemen

01:  Arbeitsordner B

  • 10 Brandschutzerläuterungen
  •   3 Brandschutzarbeitshilfen

ORG: Brandverhütung

  • Freihaltung von Fluchtwegen
  • brandschutztechnische Ordnung
  • periodische Betriebskontrollen
  • Mängelbehebung

ORG. Brandschutztechnische Ordnung

  • vorschriftsgemässe haustechnische Anlagen
  • Betriebsbereitschaft
  • sachgemässer Umgang mit Feuer/Gefahrenquellen
  • sichere Aufbewahrung von brennbarem Material
  • fachgemässer Umgang von feuer/explosionsgefährlicher Stoffe

ORG:  Heissarbeiten / funkenerzeugende Arbeiten

  • unter Wahrung der Sicherheitsvorkehrungen
  • die Vorkehrungen sind auf einem Erlaubnisschein schriftlich festzuhalten

ORG:  Transportbehälter brennbare Flüssiggase

  • nicht in UG zu lagern
  • Gas darf nicht in tieferliegende Räume/Schächte gelangen   (auch im Freien)
  • > 3m Distanz von Schächten, Kanalisation

ORG:  Verkaufsgeschäfte

  • Rauchverbot
  • Kein Feuer
  • feuergefährliche Stoffe nur Tagesbedarf
  • grössere Mengen in Schränken oder separater Raum

ORG:  Räumen mit grosser Personenbelegung

  • mehr als 300 Personen
  • kein offenes Feuer  (Ausnahme Kerzen zur Deko: Restaurants)
  • Auf Bühnen beschränkt (Kerzen  und indoor-Feuerwerk mit Bewilligung)

ORG:  Parking > 600m2

  • darf zu keinem anderen Zweck verwendet werden

ORG:  nicht öffentliche Einstellräume

Je Einstellplatz:

  • ein          brennbarer Kasten von max. 0.5m3 oder
  • ein nicht brennbarer Kasten von max. 1.0m3
  • zusätzlich: ein Satz Pneu, Ski, Schlitten, Windsurfer, Leitern, etc. okey

 

Industrie-Gewerbe: einzelne Mfz dürfen abgestellt werden (z.B. in Halle eines Sanitärbetriebes)
ausserhalb feuer-/explosionsgefährdeter Bereiche

ORG:  SiBe Brandschutz

  • Beherbergung Typ [a]
  • Beherbergung Typ [b]  mit mehr als 100 Personen
  • Verkaufsgeschäfte > 2'400m2 Verkaufsfläche
  • Personenbelegung > 300 Personen

Anforderungen Pyrotechnik

  • im Innern von Bauten: vorgängige Bewilligung erforderlich
  • Ausgenommen ist Pyrotechnik der Kat. 1

Zugangsnormalien Feuerwehr

  • diejenige des Kt. ZH ist noch gültig, verschwindet jedoch in absehbarer Zeit
  • Nachher ist das FKS Dokument gültig
  • Es ist gemäss BZO zu klären, was gültig ist (je nach PBG Stand)

Sprachgesteuerte Informationssysteme

  • Beherbergungsbetrieb [b] höhere Anforderungen als Verkaufsgeschäfte
     
  • Beherbergungsbetrieb:  elektroakk. Notfallwarnsystem (nach SN/EN)
  • Verkaufsgeschäft:          Beschallungsanlage mit individueller Sprachdurchsage
     
  • Ausser Verkaufsgeschäft (4800m2 eingeschossig / 2400m2 mehrgeschossig):
    dort auch elektroakk. Notfallwarnsystem

Themen für Evakuierung

  • Information / Alarmierung
  • Kennzeichnung wohin flüchten
  • Freie Fluchtwege und Ausgänge
  • Licht / Beleuchtung

Rahmenbedingungen Evakuierung

  • Nutzung und Grösse des Gebäudes
  • Anzahl Mitarbeiter, Gäste
  • Gefährdungen
  • Tageszeiten, Jahreszeit
  • Ortskundigkeit
  • Selbstständig / Urteilsfähig

Evakuierungsarten

  • Interne Personenverschiebung
  • Teilevakuierung
  • Gesamtevakuierung (ruhig oder sofort)