Gesetzeskunde 2012

Graubünden Fragenkatalog 2012 Absatz 5 RJV

Graubünden Fragenkatalog 2012 Absatz 5 RJV


Fichier Détails

Cartes-fiches 91
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 04.01.2018 / 20.04.2024
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https://card2brain.ch/box/20180104_gesetzeskunde_2012_9K13
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Dürfen JagdaufsichtsorganeFahrzeuge kontrollieren?
Dürfen JagdaufsichtsorganeRucksäcke, Weidtaschen und Transportmittel untersuchen?
Widerrechtlich verwendete Waffen,Jagdgeräte und Hilfsmittel können von den Jagdaufsichtsorganen sichergestellt werden.
Was gilt als wildernde Hunde?
Wer darf Hunde erlegen, die Wildgerissen oder wiederholt gewildert haben?
Bei einem Fehlabschuss müssenSie den Vermerk "Anzeige" unverzüglich in die Abschussliste eintragen.
Ist bei vorhandenem Zweifel an derJagdbarkeit der unverzügliche Vermerk "Kontrolle" in der Abschussliste notwendig?
Ist bei einem Fehlabschuss derEintrag "Kontrolle" oder "Selbstanzeige" in der Abschussliste in jedem Falle zu machen?
Nachdem ich den Fehlabschuss mitdem Vermerk "Anzeige" in die Abschussliste eingetragen habe, kann ich weiter die Jagd ausüben und am Abend bei der Wildhut Anzeige erstatten.
Nachdem ich einen zweifelhaftenAbschuss mit dem Vermerk "Kontrolle" in die Abschussliste eingetragen habe, kann ich weiter die Jagd ausüben und bei Gelegenheit der Wildhut Meldung erstatten.
Sie haben eine nicht jagdbareGämsgeiss erlegt. Wie ist das weitere Vorgehen?