Wirtschaftsprivatrecht A

Wirtschaftsprivatrecht A 2017

Wirtschaftsprivatrecht A 2017


Kartei Details

Karten 135
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 27.12.2017 / 07.02.2020
Weblink
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§ 965-984 BGB Fund

Eigentumserwerb an beweglichen Sachen kraft Gesetz. 

§ 929-931 BGB Erwerb vom Berechtigten

Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft.

§ 932-935 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten 

Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft.

§ 929 Satz 1 BGB Einigung und Übergabe

Eigentumserwerb vom Berechtigten

§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten 

Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten

§ 935 I BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

Sache ist abhanden gekommen

§ 935 II BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

Einschränkung bei Geld, Inhaberpapieren und Veräußerungen im Wege öffentlicher Versteigerungen

§ 1205 BGB Bestellung

Sicherheiten an beweglichen Sachen:

Pfandrecht

§ 929 (930) BGB Einigung und Übergabe

Sicherungsübereignung

§ 930 BGB (929) Besitzkonstitut 

Sicherungsübereignung

§ 985 BGB Herausgabeanspruch

Anspruch gegen den Besitzer

§ 816 I BGB Verfügung eines Nichtberechtigten

Anspruch gegen denjenigen, der unbefugt über fremdes Eigentum verfügt. 

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht

Anspruch gegen denjenigen, der durch unerlaubte Handlung fremdes Eigentum entzieht, § 823 I BGB bzw. § 823 II BGB in Verbindung mit einer Schutzvorschrift aus dem StGB

§ 241 I BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis

Leistungspflichten

Sie sind einklagbar

§ 241 II BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis

Sie sind nicht einklagbar