Phytomedizin Begriffe UI15_FS17
Phytopathologie, Herbologie, Entomologie, Epidemiologie, PSM
Phytopathologie, Herbologie, Entomologie, Epidemiologie, PSM
Fichier Détails
Cartes-fiches | 140 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Biologie |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 05.09.2017 / 30.08.2021 |
Lien de web |
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Häufige Fehler bei der Anwendung von Herbiziden?
- Ettikette nicht gelesen und deshalb falsche Mittel miteinander gemischt oder nacheinander aufgebracht
- Wartefrist nicht eingehalten --> zu hohe Rückstände, Schäden
- Zu hohe Dosierung --> zu hohe Rückstände, Schäden
- Falsche Applikationstechnik, welche nicht überall hinkommt oder zu viel Abdriftet
- Falscher Zeitpunkt
- Falsches Wetter
- Falsches PSM
- Falsche Tröpfchengrösse/Düse/Druck/Tempo
Zu welchen Zwecken werden PSM eingesetzt?
- Pflanzen von Schadorganismen oder nicht parasitären Beeinträchtigungen schützen
- Lebensvorgänge von Pflanzen beeinflussen, ohne ihrer Ernährung zu dienen (Wachstumsregulatoren)
- das Keimen von Pflanzenerzeugnissen hemmen
- Pflanzen abtöten
- Dazu kommen Repellents (Abschreckungsmittel) und Pheromone (Sexual- oder Schreckstoffe)
Was ist problematisch am Einsatz von PSM?
- Umweltbelastung --> die meisten werden heute schnell abgebaut/umgewandelt. Sind aber die Mengen zu gross gerät es in die Luft, ins Wasser in den Boden und richtet dort Schaden an, welcher schwer zu beheben ist.
- Rückstände in Nahrungsmitteln --> können zu irreversiblen Schäden führen, es gilt deshalb eine Wartefrist nach dem letzten Einsatz und Grenzwerte für Rückstandskonzentrationen.
- Förderung resistenter Schaderreger: Schädlinge können sich innerhalb weniger Generationen anpassen. Von dem her ist das Verbot vieler PSM nachteilig, da man so weniger Auswahl hat und abwechseln kann.
- Sprunghafte Vermehrung von Schädlingen: PSM greifen ins ökologische Gleichgewicht ein, sie stören auch andere Nützlinge, wodurch es zum Anstieg eines anderen Schädlings kommen kann…
Wie werden Grenzwerte für PSM in Nahrungsmittel ermittelt und wie werden sie angewendet?
Grenzwerte für Nahrungsmittel werden in Tierversuchen ermittelt und der Grenzwert für mesnchen dann noch ums 100fache nach unten gesetzt, da sich ja auch mehrere akkumulieren können. Zudem gibt es die Wartefrist bis zur Ernte bzw. Nutzung --> bis dahin müssen die Werte unter dem Grenzwert sein.
Was ist Bioakkumulation
Wenn sich Stoffe in Organismen oder ganzen Ökosystemen anreichern. Besonders bedeutend ist die Weitergabe über die Nahrungskette, bis zu den Endgliedern können sich Stoffe stark anreichern.
Begriffe PSM
Erkläre: Gift
unbelebte Stoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse, welche dem Körper (Aufgenommen, Berührung) schon in kleinen Mengen schaden kann.
Begriffe PSM
Erkläre: Stoff
Chemisches Element und seine Verbindungen (natürlich oder hergestellt), einschliesslich den zusatzstoffen, welche zur Wahrung der Produktstabilität nötig sind.
Begriffe PSM
Erkläre: Zubereitung
Gemenge, Gemisch oder Lösung aus mindestens zwei Stoffe / Zubereitungen
Begriffe PSM
Erkläre: Herstellerin
natürliche/juristische Person mit Sitz in der CH, weche Stoffe/Zubereitung beruflich herstellt, gewinnt oder einführt
Begriffe PSM
Erkläre: Publikumsprodukte
können alle kaufen
Begriffe PSM
Erkläre: gewerbliche Produkte
können nur gewerbliche/industrielle Betriebe nutzen
Begriffe PSM
Erkläre: Einstufung
Zuordnung zu einer gefährlichen Eigenschaft und Bezeichnugn mittels H-Sätzen. Eingestuft nach dem LD 50-Wert.
Begriffe PSM
Erkläre: LD50-Wert
jene Menge, welche im Fütterungsversuch bei 50% der Ratten innert 5 Tagen zum Tod führt.
Was sind H- und P-Sätze?
Die neue Gefahrenkennzeichnung.
H-Sätze (hazard) (früher R-Sätze): Machen auf besondere Gefahren aufmerksam, ergeben sich eindeutig aus der Gefahrenklasse / Gefahrenkategorie. Z.B.: H301: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
Die P-Sätze (precaution) (früher S-Sätze) können aus einer Tabelle ausgewählt werden von der Herstellerin passend zu den H-Sätzen. Es sind Sicherheitsratschläge, welche das gefahrlose Anwenden des Mittels unterstützen sollen. Z.B.: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Wozu braucht es eine Fachbewilligung?
PSM dürfen gegen Entgelt nur mit Fachbewilligung oder spezieller Instruktion ausgebracht werden. Pro Betrieb reicht eine Person mit Fachbewilligung. Diverse Berufsabschlüsse bewilligen zudem automatisch.
Wo sind PSM/Dünger untersagt, wo nur (Total-)Herbizide?
In folgenden Gebieten sind PSM und Dünger untersagt: Naturschutzgebiete, Riede und Moore, Hecken und Feldgehölze inkl. 3m Schutzstreifen, Wald inkl. 3m breitem Schutzstreifen entlang der Bestockung, oberirdische Gewässer inkl. 3m Schutzstreifen, Zone S1 von Grundwasserschutzzonen, Zone S2, sofern auf und an Gleisanlagen.
Herbizide verboten in folgenden Gebieten: Dächer und Terrassen, Lagerplätze, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strasse und Gleisanlagen, in der Bio-Produktion gemäss Bio-Verordnung
Was muss mindestens auf die Ettikette eines PSM?
Kennzeichnung: ein Minimum an Angaben muss gut leserlich und in mindestens zwei Amtssprachen aufgedruckt sein / mittels einer Ettikette angehängt sein:
- Handelsname des PSM
- Name und Adresse der Bewilligungsinhaberin
- Bewilligungsnummer der Zulassungsstelle
- Handelsname und Gehalt jedes Wirkstoffes in metrischen Einheiten und die Art der Zubereitung
- Gefährliche Stoffe
- Anweisung für Erste Hilfe
- Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung
- Füllmenge (bei Publikumsprodukten)
- Die notwendigen H- und P- Sätze (max. je 6)
- Art der Wirkung des PSM (z.B. Herbizid, Insektizid usw.)
- Gegebenenfalls die Wartefrist nach jeder Applikation
- Hinweise auf Phytotoxizität oder Empfindlichkeit gewisser Sorten
- Anweisung für die Entsorgung des Mittels und der Verpackung
- Chargennummer, die eine Identitätsfeststellung ermöglichen
- Verfalldatum, sofern das Mittel weniger als zwei Jahre haltbar ist.
- Hinweis über die angemessene Reinigung der Ausrüstung
- Auflagen über Vorsichtsmassnahmen bei Verwendung, Lagerung und Transport
Wie läuft das Bewilligungsverfahren für PSM in der CH ab?
Das Bewilligungsverfahren ist seit dem Inkrafttreten des PSMV 2005 sehr viel strikter geworden. Alle vorher zugelassenen Mittel müssen noch einmal zugelassen werden, was aber nur auf Antrag der Herstellerin erfolgt. Die Neuentwicklung eines Stoffes und auch die Bewilligung können langwierig und teuer sein, weshalb oft darauf verzichtet wird, weil es sich im CH-Markt nicht rechnet (Marktpotenzial zu klein). Man kann davon ausgehen, dass in den nächsten Jahren die Mittel und Wirkstoffe in der CH weniger werden aus diesem Grund.
- Inverkehrbringerin erstellt Registrierdossier mit diversesten Angaben
- BLW nimmt es in Empfang und behält sich vor, eigene Untersuchungen durchführen zu lassen
- Agroscope, BAG, BAFU machen Untersuchungen, melden die Ergebnisse ans BLW zurück
- BLW erteilt Bewilligung (oder auch nicht).
Wie soll man sich bei der Anwendung von PSM schützen?
Es ist wichtig, sich bei der Arbeit mit PSM entsprechend zu schützen. Angaben dazu sind auch im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung zu finden.
Wichtig ist, dass man sich auch bereits bei der Zubereitung des Mittels schütz, da man dann in der Regel mit viel höheren Konzentrationen in Berührung kommt.
- Atemschutz, Schutzkleidung, Gesichtsschutz, Kopfbedeckung.
- Arbeitsgeräte richtig handhaben und reinigen, Defektes reparieren oder entsorgen.
- Hygienevorschriften beachten --> Schutzkleider nicht mit den anderen Kleidern aufbewahren, nicht essen und Rauchen während der Arbeit mit PSM, Haut vorher und nachher reinigen…
Wie sollen PSM entsorgt werden?
Am besten ist umweltschonendes Verhalten:
- Besonders gefährliche Mittel sparsam verwenden
- Möglichst ungiftige Stoffe verwenden
- Spritzbrühen genau berechnen, damit keine Resten entstehen.
Ansonsten gilt: Korrektes Entsorgen, wie es auf der Packung steht. Wenn Spritzbrühe übrig bleibt, diese auf einer anderen verträglichen Kultur ausbringen oder sie verdünnen und auf der ganzen behandelten Kultur noch ausbringen. Verpackungen in der Regel in den Hausmüll, Mittelreste auf Sammelstelle oder Verkaufsstelle, wenn nicht in Originalverpackung mit Sondermüll.