Sozialversicherungen in der Schweiz
3 Säulensystem - wichtige Kennzahlen
3 Säulensystem - wichtige Kennzahlen
Set of flashcards Details
Flashcards | 53 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Macro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 22.08.2017 / 26.03.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170822_sozialversicherungen_in_der_schweiz
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170822_sozialversicherungen_in_der_schweiz/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Maximale AHV-Rente
CHF 2'350.-- pro Monat oder 28'200.-- pro Jahr
UVG-Maximallohn
CHF 148'200.--
Wann trat das AHVG in Kraft?
Am 1. Januar 1948
Seit wann ist das Gesetz über die Invalidenversicherung in Kraft?
Seit dem 1. Januar 1960
Wann wurde das BVG in Kraft gesetzt?
Am 1. Januar 1985
Wann beginnt für Erwerbstätige die Beitragspflicht bei der AHV?
Ab dem 1.01. nach vollendetem 17. Altersjahr
Wann beginnt die Beitragspflicht für nicht Erwerstätige?
Ab 1.1. nach vollendetem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter
Ab wann und wie hoch ist die Freigrenze des Einkommen für Rentner bei der AHV?
Ab dem ordentlichen Rentenalter (M65/F64) pro Monat eine Freigrenze von CHF 1'400.-- (CHF 16'800.-- pro Jahr)
Wer kann im vereinfachtem Verfahren abrechnen?
- Lohn pro Arbeitnehmer darf pro Jahr nicht mehr als CHF 21'150.-- übersteigen (Eintrittsschwelle 2. Säule)
- die gesamte Lohnsumme des Betriebs darf pro Jahr nicht CHF 56'400.-- übersteigen (doppelte max. j. Altersrente der AHV)
- die Löhne des gesamten Personals müssen im vereinfachten Verfahren abgerechnet werden
- die Abrechungs- und Zahlungsverpflichtungen müssen ordnungsgemäss eingehalten werden
AHV Abzüge bei Arbeitnehmern?
8.4%, hälftig je 4.2% Arbeitgeber und Arbeitnehmer
IV-Abzüge bei Arbeitnehmer?
1.4% je 0.7% Arbeitgeber/Arbeitnehmer
EO-Abzüge bei Arbeitnehmer?
0.45% bzw. 0.225% Arbeitgeber und Arbeitnehmer
ALV-Abzüge bei Arbeitnehmer?
2.2% bzw. je1.1% Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zu CHF 148'200.-- danach 1% (0.5%/0.5%)
Wie hoch ist der jährliche Mindestbeitrag der AHV?
CHF 478.-- pro Jahr
Wie hoch ist die Minimalrente der AHV?
Sie beträgt pro Monat CHF 1'175.-- oder pro Jahr CHF 14'100.--
Höchtbetrag der Rente für ein Ehepaar?
CHF 3'525.-- (150% von CHF 2'350.--) oder pro Jahr CHF 42'500.--
Wie hoch ist die Kinderrente der AHV?
40% d.h. Max. CHF 940.-- und Min. CHF 470.--
Wie hoch ist die Witwenrente der AHV?
80% d.h. Max. CHF 1880.-- und Min. CHF 940.--
Wie wird das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen bei der AHV berechnet?
(Einkommensumme x Aufwertungsfaktor)/Beitragsdauer = y
(Anzahl Jahre, EGS od. BGS x dreifache jährliche Minimalrente (3x 1175.- = 3525)) / Beitragsdauer = z
(y + z) /2 = a
a = Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen
Wann hat jemand Anspruch auf ein IV-Taggeld?
- wenn jemand an mindestens 3 aufeinanderfolgend Tagen an Eingliederungsmassnahmen teilnimmt oder in er angestammten Tätigkeit zu mindestens 50% arbeitunfähig ist
- oder auf die Durchführung von geplanten Eingliederungsmassnahmen warten muss und zu mindestens 50% arbeitunfähig ist
Möglich ist ein Taggeldbezug auch, wenn jemand pro Monat an mindestens 3 nicht zusammenhängeden Tagen Eingliederungsmassnahmen besucht, sofern
- wegen der Massnahmen eine ganztägige Verhinderung an der Arbeit entsteht
- eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% besteht
Wie wird das IV-Taggeld berechnet?
((letzter Monatslohn ohne Gesundheitsstörung (inkl. 13.ML/Grati etc.) x 12) /365) x 80% (allerdings max. CHF 326.-- pro Tag)
Wer hat Anspruch auf ein kleines Taggeld der IV und wie hoch ist dies?
- für unter 20 Jährige pro Monat CHF 1221.-- (10% des Höchstbetrags des versicherten Tagesverdienst gemäss UVG)
- für über 20 Jährige pro Monat CHF 3663.-- (30% des Höchstbetrags des versicherten Tagesverdienst gemäss UVG)
Was gibt es für IV-Grade und die dementsprechenden Renten?
- IV Grad bis 39% = keine Rente
- IV Grad ab 40% = Viertelsrente
- IV Grad ab 50% = Halbe Rente
- IV Grad ab 60% = Dreiviertelsrente
- IV Grad ab 70% = Ganze Rente
Bemessung des IV-Grades?
A. Einkommenvergleich bzw. wirtschaftliche Methode=
Invaliditätsgrad = (Erwerbseinbusse(Valideneinkommen - Invalideneinkommen) x 100) / Valideneinkommen im angestammen Beruf
B. Betätigungsvergleich bzw. spezifische Methode = für Nichterwerbstätige = Liste mit Tätigkeiten und mit verbliebenen Fertigkeiten Vergleich
C. Gemischte Methode = Kombination der beiden Methoden für Teilzeiterwerbstätige = Gewichtung bei der Berechnung entspricht dem Beschäftigungsgrad von der IV-Rente
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um Ergänzungsleistungen zu erhalten?
1. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz
2. Bezug einer AHV- oder IV-Rente, ununterbrochen während 6 Monaten ein IV-Taggeld bezogen haben
3. Die vom Gesetz anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Einnahmen übersteigen
Was gehört zu den anrechenbaren Einnahmen zur zur Prüfung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen?
- grundsätzlich alle steuerbaren Einkünfte + angerechneter Vermögensverzehr über der Vermögensfreigrenze
Vermögensverzehr = IV-Rentner oder Hinterlassene, die zu Hause leben = 1/15
AHV-Rentner, die zu Hause leben = 1/10
Personen, die im Heim oder Spital leben = 1/5
Berechnung des EL-Anspruchs?
anerkannte Ausgaben / anrechenbare Einnahmen = EL-Anspruch
Was für Formen von Pensionskassen gibt es?
- öffentliche-rechtliche Vorsorgeeinrichtung (Pensionskassen von Bund, Kanton, Gemeinden; z.T. mit staatlichen Garantien)
- Firmeneigene Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse ausschliesslich für das Personal eines einzigesn Betriebs; kommt nur für grosse oder mittlere Privatunternehmen infrage)
- Sammeleinrichtung (von versicherungen und Banken angebotene Pensionskasse, der sich unterschiedliche Betriebe anschliessen können)
- Gemeinschaftseinrichtung (Pensionskasse, die von einem Berufsverband oder Verein für ihre Mitgliederbetriebe angeboten wird)
Welche Finanzierungsmodelle gibt es für die Pensionskassen?
- Beitragsprimat (die Leistungen richten sich nach der Höhe der geleisten Beiträge; je nach dem wie viel gespart werden konnten, fürht dies zu höheren oder tieferen Leistungen)
- Leistungsprimat (im Leistungsprimat werden zuerst die Leistungen in Prozent des letzten versicherten Lohns festgelegt z.B. eine Altersrente von 60% -> da der versicherte Lohn bei jeder Lohnerhöhung steigt, muss das fixierte Leistungsziel durch erhöhte Beiträge oder Einkäufe ausfinanziert werden; kann sehr teuer werden!)
Beginn des BVG-Versicherungsschutzes?
Arbeitnehmende ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Tod, Invalidität)
Arbeitnehmende ab 1. Januar nach dem 24. Geburtstag (Alter, Tod, Invalidität)
Arbeitslose während Taggeldbezug (Tod, Invalidität)
Nicht obligatorisch versicherte Personen im BVG?
- nicht erwerbstätige Personen
- Personen die gem. IVG zu mindestens 70% invalid sind
- Arbeitnehmende mit einem Mindestjahreslohn von weniger als CHF 21'150.--
- Arbeitnehmende mit einem Nicht-beitragspflichtigen Arbeitgeber ANobAG
- Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis zu 3 Monaten (Kettenarbeitsverträge gelten als BVG-obligatorisch)
- Familienangehörige in einem landwirtschaftlichen Betrieb
- Selbständige, die nicht einem Verband angehören, der die BVG Unterstellung vorschreibt
Mindestjahreslohn des BVG?
CHF 21'150.--
Koordinationsabzug BVG?
CHF 24'675.--
oberer Grenzbetrag im BVG Obligatorium?
CHF 84'600.--
maximal versicherte Lohn obgl. BVG?
CHF 59'925.--
minimaler koordinierter Lohn BVG?
CHF 3'525.--
Maximal anrechenbarer Jahreslohn BVG?
CHF 846'000.-- (10 x 84'600.-- = oberer Grenzbetrag)
Beiträge Arbeitgeber BVG?
mindestens gleich hoch wie der Arbeitnehmer = 50% : 50%
Aber er kann das Verhältnis bis zu 70% : 30% ändern
Gestaffelte Altersgutschriften BVG?
- von 25-34 = 7%
- von 35-44 = 10%
- von 45-54 = 15%
- von 55-64/65 = 18%
Wie hoch ist der Maximalbetrag für die Säule 3a für Erwerbstätige?
CHF 6768.--