Steuerrecht

Steuerrecht

Steuerrecht


Set of flashcards Details

Flashcards 261
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 19.06.2017 / 25.08.2023
Weblink
https://card2brain.ch/box/20170619_steuerrecht
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170619_steuerrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
a) Was wird bei den nachfolgenden Steuerobjekten besteuert (Wertzufluss, Verkehrsvorgang, bestimmter Zustand)? Grundstückverkauf
a) Was wird bei den nachfolgenden Steuerobjekten besteuert (Wertzufluss, Verkehrsvorgang, bestimmter Zustand)? Vermögenssteuer
b) Wie ist das Einkommen aus einer unverteilten Erbschaft (Erbengemeinschaft) bei der direkten Bundessteuer grundsätzlich zu besteuern? Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen!

Bei den einzelnen Erben nach der Erbquote (in der ordentlichen Steuererklärung)gemäss Art. 10 DBG

c) Nach welchem Einkommenssteuertarif (Alleinstehende, Verheiratete) wird eine getrennt lebende Frau, welche mit ihren minderjährigen Kindern im gleichen Haushalt lebt, bei der direkten Bundessteuer besteuert? Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen

Tarif für Verheiratete (Elterntarif) gemäss Art. 36 Abs. 2 und 2bis DBG;

Das Steuerharmonisierungsgesetz bestimmt die vom Bund und von den Kanto-nen zu erhebenden direkten Steuern und legt die Grundsätze fest, nach denen die Gesetzgebung zu gestalten ist.
Die Steuerhoheit umfasst das Recht, Steuern zu beziehen und Steuern anzuord-nen.
Bei der Grundstückgewinnsteuer handelt es sich um eine indirekte Steuer (Ver-kehrssteuer).
Aus den gesetzlich festgelegten Steuertarifen ergibt sich zwingend die Steuer-belastung sowohl bei der direkten Bundessteuer wie auch den Steuern von Kan-ton und Gemeinden.
Eine in Aarau wohnhafte Person, welche im Angestelltenverhältnis bei ihrer ei-genen Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich erwerbstätig ist, begründet im Kan-ton Zürich eine Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit.
Die Einkommenssteuern in der Schweiz werden nach dem System der Praenu-merandobesteuerung erhoben.
Für die Festsetzung der Sozialabzüge sind die Verhältnisse am Ende der Steuer-periode massgebend.
Stefanie Heiz, wohnhaft in Solothurn, ist zu 30 % an der Kollektivgesellschaft Heiz & Co., mit Sitz in Aarau, beteiligt. Sie bezieht aus der Kollektivgesellschaft einen Lohn von CHF 60'000. Zusätzlich wird ihr ein Gewinnanteil von CHF 20'000 gutgeschrie-ben.Wo und wie erfolgt die Besteuerung dieser Einkünfte? Kreuzen Sie die richtige Ant-wort an (nur eine Antwort zulässig).
Handelt es sich beim Einkommenssteuertarif der direkten Bundessteuer um
Guido Gast ist Kaderangestellter in einem börsenkotierten Bankinstitut. er erhält im Jahr 2015 zehn Aktien seines Arbeitgebers. Die Aktien werden an der Börse zu CHF 5'000 pro Aktie gehandelt. Er muss für die Aktien einen Preis von CHF 2'500 pro Aktie zahlen. Die Aktien sind mit einer Sperrfrist von 2 Jahren versehen. Nach Ablauf dieser Sperrfrist können die Aktien frei verkauft werden.Aufgabe:Berechnen Sie den steuerbaren Lohnbestandteil, welcher sich aus dieser Aktienabga-be für das Jahr 2015 ergibt.

Art. 17b Abs. 1 DBG: Besteuerung bei Zuteilung; Sperrfrist Diskont 6 % pro Jahr;Verkehrswert CHF 50'000 : (1.06 x 1.06) = 50'000 : 1.1236 = CHF 44'500 – 25'000 = CHF 19'500

Gisela Giehse ist Kaderangestellte in einem börsenkotierten Dienstleistungsunter-nehmen. Sie erhielt im Jahr 2014 gratis 500 Mitarbeiteroptionen. Die Optionen be-rechtigen je zum Bezug von Aktien zu einem Bezugspreis von CHF 2'000. Die Optio-nen haben eine Laufzeit von 3 Jahren und wurden an der Börse im Zeitpunkt der Ab-gabe mit einem Wert von CHF 5.—pro Option gehandelt. Die Optionen waren mit einer Sperrfrist von einem Jahr versehen. Nach Ablauf der Sperrfrist erwirbt Gisela Giehse 200 Aktien im Jahr 2015 zum Aus-übungspreis von CHF 2'000. Im Zeitpunkt der Ausübung liegt der Börsenwert dieser Aktien bei CHF 2'500. Aufgabe:Berechnen Sie den steuerbaren Lohnbestandteil, welcher sich aus dieser Optionsab-gabe für das Jahr 2014 bzw. 2015 ergib und bezeichnen Sie das Jahr der Besteue-rung.

Art. 17b Abs. 3 DBG; Besteuerung bei Ausübung:- Börsenwert 200 Aktien x CHF 2'500 CHF 500'000- Ausübngspreis 200 Aktien x CHF 2'000 CHF -400'000Steuerbarer Lohnanteil im Jahr 2015 CHF 100'000

Hardy Haas ist Direktor eines Dienstleistungsbetriebes. Sein steuerbarer Nettolohn beträgt CHF 240'000 (inkl. Aufrechnung Privatanteil Auto).Neben der Lohnauszahlung hat er folgende Gehaltsnebenleistungen:- Geschäftsauto, welches auch privat unentgeltlich genutzt werden kann. Der Kauf-preis betrug CHF 45'000 (exkl. MWSt).- Geschäftsnatel, welches auch privat unentgeltlich genutzt werden kann.- Pauschale Repräsentationsspesen von CHF 6'000 pro JahrDie Firma hat ein von der Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement.Fragena) Wie hoch ist der im Lohnausweis auszuweisende Privatanteil Auto? Berechnen Sie den steuerbaren Betrag.

9.6 % von CHF 45'000 = CHF 4'320

Hardy Haas ist Direktor eines Dienstleistungsbetriebes. Sein steuerbarer Nettolohn beträgt CHF 240'000 (inkl. Aufrechnung Privatanteil Auto).Neben der Lohnauszahlung hat er folgende Gehaltsnebenleistungen:- Geschäftsauto, welches auch privat unentgeltlich genutzt werden kann. Der Kauf-preis betrug CHF 45'000 (exkl. MWSt).- Geschäftsnatel, welches auch privat unentgeltlich genutzt werden kann.- Pauschale Repräsentationsspesen von CHF 6'000 pro JahrDie Firma hat ein von der Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement.Fragenb) Welcher Betrag muss für die Privatbenützung des Geschäftsnatels als Lohnbe-standteil ausgewiesen werden?

steuerfreie Gehaltsnebenleistung

Hardy Haas ist Direktor eines Dienstleistungsbetriebes. Sein steuerbarer Nettolohn beträgt CHF 240'000 (inkl. Aufrechnung Privatanteil Auto).Neben der Lohnauszahlung hat er folgende Gehaltsnebenleistungen:- Geschäftsauto, welches auch privat unentgeltlich genutzt werden kann. Der Kauf-preis betrug CHF 45'000 (exkl. MWSt).- Geschäftsnatel, welches auch privat unentgeltlich genutzt werden kann.- Pauschale Repräsentationsspesen von CHF 6'000 pro JahrDie Firma hat ein von der Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement.Fragenc) Müssen die pauschalen Repräsentationsspesen im Lohnausweis betragsmässig ausgewiesen werden? Wenn ja, als Lohnbestandteil oder als Unkostenersatz?

Ja; als Spesen, d.h. Unkostenersatz

Ingo Irniger führt eine Spenglerei in der Form einer Einzelfirma in seiner eigenen gemischt genutzten Liegenschaft. Die Werkstattmiete beträgt CHF 32'000, der Ei-genmietwert seiner Wohnung CHF 18'000.Stellt diese Liegenschaft Privat- oder Geschäftsvermögen dar? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie den Fachbegriff für die Zuteilung zum Geschäfts- oder Privatvermögen

Geschäftsvermögen aufgrund der Präponderanzmethode

Ingo Irniger führt eine Spenglerei in der Form einer Einzelfirma in seiner eigenen gemischt genutzten Liegenschaft. Die Werkstattmiete beträgt CHF 32'000, der Ei-genmietwert seiner Wohnung CHF 18'000.Welche steuerlichen Folgen ergeben sich, wenn die Liegenschaft mit Gewinn verkauft wird? Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen.

Der Gewinn stellt steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dar im Sinne von Art. 18 Abs. 2 DBG

Ingo Irniger führt eine Spenglerei in der Form einer Einzelfirma in seiner eigenen gemischt genutzten Liegenschaft. Die Werkstattmiete beträgt CHF 32'000, der Ei-genmietwert seiner Wohnung CHF 18'000.Welche steuerlichen Folgen ergeben sich wenn die für CHF 1'500'000 verkauft und diese im Zeitpunkt des Verkaufs einen Buchwert von CHF 1'100'000 hat und Ingo Irniger in der Folge eine Ersatzliegenschaft für die Spenglerei zu einem Kaufpreis von CHF 900'000 erwirbt. Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen und berechnen Sie den massgebenden Buchwert der Ersatzliegenschaft.

Der Gewinn kann steuerfrei auf das Ersatzobjekt übertragen werden (Ersatzbe-schaffung); gesetzliche Grundlage Art. 30 Abs. 1 DBG.Der Gewinn auf dem Verkauf der Liegenschaft beträgt CHF 400'000; durch die Ersatzbeschaffung reduziert sich der Buchwert der Ersatzliegenschaft von CHF 900'000 um CHF 400'000 und beträgt CHF 500'000.