Steuerrecht

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Kartei Details

Karten 261
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 19.06.2017 / 25.08.2023
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MWST: 7. Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen an – Mitarbeiter, CHF 200.00
MWST: 7. Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen an die Mieter der Wohnungen an der Bahnhofstrasse (s. Ziffer 7) , CHF 1000.00
MWST: 8. Einnahmen aus Buchführungen/Steuerberatungen im Auftrag von- Kunden mit Sitz in der Schweiz, CHF 80 000.00
MWST: 8. Einnahmen aus Buchführungen/Steuerberatungen im Auftrag von - Kunden mit Sitz im Ausland, CHF 30 000.00
VST: 1. Zahlung an die FACHHOCHSULE NORDWESTSCHWEIZ für den Besuch durch Angestellte im Kurs Praxisstudium „Chef/in Finanz- und Rechnungswesen“
VST: 2. Zahlung an das steuerpflichtige Blumengeschäft Vanessa Sommer, Wetzikon, für die Lieferung von Zimmerpflanzen für die Büroräumlichkeiten, CHF 150.00
VST: 3. Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages an einen Berufsverband CH, Fr. 150.00
VST: 4. Zahlung an das Malergeschäft Stefan Bur für Malerarbeiten in den Büroräumlichkeiten der Kollektivgesellschaft Babounakis und Hauser, CHF 2 160.00
Alleinaktionär E hat sich in seiner Ferienwohnung ein neues Wohnzim-mer eingerichtet und diese Kosten dem Liegenschaftsaufwand der 0-AG belastet (CHF 25 000).
Die Svetana AG kauft ein Bild für CHF 10000 und bucht dieses in der Gesellschaft ein. Das Bild verschenkt der Alleinaktionär umgehend seiner Freundin. Ist diese gwL bei dem steu- erbaren Einkommen der Freundin aufzurechnen?
Die Beta AG, welche zu 100 % im Eigentum von Herrn Bering ist, ver- äussert ihrer Schwestergesellschaft eine Liegenschaft zum Preis von CHF 2 Mio. Die Liegenschaft hat einen Ver- kehrswert von CHF 3 Mio.
Die Zutta AG hat ihren Sitz im Kanton Aargau. Im Kanton Bern befindet sich ihre Betriebsstätte. -Zudem hat sie im Kanton Zürich eine Anlageliegenschaft. Wo werden welche Steuerfaktoren besteuert? Welche der drei Antworten ist richtig?Bitte umkreisen Sie den Buchstaben, der bei der richtigen Antwort steht.
Die Stahl AG will Ersatzbeschaffungen tätigen. Bei welchen Gütern ist eine solche steuer-lich möglich, falls sich die Ersatzgegenstände in der Schweiz befinden (d.h. die stillen Re-serven werden hierbei nicht besteuert; sie können auf das Ersatzobjekt übertragen wer-den)?
Der Alleinaktionär der Med. Chiro AG hat an einem Orthopädenkongress in Wen teilgenommen. Er verlängert seinen Aufenthalt, um mit seiner Frau, welche nach dem Kongress anreist, Wren als Tourist zu erleben.Rechnung KongresswocheCHF 8'000. Rechnung Zusatzwoche CHF 6'000.Die Verbuchung über die Erfolgsrech-nung weist einen Aufwand vonCHF 14'000 auf.
Die Zirta AG hat der Freundin des Unternehmers, welcher Alleinaktionär ist, ein Geschäftsfahrzeug gratis über- lassen. Der Verkehrswert beträgt CHF 14'000.
Die Immo AG, welche zu 100 % im Eigentum von Herrn Jaun ist, veräus-sert ihrer Schwestergesellschaft eine Liegenschaft zum Preis von CHF 5 Mio. Die Liegenschaft hat einen Ver- kehrswert von CHF 6 Mio.
5.1. Monistisches — dualistisches System:Die Desta AG veräusserte im 2014 folgende LiegenschaftAnschaffungskosten: CHF 800000Gewinnsteuerwert: CHF 750'000Verkaufspreis: CHF 900'000Welche Gewinnsteuerfolgen respektive Folgen bei der Grundstückgewinnsteuer ergeben sich?
Die Fein AG mit Sitz in Aarau verkauft folgende Aktiven und fragt Sie an, ob eine Rückstellung für Ersatzbeschaffung gebildet werden kann (Hinweis: Sämtliche veräus-serten und neu erworbenen Aktiven sind betriebsnotwendig und befinden sich in der Schweiz):1) Liegenschaft:Mit dem Erlös soll im nächsten Jahr eine Produktionsanlage gekauft werden2) Beteiligung an der Cala AG im Ausmass von 10 %. Diese befindet sich seit fünf Jahren im Besitz der Fein AG. Mit dem Erlös soll im nächsten Jahr 15 % der Beteiligung an der Rebo AG mit Sitz in der Schweiz gekauft werden.3) Fabrikationsanlage:Mit dem Erlös soll im nächsten Jahr eine Liegenschaft gekauft werden. Ist eine Ersatzbeschaffung möglich...
Der Verein Umweltpark erzielte in der Steuerperiode 2014 einen Reingewinn von CHF 100000. Er weist ein Kapital von CHF 100'000 aus.Der Verein Kinderkrippe erzielte in der Steuerperiode 2014 einen Reingewinn von CHF 3000. Er weist ein Kapital von 10000 aus.Frage:• Wie hoch ist die direkte Bundessteuer?• We hoch ist die Kapitalsteuer beim Bund?
Bruno Benz gibt per 31. Juli 2015 seine selbständige Erwerbstätigkeit als Gastwirt auf und verkauft die gemischt genutzte Restaurantliegenschaft einem italienischen Pizzabäcker. In der Liegenschaft befindet sich im Erdgeschoss das Restaurant mit einem Mietwert von Fr. 36'000, im 1. Obergeschoss die Wirtewohnung mit einem Eigenmietwert von Fr. 15'000 und im Dachgeschoss eine vermietete Wohnung mit Mietzinseinnahmen von jährlich Fr. 18'000.Bruno Benz erworb die Liegenschaft vor 20 Jahren zu einem Kaufpreis von Fr. 700'000. Vor 15 Jahren baute er im Dachgeschoss die Wohnung für Fr. 100'000 ein.Die Liegenschaft liegt in einem Kanton, welcher für die Grundstückgewinnsteuer das sogenannte „monistische“ Grundstückgewinnsteuersystem kennt.Folgende Zahlen sind ausgewiesen: Buchwert VerkaufserlösUmlaufvermögen Fr. 100'000 Fr. 100’000Liegenschaft Fr. 600'000 Fr. 1'000’000Inventar und Einrichtung Fr. 50'000 Fr. 150’000Hypothek auf Liegenschaft Fr. 450’000Übrige Schulden Fr. 50’000Der Reingewinn vom 1.1. – 31.7.2015 beträgt Fr. 40'000. Darin ist die Liegenschaftsrechnung vollumfänglich verbucht.Berechnen Sie den steuerbaren Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Jahres 2015 für die direkte Bundessteuer.

Reingewinn Fr. 40’000Gewinn Liegenschaft Fr. 400’000Gewinn Inventar und Einrichtung Fr. 100’000Steuerbarer Gewinn Fr. 540'000

Bruno Benz gibt per 31. Juli 2015 seine selbständige Erwerbstätigkeit als Gastwirt auf und verkauft die gemischt genutzte Restaurantliegenschaft einem italienischen Pizzabäcker. In der Liegenschaft befindet sich im Erdgeschoss das Restaurant mit einem Mietwert von Fr. 36'000, im 1. Obergeschoss die Wirtewohnung mit einem Eigenmietwert von Fr. 15'000 und im Dachgeschoss eine vermietete Wohnung mit Mietzinseinnahmen von jährlich Fr. 18'000.Bruno Benz erworb die Liegenschaft vor 20 Jahren zu einem Kaufpreis von Fr. 700'000. Vor 15 Jahren baute er im Dachgeschoss die Wohnung für Fr. 100'000 ein.Die Liegenschaft liegt in einem Kanton, welcher für die Grundstückgewinnsteuer das sogenannte „monistische“ Grundstückgewinnsteuersystem kennt.Folgende Zahlen sind ausgewiesen: Buchwert VerkaufserlösUmlaufvermögen Fr. 100'000 Fr. 100’000Liegenschaft Fr. 600'000 Fr. 1'000’000Inventar und Einrichtung Fr. 50'000 Fr. 150’000Hypothek auf Liegenschaft Fr. 450’000Übrige Schulden Fr. 50’000Der Reingewinn vom 1.1. – 31.7.2015 beträgt Fr. 40'000. Darin ist die Liegenschaftsrechnung vollumfänglich verbucht.Berechnen Sie den steuerbaren Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Jahres 2015 für die Kantonssteuer (ordentliche Einkommenssteuer)

Steuerbarer Gewinn wie a) Fr. 540’000- Wertzuwachsgewinn Verkaufserlös Fr. 1'000’000 - Anlagekosten (Investitionen) Fr. -800'000 Fr. -200’000Steuerbarer Gewinn Fr. 340'000

Bruno Benz gibt per 31. Juli 2015 seine selbständige Erwerbstätigkeit als Gastwirt auf und verkauft die gemischt genutzte Restaurantliegenschaft einem italienischen Pizzabäcker. In der Liegenschaft befindet sich im Erdgeschoss das Restaurant mit einem Mietwert von Fr. 36'000, im 1. Obergeschoss die Wirtewohnung mit einem Eigenmietwert von Fr. 15'000 und im Dachgeschoss eine vermietete Wohnung mit Mietzinseinnahmen von jährlich Fr. 18'000.Bruno Benz erworb die Liegenschaft vor 20 Jahren zu einem Kaufpreis von Fr. 700'000. Vor 15 Jahren baute er im Dachgeschoss die Wohnung für Fr. 100'000 ein.Die Liegenschaft liegt in einem Kanton, welcher für die Grundstückgewinnsteuer das sogenannte „monistische“ Grundstückgewinnsteuersystem kennt.Folgende Zahlen sind ausgewiesen: Buchwert VerkaufserlösUmlaufvermögen Fr. 100'000 Fr. 100’000Liegenschaft Fr. 600'000 Fr. 1'000’000Inventar und Einrichtung Fr. 50'000 Fr. 150’000Hypothek auf Liegenschaft Fr. 450’000Übrige Schulden Fr. 50’000Der Reingewinn vom 1.1. – 31.7.2015 beträgt Fr. 40'000. Darin ist die Liegenschaftsrechnung vollumfänglich verbucht.Berechnen Sie den allenfalls mit der kantonalen Grundstückgewinnsteuer zu erfassenden Gewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft.

Wertzuwachsgewinn (siehe b) Fr. 200'000

Das Steuerharmonisierungsgesetz ist ein Bundesgesetz, in dem es jedoch um die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden geht
Als Bemessungsperiode für die Steuerperiode 2016 gilt das Einkommen des Kalenderjahres 2015.
Die Steuerhoheit für die Erhebung einer Vermögenssteuer bei den natürlichen Personen liegt beim Bund, bei den Kantonen und bei den Gemeinden
Petra arbeitet als Angestellte einer Bank in Zürich und wohnt in Baden AG. Sie besitzt eine vermietete Ferienwohnung im Berner Oberland. Wo begründet Petra welche Art von steuerlicher Zugehörigkeit?

Persönliche Zugehörigkeit (primäres Steuerdomizil) in BadenWirtschaftliche Zugehörigkeit (sekundäres oder Nebensteuerdomizil) in Bern

Aus einem privaten Leibrentenvertrag, welcher mit einer Einmalprämie finanziert wurde, werden lebenslängliche jährliche Renten von Fr. 12'000 ausgerichtet. Art der Besteuerung

im Umfang von 40 % mit dem übrigen Einkommen

Aus einer privaten Todesfallrisikoversicherung erhalten die Erben des verstorbenen Unfallopfers eine Kapitalzahlung von Fr. 250’000Art der Besteuerung

getrennt vom übrigen Einkommen mit Jahressteuer

Infolge Pensionierung im Jahr 2011 wird aus der Pensionskasse eine Rente in der Höhe von jährlich Fr. 48'000 ausgerichtet.Art der Besteuerung

im Umfang von 100 % mit dem übrigen Einkommen

Aus der Säule 3a wird ein Vorbezug zum Erwerb einer selbstbewohnten Liegenschaft in der Höhe von Fr. 50'000 getätigtArt der Besteuerung

getrennt vom übrigen Einkommen mit Jahressteuer

Infolge Ablauf wird eine mit periodischen Prämien finanzierte gemischte Lebensversicherung in der Höhe von Fr. 120'000 ausbezahlt.Art der Besteuerung

Steuerfrei

Das Ehepaar Mary Lou und Merlin Murdock ist am 1. Juli 2015 aus Grossbritannien zugezogen. Das Ehepaar hat 2 minderjährige Kinder.Die Einkommensverhältnisse sind wie folgt ausgewiesen:Lohn Ehemann ordentlicher Lohn 1.7. – 31.12.2015 Fr. 72'000.— Einmalige Erfolgsprämie vom 1.11.2015 Fr. 15'000.—Nebenerwerb Ehefrau gelegentliche Übersetzungsarbeiten netto Fr. 4'000.—Wertschriftenertrag Obligation: Jahreszinsfälligkeit 30.9.2015 Fr. 3'500.— Lohnkto: Eröffnung 1.7.2015; Zins 31.12.2015 Fr. 600.—Schuldzinsen Zins 1.7.-31.12.2015 (Kreditvertrag Autokauf) Fr. 1'200.—Berufskosten Ehemann Berufskostenpauschale Berufskosten Ehefrau Nebenerwerbspauschale Berechnen Sie das steuerbare und das satzbestimmende Einkommen für die direkte Bundessteuer (unter Berücksichtigung der allgemeinen Abzüge und der Sozialabzüge)!

Ordentlicher Lohn Ehemann 72'000 144'000Erfolgsprämie 15'000 15'000Nebenerwerb Ehefrau 4'000 4'000Wertschriftenertrag 4'100 4'100- Schuldzinsen -1'200 -1'200- Berufskosten -2'000 -4'000- Nebenerwerbspauschale -800 -800- Versicherungsabzug -2'450 -4'900- Zweitverdienerabzug (max. Einkommen-GK) -3'200 -3'200- Kinderabzüge -6'500 -13'000- Verheiratetenabzug -1’300 -2’600Steuerbares/satzbestimmendes Einkommen 77’650 137’400

Yussuf Stäuble ist Alleinaktionär der Yussuf Finanz AG. Per 31.12.2015 verkaufte er seiner Gesellschaft seine Privatliegenschaft zu einem Preis von Fr. 1'200'000.--. Er bewohnt diese Liegenschaft weiterhin selber und bezahlt im Jahr 2016 der Gesellschaft eine Miete von monatlich Fr. 1'200.--, d.h. Fr. 14'400.— pro Jahr.Aus den Schätzungsakten der Steuerbehörden sind folgende Angaben bezüglich dieser Liegenschaft ersichtlich:- Steuerlicher Verkehrswert (= marktkonformer Verkehrswert) Fr. 800'000.—- Steuerlicher Eigenmietwert pro Jahr (= 60 % des marktkonformen Mietzinses) Fr. 24'000.—Ergeben sich aus dem Verkauf der Liegenschaft und der Vermietung steuerliche Folgen bei der direkten Bundessteuer für Yussuf Stäuble? Wenn ja, bezeichnen Sie diese und berechnen Sie die steuerbaren Faktoren!

Der Kauf der Liegenschaft erfolgte zu einem massiv übersetzten Preis, den die Gesellschaft einem unabhängigen Dritten nicht bezahlt hätte. Damit hat sich der Aktionär Mittel der Gesellschaft beschafft, die er sonst nur in Form einer (steuerbaren) Gewinnausschüttung hätte beziehen können. In der Differenz zwischen dem bezahlten Preis von Fr. 1'200'000 und dem reellen Verkehrswert von Fr. 800'000 liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Der Betrag von Fr. 400'000 ist beim Aktionär im Jahr 2015 als Einkommen (Vermögensertrag) aufzurechnen. Die Besteuerung erfolgt zu 60 % (Art. 20 Abs. 1bis DBG) = steuerbarer Betrag CHF 240'000.Die Miete der Liegenschaft von der Gesellschaft erfolgt zu einem nicht marktkonformen Mietzins. Einem unabhängigen Dritten würde die Liegenschaft nicht so billig vermietet. Der Gewinn der Gesellschaft wird dadurch geschmälert und dem Aktionär ein geldwerter verdeckter Vorteil zugewendet. Die Differenz zwischen dem marktkonformen Mietzins von Fr. 40'000 und dem effektiv bezahlten Mietzins von Fr. 14'400 ist in der Höhe von Fr. 25'600 als verdeckte Gewinnausschüttung beim Aktionär im Jahr 2015 als Einkommen (Vermögensertrag) aufzurechnen. Die Besteuerung erfolgt zu 60 % (Art. 20 Abs. 1bis DBG) = steuerbarer Betrag CHF 15'360.

Fritz Furrer stirbt am 4.9.2015 im Alter von 56 Jahren an den Folgen eines Autounfalles. Seine überlebende Ehefrau erhält folgende Versicherungs- und Vorsorgeleistungen ausbezahlt:- Todesfallkapital aus der Pensionskasse von Fritz Furrer (Säule 2) Fr. 450'000.—- Sparkapital aus dem Vorsorgekonto Säule 3a Fr. 40'000.—- Erlebensfallkapital einer rückkaufsfähigen privaten Kapitalversicherung Fr. 100'000.— (konventionelle Lebensversicherung, finanziert mit monatlichen Prämien)Hat die Auszahlung dieser Versicherungs- und Vorsorgeleistungen steuerliche Folgen für die überlebende Ehefrau bei der direkten Bundessteuer? Wenn ja, wie erfolgt die Besteuerunga) für das Todesfallkapital aus der Pensionskasse? Nennen sie die gesetzlichen Grundlagen!

steuerbar gemäss Art. 22 Abs. 1 DBG. Es wird eine separat vom übrigen Einkommen berechnete Jahressteuer zu 1/5 des Tarifs gemäss Art. 38 DBG erhoben.

Fritz Furrer stirbt am 4.9.2015 im Alter von 56 Jahren an den Folgen eines Autounfalles. Seine überlebende Ehefrau erhält folgende Versicherungs- und Vorsorgeleistungen ausbezahlt:- Todesfallkapital aus der Pensionskasse von Fritz Furrer (Säule 2) Fr. 450'000.—- Sparkapital aus dem Vorsorgekonto Säule 3a Fr. 40'000.—- Erlebensfallkapital einer rückkaufsfähigen privaten Kapitalversicherung Fr. 100'000.— (konventionelle Lebensversicherung, finanziert mit monatlichen Prämien)Hat die Auszahlung dieser Versicherungs- und Vorsorgeleistungen steuerliche Folgen für die überlebende Ehefrau bei der direkten Bundessteuer? Wenn ja, wie erfolgt die Besteuerungb) für das Sparkapital aus dem Vorsorgekonto Säule 3a? Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen!

steuerbar gemäss Art. 22 Abs. 1 DBG. Es wird eine separat vom übrigen Einkommen berechnete Jahressteuer zu 1/5 des Tarifs gemäss Art. 38 DBG erhoben.

Fritz Furrer stirbt am 4.9.2015 im Alter von 56 Jahren an den Folgen eines Autounfalles. Seine überlebende Ehefrau erhält folgende Versicherungs- und Vorsorgeleistungen ausbezahlt:- Todesfallkapital aus der Pensionskasse von Fritz Furrer (Säule 2) Fr. 450'000.—- Sparkapital aus dem Vorsorgekonto Säule 3a Fr. 40'000.—- Erlebensfallkapital einer rückkaufsfähigen privaten Kapitalversicherung Fr. 100'000.— (konventionelle Lebensversicherung, finanziert mit monatlichen Prämien)Hat die Auszahlung dieser Versicherungs- und Vorsorgeleistungen steuerliche Folgen für die überlebende Ehefrau bei der direkten Bundessteuer? Wenn ja, wie erfolgt die Besteuerungc) für das Erlebensfallkapital aus der rückkaufsfähigen privaten Kapitalversicherung? Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen!

steuerfrei aufgrund von Art. 24 Bst. b DBG

Sanitärinstallateur Siegfried Känel gibt seine selbstständige Erwerbstätigkeit auf und verkauft seine gemischt genutzte Gewerbe-/Wohnliegenschaft zum Preis von Fr. 1'300'000.--. Die Liegenschaft liegt in einem Kanton, welcher für die Grundstückgewinnsteuer das dualistische System kennt.Aus den Steuerakten sind folgende Angaben ersichtlich:- Der Buchwert beträgt Fr. 600'000.—- Die Anlagekosten (Gestehungskosten) betragen Fr. 950'000.—- Der gewerbliche Mietwert für die Werkstatt beträgt pro Jahr Fr. 18'000.—- Der private Eigenmietwert für die Wohnung beträgt pro Jahr Fr. 16'000.—a) Ergeben sich aus diesem Verkauf steuerliche Folgen für die direkte Bundessteuer? Wenn ja, berechnen Sie den der direkten Bundessteuer unterliegenden Gewinn!

Verkaufserlös CHF 1'300’000- Buchwert CHF -600’000Steuerbarer Gewinn direkte Bundessteuer CHF 700’000

Sanitärinstallateur Siegfried Känel gibt seine selbstständige Erwerbstätigkeit auf und verkauft seine gemischt genutzte Gewerbe-/Wohnliegenschaft zum Preis von Fr. 1'300'000.--. Die Liegenschaft liegt in einem Kanton, welcher für die Grundstückgewinnsteuer das dualistische System kennt.Aus den Steuerakten sind folgende Angaben ersichtlich:- Der Buchwert beträgt Fr. 600'000.—- Die Anlagekosten (Gestehungskosten) betragen Fr. 950'000.—- Der gewerbliche Mietwert für die Werkstatt beträgt pro Jahr Fr. 18'000.—- Der private Eigenmietwert für die Wohnung beträgt pro Jahr Fr. 16'000.—b) Ergeben sich aus diesem Verkauf steuerliche Folgen für die kantonalen Einkommenssteuern? Wenn ja, berechnen Sie den der kantonalen Einkommenssteuer unterliegenden Gewinn!

Gestehungskosten CHF 1'300’000- Buchwert CHF -600’000Steuerbarer Gewinn (wiedereingebrachte Abschreibungen) CHF 700’000(es wird keine Grundstückgewinnsteuer erhoben; im dualistischen System wird eine Grundstückgewinnsteuer nur bei Veräusserung von Privatvermögen erhoben)

a) Was wird bei den nachfolgenden Steuerobjekten besteuert (Wertzufluss, Verkehrsvorgang, bestimmter Zustand)? Wertschriftenertrag
a) Was wird bei den nachfolgenden Steuerobjekten besteuert (Wertzufluss, Verkehrsvorgang, bestimmter Zustand)? Erbschaft