Steuerrecht
Steuerrecht
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Set of flashcards Details
Flashcards | 261 |
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Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 19.06.2017 / 25.08.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170619_steuerrecht
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Reingewinn Fr. 40’000Gewinn Liegenschaft Fr. 400’000Gewinn Inventar und Einrichtung Fr. 100’000Steuerbarer Gewinn Fr. 540'000
Steuerbarer Gewinn wie a) Fr. 540’000- Wertzuwachsgewinn Verkaufserlös Fr. 1'000’000 - Anlagekosten (Investitionen) Fr. -800'000 Fr. -200’000Steuerbarer Gewinn Fr. 340'000
Wertzuwachsgewinn (siehe b) Fr. 200'000
Persönliche Zugehörigkeit (primäres Steuerdomizil) in BadenWirtschaftliche Zugehörigkeit (sekundäres oder Nebensteuerdomizil) in Bern
im Umfang von 40 % mit dem übrigen Einkommen
getrennt vom übrigen Einkommen mit Jahressteuer
im Umfang von 100 % mit dem übrigen Einkommen
getrennt vom übrigen Einkommen mit Jahressteuer
Steuerfrei
Ordentlicher Lohn Ehemann 72'000 144'000Erfolgsprämie 15'000 15'000Nebenerwerb Ehefrau 4'000 4'000Wertschriftenertrag 4'100 4'100- Schuldzinsen -1'200 -1'200- Berufskosten -2'000 -4'000- Nebenerwerbspauschale -800 -800- Versicherungsabzug -2'450 -4'900- Zweitverdienerabzug (max. Einkommen-GK) -3'200 -3'200- Kinderabzüge -6'500 -13'000- Verheiratetenabzug -1’300 -2’600Steuerbares/satzbestimmendes Einkommen 77’650 137’400
Der Kauf der Liegenschaft erfolgte zu einem massiv übersetzten Preis, den die Gesellschaft einem unabhängigen Dritten nicht bezahlt hätte. Damit hat sich der Aktionär Mittel der Gesellschaft beschafft, die er sonst nur in Form einer (steuerbaren) Gewinnausschüttung hätte beziehen können. In der Differenz zwischen dem bezahlten Preis von Fr. 1'200'000 und dem reellen Verkehrswert von Fr. 800'000 liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Der Betrag von Fr. 400'000 ist beim Aktionär im Jahr 2015 als Einkommen (Vermögensertrag) aufzurechnen. Die Besteuerung erfolgt zu 60 % (Art. 20 Abs. 1bis DBG) = steuerbarer Betrag CHF 240'000.Die Miete der Liegenschaft von der Gesellschaft erfolgt zu einem nicht marktkonformen Mietzins. Einem unabhängigen Dritten würde die Liegenschaft nicht so billig vermietet. Der Gewinn der Gesellschaft wird dadurch geschmälert und dem Aktionär ein geldwerter verdeckter Vorteil zugewendet. Die Differenz zwischen dem marktkonformen Mietzins von Fr. 40'000 und dem effektiv bezahlten Mietzins von Fr. 14'400 ist in der Höhe von Fr. 25'600 als verdeckte Gewinnausschüttung beim Aktionär im Jahr 2015 als Einkommen (Vermögensertrag) aufzurechnen. Die Besteuerung erfolgt zu 60 % (Art. 20 Abs. 1bis DBG) = steuerbarer Betrag CHF 15'360.
steuerbar gemäss Art. 22 Abs. 1 DBG. Es wird eine separat vom übrigen Einkommen berechnete Jahressteuer zu 1/5 des Tarifs gemäss Art. 38 DBG erhoben.
steuerbar gemäss Art. 22 Abs. 1 DBG. Es wird eine separat vom übrigen Einkommen berechnete Jahressteuer zu 1/5 des Tarifs gemäss Art. 38 DBG erhoben.
steuerfrei aufgrund von Art. 24 Bst. b DBG
Verkaufserlös CHF 1'300’000- Buchwert CHF -600’000Steuerbarer Gewinn direkte Bundessteuer CHF 700’000
Gestehungskosten CHF 1'300’000- Buchwert CHF -600’000Steuerbarer Gewinn (wiedereingebrachte Abschreibungen) CHF 700’000(es wird keine Grundstückgewinnsteuer erhoben; im dualistischen System wird eine Grundstückgewinnsteuer nur bei Veräusserung von Privatvermögen erhoben)