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Flashcards 74
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 18.06.2017 / 24.09.2023
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Arten der Vergabe nach §3, §3a VOB/A

Öffentliche Ausschreibung:

ist bevorzugt anzuwenden, die Ausschreibung wird öffentlich bspw. im Submissionsanzeiger oder über Internetplattformen bekannt gegeben. Jeder Unternhemer kann die Unterlagen anfordern und ein Angebot abgeben.

 

Beschränkte Ausschreibung:

Nicht öffentliches Verfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb, darf angewendet werden, wenn die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeben oder die Bewerber einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde, eine öffentliche Ausschreibung zuvor erfolglos war oder wenn die öffentliche Ausschreibung aus Dringlichkeit oder Geheimhaltung unzweckmäßig ist.

Eine beschränkte Ausschreibung nach Teilnahmewettbewerb ist möglich, wenn nur ein begrenzter Anbieterkrei überhaupt in der Lage ist, die Leistung fach und termingerecht auszuführen oder die Bearbeitung einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde

 

Freihändige Vergabe:

Verhandlungsverfahren, nur im Ausnahmefall möglich: Leistungen die aufgrund besonderer Gründe nur ein bestimmter Unternehmer (Besondere Erfahrung, Geräte, Patente) ausführen kann. weil die Leistung nicht eindeutig und vollständig beschrieben werden kann, eine Leistung sich nicht von einer bereits vorgebenden Leistung ohne Nachteil trennen lässt, die Leistung besonders dringlich ist, eine zuvor durchgeführte öffentliche  und beschränkte Ausschreibung erfolglos waren oder die auszuführende Leistung Geheimhaltungsvorschriften unterliegt

Ausschreibung und Vergabe: Angebotsfrist, Submission, Zuschlag

Die Ausschreibung ist die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Leistungs- und Kostenangebots innerhalb der Angebotsfrist, welche zw. 10-52 kalendertagen (§18, §18a) dauert.

Die Angebotsfrist endet mit der Submission (§22), wenn die Angebote geöffnet werden. Angebote, die nach Ablauf des Submissionstermins eingehen, können nicht mehr gewrtet werden und bleiben daher verschlossen.

 

Mit dem Submissionstermin beginnt die Zuschlags- Bindefrist (§19) von max. 30 Kalendertagen

 

In dieser Frist erfolgt die Prüfung (§23) und Wertung(§25) der Angebote, die Verhandlungen mit den Bietern (§24) und schließlich die Zuschlagserteilung

Ausschreibung und Vergabe: Zuschlagskriterien

  • Auftraggeber verpflichtet Zuschlagskriterien offen zu legen
  • es geht um Gewichtung von angebotenen technischen Lösungen in Relation zu Angebotspreis und Ausführungszeit (von entscheidender Bedeutung bei Wertung bon Nebenangeboten, sofern zugelassen)
  • überwiegend nach Kriterium "Preis" vergeben--> objektiv messbar
  • nur dann an erstplatzierten geben, wenn der Preis den Anschein der Auskömmlichkeit hat
  • Im Falle eines Kalkulationsfehlers kann es zum Konkurs der Firma und somit für den Bauherrn zu erheblichen Stillstandkosten führen
  • im falle einer bewussten Unterkalkulation ist damit zu rechnen dass das Bauunternehmen aggressiv versuchen wird, Nachträge in der Bauphase zu platzieren
  • neben Preiskriterium auch Wirtschaftlichkeitskriterium. z.B verringerte Bauzeit

Vergabe und Vertragsunterlagen nach §9 VOB/B

Allgemeine Vertragsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen:

  • VOB/B für öfftl Bauherrn verbindlich, für privaten Bauherrn nur, wenn ausdrücklich vereinbart
  • da ausgewogenes Vertragswerk, ist es ratsam zu vereinbaren
  • Werkvertragsrecht kennt zB keine Regelungen für Abweichungen vom Vertrag, was im Bauwesen häufog ist--> erhebliche Kostensteigerung

Zusätzliche Vertragsbedingungen:

  • durfen VOB/B nicht widersprechen
  • ZVB / HPA bspw.: Art und Umfang der Leistungen, Vergütung bei Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen,  Mehr oder Minderleistungen, Änderung der Leistung, Abnahme, Gefahrenübergang etc etc

Ausschreibung und Vergabe:

Vergabe und Vertragsunterlagen nach §9 VOB/B

Besondere Vertragsbedingungen, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen

 

Besondere Vetragsbedingungen:

 

  • beziehen sich auf konkretes Bauprojekt, können von VOB/B abweichen
  • bsw: spezielle Ausführungsfristen, Vertragsstrafen, Bauabrechnug mit IT_Anlagen, ggf. verlängerte Zahlungsfristen, Abrechnung von Stundenlohnarbeiten etc tec

 

Allgemeine technische Vertragsbedigungen (VOB/C):

  • enthält allg. techn. Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
  • bsw definiert, was Nebenleistungen sind, die nicht gesondert vergütet werden--> diese müsen bei der Kalkulation direkt oder durch Umlage berücksichtigt werden

Vergabe und Vertragsunterlagen nach §9VOB/B

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)

Besondere Technische Vertragsbedingungen (BTV)

Baubeschreibung

Leistungsverzeichnis

ZTV:

  • in den zusätzl. techn. Vertragsbedingungen kann der Bauherr seine meist auf umfangreichen Untersuchungen und Erfahrung basierenden spreziellen Richtlinien festlegen z.B. konkrete Richtlinien zum Hochwasserschutz

BTV:

  • gelten für das vorliegende Bauprojekt
  • können von ATV abweichen

baubeschreibung:

  • Darstellung der Bauaufgabe mit zweck des Bauwerks, den wstl. Leistungen und Bauphasen, den Randbedingugen wie Örtlichkeit, Baugrund. Verkehrserschließung und etwaigige Genehmigungen

Leistungsverzeichnis:

  • Beschreibung der EInzelleistungen mit Festlegung der Art und Weise
  • in Form von Leistungsbeschreibungen, des Leistungsumfangs mit Ausführungsmengen und Qualität sowie Vergütung durch verbindliche EInheitspreise

Leistungsverzeichnis

  • besteht aus dem Leistungsverzeichnis (LV), Bemerkungen zum Leistungsverzeichnis, den Anlagen und den Zeichnungen
  • ist in Abschnitte (z.B. geländefreimachung, Baugrube, Fundamente, Stützen..) gegliedert und in Titel nach Gewerken unterteilt.
  • die einzelnen Titel werden in Positionen (Ordnungszahl) unterteilt, die für sich technisch und kalkulatorisch einzeln stehen

Leistungsverzeichnis

Positionen

  • Grundpositionen sind zur Ausführung vorgesehen
  • Alternativpositionen sind alternativ zur Grundposition zur Ausführung vorgesehen. restlegung erfolgt mit Vergabe
  • Eventualpositionen kommen nur bei Eintreten bestimmter Situationen zur Anwendung. sie sind möglichst zu vermeiden, da eine Leistung eindeutig und vollständig beschrieben sein sollte. Sind also im vorher auszuräumen, besser Zulagepositionen
  • Zulagepositionen nehmen Bezug zur Grundlagenposition und erwietern die dort beschriebene Leistung. Vergütet wird die Grund und Zulageposition

--> Grundsätzlich ist zu beachten, dass jeder einzelne Schritt abgefragt wird. Bei kleineren Mengen kann allerdings Lieferung und Leistung in einer Position zusammengefasst werden. Die Positionsbeschreibunen sollten für dich klar definiert und abgegrenzt ggü. anderen Positionen sein.

Für viele Positionen gibt es inzwischen ein Standartleistungsbuch (Hochbau) und eine Standartleistungskatalog (Ingenieurbau). Es empfiehlt sich diesen soweit möglich zu verwenden.

Unternehmensrechnung

Allgemeines

  • erfolgt nach steuer- und handelsrechtlicher Anforderungen gem. HGB
  • gem. Grundsätzen ordnungsgem. Buchführung (§238 HGB) ist jeder KAufmann verpflichtet, über die Handelsgeschäfte und Vermögen Buch zu führen
  • Dabei soll Rechenschaft ggü. Finanzbehörden, der Öffentlichkeit gem. rechtl Vorschriften, den Kapitalgebern sowie der Belegschaft führen
  • §1-7 HGB regelt wer als "Kaufleute" zu betrachten sind.
  • Vollkaufleute (eingetragene Unternehmen wie OHG, Kommanditgesellschaften (KG) und Kapitalgesellschaften)
  • Minderkaufleute (Kleingewerbetreibende)
  • Nichtkaufleute (Freiberufliche, Architekten und Ingenieure)
  • In der Finanzbuchhaltung wird gegliedert nach Lohn, Material und Sachanlagen alle Forderungen, Verbindlichkeiten und zahlungen chronologisch und systematich erfasst--> dient als Grundlage für den Jahresabschluss

Unternehmensrechnung

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss besteht aus einer stichtagbezogenen Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei größeren Unternehmen einem Geschäftsbericht.

In der Bilanz wird Herkunft und Verwendung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens gegenübergestellt. Grundlage ist die stichtagbezogene mengen- und wertmäßige Erfassung des Inventars

Aktiva (Vermögen):

  • Anlagevernögen aus immateriellen Vermögensgegenständen (Firmenwerte, Patente, Software, Kundenlisten..)
  • Sachanlagen und Finanzanlagen
  • Umlaufvermögen, bestehend aus Vorräten, Forderungen, Wertpapieren sowie Guthaben

Passiva (Schulden des Betriebs ggü. Inhabern und Gläubigern):

  • gezeichnetes Eigenkapital
  • Kapitalrücklagen
  • Gewinnrücklagen
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Bilnazgewinn

Unternehmensrechnung

Gewinn und Verlustrechnung

Es werden Aufwendungen den Erträgen gegenübergestellt, woraus der Erfolg des Unternehmens ablesbar ist

Aufwendungen:

  • Ausgaben für Material und Fremdleistungen
  • Personalaufwendungen
  • Abschreibungen
  • sonst. betriebl. Aufwendungen
  • Zinsaufwendungen und Steuern

Erträge:

  • Einnahmen aus Umsatzerlösen
  • Bestanderhöhungen
  • Eigenleistungen
  • Zinserträgen
  • Sonst. Ertrage (z.B. aus Beteiligungen)

Kosten- und Leistungsrechnung

Baubetriebsrechnung

dient mit der Darstellung der Kosten und Leistungsartenstruktur

  • dem Vergleich und der Analyse der Unternehmensbereiche (z.B. nach Bausparten, Niederlassungen und Großbaustellen)
  • der Schaffung einer Basis für erfolgsbezogene Vergütungen
  • einer trendbeobachtung
  • der Grundlage von Statistiken

für unternehmerische Entscheidungen

Kosten und Leistungsrechnung

Kennzahlenrechnung

dient der Beurteilung betriebwirtschaftlicher Zusammenhänge

Es werden:

  • Entwicklung der Löhne und Gehälter verfolgt
  • der Anteil der Lohnkosten an den Herstellkosten,
  • der Anteil der allg. Geschäftskosten bezogen auf die Herstellkosten
  • sowie für zentrale einrichtungen wie den Maschinenpark und das Lager

verfolgt

Kosten und Leistungsberechnung

Bauauftragsrechnung

dient der Kostenermittlung für Bauleistungen

vor Auftragsvergabe:

  • als Angebotskalkulation (aufgrund der ausgeschriebenen Leistungen) und
  • Auftrags-/ Vertragskalkulation ( bei in den Verhandlungen veränderten Leistungen z.B. Bauzeit)

nach Auftragsvergabe

  • als Nachtragskalkulationen
  • Arbeitskalkulationen
  • Nachkalkulationen mit Soll-Ist-Vergleich

Kostenrechnungsanalyse

Vollkostenrechnung

es werden auf die

  • Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
  • die für die konkrete Baustelle kalkulierten Gemeinkosten der Baustelle (GKB)
  • sowie die allg. Geschäftskosten (AGK)

als Zuschlag über die EKT oder über die Angebotssumme kalkuliert

 

Es werden alle variablen und fixen Kosten den Kostenträgern zugeordnet

Variable Kosten (z.B. zusätzl Machinen, Material- und Personalbedarfe) werden durch den Auftrag selbst veranlasst, während fixe Kosten (z.B. Geschäftsführung) unabhängige Bereichschaftskosten sind.

Kostenanalyse

Teilkostenrechnung

Deckungsbeitragsrechnung

Teilkostenrechnung:

Es werden die Gemeinkosten (unterschiedlich nach leistungsabhängigen variablen Kosten und fixen Kosten) nur zum teil den Einzelkosten zugeordnet.

Deckungsbeitragsrechnung:

Ziel ist es unter Verzicht einer vollen Kostendeckung einen Auftrag zu erlangen.

  • Auf Basis einer Kalkulation mit voller Kostendeckung wird der Anteil der kalkulierten Kosten nach variablen und fixen Kosten analysiert und prozentual bewertet, inwieweit dies ausgabenwirksame Kosten sind.
  • Auf Basis der geschätzten vorauss. Fixkosten des Unternehmens im Geschäftsjahr und des voraussichtlichen Marktpreises wird der Deckungsbeitrag des speziellen Bauauftrags als unternehmerische Entscheidung festgelegt.
  • Die Vertragskosten sollten nicht unterhalb der sog. liquiditätsorientierten Untergrenze liegen, da sonst das Unternhemen mittelfristig gefährdet wird. Sie ergibt sich aus der Netto-Angebotsrechnung (Vollkostenpreis) abzgl. Wagnis und Gewinn(Sekbstkosten), abzügl. Abschreibzng und Verzinsung für bspw. Geräte, Maschinen, Grundstücke zzgl. notwendiger Neuanschaffungen.

 

 

Angebotsphase

Vor Angebotserstellung

  • Wertung der Anfrage: Kann Leistung selbst oder nur mit Kooperation erfolgen? Ist Bauherr zuverlässig und zahlungsfähig?
  • Prüfung der Ausschreibung: Machbarkeit, Plausibilität der Positionen hstl. Mengenansatz. Der Bieter ist zur Prüfung verpflichtet und muss auf Fehler hinweisen
  • Prüfung der Abrechnungs- Zahlungsmodalitäten, etwaige Sicherheiseinbehalte, Änderungen von Bestimmungen der VOB etc.
  • Begehen der Baustelle: Zugänglichekit, Erschließung, Geländebebauung, Nachbarschaft etc
  • Einholen von Baustoffpreisen und Angeboten von Fremdunternehmen
  • Entwurf einer Baustelleneinrichtung
  • Entwurf eines Bauablaufplans
  • Bereitstellung und Festlegung von Kalkulationsansätzen, Aufwands- und Leistungswerten

Angebotsphase

Technische Bearbeitung

  • Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) im Verantwortungsbereich des BAuunternehmens: Wissen und Erfahrung der Firmen nutzen, Risikobernahme durch Bauunternehmung
  • Erstellung ausführungsreifer Beschreibungen und Zeichnungen: dabei sind alle Regeln der Technik, Normen Bauvorschriften usw usw zu beachten
  • Kalkulator (akquisiteur) bindet das technische Büro mit der Bestimmung der erforderlichen Bauteilabmessungen und eventuell erfordl. Zusatzmaßnahmen. Grundlage ist Ausschreibungsunterlage mit Baugrund und Gründungsgutachten
  • Frühzeitige Einbindung des vorgesehenen Bauleiters:
  • Geschäftsführung legt mit Kalkulator den Angebotspreis fest

Angebotsphase

Sondervorschläge und Nebenangebote

Ziel: Technische Lösungen anbieten, die sich mit geringeren Kosten, kürzerer Bauzeit, besserer Qualität und geringeren Risiken realisieren lassen

 

Kalkulation

Kostenarten

  • Lohn- und Gehaltskosten
  • Gerätekosten
  • Baustoff- und Materialkosten
  • Fremdleistungskosten
  • Gemeinkosten der Baustelle (Baustellenausstattung, Baustelleneinrichtung..etc)
  • Allg. Geschäftskosten (Geschäftsführung, Verwaltung)
  • Wagnis und Gewinn, Bauzinsen
  •  

Kalkulation

Lohn- und Gehaltskosten

Mittellohn: Mittel sämtl. auf einer Baustelle entst. Lohnkosten he Arbeitsstunde

Kalkulationskosten: Mittellohn plus Zuschlägen über eine Umlage der Gemeinkosten

Mittellohn A (Arbeiter): Tariflöhne der Arbeiter plus Bauzuschläge, Leistungs- und Prämienlöhnen, übertariflichen Zahlungen, vermögenswirksamen Leistungen, Überstunden, Nacht-,Sonn- und Feiertagszuschläge

Mittellohn AP(Arbeiter und Poliere): beinhaltet anteilig auch die Kosten der Bauleitung

Kalkulation

Lohn- und Gehaltskosten

Mittellohn AS und APS: Mittellohn A bzw AP zuzüglich

  1. der lohngebundenen Kosten aus:
  • Gesetzliche Sozialkosten: Renten- Arbeitslosen- Kranken - Pflege- Unfallvericherung etc
  • Tarifliche Sozialkosten: zusätzliches Urlaubsgeld, Zusatzversorgung, Berufsbildung, Vorruhestand etc
  • Betriebliche Sozialkosten: Beihilfe und Zuschüsse
  1. der lohnbezogenen Kosten aus
  • Haftpflichtverischerung
  • Beiträgen zu Berufsverbänden

 

Lohnnebenkosten: Wegegelder, Fahrtkosten und Auslösungen

Kalkulation

Gerätekosten

Ansatz für firmeneigene Geräte. Angemietete Geräte unter Fremdleistungen

Aus Baugeräteliste (BGL)

  • kalkulatorische Abschreibung (A) und Verzinsung (V)
  • durchschnittliche Reparaturkosten (R)

Reparaturkosten müssen um lohngebundenen Kosten (Soziallöhne/Sozialkosten) bezogen auf Lohnkostenanteil(ca. 60%, ca40% entfallen durchschnittlich auf Materialkosten) der Reparaturkosten erhöht werden

Abschreibung: Wertverlust eines Geräts während seiner Nutzungsdauer

Verzinsung: entgangende Zinsen aus de, für Gerät investierten Kapital unter Ansatz einer durchschnittl. jährl. Verzinsung. Durch

Kalkulation

Gerätekosten 2

Kostenansätze für Geräte die während der Bauzeit bereitgestellt werden (stillstands- oder Vorhaltekosten) oder im Betrieb befindlich sind:

  • mit Tiefbaufgeräten vernundene Kosten werden in der Regel zutreffender den Einzelkosten der Teilleistungen und nicht den Gemeinkosten der Baustelle zugeordnet
  • anders bei Baustellengeräten, wie Turmdrehkran, der während der ges. Bauzeit notwenig ist und weniger leistungsbezogen eingesetz wird, den Gemeinkosten der Baustelle zugerechnet

Betriebstoffverbräuche aus BGL: Kraftstoff und Schmierstoffkosten je Stunde. Somit setzen dich die Gesamtkosten aus den Vorhaltekosten plus Betriebsstoffkosten je Stunde zusammen

Bei Stillstand können nach BGL

  • für 1.-10. Kalendertag 100% A+V+R einschl. reparaturkosten für Reparaturanteil
  • ab dem 11. Kalendertag 75% A+V und 8% für Wartung und Pflege, R entfällt

angestzt werden

Kalkulation

Stoff- und Materialkosten

Einkaufspreise abzüglich vereinbarter Rabatte, einschließlich Skonto, Bezugskosten frei Baustelle (Transport- und Verladekosten), Verlusten und Verschnitt

 

Materiallieferungen: Einkaufspreise können sich erheblich ändern. Um dieses Riskio zu minimieren werden Stoffpreisgleitklauseln vertraglich vereinbart

Kalkulation

Fremdleistungskosten

Fremdleistungen sind in sich abgeschlossene vertragliche Leistungen Dritter(Nachunternhemer). Für die Risiken aus Ausfall und Gewährleistung wird meist ein auftragsbezogener Zuschlag angesetzt.

 

Fremdarbeiten: Leistungen Dritter, die sich hinstl. Gewährleistung nicht von der Hauptunternhemerleistung abtrennen lassen (bspw. Schal- und Bewehrungsarbeiten)

Kalkulation

Gemeinkosten der Baustelle und Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn

Gemeinkosten für Baustelle:

  • Kosten für die Baustelleneinrichtung, Transporte, die Kosten für Bauleitung und Betriebsstoffe.
  • Werden die Gemeinkosten der Baustelle in der Ausschreibung nicht explizit als Position abgefragt, so werden diese als prozentualer Aufschlag auf die Herstellkosten verrechnet

Allg. Geschäftskosten:

  • Verwaltungsgemeinkosten, die nicht einer speziellen Baustelle zugeordnet wetden können.
  • werden als periodenbezogener Verrechnungssatz aus den allg. Geschäftskosten bezogen auf die Bauleistungen über alles ansetzt

Wagnis und Gewinn:

  • Werden im allg. als Prozentsatz (ca 2%) der Herstellkosten angesetzt.
  • für bes. anspruchsvolle oder neuartige Bauweisen werden ggf. höhere Ansätze gewählt

Bei langen Zahlungsfristen ergeben sich ggf. außerordentliche Bauzinsen, die in die All. Geschäftskosten einzurechnen sind

Bauverträge

Einheitsvertrag:

  • jede Leistung wird einzeln aufgeführt und verpreist.
  • Bauleistung wird aufgemessen und gem. Einheitspreis vergütet.
  • Bauunternehmer geht bei Mehrmengen kein Risiko ein.
  • Bauherr muss Einzelleistungen genau beschreiben und Mengen möglst. genau abschätzen, um Spekulationen der Buafirmen auf Mehrmengen vorzubeugen

Pauschalvertrag:

  • es werden für Teile oder für ges. Leistung ein Pauschalvertrag abgeschlossen
  • Mengenabweichungen können nicht geltend gemacht werden
  • somit entfällt der Aufwand die erbrachten Leistungen mengenmäßig zu erfassen

Abrechnung nach Aufwand:

  • geht um Leistungen die im Vorweg nichtgenügend beschrieben werden können
  • Bswp.:Aufwendung zur Bergung eines Kampfmittels aus dem Baugrund
  • Auftragnehmer muss seinen Aufwand nachvollziehbar und prüffähig vorlegen

Bauvertrag

Rangfolge der Normen

Bei Wiedersprüchen im Bauvertrag gilt üblicherweise folgende absteigende Rangfolge:

  • Leistungsbeschreibung
  • Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
  • Zusätzliche Vertragsbedningungen (ZVB)
  • Zusätzliche Technische Vertragsbedningungen
  • VOB/C (Allg. techn. Vertragsbed.)
  • VOB/B (Allg. Vertragsbedingungen)
  • BGB (Werkvertragsrecht)

Baudurchführung

Arbeitsvorbereitung

  • Prüfen der Vertragsunterlagen (Vollständigkeit, Terminvorgaben etc)
  • Erstellen von Ausführungsplänen
  • genaue Ermittlung der auszuführenden Leistungen und Mengen
  • Festlegung der Arbeitsverfahren
  • Festlegung des Ablaufplans
  • Kapazitätseinsatzplan: Personal, Maschinen, Geräte etc
  • Ggfs. Verträge mit Subunternehmen
  • Baustelleneinrichtungsplan festlegen
  • Arbeitskalkulation
  • Finanzpläne
  • Personal / Geräte / Stoffabruf
  • Geländefreimachung, Baustelleneinrichtung, Baubeginn

Baudurchführung

Arbeitsvorbereitung

Strukturierung des Bauprozesses

 

Es geht darum die Bauaufgabe so zu strukturieren, dass Personal und Gerät möglichst kontinuierlich und gleichmäßig ausgelastet werden. Kapazitätsspitzen, Leerlaufzeiten und zeitliche und räuml. Kollosionen sind zu minimieren. Dabei werden zwei Ansätze unterschieden:

  • Projektorientierte Strukturierung nach Bauabschnitten, Bauteilen und Bauwerken zur Koordination der Beteiligten des Gesamtprojektes
  • Prozessorientierte Stukturierung nach Gewerken, Arbeitsvorgängen und Tätigkeiten zur Planung und Koordination der Ressourcen

Baudurchführung

Arbeitsvorbereitung

Fertigung (Chronologische-, Takt-, Parallel-, Fließ-)

Chronologische Fertigung mit einer Kolonne, die nach und nach die einzelnen Leistungen ausführt und dann in den nächsten Abschnitt wechselt. Hiermit sind eine geringe Spezialisierung des eingesetzten Personals und ein langer Gesamtzeitbedarf verbunden.

 

Taktfertigung zielt darauf ab, dass das Personal tätigkeitsbezogen kontinuierlich in versch. Abschnitten eingesetzt wird.erhebliche zeitersparnis, aber gute Koordinierung

 

Parallelfertigung bedeutet, dass die Arbeiten in n Bauabschnitten parallel mit n Kolonnen und n Geräten erfolgen.

 

Fließfertigung bsp beim Straßen- Tunnelbau. Anders als bei PKW-Herstellung verläuft nicht PKW das Fließband, sondern die Produktionsvorgänge arbeiten entlang der Trasse.

Baudurchführung

Arbeitsvorbereitung

Terminpläne die (Balkendiagramm, Netzplan, Weg-Zeit-Diagramm)

Balkendiagramm: Vorgangsbalken über die Zeit.

 

Netzplan: es werden die Vorgänge als Vorgangspfeilnetz (Vorgänge sind Pfeile, Knoten sind ergebnisse) oder als Vorgangsknotennetz (Vorgänge sind Knoten). Vorgangsabhängigkeiten und Prozessstruktur werden deutlicher als im Balkenplan.

 

Weg-Zeit-Diagramm: auch Liniendiagramm oder Geschwindigkeitsplan. lässt sich der Baufortschritt über die Raumkoordinate darstellen, was sich besonders für Linienbaustellen anbietet. mögl. räuml  bzw. zeitl. Kollisionen sind frühzeitig erkennbar.

Anspruchsgrundlage für Nachträge

Mengenänderung, Geänderte Leistungen, zusätzl. Leistungen, Pauschalpreisanpassung, Behinderung, Entschädigung

Mengenänderung nach §2 Nr. 3 VOB/B, mengen fehlerhaft oder ungenau ermittelt--> >10%, können beide Seiten eine Anpassung des Einheitspreises über den 10% hinausgehenden Mehr-/Minderanteil verlangen.

 

Geänderte Leistungen: wenn der Bauherr diese durch geänderte Ausführungspläne mündlich/schriftlich anordnet.

 

Zusätzliche Leistungen: Leistungen die nicht im LV abgefragt wurden oder nicht auf basis der Kalkulationsgrundlagen abgerechnet werden können.-->zusätzliche Leistungen die vom Bauherrn anzuordnen sind

 

Pauschalpreisanpassung: kann verlangt werden, wenn die auszuführenden Leistungen erheblich von den ursprünglich vereinbarten abweichen, so dass eine Abrechnung nach dem vereinbarten Pauschalpreis nicht mehr zumutbar ist.

 

Behinderungen: Wenn Auftragnehmer in der Ausführung durch andere Gewerke oder verspätete vorhergehende Arbeiten unvorhersehbar behindert, besteht Anspruch auf Schadensersatz

 

Entschädigung: ANspruch besteht, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht zur Herstellung des Werks nicht oder nur verspätet nachkommt. zB verspätete Freigsbe von Plänen, fehlende Genehmigung