SSC Vertiefungsmodull - Stufe Berufsprüfung - Vertragsrecht

Grundlagen des allg. Vertragsrechts / AGBs / Vertragsstrafe und weitere Instrumente zur Sicherung der Leistung / Vertragsverletzungen / Lieferverzug / Haftung / Wichtige Vertragsarten / Int. Beschaffung / Wiener Kaufrecht / Produkthaftung / Incoterms 2010

Grundlagen des allg. Vertragsrechts / AGBs / Vertragsstrafe und weitere Instrumente zur Sicherung der Leistung / Vertragsverletzungen / Lieferverzug / Haftung / Wichtige Vertragsarten / Int. Beschaffung / Wiener Kaufrecht / Produkthaftung / Incoterms 2010


Set of flashcards Details

Flashcards 77
Students 25
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 03.06.2017 / 30.10.2024
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Was regelt das öffentliche Recht (welche Beziehung)? (K2)

Das öffentliche Recht regelt die Beziehung zwischen dem Staat und den Bürgern, es besteht ein Unterordnungsverhältnis.

Was regelt das Privatrecht (welche Beziehung)? (K2)

Das Privatrecht regelt Beziehung zwischen den Bürgern untereinander, d.h. zwischen rechtich gleichgestellten Rechtssubjekten

Welche Rechte regelt das öffentliche Recht? (K2)

- Staats und Verwatlungsrecht

- Prozessrecht

- Strafrecht

- SchKG

- Völkerrecht

Welche Rechte regelt das Privatrecht? (K2)

- Personenrecht

- Familienrecht

- Erbrecht

- Sachenrecht

- Vertragsrecht

- Gesellschaftsrecht

- Internationales Privatrecht

- Immaterialgüterrecht

Was sind die Auswirkungen der Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht? (K2)

Öffentliches Recht ist meist zwingend und gilt grundsätzlich für jeden, Privatrecht vorwiegend nicht zwingend (dispositiv) und wirkt nur zwischen Parteien.

Was ist die Definition von Privatautonomie? (K2)

Freiheit jedes einzelnen, seine Angelegenheiten im Rahmen der Rechtsordnung selbst zu regeln.

Was ist die Definition von Privatautonomie im Privatrecht? (K2)

Im Rahmen des Rechts darf man machen was man will.

Was ist die Definition von dispositiven (freien) Normen? (K2)

Nur dispositive (freie) Normen können abgeändert werden. Zwingende Gesetztesbestimmungen können nicht abgeänder werden wie z.B. Kündigungsfristen im Arbeitsgesetz oder Mietrecht.

Was ist die Definition einer Obligation? (K2)

Eine Obligation ist eine Verpflichtung, entstanden durch Schuld und Forderung oder Recht und Anspruch.

Was sind die 3 möglichen Entstehungsgründe einer Obligation? (K2)

- Vertrag

- unerlaubte Handlung

- unerlaubte Bereicherung

Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz? (K2)

- Eigentum bedeutet, wem es rechtmässig gehört, darf es verkaufen, (ver) ändern oder verschenken.

- Besitz bedeutet, wer es braucht (mietet, auslehnt usw.)

Was ist die Bedeutung der übereinstimmenden Willensäusserung? (K3)

Willensäusserung muss übereinstimmend und gegenseitig sein (Konsens) und kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Arten von Willensäusserungen sind z.B. Angebot oder Bestellung. Angebot (mit oder ohne Fristensetzung) kann angenommen (Akzeptiert / Bestellung) oder verändert (Gegenangebot) werden. Zudem werden noch Auftragsbestätigungen eingesetzt.

Was ist die Definition von Konsens? (K3)

Der Konsens ist die übereinstimmende, gegenseitige Willensäusserung über die wesentlichen Vertragspunkte. Angbot und Akzept über die wesentlichen Vertragspunkte stimmen überein. Stimmt Angebot und Akzept nicht überein, spricht man von "Dissens".

Was ist der Unterschied zwischen einem Antrag mit und ohne Frist? (K3)

Ein Antrag mit Frist ist bis zum Ablauf der Frist gebunden, ein Antrag ohne Frist gilt jedoch nur unter Anwesenheit (auch Telefon) oder im Internet (Onlineshop) bis die Session beendet ist (meist wenn man ca. 10min die Maus nicht bewegt). Unter Abwesenden gilt bei einer Offerte per E-Mail ohne Fristvorgabe eine Gültigkeit von 3-4 Tagen und bei einer Offerte per Brief ohne Fristangabe eine Gültigkeit von 8-10 Tagen.

Was ist die Definition von Stillschweigend? (K3)

Notwendigkeit des Akzepts kann entfallen. Vermutung, dass die andere Vertragspartei im Fall der Unrichtigkeit widersprochen hätte.

Welche 5 Voraussetzungen führen zu einem gültigen Vertragsabschluss? (K1)

- Handlungsfähigkeit (Urteilsfähig und volljährig)

- Konsens (in Bezug auf "essentialia negotii" ► notwendigen Mindestinhalt)

- Einhaltung der Formvorschriften

- Inhalt (nicht sittenwidrig, unmöglich oder widerrechtlich)

- Willensäusserung

Bei welchen Voraussetzungen zum gültigen Vertragsabschluss ist die Rechtsfolge "Vertrag nichtig" bzw. "Vertrag anfechtbar"? (K1)

- Handlungsfähigkeit (Urteilsfähig und volljährig) ⇒ Nichtig

- Konsens (in Bezug auf "essentialia negotii" ► notwendigen Mindestinhalt) ⇒ Nichtig

- Einhaltung der Formvorschriften ⇒ Nichtig

- Inhalt (nicht sittenwidrig, unmöglich oder widerrechtlich) ⇒ Nichtig

- Willensäusserung ⇒ Anfechtbar

Was ist die Definition von Anfechtbarkeit? (K1)

- Nachträgliche Beseitungung bestimmter Rechtsfolgen

- Vertrag ist gültig, ausser er wird innert Frist angefochten

- Ohne Anfechtung gilt der Vertrag als "genehmigt"

- Nur die betroffene Partei kann sich darauf berufen

- Bereits Geleistetes wird nach Art. 62ff OR zurückgefordert

Was ist die Definition von Handlungsfähigkeit einer natürlichen und einer jursistischen Person? (K1)

Wer handlungsfähig ist, hat die Fähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.

- Natürliche Personen sind handlungsfähig, wenn sie volljährig und urteilsfähig sind.

- Juristische Personen sind handlungsfähig, sobald die nach Gesetz und Statuten hierführ unentbehrlichen Organe "bestellt" sind (Unterschriftsberechigte im Handelsregister auf www.zefix.ch)

Was ist die Definition von Urteilsfähig und welche verschiedenen Grade von Handlungsfähigkeit gibt es bei natürlichen Personen? (K1)

Urteilsfähig ist ein jeder, dem nicht wegen seines Kindesalters oder infolge von Geisteskrankheiten, Geistesschwäche, Trunkenheit, oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftsgemäss zu handeln.

- Völlige Handlungsunfähigkeit sind urteilsunfähige Personen wie Koma-Patienten oder geistig Behinderte

- Beschränkte Handlungsunfägkeit sind urteilsfähige, aber noch nicht volljährige oder durch Erwachsenenschutzgesetz eingeschränkte Personen

Welche drei Formen sieht das Gesetz vor? (K2)

- Einfache Schriftlichkeit (Niederschrift und eigenhändige Unterschrift des Verpflichteten)

- Qualifizierte Schriftlichkeit (entspricht einfacher Schriftlichkeit und zusätzlicher Anforderung wie z.B. Konsumkreditvertrag mit Hinweis auf Widerrufsrecht)

- Öffentliche Beurkundung (Kantonales Verfahren mit Notar / Urkundperson bei Grundstückkaufvertrag

Was bedeutet der Grundsatz zur Formfreiheit? (K2)

Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt oder die Parteien eine solche vereinbaren.

Wann liegt ein Inhaltsmangel vor? (K2)

Wenn der Vertragsinhalt

- unmöglich ist (anfänglich objektive Unmöglichkeit), wenn z.B. jemand etwas verkauft, dass ihm nicht gehört

- widerrechtlich ist (gegen das geltetende Recht verstösst)

- gegen die guten Sitten verstösst

Wann liegt ein Willensmangel vor? (K2)

Wenn der Vertragsinhalt

- eine Überbevorteilung darstellt

- auf einem Irrtum beruht

- auf einer Täuschung beruht

- auf einer Drohung beruht

*Fristen für die Anfechtung müssen beachtet werden!

Was ist eine digitale Signatur? (K2)

Eine digitale Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und ist die qualifizierte elektronische Signatur (z.B. SuisseID von Post).

Wie nennt man das bestehende Risiko einer Kollision von AGB's? (K4)

Was ist die Definition von AGB? (K4)

AGB sind Vertragsbestimmungen, die im Hinblick auf eine Vielzahl von Verträgen, unter Umständen eines bestimmten Typs wie Güter oder Dienstleistungen, generell vorformuliert werden. AEB (Allgemeine Einkaufsbestimmungen) sind speziell auf Kaufverträge ausgerichtet.

Was bedeutet der Grundsatz 1 der AGB "keine Geltung ohne Übernahme"? (K4)

AGB's müssen Bestandteil der Vertragsverhandlungen sein und Bestandteil des Konsens.

In welchen Fällen kommen AGB's nicht zur Anwendung, obwohl diese gültig übernommen wurden (Grundsatz 2 der AGB "keine Geltung trotz Übernahme")? (K4)

- wenn eine abweichende vertragliche Regelung vereinbart wurde

- wenn keine Möglichkeit bestanden hat, diese einzusehen

- wenn deren Inhalt rechtswidrig, unmöglich oder sittenwidrig ist

- wenn die AGB in irreführender Weise verwendet wurden

- wenn die Ungewöhnlichkeitsregel greift

- wenn die Unklarheitsregel greift

Was sind typische Inhalte von AEB's? (K4)

- Anwendungsbereich

- Verbindlichkeit von Bestellungen

- Preise und Zahlungsbedingunen

- Lieferungen und Leistungen des Lieferanten

- Erfüllungsort und Transportkosten

- Liefertermin und Lieferverzug

- Übergang von Nutzen und Gefahr

- Prüfung der Lieferung

- Gewährleistung

- Haftung für Mängel

- Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Da AEB und ALB oft beträchtlich voneinander abweichen, setzt der Einsatz der Ungewöhnlichkeits- und Unklarheitsregel dem Einsatz der AGB Grenzen. Was ist die Definition dieser Ungewöhnlichkeits- und Unklarheitsregel? (K4)

Ungewöhnlichkeitsregel

Trotz Übernahme gelten AGB / AEB zudem nicht, wenn es sich um eine für den konkreten Vertrag ungewöhnliche Bestimmung handelt, mit der eine global zustimmende Partei nicht gerechnet hat und nicht rechnen musste.

 

Unklarheitsregel

Sind AGB / AEB Vertragsinhalt geworden, so sind sie im Streitfall häufig auslegungsbedürftig. Unklarheiten in den Formulierungen gehen zulasten der Partei, die die ABG / AEB verfasst hat.

Welche 2 Sicherungsmittel gibt es? (K3)

- Realsicherheit (Eine Sache oder eine Geldumme haftet)

- Personalsicherheit (Das Vermögen einer Person, welche etwas versprochen hat, haftet)

Welche Realsicherheiten gibt es? (K3)

- Kaution (Mietzinskaution)

- Fahrnispfand (beweglicher Gegenstand)

- Grundpfand (Hypothek)

- Retentionsrecht (Rückhaltungsrecht)

- Eigentumsvorbehalt (Besitz übergangen, Eigentum bleibt zurück)

- Haft- und Reuegeld (Zahlung bei Nichterfüllung oder Zurücktreten eines Vertrages)

Welche Personalsicherheiten gibt es? (K3)

- Konventionalstrafe

- Zession (Forderungsabtretung)

- Bürgschaft

- Garantie

Wann ist ein Vertrag richtig erfüllt? Welche Punkte müssen erfüllt sein? (K4)

Ein Vertrag ist richtig erfüllt, wenn der Gläubiger die nach Person, Ort, Zeit und Inhalt richtige Leistung erhält. Der Schuldner hat die versprochene Leistung im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Qualität zu liefern.

Was ist die Definition der Fälligkeit? Wann ist der Zeitpunkt der Erfüllung? (K2)

Fälligkeit einer Forderung bedeutet, dass der Gläubiger die Leistung einfordern und im Fall der Nichtleistung einklagen darf. Der Zeitpunkt der Erfüllung bestimmt sich ebenfalls vorab nach der vertraglich getroffenen Vereinbarung. Ist nichts anderes vereinbart oder aus den Umständen ersichtlich, kann die Erfüllung sofort, also mit Vertragsabschluss und zwar Zug-um-Zug verlangt werden. Zu beachten ist, dass die Erfüllung eines Vertrags nur solange durchgesetzt werden kann, als die Schuld nicht verjährt ist.

Wie lange dauert die Verjährungsfrist und wie unterscheiden sich diese bei der Verwirkung von Ansprüchen? (K2)

Verjährungsfrist bei Verträgen beträgt allgemein zehn Jahre, in bestimmten Fällen wie Miete, Handwerker, Ärzte, Anwälte oder Arbeitsverträgen allerdings nur fünf Jahre. Die Verjährung ist im Übrigen zu unterscheiden von der Verwirkung von Ansprüchen (z.B. weil ein Mangel nicht rechtzeitig gerügt wurde).

Wann spricht man von einer Störung bei der Vertragserfüllung oder einer Vertragsverletzung? (K2)

Werden Verträge nicht oder nicht richtig erfüllt, so spricht man von Störungen bei der Vertragserfüllung oder von Vertragsverletzungen. Unterschieden werden die folgdenden Fälle:

- Schlecht- und Nichterfüllung des Schuldners

- Leistungsverzug des Schuldners

- Annahmeverzug des Gläubigers (Gläubigerverzug)

Was ist der Ablauf eines Schuldnerverzugs? Vom Vertragsabschluss bis zu den Wahlrechten? (K2)

- Vertragsabschluss (Erfüllbarkeit der Forderung)

- Zeit der Erfüllung (Fälligkeit der Forderung)

- Erfüllung bleibt aus (Mahnung sofern notwendig)

- Wirkungen des Schuldnerverzugs treten ein

- Nachfristansetzung, sofern notwendig

- Wahlrechte des Gläubigers

Wie lauten die 3 Wahlrechte des Gläubigers bei einem Schuldnerverzug? (K2)

- Wahlrecht 1 (Festhalten an der nachträglichen Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung)

- Wahlrecht 2 (Festhalten am Vertrag, Verzicht auf nachträgliche Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung)

- Wahlrecht 3 (Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Dahinfallens des Vertrages)