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Kartei Details

Karten 117
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.05.2017 / 05.04.2020
Weblink
https://card2brain.ch/cards/20170523_bilanzen_steuern?max=40&offset=40
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Umsatzsteuer

  • Voranmeldung

  • Fälligkeit am 10 Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums
  • Voranmeldung bis zum 10 Tag nach Ablauf jedes  Voranmeldezeitraums
  • Voranmeldezeitraum
    • Vierteljährlich
    • monatlich bei Vorjahressteuerschuld > 7.500 €

Umsatzsteuer

  • Leistungen

  • Lieferungen §3 UStG
  • sonstige Leistungen §3 UStG
  • wichtig für den Ort der Erbringung (§3a UStG)

Werklieferung/Werkleistung

  • Lieferung (Schwerpunkt: Zuwendung eines Gegenstandes)
    • bereits verhandener Gegenstand
    • Kauf oder Tausch
    • Be-/Verarbeitung durch Verwendung selbstbeschaffter Stoffe, die nicht nur Zutat oder Nebensachen sind (Werklieferung §3 UStG)
  • sonstige Leistungen (Schwerpunkt anderer wirtschaftlich relvanter Wert)
    • Arbeit-/Dienstvertrag
    • Be-/Verarbeitung nur durch Verwendung von Zutaten und Nebensachen (Werksleistung §3 UStG)
    • z.B.
      • Dienstleistung
      • Gebrauchs-/Nutzungsüberlassung (Vermietung)
      • Einräumung/Patentübertragung (Rechteverzicht)
      • Reiseleistung
      • Werksleistung

BilRUG

  • Definition des Begriffs Bilanzsumme

  • Bilanzsumme setzt sich aus allen Positionen zusammen die in A bis E §266 ABs. 2 HGB genannt sind
    • Anlagevermögen
    • Umlaufvermögen
    • Rechnungsabgrenzungsposten
    • Aktive latente Steuern
    • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

BilRUG

  • Definition des Begriffs Umsatzerlöse

  • Produkte = Erzeugnisse & Waren
  • Alle Erlöse aus Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen werden Umsatzerlöse
  • Auswirkung auf andere Bilanzpositionen (Forderungen/sonstige Forderungen/Kennzahlenvergleiche)
  • Auswirkung auf die Größenklassen

BilRUG

  • Außerordentliche Posten

  • Verbot des Ausweises von außerordentlichen Erträgen/Aufwendungen in der GuV
  • Verbuchung unter sonstigen betrieblichen Erlösen/Aufwendungen (wenn nicht Umsatzerlöse)
  • Pflicht zur Erläuterung von Betrag und Art von Ertrags- und Aufwandspositionen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung im Anhang!
  • In GuV ist damit nicht mehr das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erkennbar

BilRUG

  • Abschreibungen

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
    • 10 Jahre
  • Geschäfts- oder Firmenwert
    • 10 Jahre

BilRUG

  • Verbindlichkeiten

  • Gliederung in unerschiedliche Restlaufzeiten
    • kurzfristig (<1 Jahr)
    • mittelfristig (1-5 Jahre)
    • langfristig (>=5 Jahre)

BilRUG

  • Anhang

  • Nachtragsbericht bei wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
  • Angaben zu außerordentlichen Erträgen/Aufwendungen in der GuV
  • Vorschlag/Beschluss zur Ergebnisverwendung

BilRUG

  • Lagebericht

  • explizite Erwähnung
    • Risikomanagementziele &-methoden 
      • Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
    • Forschung & Entwicklung
    • Zweigniederlassungen
    • Grundzüge des Vergütungssystems (nur börsennotierte AGs)

BilRUG

  • Konzernabschluss - Mutterunternehmen in EU

  • Einstandspflicht
    • Verlustübernahmepflicht
      • alle Verpflichtungen die am Bilanzstichtag bestehen
    • Automatisch bei Beherrschungs- & Gewinnabführungsverträgen

Bilanzen

  • Ablauf eines Geschäftsjahres

  • Eröffnungsbilanz
    • Inventar
  • Buchung der Geschäftsvorfälle
  • Vorläufiger Abschluss
    • Inventur
  • Berichtigung (bei Abweichungen)
    • Inventurwerte
  • Schlussbilanz GuV Rechnung
    • Inventar

Inventurarten

  • Stichtagsinventur
  • verlegte Inventur (3 vor / 2 nach)
  • permanente Inventur
  • Stichproben Inventur

Inventar

  • Vermögen
    • Anlagevermögen
    • Umlaufvermögen
  • Schulden
    • langfristige Schulden
    • kurzfristige Schulden
  • Reinvermögen

Vermögensarten

  • Betriebsvermögen
    • notwendiges Betriebsvermögen
      • ausschließlich dem Betrieb zurechenbar
      • betriebliche Nutzung >50%
      • pivate Nutzung <50%
      • Industrieanlagen, Forderungen
    • gewillkürtes Betriebsvermögen
      • nicht eindeutig zurechenbar
      • betriebliche Nutzung 50-10%
      • private Nutzung 50-90%
      • Wertpapiere
  • Privatvermögen
    • notwendiges Privatvermögen
      • alles was nicht inventarisiert wird
      • private Nutzung >90%
      • betriebliche Nutzung <10%
        • aussschließlich dem privaten Bereich zuzurechnen
        • Kleidung, Wohnungseinrichtung
    • gewillkürtes Privatvermögen
  • Grundstücke können gemischt genutzt werden!

Bilanz

  • Grundsätze GoB

  • Grundsatz
    • Dokumentation
      • Systematischer Aufbau
      • Vollständigkeit der Konten
      • Vollständige und verständliche Aufzeichnungen
      • Belegprinzip
      • Chronologische und Zeitnahe Verbuchung
    • Rechenschaft
      • Rahmen
        • Vollständigkeit
        • Richtigkeit / Ehrlichkeit
        • Klarheit und Übersichtlichkeit
      • Abgrenzung
        • Sachliche/Zeitliche Abgrenzung
        • Realisationsprinzip
        • Imparitätsprinzip
      • Ergänzend
        • Vorsichtsprinzip
        • Vergleichbarkeitsprinzip
        • Unternehmensfortführung

Bilanz

  • GoB Vorsichtsprinzip

  • Aktivierungsverbote
  • Gewinnrealisationsprinzip (Imparitätsprinzip)
  • Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip
  • Niederstwertprinzip für Aktiva
  • Höchstwertprinzip für Passiva
  • Verlustantizipationsprinzip (Imparitätsprinzip)
  • Passivierungspflichten

Anlage- & Umlaufvermögen

  • Anlagevermögen
    • Gegenstände die dem Geschäftsbetrieb dauernd diesen sollen
      • Immaterielle Vermögensgegenstände
      • Sachanlagen
      • Finanzanlagen
  • Umlaufvermögen
    • Gegenstände die nicht zum Anlagevermögen gehören und die
      • alsbald veräußert werden sollen
      • alsbald verarbeitet werden
      • sich selbst in kurzer Frist liquidieren
      • Vorräte
      • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
      • Werpapiere
      • Liquide Mittel

Aktiver Rechnungabgrenzungsposten

  • selbstständiger Bilanzierungsgegenstand
  • kein Vermögensgegenstand im handelsrechtlichen Sinne
  • wird zur periodengerechten Ergebnisermittlung gebildet
    • Ausgabe jetzt, Aufwand später

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

  • selbstständiger Bilanzierungsgegenstand
  • kein Vermögensgegenstand im handelsrechtlichen Sinne
  • wird zur periodengerechten Ergebnisermittlung gebildet
    • Einnahme jetzt, Ertrag später
    • eine Leistungsverpflichtung
    • Grund und Höhe bestimmt
    • gegenüber einem Dritten
    • am Bilanzstichtag vorhanden
    • wirtschaftliche Belastung
    • vom Gläubiger durchsetzbar

Anschaffungskosten

  • Anschaffungspreis
    • + Aufwendungen für Inbetriebnahme
    • + Anschaffungsnebenkosten
    • + nachträgliche Anschaffungskosten
    • - Anschaffungspreisminderung
    • = Anschaffungskosten

Wertobergrenze für selbsterstellte Gegenstände

  • Materialinzelkosten
    • + Fertigungseinzelkosten
    • + Sondereinzelkosten der Fertigung
    • + Materialgemeinkosten
    • + Fertigungsgemeinkosten
    • + Fertigungsbezogene Abschreibungen
    • = Untergrenze (Handelsrecht)
    • + Angemessene allgemeine Verwaltungskosten
    • + Angemessene Sozialkosten
    • + zurechenbare Fremdkapital-Kosten
    • = Obergrenze für Herstellungskosten gemäß Handelrecht

Abschreibungen

  • Ursachen

  • Technische
    • Gebrauch (Nutzung)
    • natürlicher Verschleiß
    • Substanzabbau
  • wirtschaftliche Ursachen
    • Nachfrageschwankungen
    • Sinkende Wiederbeschaffungskosten
    • Technischer Fortschritt
  • Zeitliche Ursachen
    • Zeitablauf (Patente)

Abschreibungen

  • Formen

  • nur für abnutzbares Anlagevermögen
    • planmäßige Abschreibungen
  • für alle Vermögensgegenstände
    • steuerrechtliche Abschreibung
    • außerplanmäßige Abschreibung
      • außerplanmäßiger Wertverlust
        • voraussichtlich dauernd
        • nicht vorraussichtlich dauernd
        • in naher Zukunft erwartet
      • weitere Abschreibungn
        • nur Einzelkaufmann und Personengesellschaften

Abschreibung

  • Methoden

  • Zeitabschreibung
    • Lineare
      • Anschaffungskosten - Herstellkosten / Nutzungsdauer
    • Degressive
      • Geometrisch
      • Arithmetisch
        • Anschaffungskosten - Herstellkosten / Anzahl der Abschreibungseinheiten (3 Jahre = 1+2+3)
    • Progressiv
  • Leistungsabschreibung
    • Schätzung der Gesamtleistung und Aufteilung in Leistungseinheiten
    • Stücksatz: Anschaffungskosten / Gesamtleistung (Gesamtstückzahl)

Abschreibungen

  • geringwertige/geringstwertige Wirtschaftsfüter

  • Anschaffungskosten bis zu 410 € ohne USt können im
    Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG)
  • Anschaffungskosten  unter 150 € ohne USt können im
    Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand verbucht werden (§ 6 Abs. 2a
    EStG)

Niederstwertprinzip

  • Abschreibungsgebot
    • Umlaufvermögen bei allen Unternehmen im Falle
      • vorübergehender
      • dauernder Wertminderung
    • Anlagevermögen bei allen Unternehmen im Falle
      • dauernder Wertminderung
      • (vorübergehender nur bei Finanzanlagen)

Zuschreibungen

  • Regelung für Wertaufholungen bei Fortfall der Gründe für außerplanmäßige Wertminderung
    • bis max. zur Höhe der planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffunskosten
  • Gesetzliche Regelungen § 253 Abs. 5 HGB:
    • Generelle Zuschreibungspflicht
    • Niedrigerer Wertansatz des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts ist beizubehalten (Zuschreibungsverbot)

Immaterielle Vermögensgegenstände

  • Immaterielle Vermögensgegenstande sind solche, die nicht körperlich
    fassbar sind
    • Konzessionen:
      • Befristete Genehmigungen :
        • Genehmigungen einer Behörde zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit
          • z. B. Schankerlaubnis, Taxikonzession, Wassernutzungsrechte, etc.
      • Gewerbliche Schutzrechte:
        • Rechte des gewerblichen Rechtsschutzes, die technisch verwertbare geistige Leistung schützen
          • z. B. Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Verlagsrechte, etc. 
      • Wirtschaftliche Werte:
        • Nicht durch Rechte geschützte werthaltige Kenntnisse
          • z. B. Rezepte, Verfahren, Know-How
      • Lizenzen:
        • Berechtigung, das Recht eines anderen gegen Entgelt zu nutzen
          •  z. B. Nutzung eines fremden Patents, Software-Lizenzen
      • Geschäfts- oder Firmenwert:
        • Körperlich nicht fassbarer „Mehrwert“ eines Unternehmens
          • begründet etwa durch den wirtschaftlichen Wert der Organisationsstruktur, der Managementqualität, des Kundenstamms, des Vertriebsnetzes oder anderer
            Wettbewerbsvorteile

Sachanlagen

  • Alle Vermögensgegenstände, die körperlich fassbar sind und die im
    Unternehmen dauerhaft genutzt werden
    • Grundstücke und Bauten (Gebäude)
    • Technische Anlagen und Maschinen
    • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen
    • Anlagen im Bau

Finanzanlagen

  • Finanzkontrakte, bei denen Vermögen anderen Institutionen gegen die
    Einräumung bestimmter Rechte dauerhaft überlassen worden ist
    • Anteile an verbundenen Unternehmen
    • Ausleihungen an verbundene Unternehmen
    • Beteiligungen
    • Ausleihungen an sonstige Unternehmen
    • Wertpapiere des Anlagevermögens
    • Sonstige Ausleihungen

Vorräte

  • Vorräte sind die Vermögensgegenstände, die im Leistungserstellungs-
    Prozess erworben, ggf. verarbeitet und veräußert werden
    • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
      • Rohstoffe:
        • Stoffe, die als wesentlicher Bestandteil in die Produkte eingehen
      • Hilfsstoffe:
        • Stoffe von untergeordneter Bedeutung, die in die Produkte eingehen
          •  z.B. Schrauben, Farbe, Leim
      • Betriebsstoffe:
        • Stoffe, die nicht in die Produkte eingehen, aber den Produktionsprozess unterstützen
    • Unfertige Erzeugnisse, Unfertige Leistungen
    • Fertige Erzeugnisse und Waren
    • Geleistete Anzahlungen

Forderungen

  • Forderungen sind aktuell bestehende Ansprüche auf künftige
    Geldzahlungen
    • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
    • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
      besteht
    • Sonstige Vermögensgegenstände
      (Sammelposten, z. B. Schadensersatz-Ansprüche, Steuererstattungs-
      Ansprüche, etc.)

Fremdwährungs-Forderungen

  • Fremdwährungs-Forderungen sind Forderungen, die in einer von der
    Bilanz-Währung abweichenden Währung bestehen
    • Bewertung der Forderung mit dem zum Zeitpunkt des Forderungszugangs
      geltenden Wechselkurs (historischer Wechselkurs)
    • Überprüfung der Forderung zum nächsten Bilanzstichtag
      • Wechselkurs unverändert: Wert beibehalten
      • Wechselkurs niedriger: Abschreibungspflicht auf niedrigeren Wert
        (Niederstwertprinzip)
      • Wechselkurs höher: Pflicht zur Zuschreibung auf max. historischen Wert

Rückstellungen

  • Am Bilanzstichtag bestehende zukünftig zu erwartende Vermögensminderungen,
    deren wirtschaftliche Verursachung in einer bereits abgelaufenen
    Rechnungsperiode liegt
    • für ungewisse Verbindlichkeiten
    • für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
    • für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung (Nachholung in ersten 3 Monaten des Folgejahrs)
    • für unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung (Nachholung im Folgejahr)
    • für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

  • Hinreichend konkrete Verpflichtung gegenüber Dritten
  • Unabwendbarkeit, d. h. der Kaufmann kann sich nicht entziehen
  • Wahrscheinliche Inanspruchnahme
  • Wirtschaftliche Belastung
  • Zumindest im Rahmen einer Bandbreite quantifizierbar
    • Pensionsrückstellungen
    • Steuerrückstellungen
    • Gewährleistungs- und Garantierückstellungen
    • Rückstellungen für Haftpflichtansprüche Dritter
    • Rückstellungen für drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften

Instandhaltungs-Rückstellung

  • Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen fürInstandhaltung bzw. Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden (§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB)
    • Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung oder Abraumbeseitigung
    • Unterlassung im abgelaufenen Geschäftsjahr
    • Nachholung innerhalb des der Unterlassung folgenden Geschäftsjahres

Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung

  • Rückstellung für Kulanzleistungen sind ökonomisch dem Bereich der
    ungewissen Verbindlichkeiten zuzurechnen
    • Erwartete Erbringung einer Leistung nach dem Bilanzstichtag
    • Empfänger der Leistung hat keinen Rechtsanspruch darauf
    • Leistung besteht in der Behebung eines Mangels aufgrund einer früheren Lieferung oder Leistung

Gewinn-/Verlustvortrag

  • Korrekturposten für das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 

Gewinnverwendung bei Personengesellschaften

  • Verzinsung des Kapitalanteils jedes OHG-Gesellschafters mit 4% (§ 121 Abs.1 HGB)
  • Verteilung des Restgewinns auf Köpfe (§ 121 Abs. 3 HGB)
  • Verlustverteilung nach Köpfen!!!