Grundrechte

Prüfschema zur Zulässigkeit von Eingriffen in die Freiheitsrechte (gilt nicht für Art. 7 BV, Art. 24 Abs. 2 BV und Art. 25 BV)

Prüfschema zur Zulässigkeit von Eingriffen in die Freiheitsrechte (gilt nicht für Art. 7 BV, Art. 24 Abs. 2 BV und Art. 25 BV)


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 22.05.2017 / 20.04.2024
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Kriterien für die Eingriffsintensität

- Persönlichkeitsnähe

- Dauer, Art und Gesamtumstände der Beeinträchtigung

- Auswirkung auf den Lebensalltag der Betroffenen

- Zahl der Betroffenen

Beurteilung: Objektive Betrachtungsweise, Einzelfallbeurteilung

Klassifizierungsmerkmale Grundrechtseingriff: 

- Rechtsförmig/faktisch 

- Zielgerichtet/unbeabsichtigt

- Unmittelbar/mittelbar

- Zwingend/nicht zwingend

 

Sonderstatusverhältnisse

Situationen, in welchen Personen in einer besonders engen persönlichen oder räumlichen Beziehung zum Staat stehen:

- Staatsdienst, Mitglied einer Behörde

- Armee, Gefängnis, Heim

- Kantonale Hochschule, städtische Bibliothek

- Schule (Lehrer und Schüler)

Staats- und Polizeischutzrecht

Die Aufgabe der Polizei kann nicht von vornherein abschliessend und bestimmt umschrieben werden.

- Anforderungen an die Normstufe gelten unverändert

- Anforderungen an die Normdichte (Bestimmtheit) sind herabgesetzt