BBUB02
Kartei Details
Karten | 148 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 19.05.2017 / 03.01.2022 |
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Lk3 - Welche Bilanzierungsmöglichkeiten bestehen für selbst geschaffene immaterielle VGs des AV nach HGB?
Man muss prüfen, ob für originäre VGs ein Bilanzierungswahlrecht besteht
- Verbot: selbst geschaffene Marken, Drucktitel und Verlagsrechte
- Wahlrecht: alle anderen Aufwendungen- z.B. Entwicklungskosten
Lk3 - Wie unterscheiden sich Forschungs- und Entwicklungskosten?
- Forschung: alle Kosten, für die eine technische Verwertbarkeit oder ein wirtschaftlicher Erfolg nicht absehbar ist, da man nach neuen Erkenntnissen sucht (Aktivierungsverbot)
- Entwicklung: Aufwendungen, für die aus Forschungsergebnissen resultierenden wesentlichen Änderungen zur Weiter- und Neuentwicklung bereits bestehender Güter (Aktivierungswahlrecht)
Lk3 - Was ist der Hintergrund der Ausschüttungssperre nach §265 HGB?
Aktivierung originärer Güter gilt aufgrund fehlender Objektivierung der Werthaltigkeit durch eine Markttransaktion als risikobehaftet. Kerngedanke ist, dass ein Unternehmer nicht zweifelsfrei als werthaltiges Vermögen aus Vorsichtsgründen nicht an die Anteilseigner ausschütten darf
Lk3 - Wie sind Forschungskosten nach IAS38 zu behandeln?
Forschungskosten unterliegen, wie beim HGB-Abschluss, einem Aktivierungsverbot und sind Ausgaben in der Periode, in der sie anfallen
Lk3 - Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Bilanzierung von Entwicklungskosten?
- Unterteilung der Erstellungsprozesse in eine Forschungs- und Entwicklungsphase
- falls eine Unterteilung nicht möglich ist, werden alle Ausgaben der Forschungsphase zugeordnet (Aktivierungsverbot)
- Die Ausgaben der Entwicklungsphase werden aktiviert, wenn sie alle produktspezifischen Kriterien nach IAS 38.57 erfüllen
Lk3 - Für welche Ausgaben besteht immer ein AKtivierungsverbot?
- Kosten für den originären Goodwill
- selbst geschaffene Marken, Drucktitel und Verlagsrechte
- Aufwendungen für Firmengründungen, Aus- und Weiterbildung und Werbung
Lk3 - Was ist ein sogenannter Firmen- oder Geschäftswert?
Der Wert, den ein Unternehmen über das Nettovermögen hinaus hat. Es wird auch Geschäftswert- oder Good Will genannt.
- Firmenname
- Kundenstamm
- Standortvorteile
- geschulte Mitarbeiter
Lk3 - Wie ermittelt sich der Firmen- oder Geschäftswert?
Derivativer Geschäftswert =
Unternehmenskaufpreis
- Marktwert der Vermögensgegenstände
+ Marktwert der Schulden
Lk3 - Wie erfolgt die bilanzielle Behandlung des GoFW nach HGB?
Für einen selbst geschaffenen Goodwill gilt ein Aktivierungsverbot, für einen entgeltlich erworbenen allerdings eine Aktivierungspflicht
Lk3 - Welche Besonderheiten ergeben sich beim GoFW nach IFRS?
Folgebewertung zu Anschaffungskosten, abzüglich aller kumulierter Wertminderungen gemäß IAS36. Im Gegensatz zum HGB ist keine planmäßige , nur ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen
Lk4 - Wo und wie ist der Ausweis des Sachanlagevermögens geregelt?
Nch §266 in folgende Unterpunkte:
- Grundstück
- technische Anlage und Maschinen
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau
Lk4 - Wie werden die Begriffe Gebäudeteile und Betriebsvorrichtungen differenziert?
- Gebäudeteile: umfasst sämtliche Einrichtungen, die seiner Benutzung dienen (Fahrstühle etc.)
- Betriebsvorrichtungen: sind mit dem Gebäude verbundene Produktionsanlagen, welche dadurch nicht als Gebäude ausgewiesen werden und zu der Position "Technische Anlagen und Maschinen" zählen (Silo, Transportbänder etc.)
Lk4 - Wie erfolgt die bilanzielle Behandlung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter?
Man hat das Wahlrecht zwischen nachfolgenden Alternativen gemäß §6 Abs. 2A
- Sofortabzug bei GWG bis 410 €
- Bildung eines Sammelpostens
- Sofortabzug möglich bei AHK bis zu 150 €
- zwischen 150 € und 1000 € Bildung eines jahresbezogenen Sammelpostens, der einheitlich mit 20% p. a. abzuschreiben ist
- erfolgswirksame Erfassung von Veräußerungen außerhalb des Pools
- Aktivierung der Abschreibung über betriebliche Nutzungsdauer
Lk4 - Wie werden Anzahlungen auf Sachanlagen bilanziell behandelt?
- Ausweis unter "geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau"
- da noch keine Betriebsbereitschaft vorliegt, erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen
Lk4 - Wo ist die Behandlung von Sachanlagen in der Rechnungslegung nach IFRS geregelt?
Sie ist in IAS16 "Sachanlagen" geregelt
Lk4 - Was besagt der sogenannte Komponentenansatz?
Er beschreibt die Aufsplittung der AHK nach verschiedenen Komponenten. Demnach können Triebwerke eines Flugzeugs quasi einzeln abgeschrieben werden, sofern die Komponente einen wesentlichen Anteil an den Gesamtkosten bedeuten
Lk4 - Welche Methoden der Folgebewertung von Sachanlagen gibt es nach IFRS?
- Cost Model: Folgebewertung zu fortgeführten AHK (abzgl. planmäßiger Abschreibungen)
- Revaluation Model: Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert, der im Regelfall dem Marktwert entspricht
Lk4 - Wie sind die sogenannten "als Finanzanlage gehaltenen Immobilien" definiert? Welcher Standard ist hier einschlägig?
Finanzimmobilien sind Immobilien, welche nicht dem eigentlichen Unternehmeszweck dienen. Zentrales MErkmal sind also die langfristige Kapitalanlage- oder Vermietungsstrategie
Lk4 - Welche Bewertungsmöglichkeiten bestehen bei den als Finanzanlage gehaltenen Immos?
- Das Modell des beizulegenden Zeitwerts, bei dem järhlich der ZEitwert zum Bilanzstichtag zuegschrieben wird. Eine planmäßige Abschreibung findet nicht statt
- Zum Anschaffungskostenmpdell kommt man, wenn der Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann
Lk4 - Was ist Leasing?
Leasing bedeutet, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer Sachanlagen zu vorgeschriebenen Leasingraten und zu einem vorgeschriebenen Zeitraum überlässt. Oft ist dies verbunden mit einer lukrativen Kaufoption
Lk4 - Welche Vorteile sind mit dem Leasing verbunden?
Es fallen keine hohen Anschaffungskosten an und man muss lediglich die damit einhergehenden Leasingraten bilanzieren. Außerdem bleibt dieses Vertragsverhältnis von den liquiden Mitteln unberührt
Lk4 - Wie ist die grundsätzliche bilanzielle Behandlung des Leasings nach HGB und IFRS?
Es ist wichtig zu wissen, wer der wirtschaftliche Eigentümer des Objekts ist, da dieser selbst bilanzieren muss. Im Regelfall ist dies der Leasinggeber.
Lk5 - Wo ist die weitere Untergliederung der Finanzanlagen nach HGB geregelt?
Geregelt ist dies unter §266 HGB
- Anteile an verbundenen Unternehmen (Tochterunternehmen- man muss min 50% der Stimmrechte haben)
- Ausleihungen an verbundenen Unternehmen (Tochterunternehmen- man muss min 50% der Stimmrechte haben)
- Beteiligungen (man muss mehr als 20% des Nennkapitals an dem Unternehmen halten)
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- Wertpapiere des Anlagevermögens (Pfandbriefe)
- sonstige Ausleihungen
Lk5 - Wie sind verbundene Unternehmen definiert?
Es gilt als verbundenes Unternehmen, wenn das Mutteruntenehmen die Mehrheit (über 50%) an Stimmrechten hält und somit die beherrschende Einflussmöglichkeit hat
Lk5 - Was versteht man unter Beteilligungen?
als Beteiligung ist es definiert, wenn das Mutterunternehmen über 20% des Nennkapitals hält
Lk5 - Warum sieht der Gesetzgeber einen gesonderten Ausweis von Ausleihungenggü. verundenen Unternehmen und ggü. Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis vor?
Da man so auf dem Bilanzausweis die Fimrennähe erkennt
Lk5 - Können in der Bilanzierung nach HGB Finanzanlagen mit einem höheren Wert als ihren Anschaffungskosten angesetzt werden?
Nein, da die Anschaffungskosten als Ausgangspunkt und Oberwert der Bewertung gelten
Lk5 - Wie erfolgt die Bewertung von Finanzanlagen, sofern der Wert der Finanzanlagen zum Bilanzstichtag dauerhaft gesunken ist?
Bei einer dauernden Wertminderung unterliegt die Finanzanlage einer Abschreibungspflicht, auf den am Abschlussstichtag niriegeren beizulegenden Wert
Lk5 - Welche Alternativen bestrehen bei einer vorübergehenden Wertminderung der Finanzanlagen? Welche Alternative wird ein Unternehmen wählen, das einen möglichst hohen Gewinn ausweisen möchte?
Bei einer vorübergehenden Wertminderung wird das UNternehmen von seinem Abschreibungswahlrecht Gebrauch machen. Ein Unternehmen, das einen hohen Gewinn ausweisen möchte, nimmt bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung keine Abschreibung vor
Lk5 - Können in der Bilanzierung nach IFRS AKtien mit einem höheren Wert als ihren Anschaffungskosten angesetzt werden?
Ja, nach IFRS ist das möglich. Es zählen Aktien, die Handelszwecken gehalten werden, zur Kategorie "finanzieller Vermögenswert zum Fair Value (mit GuV-Effekt)
Lk5 - Welche Kategorien von Finanzinstrumenten gibt es nach IFRS?
- Financial instruments of amortised costs (zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet werden)
- financial instruments at Fair Value (die zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet werden)
Lk6 - Wie ist das UV definiert?
Das UV definiert sich aus allen Vermögensgegenständen, welche kurzfristig dem Betrieb zugehörig sind
Lk6 - In Welche vier Hauptkategorien ist das UV nach §266 HGB geregelt?
- Vorräte
- Forderungen und sonstige VGs
- Wertpapiere
- Bankguthaben, Kassenguthaben
Lk6 - An welchen Stellen der Bilanz ist der Ausweis von Aktien denkbar?
Unter anderem im UV unter Wertpapiere, allerdings auch im AV unter Finanzanlagen
Lk6 - Welche Wertmaßstäbe sind für die Zugangsbewertung von VGs des UVs einschlägig?
Die AHK. Diese stellen das Höchstmaß des zu bewertenden Werts dar
Lk6 - Wie und wo im Gesetz sind die Anschaffungskosten definiert?
Im HGB §254. Anschaffungskosten beinhalten alle anfallenden Kosten, welche zum Erstellen eines betriebsbereiten Zustands notwendig sind.
Lk6 - Wie und an welcher Stelle des Gesetzes sind die Herstellungskosten definiert?
Im HGB unter §255. Alle Fertigungskosten unterliegen einer Ausweisungspflicht. Die noch dazugehörigen Verwaltungskosten allerdings einem Wahlrecht
Lk6 - Was besagt das strenge Niederstwertprinzip des §253 HGB?
Dass auch bei nur vorübergehender Wertminderung ein Gut außerplanmäßig abgeschrieben werden muss. Hierbei gilt, dass man sich an dem Markt- oder Börsenpreis am Abschlussstichtag des Guts orientiert.
Lk6 - Wie unterscheidet sich die die Folgebewertung des UV von der Folgebewertung des AV?
Beim UV werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen! Wertminderungen im UV müssen zwingend mittels außerplanmäßiger Abschreibung berücksichtigt werden
Lk6 - Wie ist zu verfahren, wenn in späteren Geschäftsjahren der Grund für eine vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfällt?
Entfällt in einem späteren Geschäftsjahr der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, ist zwingend eine Zuschreibung vorzunehmen