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Vokabular und Fachterminus
Vokabular und Fachterminus
Kartei Details
Karten | 7 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 20.02.2017 / 28.09.2017 |
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Auflassung
Die Auflassung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken. Die Übereignung (Auflassung und Eintragung) ist ein Verfügungsgeschäft. Es ist zum Eigentumswechsel erforderlich, weil das deutsche Recht das Trennungsprinzip aufstellt, wonach ein Eigentumswechsel nicht schon mit dem Verpflichtungsgeschäft (meist einem Kaufvertrag) erfolgt
ManagementZYKLUS
Der Managementprozess umfasst die Steuerung von Kernprozessen in Organisationen, mit dem Fokus auf die Strukturierung der organisatorischen Rollen und deren Aufgaben. Er stellt eine Sicht auf die Geschäftsprozesse eines Unternehmens dar, deren weitere die der Kernprozesse und der unterstützenden Prozesse sind. Ein Kernprozess ist beispielsweise ein Produktionsprozess oder ein Marketingprozess. Unterstützende Prozesse sind dabei beispielsweise Buchhaltung oder Personalwesen. Managementprozesse sind beispielsweise die Entwicklung von Visionen und der Strategie, die Bestimmung der Ziele, Personalführung, Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Risikomanagement, Finanzmanagement.
Progression
Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen. Dabei gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob nur der Durchschnittsteuersatz[1] oder auch der Grenzsteuersatz[2] mit der Bemessungsgrundlage steigen sollte.
EigentumsVORBEHALT
Der Eigentumsvorbehalt ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung (in Deutschland nach § 449 Abs. 1 und § 929, § 158 Abs. 1 BGB). Der Eigentumsvorbehalt prophezeit einen zukünftigen Eigentumserwerb des Vorbehaltskäufers an einer beweglichen Sache, auf den der Vorbehaltskäufer einen obligatorischen Anspruch hat. Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung der kaufrechtlichen Ansprüche auf Übereignung der Kaufsache und Berichtigung der Kaufpreisverbindlichkeit (Sicherungstreuhand).
Moratorium
Bei einem Moratorium handelt es sich allgemein um die Übereinkunft zwischen Gläubiger und Schuldner, den Schuldendienst vorläufig zu unterlassen oder aufzuschieben und speziell um einen durch staatlichen Hoheitsakt oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmten Schuldnern gewährten oder für den Staat selbst ausgesprochenen, befristeten Zahlungsaufschub (Stundung) mit Veräußerungs- oder Zahlungsverbot.
Fischersche Verkehrsgleichung
Dieses Zahlungsvolumen kann durch (M * v) aufgebracht werden, d. h. durch die Geldmenge M, die im Durchschnitt jährlich v-mal in der Volkswirtschaft zirkuliert. Die Umlaufgeschwindigkeit v kann nicht direkt gemessen werden, sondern wird in der Regel durch die Gleichung v = Y * P / M geschätzt.