Kennzahlenanalyse II

HTW Berlin, BWL(B) 6. Semester, Kühnberger

HTW Berlin, BWL(B) 6. Semester, Kühnberger


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Flashcards 53
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 25.01.2017 / 13.12.2017
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externe Ermittlung des Investitions-CF

- Zielkäufe gehören nicht zum CF -> Gegenkonto ist kein liquides Konto

- Finance Leasing: Aktivierung beim Leasingnehmer, Zahlungsströme in Höhe der Leasingrate, ohne Zinsaufwand, da dieser keine Investitions-Zahlung ist, Wahlfreiheit der Zuordnung der Zinsaufwendungen zum CFO, Investitions-CF oder Finanzierungs-CF

- Aktivierung von selbst erstellten VG zu HK -> Höhe des auszahlungswirksamen Anteil der HK von außen kaum zu ermitteln, intern ist nachzuprüfen ob das Gegenkonto ein liquides Konto war

- originäre Ermittlung des CF = Aufzeichnung aller Zahlungsströme (genau, aber aufwendig)
-> indirekte Darstellung nur für den CFO zulässig

Finanzschulden

= verzinsliches FK
-> langfr. Verb. (Darlehen), eventuell aus Verb. L/L wenn sie zu einem Zielkauf von Anlagen gehören, Anleihen -> RST nicht!

- Trennung von Schulden des op. Bereichs und des Investitions-Bereiches nicht wirklich sinnvoll, da die Bereich enicht unabhängig von einander sind, z.B. eine gekaufte Maschine gehört zu den Investitionen, ist aber auch für das operative Geschäft essentiell

- Zuordnung von Zinsaufwendungen nach IFRS frei wählbar, kann sowohl zum Investitions-CF oder Finanzierungs-CF zugeordnet werden -> DRS 21 gibt vor Finanzierungs-CF -> aber nicht verbindlich

- erhaltene Anzahlungen = real auch verzinslich, da sie sich in den Konditionsverhandlungen niederschlagen, Verb. L/L sind real auch verzinslich aufgrund des Verzichts auf Skonti

- zahlunsgunwirksame Verbindlichkeiten = Umschuldungen, Erlässe, Gläubiger wird zu Anteilseigner

DRS 21

1. Fonds enthält zwingend jederzeit fällige Verb. ggü. KI, die der Disposition liquider Mittel dienen (Cash Management)

2. erhaltene Zinsen und Dividenen sind Entgelt für Kapitalüberlassung -> Investitions-CF

3. gezahlte Zinsen und Dividenden sind Entgelt für Kapitalgeber -> Finanzierungs-CF

4. Ertragssteurzahlung sind idR Teil des CFO, da sie das Gesamtunternehmen betreffen

Bestandteile der Analyse der Ertragslage

- Betragsanalysen

- Rentabilitätskennzahlen

- Erfolgsquellenanalyse

- Aufwands-/Ertragsstruktur

betragsmäßige Erfolgsanalyse

- Ergebnis nach DVFA = JÜ / JF bereinigt um außerordentliche, ungewöhnliche, dispositionsbedingte Einflüsse (core earnings)

- Pro Forma Earnings
-> EBT = JÜ / JF + Ertragssteuern (ist aber nicht normiert, partiell werden auch Kostensteuern korrigiert)
-> EBIT = EBT + Zinsaufwand
-> EBITDA = EBIT + Abschreibung
=> dienen der internationalen und branchen-/rechtsformübergreifenden Vergleichbarkeit (unterschiedliche Steuerhebesätze, unterschiedliche Abschreibungsmethoden, unterschiedliche zugrunde gelegte Nutzungsdauern) -> Performance-Maß, Steuerungsgröße, Erfolgsmessung (Unternehmer hat nur auf den JÜ Einfluss)+

- ertragswirtschaftlicher CF = JÜ / JF +/- RST-Änderungen +/- Änderung Sonderposten mit RL-Anteil

- Gewinnschwellenanalyse (Break-Even-Analyse)
-> kritischer Umsatz = Materialaufwand + Personalaufwand + Abschreibunegn + sonst. betr. Aufwendungen
-> Umsatzabweichung = Ist-Umsatz - kritischer Umsatz / kritischer Umsatz
 

Kritik an Pro-forma-Earnings

- uneinheitliche Korrekture (z.B. Zinsaufwand oder Zinsergebnis) -> nicht normiert

- oftmals Bereinigungen um nicht nachhaltige, außerordentliche Komponenten, die nicht nachvollziehbar sind

- Gefahr: Pro-forma-Größen fallen zu gut oder in geglätteter Höhe an

- generell werden nur planmäßige Abschreibungen auf SAV korrigiert, aber auf Grund der fehlenden Normierung können partiell auch außerplanmäßige Abschreibungen korrigiert sein

- EBIT = APM = Alternative Performance Measure = Non-GAAP-Maß = freiwillige, nicht normierte Kenngröße

- EBITDA besteht zum Großteil aus Größen, die alle anhand des JA für jeden nachvollziehbar sind (außer evtl. korrigierte "außergewöhnliche" Vorfälle), jeder kann anhand des JA sein eigenes EBITDA ableiten -> JA-Nutzer kann eigentlich nicht getäuscht werden

- Normierung wäre nicht sinnvoll, da es sich um ein reines Informationsinstrument handelt, freiwillige Basis -> Normierung nicht nötig
-> allerfings ist die ESMA ("europäische BaFin") und auch amerikanische Standardsetter sind gerade dabei so eine Normierung einzuführen bzw. so eine Regulation zu entwickeln, die für die BaFin verpflichtend angewendet werden müsste

 

Vorteile einer zahlungsstrom-orientierten Darstellung

- Vermittlung eines objektiven Einblicks in die Finanzlage

- Ergänzung des JA um liquiditätsorientierte Informationen

- Prognose von Unternehmenszusammenbrüchen

- Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit

- Verständlichkeit

- Unabhängigkeit von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen

- Unabhängigkeit von bilanzpolitischen Maßnahmen

CF als unmanipulierbarer Erfolgsindikator?

- Bilanzpolitik kann durch Abschreibungen und Rückstellungen realisiert werden, diese haben aber keinen Einfluss auf den CF

- CF ist nur bedingt besserer Performance-Indikator als der JÜ, da er keine Risikoveränderungen beinhaltet, die tatsächlich in den RST enthalten sein können / sind

Rentabilitätsanalyse

- EK-Rentabilität = Gewinn / EK
-> durchschn. EK (EK1+EK2/2), Gewinn = JÜ/EBIT/BE... hängt von der beabsichtigten Aussage ab
-> drückt eine Verzinsung des EK aus

- FK-Rentabilität = Zinsaufwand / FK
-> durchschn. FK (FK1+FK2/2)
-> es gibt aber auch FK, dem kein Zinsaufwand ggü. steht -> Aussagekraft problematisch

- GK-Rentabilität = JÜ+Zinsaufwand / BS
-> durchschn. BS (BS1+BS2/2)

- Betriebsrentabilität = BE / betriebsnotw. Vermögen x 100
-> betriebsnotw. Vermögen = BS - Finanzanlagen

- Umsatz-Rentabilität = Gewinn / UE
-> als Gewinngröße macht das BE am ehestens Sinn, da dies das operative Geschäft beinhaltet und dort tendenziell nur Aufwendungen enthalten sind, die direkt dem Umsatz gegenstehen

- Gewinn je Aktie (EPS) ? Gewinn / Anzahl gez. Aktien
-> als Gewinngröße macht der JÜ am ehesten Sinn
-> Normierung unter IAS22 = Net Income / Anzahl Aktien
-> Pflichtbestandteil in IFRS-Abschlüssen
-> Anzahl der Aktien wird i.d.R. oft im JA angegeben, muss aber nach Gattung eingeteilt werden (Vorzugs- und Stammaktien)
-> auch die verwässerte Variante wird berechnet (zukünftige Verwässerung, wenn keine Bezugsrechte gewährt werden oder diese nicht genutzt werden)

- Kurs-Gewinn-Verhältnis (Price-Earnings-Ratio) = Börsenkurs / Gewinn
-> nicht normiert
-> gibt an, wie viele Jahre man braucht, um durch den Gewinn den Börsenpreis zahlen zu können

Erfolgsquellenanalye (bis BilRuG 2015)

- BE = UE - alle damit zusammenhängenden Aufwendungen

- FE = Zinserträge - Zinsaufwendungen

- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = BE + FE

- a.o. Ergebnis = außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, nicht betriebsüblich/-gewöhnlich, selten, hohe Beträge, Verkauf Teilunternehmen (mind. 1/3), Enteignug, Erdbebenschäden, Kriegsschäden -> Freiraum der Definition
-> seit BilRuG nicht mehr enthalten/erlaubt
-> neuer Begriff "außergewöhnlich" §285 Nr. 31 HGB -> auch nicht näher definiert, aber soll etwas anderes als außerordentlich darstellen -> auch nicht mehr in der GuV enthalten, sondern nur noch im Anhang aufgeführt (kann schnell übersehen werden)

- Bewertungsergebnis = bilanzpolitisch motivierte Erfolge werden eliminiert, i.d.R. findet man aber im JA nicht, da keine Angabepflicht

- Verbundergebnis = beschränkt ermittelbar, da laut HGB eine "davon-Position" nur innerhalb des FE obligatorisch ist, nur beim BE ist es meist nicht möglich, da so eine "davon-Position" der UE und anderen Positionen nicht verpflichtend is und auch oft im Angang nicht angegeben wird -> VE nicht vollständig ermittelbar

- Vorsteuerergebnis

-> Trennung von BE und FE nicht immer sinnhaft, da z.B. Veräußerungsgewinn von WePa ja eigentlich Erträge aus Finanzanlagen wären, sie werden aber über sonstige betriebliche Erträge gebucht, welche zum BE gehören
-> keine saube Trennung möglich, wird aber trotzdem versucht, um ein operatives Ergebnis bezüglich des Herstellungsprozesses darstellen zu können

periodenfremde Erfolge §285 Nr. 32 HGB

- Steueraufwendungen/-erträge für vergangende Jahre

- RST-Auflösungen, da in der Vergangenheit zu hohe RST gebildet wurden

- Veräußerungegewinne, da in der Vergangenheit zu viel abgeschrieben wurde

- Zuschreibungen, da in der Vergangenheit zu viel außerplanmäßig abgeschrieben wurde

Kriterien der Erfolgsspaltung

- Regelmäßigkeit -> ordentlich oder außerordentlich

- Betriebszugehörigkeit -> betriebsbedingt oder betriebsfremd

- Periodenbezogenheit -> periodenzugehörig oder periodenfremd

- Tätigkeitsbereiche -> Geschäftsbereiche, Sparten oder Divisionen

- Regionen -> z.B. In- und Ausland

- Kundengruppen -> z.B. Groß- und Einzelhädnler

- Ertragsarten -> Umsatz- oder Bestandserfolg

- Kalkulationsgrößen -> z.B. Deckungsbeiträge und Normalergebnisse

- Zahlungswirksamkeit -> zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam

- Informationsbedingtheit -> Real- und Preissteigerungsgewinn

- Steuerwirksamkeit -> steuerwirksam oder steuerunwirksam

Analyse der Aufwands- und Erfolgsstruktur

- Materialintensität = Mat.aufwand / UE oder Gesamtleistung x 100
-> Gesamtleistung = UE + Best.erhöhungen + andere aktivierte Eigenleistung
-> Mat.aufwand = Verbrauch von RHB + Abschreibungen + Inventurdifferenzen
-> Bestandserhöhungen und andere aktivierte Eigenleistungen sind zu Herstellungskosten bewertet, UE zu Absatzpreisen

- Personalintensität = Pers.aufwand / UE x 100
-> Pers.aufwand = Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung (aber nicht Abfindungen und Weiterbildungsmaßnahmen)

- Abschreibungsintensität = Abschr.aufwand / UE x 100
-> Abschreibungen auf bestimmte VG, die mit der Umsatzgenerierung zu tun  haben (auf SAV,IAV aber nicht FAV, planmäßig + außerplanmäßig soweit sie mit den Umsätzen in Relation stehen)
-> muss an einer Stelle im JA getrennt angegeben werden (entweder Anlagenspiegel, Anhang oder GuV)