Kennzahlenanalyse II
HTW Berlin, BWL(B) 6. Semester, Kühnberger
HTW Berlin, BWL(B) 6. Semester, Kühnberger
Fichier Détails
Cartes-fiches | 53 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 25.01.2017 / 13.12.2017 |
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Objekte der Informationspolitik und -auswertung
Objekt -> Rechtsgrundlage -> Wer?
Bilanz, GuV, Anhang -> §§ 264, 242 HGB -> Kap.gesellschaften, nur Bilanz + GuV alle Kaufleute
EK-Spiegel, Kapitalflussrechnung -> $ 264 (1) S. 2 HGB -> kap.marktorientierte Kap.gesellschaften, wenn kein KA erstellt wird
Segmentbericht -> freiwillig
Lagebericht -> § 264 HGB -> Kap.gesellschaften
Zwischenberichte -> WpHG -> kap.marktorientierte Unternehmen
Ad-hoc-Publizitöt -> § 15 WpHG -> börsennotierte Kap.gesellschaften
Steuerbilanz -> alle -> nicht öffentlich zugänglich
Sozialbericht, Umweltbilanz, Intellectual Capital Report, Sonstiges -> freiwillig
Basel II
-> Ziel = Stabilität der Finanzmärkte, die wegen der Globalisierung und Insolvenzentwicklung bedroht ist
-> Drei Säulen-Konzept:
- Säule 1 = Mindest-EK-Anforderung (Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko)
- Säule 2 = Überprüfungsverfahren der Aufsichtsbehörden
- Säule 3 = Wirksame Marktdisziplin durch Offenlegung
Anforderungen des Basel Comitee an Rating
- vergangene und künftige Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften
- Kapitalstruktur: Wahrscheinlichkeit, dass die Kapitaldecke aufgezehrt wird und Zahlungsunfähigkeit droht
- Qualität der Einkünfte und Cash Flows
- Grad der Fremdfinanzierung und Auswirkungen von Absatzschwankungen auf Rendite und Cash Flows
- Finanzielle Flexibilität - Zugang zum EK/FK-Markt
Komponenten des Ratings
- Unternehmensrisiko (qualitative Analysen, quantitative Analysen, Marktposition)
- Branchenrisiko (Wettbewerbstrend, Branchenanalyse)
- Länderrisiko (rechtliche Rahmenbedingungen, Analyse des Herkunftslandes)
Bausteine der Kreditkosten
- Standardrisikokosten (abhängig vom Rating des Kreditnehmers)
- Eigenkapitalkosten (abhängig vom Rating des Kreditnehmers + EK-Renditeanspruch der Bank)
- Verwaltungskosten
- Refinanzierungskosten (abhängig vom Rating der Bank)
Bilanzpolitische Ziele
- Kapitalsicherung (durch offene und stille Reserven)
- Kreditwürdigkeit steigern
- Steuerminimierung
- Ausschüttungen steuern
- Image der Unternehmensleitung beeinflussen
- Erfolgsabhängige Vergütung für Management steuern
- Unabhängigkeit von Geldgebern sichern
- Meinungsbild der Öffentlichkeit, bei Mitarbeitern etc. beeinflussen
- Offenlegungspflichten steuern
Typische Normstrategien (idealtypisch)
- möglichst hohe Übereinstimmung zwische HB und StB
- möglichst große Nähe zu den IFRS
- progressive / konservative Bilanzpolitik
- Dividendenglättung
Gewinnglättung (income smooting)
- mögliche Ziele bei Publikums-AG: konstante Dvidende, Signale für Stabilität und geringes Risiko
- GmbH: Gesellschafter sind über die Unternehmenslage im Bilde -> keine Signalfunktion nötig
- bei JA nach HGB und IFRS gleichermaßen möglich?
-> nach IFRS bei Fertigungsaufträgen tendenziell gewinnglättender, da hier nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert wird
-> aber: dagegen steht das Abschreibungverbot (planmäßig) des Firmenwertes
-> + auch Fair-Value-Prinzip steht dagegen, da Fair Values schwanken können und nicht planbar sind
-> pauschall kann nicht gesagt werden, ob JA nach HGB oder IFRS eine bessere Gewinnglättung gewährleisten
- oft Verlustmaximierung zu beobachten (take a big bath) -> Sinn: wenn in einem Jahr sowieso Verluste entstehen, kann im selben Zuge eine Bilanzbereinigung durchgeführt werden, damit in den Folgejahren wieder einer konstante Dividende gezahlt werden kann
- Last-Period-Effekt: Vorstand führt vor seinem Ruhestand einen hohen Überschuss herbei -> Vorstand muss erklären, ob er sich an den Corporate-Governance-Kodex hält
Income Smooting bei börsennotierten AG
- Empirie zeigt, dass ein steigender Gewinn sich positiv auf den Börsenkurs auswirkt, aber ein sinkender Gewinn sich überproportional negativ auf den Börsenkurs auswirkt -> Lösung = Gewinnglättung
- da Abschlussadressaten nicht naiv sind und die Bilanzpolitik grob entschlüsseln können, die reale Entwicklung eines Unternehmens immer volatil ist und somit der JA offenbar wenig Informationsgehalt hat, so werden Anleger ihr Vertrauen in den JA verlieren und es kommt zu Kursschwankungen
Ausschüttung des gesamten JÜ vs. Gewinnglättung
- pro höhere Dividende: zufriedenere Aktionäre, steigender Börsenkurs, Signaling-Ansatz
- con höhere Dividende: Erwartungen werden geweckt, dass auch zukünftig dauerhaft gleich hohe Cash Flows fließen werden -> können i.d.R. nicht gehalten werden, Börsenkurs könnte im Folgejahr überproportional sinken
- unter den Annahmen des Irrelevanztheorems macht es für den Aktionär kurzfristig keinen Unterschied, ob eine Dividende ausgeschüttet wird oder ob es durch Einbehaltung zu Kurssteigerungen kommt (keine Transaktionskosten, Steuerneutralität, vollkommener und vollständiger Kapitalmarkt, Rationalverhalten des Aktionär, Nichtbeachtung möglicher Insolvenzkosten)
Aktienrückkauf als Dividendenersatz
- gegen eine Dividendenerhöhung spricht die Tatsache, dass Erwartungenbezüglich künftiger Cash Flows bei den Aktionären geweckt werden, die i.d.R. nicht gehalten werden können
- ein Aktienrückkauf ist flexibler, die Aktien können jederzeit wieder verkauft werden um Liquidität zu schaffen
- Aktienrückkäufe führen zu Kurserhöhungen -> Aktionäre können Veräußerungsgewinne erzielen
- Aktienrückkäufe ermöglichen die Risikominimierung der feindlichen Übernahme
- das EK bleibt bei beiden gleich
-> Buchung Rückkauf: gez. Kapital, Gew.RL an Bank
-> Buchung Ausschüttung: Bilanzgewinn an Bank
Investorenkalkül und Rechnungslegung
- eigentlich nötige Informationen für rationale Entscheidungen: prognostizierbare Größen (künftige Cash Flows an die Aktionäre, Dividenden + Kursgewinne)
- welche JA-Größen sich für die Entscheidung eignen, ist personenabhängig (JÜ, ordentliches BE, CFO, Dividende)
- Börsenkurs spiegelt schon Tatbestände wider, die sich in der Rechnungslegung noch nicht niedergeschlagen haben, z.B. Personalentscheidungen, Zinssatzänderunge, Rechtsänderungen -> der JA bestätigt die Kursentwicklung im Nachgang (Hygienefunktion)
Bilanzpolitische Gestaltungsparameter
- einmalige Beeinflussungsmöglichkeiten
-> Wahl der Rechtsform
-> Wahl des Bilanzstichtages
-> Festlegung des Termins der Erstellung des JA
-> Abgrenzung Betriebsvermögen/Privatvermögen
-> Wahl des Standortes
-> Schaffung rechtlich (un-/)selbständiger Organsationsbereiche
-> Wahl des Rechnungslegungsstandards
-> Börsennotierung
- laufende Beeinflussungsmöglichkeiten
-> Wahlrechte
-> Rechtsunsicherheit (faktische Wahlrechte)
-> Sachverhaltsgestaltung vor dem Bilanzstsichtag (Anschaffungen vorziehen, Liquidität borgen, Pensionsgeschäfte etc.)
Instrumente der Rechnungslegungspoltik
- Qualität und Quantität der Informationen oder Zeitpunkt der Informationsabgabe
- Sachverhaltsgestaltung oder Darstellungsgestaltung -> formell (Wahlrechte über Gewinnverwendung, Ausweis, Gliederung und Erläuterung) oder materiell
- materiell: Wahlrechte (Ansatzwahlrechte und Bewertungswahlrechte) oder Ermessensspielräume
Beispiele von Wahlrechten für HGB und IFRS
- Bilanzansatzwahlrechte:
-> HGB: selbsterstellte immaterielle, aktive latente Steuern
-> IFRS: keine
- Bewertungswahlrechte:
-> HGB: gemildertes Niederstwertprinzip, LIFO/FIFO/Durschnitt, Abschreibungsmethode
-> IFRS: Abschreibungsmethode, FIFO/Durchschnitt, FV-Option, FV/Cost Model
- Ermessensspielräume/faktische Wahlrechte:
-> HGB: Rückstellungen, Leasing, wirtschatlicher Eigentümer bei Pensionsgeschäften
-> IFRS: Rückstellungen bezüglich der Eintrittswahrscheinlichkeit, Nutzungsdauer, Abschreibung Firmenwert, FV wenn kein Marktpreis existiert
- Ausweiswahlrechte:
-> HGB: Saldierungswahlrecht latenter Steuern, GuV nach UKV oder GKV
-> IFRS: weitgehende Gliederungsfreiheiten
Sachverhaltsgestalung (Real Earnings Management) : Sale-and-lease-back und Forderungsverkauf
- Buchungen:
Sale and Lease back: Bank an SAV, sonst. betr. Ertr. + Steueraufw. an SteuerRST
Forderungsverkauf: Bank, Aufwand an Forderungen + SteuerRST an Steueraufw.
- Folgen: geringere Abschreibungen, aber höhere Aufwendungen (Leasingraten, evtl. laufende Gebühren für die Factoring-Gesellschaft)
Beispiele für Real Earnings Management
- Reduzierung oder Steigerung der F&E-Ausgaben
- Anpassungen von Selling/General&Administrative-Ausgaben wie Werbung, Instandhaltung und Mitarbeiterausbildung
- Beschleunigung von Umsätzen durch Preisnachlässe
- abnormale Steigerung der Produktion zur Fixkostendegression
- Abbau von Kapazitäten bei Umsatzrückgängen, selbst bei positiven Zukunftserwartungen (kurzfr. Kostensenkung und später überproportionale Kosten zum Kapazitätenaufbau)
- fehlende Absicherung von Rohstoffpreisen, da nur das Sicherungsgeschäft, aber nicht erwartete Grundgeschäfte in der GuV abgebildet werden und somit stark schwankende Gewinne
Vorteile Real Earnings Management ggü. Earnings Management (Abbilldende Bilanzpolitik)
- keine automatische Ergebnisumkehr (heute zu hohe RST/Abschreibungen führen später zu zu geringen RST/Abschreibungen)
- schwerer zu dekodieren
- mehr Toleranz seitens AR und WP
- flexibel, da Vertragsgestaltung nicht dem Stetigkeitsprinzip unterliegt
- aber evtl. höhere Kosten
- Transaktionspartner müssen gesucht werden
- veränderte Realität hat i.d.R. steuerliche Folgen
stille Reserven
- Entstehung stiller Reserven:
-> Zwangsreserven: Vorsichtsprinzip, Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip, AK/HK-Prinzip...
-> freiwillige Reserven: Ermessen (zu hohe Abschreibungen, extremer Pessimismus, extreme Vorsicht)
- Verschwinden von stillen Reserven:
-> Verkauf
-> Zuschreibung
-> Rückstellungsauflösung
-> anhand des JA nicht erkennbar, höchstens über Anhangserläuterungen zu sonst. betr. Erträgen, aber auch eher schwierig
- stille Lasten möglich?
-> eher unwahrscheinlich, aber rein theoretisch möglich im Zusammenhang mit Rückstellungen oder Altzusagen zu Pensionen
Beurteilung stiller Reserven
- sind nicht zu versteuern
- Haftungssituation spricht eher für Virsichtsprinzip
- keine Ausschüttung, aber mehr Bestandsfestigkeit
- wenn Aktionäre stille Reserven erkennen kann der Börsenkurs steigen
- statisch gesehen gut als Haftungspuffer, dynamisch gesehen schlecht da Entwicklung nicht erkennbar ist
Grenzen für JA-Politik
- Generalnorm §264 (2) HGB, kann aber durch spezifische Regelungen ausgehebelt werden, grenzt auch keine Wahlrechte ein
- GoB/HGB wirken restriktiv, z.B. Kontinuität -> grenzt zwar nicht das Wahlrecht ein, aber schreibt vor, dass Wahlrechte stetig ausgeübt werden müssen
- Kongruenzprinzip -> Summe Einzahlung - Summe Auszahlungen = Summe Erträge - Summe Aufwendungen
- Bilanzpolitik ist teuer (Transaktionskosten, höhere Steuern etc.)
- Widerstand durch AR oder WP
Qualitätskriterien für bilanzpolitische Maßnahmen
- Wahl der Abschreibungsmethode
-> Wirkungsbreite: unabhängig wählbar
-> Wirkungsdauer: bis zum Ende der Nutzungsdauer wird ein Unterschied zwischen den Abschreibungsbeträgen bestehen
-> Flexibilität: zeitliche Bindung durch Stetigkeitsprinzp auch in der Zukunft für vergleichbare Anlagen, Änderung nur im Ausnahmefall, sofort bei Aktivierung durchzuführen (keine Aufschiebbarkeit), keine Teilbarkeit
-> Erkennbarkeit: tendenziell, nur die die Methode aber nicht quantifizierbar
- Qualifizierung einer Baumaßnahme als Herstellungs- statt Erhaltungsaufwand
-> Wirkungsbreite: Einstufung als Herstellung wirkt als Aktivierung mit folgender Abschreibung (GuV), Einstufung als Erhaltung wirkt sofort und einmalig in der GuV
-> Wirkungsdauer: bis zum Ende der Nutzungsdauer bei Aktivierung
-> Flexibilität: Stetigkeitsprinzip bei vergleichbaren Maßnahmen, sofortige Wahl bei Anfallen der Maßnahme, Teilbarkeit möglich wenn die Maßnahme aussonderbar ist
-> Erkennbarkeit: gar nicht, zwar stehen Zugänge im Anlagenspiegel, jedoch ist nicht erkennbar, ob es sich auch um einen aufwandsfähigen Vorgang handelt
Ziele von JA-Analysen
- Vermögenslage: Zerschlagungsvermögen = Haftungsmasse im worstcase, Zeitwerte = Haftungsmasse und gebundenes Kapital, Effektivvermögen = Ertragswert
- Finanzlage: Indikatoren für Finanzkraft aus Abrechnung der Vergangenheit
- Ertragslage: getsaltbarer und verzerrter Erfolg der Vergangheit, Indikatoren für nachhaltige Erfolge
Gründe für JA-Kennzahlen
- oftmals einzige Informationsquelle, die standardisierte nd geprüfte Daten enthält
- Einfacheit, Objektivität durch standardisierte Auswertung
- Entlastung im Massengeschäft, Legitimation von Entscheidungen
- qualitative Informationen und Prognosen in der Praxis oft mangelhaft und zu positiv bewertet
- Disclosure-Philosophie geht am realen Entscheidungsverhalten vorbei
Funktionen von Kennzahlen
- Operationalisierungsfunktion (Operationalisierung von Zielen und Leistungen)
- Anregungsfunktion (laufende Erfassung zur Erkennung von Auffälligkeiten und Veränderungen)
- Steuerungsfunktion (Vereinfachung von Steuerungsprozessen)
- Vorgabefunktion (Ermittlung kritischer Werte für Zielgrößen)
- Kontrollfunktion (laufende Erfassung zur Erkennung von Soll-Ist-Abweichungen)
Arten von Kennzahlen
- absolute Zahlen (Einzelzahlen, Summen, Differenzen, Mittelwerte)
- Verhältniszahlen (Gliederungszahlen, Beziehungszahlen, Indexzahlen)
Probleme der Kennzahlenbildung
- Kennzahlen führen zwangsläufig zu Informationsverlusten gegenüber dem Rohmaterial JA
- Absolutzahlen sind i.d.R. weniger informativ als Verhältniszahlen
- Verhältnisuahlen sollen möglichst Ursache-Wirkungs-Beziehungen abbilden, in der Realität sind Wirkungen aber multikausal, Kennzahlen vereinfachen diese Zusammenhänge aber (angemessen)
- einzelne KZ sagen häufig wenig aus, wenn mehrere KZ ermittelt werden müssen diese gewichtet werden um sie in der Gesamtheit zu beurteilen
- KZ sollen für mehrere aufeinanderfolgende JA ermittelt werden um Zufallseinflüsse und Trends zu identifizieren
- der Informationsgehalt von KZ steigt, wenn sie verglichen werden (Zeitvergleich, Branchenvergleich, Unternehmensvergleich, Soll-Ist-Vergleich)
Bestandteile der JA-Analyse
- Kennzahlenanalyse: einzelne KZ oder KZ-System (konventionelle/subjektive Systeme, Scoring-Modelle, mathematisch statistische Verfahren, z.B. Diskreminanzanalyse = wie Scoring-Verfahren mit empirisch belegbaren Gewichtungen der Kennzahlen mit dynamischer Anpassung durch neue emprirische Erkenntnisse)
- qualitative Analyse: Analyse der Bilanzpolitik, semiotische Analyse
Notwendigkeit einer Strukturbilanz
- Bereinigung um erkennbare bilanzpolitische Maßnahmen
- Herstellen von Vergleichbarkeit
- Reduktion auf Daten, die für KZ benötigt werden
Datenaufbereitungsmaßnahmen
- Umbewertungen: Errechnung von Reserben nach $ 284 (2) Nr. 3 HGB oder nicht passivierter Versorgungslasten
- Umgliederungen:
-> Umgruppierung RAP, Aufteilung in lang- und kursfr. FK
-> Saldierungen: Verrechnung ausstehender Einlagen mit dem EK, Saldierung latenter Steuern, immaterielle VG und FW saldieren, aktiviertes Disagio kürzen
-> Aufspaltungen: Verbindlichkeiten nach RLZ gliedern
-> Neubildungen: Rohergebnis ermitteln
Umlaufintensität
= UV / BS
-> je höher, desto liquiditätsnäher, höher die Dispositionselastizität, niedriger die Fixkosten und besser die Kapazitätsauslastung
-> aber die Quote ist bewertungs- undaltersabhängig, Leasing/langfristige Invetitionen in immaterielle VG/FW werden gar nicht erfasst, betriebsnotwendiges Vermögen ist nicht abgrenzbar, Risiken von Cash werden nicht erfasst
Umschlagskoeffizienten
- Forderungsreichweite = Ford. L/L x 365 Tage / UE -> wie viele Tage vergehen im Durchschn. zwischen Lieferung und Zahlungseingang? Qualität der Kunden, Marktstellung
- Vorratsreichweite = Vorräte x 365 Tage / UE -> wie viele Tage lagern Vorräte im Durchschn. im Lager? Bestandsrisiken, Lagerkosten -> aber: günstige Großeinkäufe, Abhängigkeit von Lieferanten, Abschreibung hoher Bestände, atypische Stichtagswerte
- Umschlag des Anlagevermögens = AV / UE -> je kleiner, desto mehr UE wird mit dem gleichen AV generiert
EK-Quote
= EK / BS
-> Voraushaftungsfunktion des EK
-> keine Tilgung-/Bedienungspflicht für EK (keine Liquiditätsabflüsse)
-> EK steht langfristig zur Verfügung (Stabilität)
-> hohes EK sichert Unabhängigkeit von Kreditgebern
- EK heißt nicht immer automatisch höhere Liquidität, kann aber zur Beschaffung von liquiden Mitteln verhelfen
- die nötige EK-Ausstattung hängt vom Risiko in der Branche ab
- EK ist teurer als FK (leverage-Effekt)
- steuerliches Privileg von FK
- rechtliche Probleme der EK-Erhöhung
- EK sagt nichts über die Rentabilität von Investitionen
- niedriges EK und Insolvenz korrelieren
Kennzahlen der Fristenkongruenz
- Liquidität I: liquide Mittel / kurzfr. FK = 1 -> kurzfr. FK nicht immer identifizierbar, da Fristigkeiten von RST nicht angegeben werden müssen
- Working Capital: kurzfr. FK - (liquide Mittel + kurzfr. Ford. > 0
- Anlagendeckung II: AV / FK + langfr. FK = 1
-> sind statische Finanzierungs-KZ, sind stichtagsbezogen, Aussagefähigkeit ist nur beschränkt gegeben, da es nur Momentanaufnahmen sind
Verschldungsgrad/Leverage
Variationen:
1. FK Bilanz / Bilanzsumme
2. Finanzschulden Bilanz / Bilanzsumme
3. Verzinsliches FK / Bilanzsumme
4. FK - liquide Mittel / Bilanzsumme
5. Private Debt / Bilanzsumme
6. Public Debt / Bilanzsumme
7. kurz-/mittelfristiges FK / Bilanzsumme
8. Langfristige FK / Bilanzsumme
9. FK BIlanz / Martkwert EK + Buchwert FK
10. Marktwert FK / Marktwert EK + Marktwert FK
11. Zinsaufwand / EBIT
Net working Capital und Grenzen statistischer Liquiditätsmessung
- Logik der Kennzahlen:
-> Liquidität 1 = Liquide Mittel / kurz- und mittelfr. FK
-> Liquidität 2 = liquide Mittel + Forderungen / kurz- und mittelfr. FK
-> Net working Capital = liquide Mittel + kurzfr. Forderungen - kurz- und mittelfr. FK
- Defizite statischer Liquiditätsanalysen
-> andere liquiditätsnahe VG müssten mit einbezogen werden, da sie leicht zu liquiden Mitteln gemacht werden können (Forderungem Wertpapiere, Fertigerzeugnisse...)
-> Liquidität kann auch entstehen, indem VG beliehen werden und damit Kredite aufgenommen werden
-> kurfristige Verbindlichkeiten können auch prolongiert werden
-> Liquidität kann auch laufenden Cash Flows generiert werden
Cash Flow
- CF = zahlungswirkame Erträge - zahlungswirksame Aufwendungen
-> Abschreibungen und RST-Änderungen sind nicht zahlungswirksam
-> auch UE und Materialaufwendungen/Personalaufwendungen können auch nicht zahlungswirksam sein, wenn Zahlungsziele gewährt bzw. in Anspruch genommen werden oder Pensionsrückstellungen gebildet werden
Cash Flow nach DFVA/SG
- DFVA/SG = Deutsche Vereinigung für Finanzanlagen und Assetmanagement der Schmahlenbach-Gesellschaft
JÜ/JF
+ Abschreibungen auf AV
- Zuschreibungen auf AV
+/- Veränderungen der Rückstellungen für Pensionen bzw. langfristiger Rückstellungen
+/- andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge von wesentlicher Bedeutung
= Jahres-Cash Flow
+/- Bereinigung ungewöhnlicher zahlungswirksamer Aufwendungen/Erträge von wesentlicher Bedeutung
= Cash Flow nach DVFA/SG
-> Abschreibungen auf UV sind im Abschluss nicht erkennbar (auf Vorräte an RHB = Materialaufwand, an Fert.erzeugnissen = Bestandsveränderungen)
-> daher ist dieser ermittelte CF nicht 100%ig richtig/vollständig
-> ungewöhnlich ist nicht definiert, dieser Begriff taucht auch so nicht im HGB auf
-> es ist egal, welcher Ursache die Änderung von RST zugrunde liegt (Auflösung oder Inanspruchnahme)
-> bei kurzfr. RST nimmt man an, dass sie zeitnah zur Zahlungswirksamkeit führen, aber für das aktuelle Jahr ist diese Darstellung eigentlich nicht richtig
-> sobald UE und Materialaufwendungen auf Ziel(ver)käufen basieren, sollten diese Ungenauigkeiten um den entsprechenden Betrag an Änderung der Verb. bzw. Fordungen L/L korrigiert werden
-> zahlungswirkame Vorgänge, die weder Ertrag noch Auftrag sind, werden gar nicht berücksichtigt (z.B. Vorsteuer-Zahlungen und Investitionszuschüsse, Darlehenstilgungen und -aufnahmen, Buchwert von WePa bei Verkauf, aktivierte F&E-Aufwendungen)
Aufbau Kapitalflussrechnung
1. CFO: erwirtschaftet Unternehmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit liquide Überschüsse (Innenfinanzierungskraft)?
2. CFO + Investitions-CF: Reichen diese Mittel, um die erforderlichen Investitionen zu decken (nur Erhaltung oder auch Erweiterungsinvestitionen)?
3.Finanzierungs-CF: Falls nicht (negativer Saldo aus CFO und Investitions-CF), ist Außenfinanzierung erforderlich.
4. Soweit Free Cash Flows verbleiben, wurde Liquidität für die Eigentümer erwirtschaftet (Der FCF kann aber auch für Liquiditätsaufbau oder Tilgungen genutzt werden).
-> Pflicht zur KFR für kapitalmarktorientierte Kap.gesellschaften § 264 (1) HGB
-> es gibt keine gesetzl. Regeln zum Aufbau der KFR, nur ein Standard des DRSC -> aber nur Empfehlung, nicht verbindlich
-> liquide Mittel = Kasse + Bank (+ Wertpapiere UV)
-> Investitions-CF = Kauf und Verkauf von Anlagevermögen (Ausgaben zur Generierung von CFO)
-> CFO = Zahlungsüberschuss aus dem Kerngeschäft + alle Zahlungen, die weder Investition noch Finanzierung sind
-> Finanzierungs-CF = Aufnahme und Tilgung von EK und FK in Form von Finanzverbindlichkeiten -> nicht genau definiert, Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäft ( Verb. aus L/L) sind dem CFO zuzuordnen
ausgewählte CF-Kennzahlen
- absolut: CFO (sollte stets positiv sein), Investititons-CF (sollte i.d.R. negeativ sein), Finanzierungs-CF (Vorzeichen hängt von der Differenz aus CFO und Investitions-CF ab, Free CF I = CFO - INvestitions-CF, Free CF II = CFO - CF für Ersatzinvestitionen (Abschreibungen des GJ + Abgänge Restbuchwert)
- relativ:
-> Qualität der UE = UE / Umsatzeinzahlungen x 100 -> 100% am besten, d.h. alle UE wurden von den Kunden direkt bezahlt, kei Forderungsaufbau und kein Ausfallrisiko
-> operativer CF / Bruttoinvestitionen
-> operativer CF / Nettoinvestitionen (Einzahlungen-Auszahlungen für Investitionen)
-> InvestitionsCF / Abschreibungen auf AV
-> operativer CF / Effektivverschuldung (Effektivverschuldung = FK - monetäres UV = schnell veräußerbares UV) -> Bayer-Formel = 1/3,5 -> in 3,5 Jahren schuldenfrei (fiktives Amortisationspotenzial) -> dynamischer Verschuldungsgrad, eher ein Instrument der Risikoeinschätzung
- Probleme:
-> in den Abschreibungen sind keine tatsächlichen Werteverzehrdaten enthalten + technischer Fortschritt wird nicht berücksichtigt
-> im Anlagenspiegel wird der Abgang zum Zugangswert angegeben, aber nicht zum RBW -> schwer zu ermitteln
-> i.d.R. sind hohe Free CF auf lange Sicht fragwürdig, da das UN lieber investieren sollte um zu wachsen