Liquidität & Projektmanagemtn
Sehr viel
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Set of flashcards Details
Flashcards | 141 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | General Education |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 14.12.2016 / 19.03.2017 |
Weblink |
https://card2brain.ch/cards/20161214_liquiditaet_projektmanagemtn?max=40&offset=40
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Zahlungsverzug
bedeutet, dass der Schuldner nicht rechtzeitig,
nicht vollständig oder gar nicht zahlt
Zug-um-Zug Geschäft
- der Gläubiger kann die Leistung sofort verlangen,
- der Schuldner sofort bewirklen
Mahnung
Eine Mahnung ist Notwendig bei nicht Kalendermäßig bestimmten bzw. bestimmbaren Zahlungsterminen,
wenn die Zahlung vor Ablauf der 30 Tagen erfogen soll
Mahnungsverfahren
wass ist wer zuständig?
- Amtsgericht
bis 5.000 €
- Landesgericht
über 5.000 €
Wie Zinstage anzählen
1. Zinstag eines angefangen Monat wird nicht mitberechnet
Monatszinsen
formel
Kapital x Zinssatz x Monate
Zinsen = -------------------------------------- x 100
100 x 12
Zinstage
Formel
Kapital x Zinssatz x Tage
Zinsen = -------------------------------------- x 100
100 x 360
Zinstage
formel
Kapital x Zinssatz x Jahre
Zinsen = -------------------------------------- x 100
100 x 1
Zinsformel für Kapital
Zinsen x 100 x 360
Kapital = ---------------------------
Zinssatz x Tag
Zinsformel für Zinssatz
Zinsen x 100 x 360
Zinssatz = ---------------------------
Kapital x Tag
Zinsformel für Zeit
Zinsen x 100 x 360
Tage = ---------------------------
Kapital x Zinssatz
Verjährung
Ist eine Gesetzlich geregelte Frist,
nach deren Ablauf der Schuldner berechtigt ist,
ie von ihm geschuldete Leistung wegen Zeitablauf zu verweigern
Hemmung
der Verjährung wird die Verjährungsfristen um einen entsprecheneden Zeitrum verlängert
Kreditwürdigkeit
Referenzen
- Sekbstauskunft
- Bankaufkunft
- Auskunfteien (Schufa)
Überwachung des Zahlungseingang
Notwendigkeit der Terminkontrolle
- Vermeidung von unberechtigten Skontoabzuügen
- Zahlungsverzug
- Ausfall der Forderung
- Verjährung
Hilfsmittel
- Manuelle Terminkontrolle,
- durch Terminmappen, Terminkalender - Datenverarbeitung, Offene-Posten-Liste
Zahlungsverzug
Vorraussetzungen
- Fälligkeit
- Mahnung durch Gläubiger
Zahlungsverzug
Vorraussetzungen
fälligkeit
der zeitpunkt an dem die Zahlung vom Gläubiger verlangt werden kann
- "sofort" nach gesetzlicher reglung
- nach Ablauf eines vereinbarten Zeitpunktes
Zahlungsverzug
Vorraussetzungen
Mahnung durch den Gläubigern
- erfoderlich wenn Zahlungstermin nicht bestimmbar ist
- nicht erfoderlich, wenn Zahlungstermin bestimmt/bestimmbar ist.
- bzw. Schuldner Zahlung ernsthaft verweigert
- 30-Tage-Reglung
Schuldner gerät grundsätzlich spätestens nach 30 Tagen
nach fälligkeit und Zugang der Rechnung AUTOMATISCH in verzug.
- Muss auf der Rechnung stehen
- Verschulden
bei nichtleistund von geldschulden wird Grundsätzlich Verschulden Angenommen
Zahlungsverzug
Vorraussetzungen
Mahnung durch den Gläubigern
Rechte des Gläubigers
- ohne Nachfrist
Erfüllung des Verstrages (verspätete Zahlung)
Schadensersatz (Verzögerungsschaden)'
- Mit Nachfrist
Rücktritt vom vertrag
ggf. Schadensersatz (nichterfüllungsschaden)
ersatz vergeblicher Aufwendungen
Mahnverfahren
Arten
- Außergerichtliches (Kaufmännisches) Mahnverfahren
- Gerichtliches Mahnverfahren
Mahnverfahren
Arten
Außergerichtlich (Kaufmännisches) Mahnverfahren
Form:
- Formfrei
- Individuell
mögliche Vorgehensweise:
- Höfliche Zahlungserinnerung
- Mahnung mit einer deutliches Zahlungsaufforderung
- Mahnung mit Fristsetzung
- Postnachname oder Übergabe an ein Inkasse-Institut
- Letzte Mahnung, Androhung gerichtliche Schritte
Mahnverfahren
Arten
Gerichtliches Mahnverfahren
Ablauf des Verfahrens:
Antrag auf Erlauss des Mahnbescheids:
- Antrag durch den Gläubigern bei dem zentralen amtsgericht der Bundesländern
- antrag auf besondern Vordruck
oder als Online-Mahnantrag
Mahnverfahren
Arten
Gerichtliches Mahnverfahren
Ablauf des Verfahrens:
Zustellung des Mahnbescheids
- Schuldner zahlt (Verfahren beendet)
- legt Wiederspruch ein (mündliche Verhandlung vor gericht,
ggf. vollstreckbarer Titel) - Unternimmt nichts (Vollstreckungsbescheid)
Zustellung des Vollstreckungsbescheids
- Schuldner zahlt (Verfahren beendet)
- legt einspruch ein (mündliche Verhandlung vor gericht, ggf. vollstreckbar Titel)
- unternimmt nichts (zwangsvollstreckung)
Verjährungsfristen
- regelmäßige Verjährung
- besondere Verjährung
Verjährungsfristen
- regelmäßige Verjährung
- 3 Jahre (zb Ansprüche aus Vertragsverletzungen)
- beginn am schluss des Jahres,
in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlengt hat
Verjährungsfristen
- besondere Verjährung
- 2 Jahre
- 5 Jahre
- 10 Jahre
- 30 Jahre
Beginn am fälligkeitstag des Anspruches
Neubegin der Verjährung
Wird eine verjährung unterbrochen, beginnt von diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist NEU
Die bereitsverlaufene Zeit zählt nun nicht mehr
Neubegin der Verjährung
gründe
- Verhandlung über den Anspruch
- Rechtsverfolgung nicht möglich
- höhere gewalt
Hemmung der Verjährung
gründe
- Verhandlung über den Anspruch
- Rechtsverfolgung nicht möglich
- höhere gewalt
Was ist ein Kaufmann?
im Sinne das HGB ist, wer ein Handelsgewerbebetreibt
Was ist eine Firma?
Eine Firma eines Kaufmanns ist der NAME, unter dem er sein geschäftsbetreibt
Handelsregister eintragung
Jeder Kaufmann ist VERPFICHTET,
- Seine Firma
- Den Ort
- Inländische Geschäftsanschrift
zur Eintragung ind as Handelsregister anzumelden
Wer darf entscheiden?
Geschäftsführungsbefugnis
- Innenverhältnis
Vertretungsbefugnis
- Außenverhältnis
Kaufmann
Kaufmannseigenschaften
Arten:
- Istkaufmann
- Formkaufmann
- Kannkaufmann
Kaufmann
Kaufmannseigenschaften
Arten:
Ist-Kaufmann
Erwerb der Kuafmanneigenschaft:
- Gewerbetreibende,
die keine Kleinebetriebe sind.
HR-Eintrag:
- Deklaratorisch
Kaufmann
Kaufmannseigenschaften
Arten:
Form-Kaufmann
Erwerb der Kaufmannseigenschaft:
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
HR-Eintrag:
- Konstitutiv
Kaufmann
Kaufmannseigenschaften
Arten:
Kann-Kaufmann
Erwer der Kaufmannseigenschaft:
- Kleinbetriebe,
die freiwillig eingetragen sind
- Betriebe der Land. - Forstwirtschaft und
Nebenbetriebe, die keine Kleinbetriebe sin
HR-Eintrag:
- konstitutiv
deklaratorisch
bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist
Konstitutiv
die Eintragung des Kann-Kaufmanns im Handelsregister, der dadurch erst Kaufmannseigenschaft erlangt und somit nach dem Handelsgesetzbuch behandelt wird.
Grundsätze der Firmenbildung
- Firmenwahrkeit, - klarheit
- Name muss zutreffende Darfstellung der Art und Rechtsverhältnisse sein
- Firmenbeständigkeit
- Muss sich von anderen Firmen im Ort deutlich Unterscheiden
- Firmenausschließlichkeit
- dar mit zustimmung des bisheringen Innhaber weiter geführt werden.
- Firmenöffentlichkeit
- jede änderung MUSS in das HR eingetragen werden,
sind auf geschäftsbrifen anzugeben