Sehr viel


Kartei Details

Karten 141
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 14.12.2016 / 19.03.2017
Weblink
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Zahlungsverzug

bedeutet, dass der Schuldner nicht rechtzeitig,
nicht vollständig oder gar nicht zahlt

Zug-um-Zug Geschäft

  • der Gläubiger kann die Leistung sofort verlangen, 
     
  •  der Schuldner sofort bewirklen

Mahnung

Eine Mahnung ist Notwendig bei nicht Kalendermäßig bestimmten bzw. bestimmbaren Zahlungsterminen,
wenn die Zahlung vor Ablauf der 30 Tagen erfogen soll

Mahnungsverfahren
wass ist wer zuständig?

 

  • Amtsgericht
    bis 5.000 €
     
  • Landesgericht 
    über 5.000 €

Wie Zinstage anzählen

1. Zinstag eines angefangen Monat wird nicht mitberechnet

Monatszinsen
formel

                 Kapital x Zinssatz x Monate
Zinsen = -------------------------------------- x 100
                                100 x 12

Zinstage 
Formel

                 Kapital x Zinssatz x Tage
Zinsen = -------------------------------------- x 100
                                100 x 360

Zinstage
formel

                 Kapital x Zinssatz x Jahre
Zinsen = -------------------------------------- x 100
                                100 x 1

Zinsformel für Kapital

                     Zinsen x 100 x 360
Kapital =    ---------------------------
                       Zinssatz x Tag

Zinsformel für Zinssatz

                       Zinsen x 100 x 360
Zinssatz =    ---------------------------
                           Kapital x Tag

Zinsformel für Zeit

                Zinsen x 100 x 360
Tage =  ---------------------------
                 Kapital x Zinssatz

Verjährung

Ist eine Gesetzlich geregelte Frist,
nach deren Ablauf der Schuldner berechtigt ist,
ie von ihm geschuldete Leistung wegen Zeitablauf zu verweigern

Hemmung

der Verjährung wird die Verjährungsfristen um einen entsprecheneden Zeitrum verlängert

Kreditwürdigkeit

Referenzen

  • Sekbstauskunft
     
  • Bankaufkunft
     
  • Auskunfteien (Schufa)

Überwachung des Zahlungseingang

Notwendigkeit der Terminkontrolle

  • Vermeidung von unberechtigten Skontoabzuügen
  • Zahlungsverzug
  • Ausfall der Forderung
  • Verjährung

Hilfsmittel

  • Manuelle Terminkontrolle,
    - durch Terminmappen, Terminkalender
  • Datenverarbeitung, Offene-Posten-Liste

Zahlungsverzug

Vorraussetzungen

  • Fälligkeit
  • Mahnung durch Gläubiger

Zahlungsverzug 

Vorraussetzungen
fälligkeit

der zeitpunkt an dem die Zahlung vom Gläubiger verlangt werden kann

  • "sofort" nach gesetzlicher reglung
     
  • nach Ablauf eines vereinbarten Zeitpunktes

Zahlungsverzug 

Vorraussetzungen
Mahnung durch den Gläubigern

  • erfoderlich wenn Zahlungstermin nicht bestimmbar ist
     
  • nicht erfoderlich, wenn Zahlungstermin bestimmt/bestimmbar ist.
    - bzw. Schuldner Zahlung ernsthaft verweigert
     
  • 30-Tage-Reglung
    Schuldner gerät grundsätzlich spätestens nach 30 Tagen
    nach fälligkeit und Zugang der Rechnung AUTOMATISCH in verzug.
     - Muss auf der Rechnung stehen
     
  • Verschulden
    bei nichtleistund von geldschulden wird Grundsätzlich Verschulden Angenommen

Zahlungsverzug 

Vorraussetzungen
Mahnung durch den Gläubigern
 

Rechte des Gläubigers

  • ohne Nachfrist
    Erfüllung des Verstrages (verspätete Zahlung)
    Schadensersatz (Verzögerungsschaden)'
     
  • Mit Nachfrist
    Rücktritt vom vertrag
    ggf. Schadensersatz (nichterfüllungsschaden) 
    ersatz vergeblicher Aufwendungen

Mahnverfahren
Arten

  • Außergerichtliches (Kaufmännisches) Mahnverfahren
     
  • Gerichtliches Mahnverfahren

Mahnverfahren
Arten

Außergerichtlich (Kaufmännisches) Mahnverfahren

Form:

  • Formfrei
  • Individuell


mögliche Vorgehensweise:

  • Höfliche Zahlungserinnerung
  • Mahnung mit einer deutliches Zahlungsaufforderung
  • Mahnung mit Fristsetzung
  • Postnachname oder Übergabe an ein Inkasse-Institut
  • Letzte Mahnung, Androhung gerichtliche Schritte

Mahnverfahren
Arten

Gerichtliches Mahnverfahren
Ablauf des Verfahrens:

Antrag auf Erlauss des Mahnbescheids:

  • Antrag durch den Gläubigern bei dem zentralen amtsgericht der Bundesländern
  • antrag auf besondern Vordruck
    oder als Online-Mahnantrag

 

Mahnverfahren
Arten

Gerichtliches Mahnverfahren
Ablauf des Verfahrens:

Zustellung des Mahnbescheids

  • Schuldner zahlt (Verfahren beendet)
  • legt Wiederspruch ein (mündliche Verhandlung vor gericht,
    ggf. vollstreckbarer Titel)
  • Unternimmt nichts (Vollstreckungsbescheid)

Zustellung des Vollstreckungsbescheids

  • Schuldner zahlt (Verfahren beendet)
  • legt einspruch ein (mündliche Verhandlung vor gericht, ggf. vollstreckbar Titel)
  • unternimmt nichts (zwangsvollstreckung)

Verjährungsfristen

  • regelmäßige Verjährung
     
  • besondere Verjährung

Verjährungsfristen

- regelmäßige Verjährung

  • 3 Jahre (zb Ansprüche aus Vertragsverletzungen)
  • beginn am schluss des Jahres,
    in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlengt hat

Verjährungsfristen

- besondere Verjährung

  • 2 Jahre 
  • 5 Jahre 
  • 10 Jahre
  • 30 Jahre 
     

    Beginn am fälligkeitstag des Anspruches

Neubegin der Verjährung

Wird eine verjährung unterbrochen, beginnt von diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist NEU

Die bereitsverlaufene Zeit zählt nun nicht mehr
 

Neubegin der Verjährung

gründe

  • Verhandlung über den Anspruch
     
  • Rechtsverfolgung nicht möglich
     
  • höhere gewalt

Hemmung der Verjährung
gründe

  • Verhandlung über den Anspruch
     
  • Rechtsverfolgung nicht möglich
     
  • höhere gewalt

Was ist ein Kaufmann?

im Sinne das HGB ist, wer ein Handelsgewerbebetreibt

Was ist eine Firma?

Eine Firma eines Kaufmanns ist der NAME, unter dem er sein geschäftsbetreibt

Handelsregister eintragung

Jeder Kaufmann ist VERPFICHTET,

  • Seine Firma
  • Den Ort
  • Inländische Geschäftsanschrift

zur Eintragung ind as Handelsregister anzumelden

Wer darf entscheiden?

 

Geschäftsführungsbefugnis

  • Innenverhältnis
     

Vertretungsbefugnis

  • Außenverhältnis

Kaufmann
Kaufmannseigenschaften
Arten:

  • Istkaufmann
  • Formkaufmann
  • Kannkaufmann

Kaufmann
Kaufmannseigenschaften
Arten:

Ist-Kaufmann

Erwerb der Kuafmanneigenschaft:

  • Gewerbetreibende,
    die keine Kleinebetriebe sind.

HR-Eintrag:

  • Deklaratorisch 

Kaufmann
Kaufmannseigenschaften
Arten:

Form-Kaufmann

Erwerb der Kaufmannseigenschaft:

  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)

HR-Eintrag: 

  • Konstitutiv

Kaufmann
Kaufmannseigenschaften
Arten:

Kann-Kaufmann

Erwer der Kaufmannseigenschaft:

  • Kleinbetriebe,
    die freiwillig eingetragen sind
     
  • Betriebe der Land. - Forstwirtschaft und
    Nebenbetriebe, die keine Kleinbetriebe sin

HR-Eintrag:

  • konstitutiv

deklaratorisch

bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist

Konstitutiv

die Eintragung des Kann-Kaufmanns im Handelsregister, der dadurch erst Kaufmannseigenschaft erlangt und somit nach dem Handelsgesetzbuch behandelt wird.

Grundsätze der Firmenbildung

  • Firmenwahrkeit, - klarheit
     - Name muss zutreffende Darfstellung der Art und Rechtsverhältnisse sein
     
  • Firmenbeständigkeit
     - Muss sich von anderen Firmen im Ort deutlich Unterscheiden 
     
  • Firmenausschließlichkeit
     - dar mit zustimmung des bisheringen Innhaber weiter geführt werden.

     
  • Firmenöffentlichkeit
     - jede änderung MUSS in das HR eingetragen werden,
       sind auf geschäftsbrifen anzugeben