1a. AVB-Gebäudesach - AVB - SVV Musterbedingungen

allgemeine VB's für die Gebäudeversicherung

allgemeine VB's für die Gebäudeversicherung


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Flashcards 68
Language Deutsch
Category Finance
Level Primary School
Created / Updated 25.02.2015 / 14.01.2024
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B Versicherte Gefahren und Schäden
B2 Extended Coverage

Nenne die fünf Ausschlüsse bei Flüssigkeitsschäden in der Extended Coverage.

 

 

  1. Schäden durch Auslaufen von Wasser und Heizöl
     
  2. Schäden an der ausgelaufenen Flüssigkeit selbst sowie deren Verlust
     
  3. Schäden an Leitungsanlagen, Tans und Behältern durch Verschleiss, Abnützung, Rost und Korrosion.
     
  4. Schäden durch mangelhaften Unterhalt und Unterlassung von Abwehrmassnahmen.
     
  5. Kosten für die Behebung der Schadenursache, die zum Auslaufen der Flüssigkeit geführt hat.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2 Extended Coverage

Nenne die drei Ausschlüsse bei Sprinkler- Leckage in der Extended Coverage.

 

  1. Schäden an der Sprinkleranlage selbst
     
  2. Schäden anlässlich von Druckproben, Revisions-, Kontroll- und Wartungsarbeiten an der Sprinkleranlalge
     
  3. Schäden bei Bau- oder Reparaturarbeiten an Gebäuden oder an der Sprinkleranlage.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2 Extended Coverage

Nenne die beiden Ausschlüsse bei Böswilliger Beschädigung in der Extended Coverage

 

  1. Schäden, verursacht durch eigene oder fremde, im Betrieb tätige Personen, sofern nicht im Zusammenhang mit Streik oder Aussperrung verursacht
     
  2. abhanden gekommener Sachen

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2 Extended Coverage

Nenne den Ausschluss bei Innere Unruhen in der Extended Coverage.

 

Glasbruchschäden

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2 Extended Coverage

Nenne die beiden allg. Ausschlüsse bei Extended Coverage.

 

  1. Schäden die durch Feuer/Elementarschaden- Versicherung versichert werden können
     
  2. Schäden an Montageobjekten und -ausrüstungen, Bauleistungen und -ausrüstungen.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2 Extended Coverage

Nenne die 8 versicherbaren Extended Coverage Deckungen.

  1. Innere Unruhen
     
  2. Böswillige Beschädigung
     
  3. Sprinkler-Leckage
     
  4. Flüssigkeitsschäden
     
  5. Schmelzschäden
     
  6. Fahrzeuganprall
     
  7. Gebäudeeinsturz
     
  8. Radioaktive Kontamination

B Versicherte Gefahren und Schäden
B1 Feuer und Elementarereignisse

Welche Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen?

  1. Schäden die durch bestimmungsgemässe oder allmähliche Raucheinwirkung entstehen.
     
  2. Schäden, die dadurch entstehen, dass die versicherten Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt wurden.
     
  3. Sengschäden, die nicht auf einen Brand zurückzuführen sind, sowie Schäden, die dadurch entstehen, dass die versicherten SAchen einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt wurden.
     
  4. Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und Leitungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbst, durch Überspannung oder durch ERwärmung infolge Überlastung, sowie Schäden, die an elektrischen Schutzeinrichtungen wie Schmelzsicherungen, in Erfüllung ihrer normalen Bestimmung entstehen.
     
  5. Schäden durch Unterdruck, Wasserschläge, Schleuderbrüche und andere kräftemechanische Betriebsauswirkungen.
     
  6. Schneedruckschäden, die nur Ziegel oder andere Bedachungsmaterialien, Kamine, Dachrinnen oder Ablaufrohre treffen.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B1 Feuer und Elementarereignisse

Welche Schäden sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versicherbar?

1. Elementarschäden an leicht versetzbaren Bauten

z.B.

  • Ausstellungshütten
  • Festhütten
  • Grosszelte
  • Traglufthallen
  • Rautenhallen

2. Treibhäusern

3. Mobilheime samt Zubehör

B Versicherte Gefahren und Schäden
B1 Feuer und Elementarereignisse

Was sind keine Elementarschäden?

Schäden durch:

  1. Bodensenkungen
  2. schlechten Baugrund
  3. fehlerhafte bauliche Konstruktion 
  4. mangelhaften Gebäudeunterhalt
  5. Unterlassung von Abwehrmassnahmen
  6. künstliche Erdbewegungen
  7. Schneerutsch von Dächern
  8. Grundwasser
  9. Ansteigen und Überborden von Gewässern, das sich erfahrungsgemäss in kürzeren oder längeren Zwischenräumen wiederholt

Schäden durch:

  1. Ohne Rücksicht auf die Ursache, Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen, Rückstau von Wasser aus der Kanalisation

Schäden durch:

Betrieb- und Bewirtschaftung, mit denen erfahrungsgemäss gerechnet werden muss, wie:

  1. Schäden bei Hochbauten
  2. Schäden bei Tiefbauten
  3. Stollenbauten
  4. Schäden bei Gewinnung von:
  • Steinen
  • Kies
  • Sand
  • Lehm

Schäden durch:

  1. Erschütterungen, durch künstlich erschaffene Hohräume
     
  2. Erschütterungen, welche durch tektonische Vorgänge in der Erdkruste ausgelöst werden (Erdbeben) und vulkanische Eruptionen.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B1 Feuer und Elementarereignisse

Welche Schäden sind bei Feuer und Elementarschäden versichert?

Feuerschäden durch:

  1. Brand:
  2. Rauch
  3. Blitzschlag
  4. Explosion und Implosion
  5. abstürzende oder notlandede Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon

Elementarschäden durch:

  1. Hochwasser
  2. Überschwemmung
  3. Sturm (Wind min. 75 Km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt)
     
  4. Hagel
  5. Schneedruck
  6. Lawine
     
  7. Felssturz
  8. Steinschlag
  9. Erdrutsch

 

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
Allgemein

Welche Gefahren und Schäden sind, sofern in der Police erwähnt, versichert?

Feuer / Elementarschäden

Einbruchdiebstahl und Beraubung

Wasser

Bruchschäden an Gebäudeverglasungen und Sanitäreinrichtungen

Extended Coverage

A Versicherter Gegenstand
A3 Mietertrag

Fülle die Lücken

Mietertrag, d.h. der effektive ..... aus der .... von vermieteten Räumen

Der Schaden muss in dem in der Police bezeichneten Gebäude eingetreten sein und durch ein nach diesen AVB oder in Kantonen mit kantonaler Gebädueversicherung durch ein durch die entsprechenden kantonalen Bestimmungen - .... Schadenereignis verursacht worden sein.

Ohne gegenteilige Vereinbarung ist die Haftzeit begrenzt auf .... .

Grundlage bilden die gesamten ..... (inkl. Nebenkosten) für die in der Police bezeichneten Gebäude, bezogen auf das betreffende deklarationsjahr (12 Monate).

Mietertragsausfall

Unbenutzbarkeit

gedecktes

1 Jahr

Brutto Mietzinseinnahmen

 

 

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Aussenanlagen, die sich auf dem dazugehörenden Grundstück befindet

Was ist nicht versichert?

  1. Schäden an Pflanzen infolge von Hagel oder Schneedruck
     
  2. gewerblich oder öffentlich genutze Anlagen

 

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Aussenanlagen, die sich auf dem dazugehörenden Grundstück befindet

Was wird darunter verstanden?

Effektive Kosten für die Wiederinstandsetzung

  1. des Areals,
  2. der Wege,
  3. Zugänge,
  4. Terrassen,
  5. Mauern,
  6. Schwimmbäder,
  7. Neubepflanzung von Gärten.

 

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Nachteuerung

Was wird unter Nachteuerung verstanden?

Bei Gebäuden die teuerungsbedingte Erhöhung der Baukosten zwischen Eintritt des Schadens und durchgeführtem Wiederaufbau. Die Haftzeit ist begrenzt auf 2 Jahre.

Massgebend für die Berechnung ist der dem Vertrag zugrunde liegende Baukostenindex. Vergütet werden in jedem Fall nur die effektiv erhöhten, aufgewendeten Kosten.

 

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema:Gebäudebschädigung

Was wird unter Gebäudebeschädigung verstanden?

Kosten für die Behebung von Gebäudeschäden, welche anlässich eines Einbruchdiebstahls oder eines nachgewiesenen Versuchs dazu verursacht wurdene.

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Geräte und Materialien

Was wird unter Geräte und Materialien verstanden?

Die dem Unterhalt und/ oder der Benützung des versicherten Gebäudes sowie der dazugehörenden Gebäudeparzelle dienenden Geräte, Einrichtung und Materialien.

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Provisorische Sicherheitsmassnahmen

Was wird mit provisorischen Sicherheitsmassnahmen gemeint?

Das sind vorgängit mit dem Versicherer abgesprochene Massnahmen wie:

  1. Kosten für Nottüren
  2. Notschlösser
  3. Notverglasungen und dergleichen

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Schlossänderungskosten

Was sind Schlossänderungskosten?

Das sind Kosten für das Ändern oder Ersetzen von:

  1. Schlüsseln, Magnetkarten und dergleichen
     
  2. Schlössern, elektrischen Schliessanlagen an dem in der Police bezeichneten Gebäude.

 

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser

Was bedeutet Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser?

Das sind Kosten die der VN aufgrund öffentlich- rechtlicher Verfügungen infolge einer Kontamination aufwenden muss um:

  1. Erdreich (inkl. Fauna und Flora) auf der Gebäudeparzelle, auf dem sicih der Sachschaden ereignet hat, zu untersuchen und nötigenfalls zu dekontaminieren oder auszutauschen.
     
  2. Löschwasser auf der Gebäudeparzelle, auf dem sich der Sachschaden ereignet hat, zu untersuchen und nötigenfalls zu dekontaminieren und zu beseitigen.
     
  3. Das kontaminierte Erdreich oder Löschwasser in die nächste geeignete Deoponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten.
     
  4. Anschliessend den Zustand der Gebäudeparzelle wie vor Eintritt des Schadenfalls wiederherzustellen.

 

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Räumungs- und Entsorgungskosten

Was gilt nicht als Räumungs- und Entsorgungskosten?

 

  1. Aufwendungen für Entsorgung von Luft, Wasser, Erdreich (inkl. Fauna und Flora). Auch dann nicht wenn vermischt oder belegt mit versicherten Sachen.
     
  2. Räumungs- und Entsorgungskosten für Sachen und Kosten ausserhalb des Gebäudes. 

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Räumungs- und Entsorgungskosten

Was gilt als Räumungs- und Entsorgungskosten?

  1. Kosten für Aufräumung von Überresten versicherter Sachen und deren Abfuh bis zum nächsten geeigneten Ablagerungsort sowie
     
  2. der für die Ablagerung, Entsorgung und Vernichtung aufgewendete Betrag
     
  3. Kosten für toxikologische Analysen bei Sonderabfällen
     
  4. Kosten für den Abbruch von Gebäuderesten, welche die Schadenexperten als wertlos bezeichnen.

 

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Freilegungs- und Lecksuchkosten

Was ist nicht versichert?

  1. Freilegungskosten für betriebsbedingt verlegte Leitungen
     
  2. Freilegungskosten für Erdregister, Erdsonden, Erdspeicheranlagen und dergleichen.

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Thema: Freilegungs- und Lecksuchkosten

Was bedeutet Freilegungs- und Lecksuchkosten?

Kosten für das Freilegen geborstener sowie Zumauern oder Eindecken der reparierten flüssigkeitsführenden Leitungen, auch ausserhalb des Gebäudes, soweit sie dem versicherten Gebäude bzw. den baulichen Anlagen oder als Dauereinrichtung installierten Sachen ausserhalb des Gebäudes dienen und der Gebäudeeigentümer für diese Leitungen unterhaltspflichtig ist.

Kosten für die Lecksuche, soweit dies zum Auffinden des Lecks erforderlich sind und dadurch die Freilegungskosten reduziert werden.

A Versicherter Gegenstand
A2 Besondere Sachen und Kosten

Versichert sind, sofern in der Police erwähnt:

  1. Freilegungskosten
  2. Räumungs- und Entsorgungskosten
  3. Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser
  4. Schlossänderungskosten
  5. Provisorische Sicherheitsmassnahmen
  6. Geräte und Materialien
  7. Gebäduebeschädigung
  8. Nachteuerung
  9. Aussenanlagen, die sich auf dem dazugehörenden Grundstück befinden

A Versicherter Gegenstand
A1 Gebäude

Was kann man nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichern?

  1. Spezielle Fundatioinen
     
  2. bauliche Anlagen ausserhalb des Gebäudes
     
  3. künstlerische oder historische Werte gemäss den Normen für die Gebäudeversicherung.
     
  4. Vorbehalten bleiben abweichende kantonale Bestimmungen

A Versicherter Gegenstand
A1 Gebäude

Versichert sind, sofern in der Police erwähnt:

Gebäude

Die in der Police bezeichneten Gebäude und / oder Gebäudeanteile. D.h. jedes nicht bewegliche ERzeugnis der Bautätigkeit, das überdacht ist, benutzbaren Raum birgt und als Dauereinrichtung erstellt wurde, samt seinen Bestandteilen.

Die VS hat den Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederaufbau) zu entsprechend, sofern nicht Deckung zum Zeitwert vereinbart wird.

Wird nur ein Anteil eines einzelnen Stockwerkeigentümers versichert, gilt folgendes:

Versichert sind die dem Stockwerkeigentümer im Sonderrecht zugewiesenen Räumlichkeiten (mit Berücksichtigung der allfälligen besonderen baulichen Ausstattungen) sowie die gemeinschaftlichen Bauteile und Anlagen, diese jedoch nur entsprechend dem Wertanteil des versicherten Stockwerkeigentums.

Für die abgrenzung zwischen Gebäude und beweglichen Sachen sind massgebend:

  1. die Normen für die Gebäudeversicherung der Privatversicherer
  2. In Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung sowie im Fürstentum Liechtenstein die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen

A Versicherter Gegenstand
 

Was ist Versichert?

 

 

  1. Gebäude
  2. Besondere Sachen und Kosten
  3. Mietertrag