Fragen und Antworten

Stefan Räther

Stefan Räther

Kartei Details

Karten 16
Lernende 27
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.06.2014 / 08.02.2025
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1. Definieren Sie den Begriff Willenserklärung? 

Eine WE ist eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer RF gerichtet ist. 

2. Erklären Sie den Unterschied zwischen Rechtsgeschäfts und Willenserklärung 

Rechtsgeschäft und WE sind beide auf den Eintritt einer RFgerichtet. Das Rechtsgeschäft ist der Oberbegriff: Ein Rechtsgeschäft kann auch aus mehreren WE bestehen (Verträge) und aus weiteren Regelungen, z.B. gesetzliche Formvorschriften (Kaufvertrag über Grundstücke (§ 311 bBGB). 

Aus welchen Bestandteilen setzt sich eine Willenserklärung zusammen? Definieren Sie die einzelnen Bestandteile und geben Sie für jede Definition ein Beispiel an! 

Bestandteile einer WE sind der objektive und der subjektive Tatbestand.
Die Definition des objektiven TB lautet: Kundgabe einer Erklärung (nach außen), die auf den Willen,
eine bestimmte Rechtsfolge eintreten zu lassen, schließen lässt.
Der subjektive (oder innere) TB besteht aus dem Handlungs-, Erklärungs- und Geschäftswillen. Diese Bestandteile des subjektiven TB werden wie folgt definiert:
Handlungswille: Die Erklärung muss vom Willen gesteuert sein. Beispiel: Fehlt beim bloßen Reflex
oder unmittelbaren Zwang. Erklärungswille: Das Bewusstsein, etwas rechtlich Relevantes zu erklären, also eine Rechtsfolge zu
bewirken. Beispiel: Die Sekretärin legt dem Kaufmann K ein Kaufangebot zur Unterzeichnung vor. K
denkt, es handele sich um einen Arbeitsvertrag. Erklärungswille ja, weil K weiß, dass er etwas
rechtlich Relevantes erklärt.
Geschäftswille: Der Wille ist auf eine ganz bestimmte konkrete Rechtsfolge gerichtet. Beispiel: K will
von V einen PKW für 2500€ kaufen. Er macht V ein schriftl. Angebot, versehentlich aber schreibt er
5.200 €. Kein Geschäftswille, weil K nicht 5.200, sondern nur 2500 € als Kaufpreis zahlen wollte. 

Welche Bestandteile einer Willenserklärung sind für eine wirksame Willenserklärung unverzichtbare Voraussetzung? 

Objektiver TB und vom subj. TB nur der Handlungs- und Erklärungswille, nicht aber der Geschäftswille 

Welche Formen der Kundgabe einer Willenserklärung sind grundsätzlich zulässig? 

Es sind grundsätzlich keine bestimmten Formen vorgeschrieben. Es besteht daher kein Formzwang, sondern Formfreiheit. Daher kann eine WE schriftlich, mündlich oder konkludent erklärt werden. 

Wann unterliegt die Abgabe einer WE dem Formzwang? Geben Sie dafür vier Beispiele an! 

Nur in den vom Gesetz geregelten Fällen. Beispiele: Erklärung der Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück bedarf der notariellen Beurkundung § 311 b I S. 1, Schenkungsversprechen bedarf der notariellen Beurkundung § 518 BGB, Bürgschaftserklärung bedarf der Schriftform § 766 BGB und die Erteilung der Prokura muss ausdrücklich (konkludent reicht nicht aus) erfolgen (§ 48 I HGB). 

Welche Aussage ist richtig ?
a) Die WE bedarf des Handlungswillens.
b) Die WE bedarf des Erklärungswillens.
c) Der Geschäftswille ist unverzichtbare Voraussetzung für eine WE. 

Antworten: a) = richtig, b) = richtig und c) = falsch. 

Was bedeutet der Rechtsbindungswille? Wofür steht er? 

Der Rechtsbindungswille gibt den Willen zum Ausdruck, mit seiner Erklärung etwas rechtlich Relevantes bewirken zu wollen. Er steht für den Erklärungswillen. 

Was beinhaltet der Erklärungswille, was beinhaltet er nicht? 

Den Willen, ( irgend)etwas rechtlich Relevantes bewirken zu wollen (Rechtsbindungswillen). Auf die Vorstellung, welche Rechtsfolgen genau bewirkt werden kommt es nicht an. 

Was wird unter Handlungs-,Erklärungs-undGeschäftsbewusstseinverstanden? 

Handlungs-, Erklärungs- und Geschäftsbewusstsein sind nur andere Bezeichnungen für Handlungs-, Erklärungs- und Geschäftswille. 

IstderEintritteinerRechtsfolgestetsdavonabhängig,dasssievoneinerWEgewolltsein muss? 

Nein. Bei bestimmten Handlungen tritt die Rechtsfolge unabhängig vom Willen des Betroffenen ein. Dies gilt bei Realakten (z.B. Verarbeitung § 950 BGB) oder geschäftsähnlichen Handlungen (z.B. Verzug durch Mahnung § 286 BGB) oder bei gesetzlichen Schuldverhältnissen (Deliktshaftung § 823 BGB). 

Kann auch durch nonverbale Kommunikation eine WE kundgegeben werden? Begründen Sie ihre Antwort. Geben Sie zwei Beispiele an! 

Ja, beim schlüssigen oder konkludenten Handeln wird durch ein nonverbales Verhalten eine WE zum Ausdruck gebracht. Beispiele: Kopfnicken (als Bejahung bei der Annahme) und Hochheben des Armes (als Angebot bei der Versteigerung). 

WannwirdeineWillenserklärungwirksam? 

Sofern die Voraussetzungen einer WE, bestehend aus objektivem und subjektivem TB, erfüllt sind, bedarf es noch der Abgabe der WE und bei empfangsbedürftigen WE ihres Zugangs, damit die WE wirksam wird. 

ErklärenSiedenUnterschiedzwischeneinerempfangsbedürftigenWillenserklärungundeiner nicht-empfangsbedürftigen Willenserklärung! 

Eine empfangsbedürftige Willenserklärung muss einem anderen gegenüber abgegeben werden und diesem zugehen, um wirksam zu werden (arg. ex § 130 I BGB). Eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung muss nicht einem anderen gegenüber abgegeben werden, geschweige denn diesem zugehen, um wirksam zu werden. 

Geben Sie je drei Beispiele für eine nicht-empfangsbedürftige und für eine empfangsbedürftige WE an! Welche der beiden tritt am häufigsten auf? 

  • Beispiele für nicht-empfangsbedürftige WE: Auslobung § 657 BGB, Aufgabe des Mobiliareigentum § 959 BGB, Testament §§ 2064, 2229 ff BGB

  • Beispiele für empfangsbedürftige WE: alle Vertragsangebote § 145 BGB, u.a. auf Abschluss eines Miet- (§ 535), Dienst- (§ 611) oder Werkvertrags (§ 631 BGB); Kündigung (u.a. Dienstvertrag §§ 620 II, 621 ff BGB).

Die empfangsbedürftigsten WE sind am häufigsten. 

Wann ist eine empfangsbedürftige, wannisteinenichtempfangsbedürftigeWEabgegeben

und zugegangen? Geben Sie dafür je ein Beispiel an! 

  1. Eine WE ist abgegeben, wenn der Erklärende alles Erforderliche getan hat, damit sie wirksam wird. Bei nichtempfangsbedürftigen WE bedeutet dies, dass der Erklärende seinen Willen lediglich erkennbar und eindeutig geäußert haben muss. Z.B. Fertigstellung des Testaments. Bei empfangsbedürftigen WE bedeutet Abgabe, dass der Wille erkennbar und eindeutig geäußert und des Weiteren willentlich in die Richtung des Empfängers in Bewegung gesetzt sein muss. Z.B. Angebotsbrief wird zwecks Absendung bei der Post aufgegeben.

  2. Beim Zugang empfangsbedürftiger WE ist zu unterscheiden, ob die WE unter Anwesenden oder unter Abwesenden abgegeben wurde.

Unter Anwesenden ist eine schriftliche WE im Zeitpunkt der Aushändigung des Schriftstücks und die dadurch bedingte Möglichkeit der Kenntnisnahme (tatsächliche nicht erforderlich) zugegangen, eine mündliche WE ist im Zeitpunkt des akustisch einwandfreien Verstehens durch den Empfänger zugegangen, der genaue Sinn der Worte muss nicht verstanden werden (Vernehmungstheorie). Z.B. telefonische Annahme eines Angebots.

Unter Abwesenden, wenn die WE im Herrschaftsbereich des Empfängers entweder des sachlich-räumlichen oder des persönlichen (Empfangsbote) Herrschaftsbereichs- gelangt ist und dadurch die Möglichkeit der Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen (Geschäftszeiten, gewöhnliche Tageszeiten) besteht (§ 130 BGB).Z.B. Das schriftliche Angebot wird in den Hausbriefkasten am Montag, um 23.00 Uhr, eingeworfen. Unter gewöhnlichen Umständen ist es erst am nächstfolgenden Dienstag zugegangen.

Bei nicht-empfangsbedürftige WE kommt es auf den Zugang nicht an.