1 HK Geschichte
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Kartei Details
Karten | 82 |
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Lernende | 22 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Geschichte |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 04.10.2015 / 07.06.2024 |
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1959 Zauberformel: Bundesrat aus vier Parteien
Nach dem Bundesratswahlen 1959 setzt sich die Landesregierung aus Vertretern der vier wählerstärksten Parteien zusammen: 2 FDP, 2 CVP, 2 SP, 1 SVP. Diese Konstellation bleibt bis 2003 bestehen
1971 Einführung des Frauenstimmrechts
Auf nationaler Ebene erhalten die Schweizer Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht. in eineigen Gemeinden und Kantonen haben Männer und Frauen schon vorher die gleichen politischen Rechte.
1999 Totalrevision der Bundesverfassung
Die totalrevidierte Bundesverfassung betont das partnerschaftliche Zusammenwirken zwischen Bund und Kantonen, hält den Vorrang des Bundesrechts vor entgegenstehendem kantonalem Recht fest und bezieht neu auch die Gemeinden stärken mit ein
2000 Volkentscheid für die Abkommen mit der EU
Mit 76 % Ja entscheidet sich das Schweizervolk für die Biliateralten Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Abkommen treten 2002/2004 in Kraft. Sie schaffen einen gegenseitigen Marktzugang und sind Grundlage für die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur
2002 Ja zum UNO Beitritt
2002 stimmen Volk und Stände für den Beitritt zu den Vereinten Nationen UNO. Seither engagiert sich die Schweiz als Vollmitglied aktiv in der Weltorganisation.
Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. was bedeutet das?
Die staatliche Macht ist aufgeteilt zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Kantone und gemeinden verfügen über weitreichende Kompetenzen und haben eigene Einnahmequellen. Bei Entscheidungen, welche die ganze Schweiz betreffen, wirken die Kantone stets mit. Der Föderalismus ermöglicht es, Verschiedenartigkeit in einer Einheit zu leben. Für die Schweiz mit ihren vier Sprachkulturen und ihren grossen geografischen Unterschieden ist er eine wichtige Voraussetzung für das Zusammenleben.
Souveränität
Die Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängigkeit eines Staates gegenüber anderen Staaten und das Recht des Staates über sich selber selbstständig zu bestimmen. Die Souveränität zu haben bedeutet die Kompetenz zur höchsten Machausübung zu besitzen.
Träger der Souveränität ist der so genannte Souverän.
In demokratischen Staaten wie beispielsweise in der Schweiz wird der Souverän durch das Schweizer Volk repräsentiert. Das Volk als Souverän bestimmt selber die Regierung seines Landes und auch welche Staatsform (Demokratie, Monarchie etc.) das Land hat.
In Monarchien ist das Staatsoberhaupt der Träger der Souveränität.
Was sind Gemeinden und was sind ihre Aufgaben
Es gibt 2324 Gemeinden. Sie sind die kleinste politische Einheit in der Schweiz. 1/5 hat ein Parlament, 4/5 die direkt-demokratische Entscheidung in der Gemeindeversammlung.
Aufgaben: z.B. das Führen der Einwohnerregister, der Zivilschutz, Schul- und Sozialwesen, Energieversogung, Strassenbau, Ortsplanung, Steuern. Der Umfang der Gemeindeautonomie bestimmen die einzelnen Kantone, er ist deshalb recht unterschiedlich.
Was sind Kantone und was sind ihre Aufgaben?
Kantone (häufig auch Stände genannt) sind die nächstgrössere pol. Einheit. Alle Kantone sind gleichberechtigt, und sie haben im weltweiten Vergleich ein Höchstmass an Souveränität. Gesundheitswesen, Bildung und Kultur gehören zu jenen Politikbereichen, in denen sie über grosse Handlungsspielräume verfügen.
Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenens Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte. Die Grösse des Parlaments variiert zwischen 50 und 180 Abgeordneten, die alle vom Volkt durch (meist) dem Verhältniswahlrecht (proporz) gewählt wurden. Auch die kantonalen Regierungen werden überall vom Volk gewählt, meisten mittels Mehrheitswahlrecht (Majorz).
Direkt- demokratische Form der Landsgemeinde existiert nur noch in Appenzell Innerhoden und in Glarus.
Was ist der Bund und was sind seine Aufgaben?
Bund ist der schweizerische Begriff für den Staat, der andere häufig gebrauchte Ausdruck dafür ist Eidgenossenschaft. Die Abkürzung CH steht für "Confoederatio Helvetica". Dies bedeutet das "Bündnis".
Der Bund ist überall dort zuständig, wo ihn die Verfassung dazu ermächtigt - z.B. in der Aussen- und Sicherheitspolitik, beim Zoll- und Geldwesen, in der landesweit gültigen Rechtsetzung und in der Verteidigung.
Wie sieht die Gewaltenteilung in der Schweiz aus?
zur Verhinderung von Machtkonzentration und Machtmissbrauch ist die Staatsmacht in der Schweiz in drei unabhängige Gewaltbereiche aufgeteilt: die Legsilative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (gesetzesausführende Gewalt) und die Judikative (richterliche Gewalt). Das heisst z.B.: Niemand darf gleichzeitig mehr als einer der drei Bundesbehörden - Dem Parlament, der Regierung, dem obersten Gericht - angehören
Wann tritt das obligatorische Referendum zu Tage?
für alle Änderungen der Verfassung sowie für den Beitritt zu bestimmten internationalen Organisationen.
Zur Annahme einer solchen Vorglage braucht es das so gennante doppelte Mehr - nämlich erstens das Volksmehr, also die Mahrheit der gültigen Stimmen im ganzen Land, und zweitens das Ständemehr, also eine Mehrheit von Kantonen, in denen die Stimmenden die Vorlage angenommen haben.
Beim fakultativen Referendum genügt das Volksmehr.
Was ist das Petitionsrecht
Es steht allen Personen zu. Jede und jeder hat das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten.
Diese sind verpflichtet, solche Petitionen zur Kenntnis zu nehmen; eine Antwort darauf ist allerdings nicht vorgeschrieben, doch wird in der Praxis jede PEtition behandelt und beantwortet. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein.
Was bedeutet „Neutralität“ politisch?
Wenn irgendwo ein Krieg zwischen Staaten ausbricht, darf die Schweiz nicht Partei ergreifen. Die Schweiz praktiziert etwa seit 1990 eine „differenziertere Neutralität“.
) In welchen Organisationen darf ein neutraler Staat wie die Schweiz Mitglied sein?
UNO, Uno-Unterorganisationen, OSZE, Europarat, EU
Mit welchen Organisationen darf ein neutraler Staat in Friedenszeiten keine Bündnisse eingehen?
NATO, allgemein: Militärbündnisse
Woran zeigt sich, dass die Schweiz in der Aussenpolitik echte Solidarität verwirklichen will?
In der Entwicklungszusammenarbeit konzentriert die Schweiz ihre Mittel auf die
ärmsten Länder, obwohl diese für den Export unwichtig sind. Sie leistet vermehrt Hilfe zur Selbsthilfe.
Warum kommt der Schweizer Aussenpolitik im Bereich Menschenrechte eine ganz besondere Bedeutung zu?
Die Schweiz ist Depositarstaat und Signatarstaat der Genfer Konventionen (1864-2005) zum Schutz von Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung
Warum ist die Disponibilität für die Schweizer Aussenpolitik besonders wichtig?
Als neutrales Land hat die Schweiz viel Erfahrungen und Fachwissen in den „guten Diensten“ gesammelt. Ihre Vermittlerdienste sind weltweit gefragt.
Die Schweiz ist vor allem in den fünf folgenden Bereichen tätig: A) Friedensförderung (in Form von präventiver Diplomatie und Krisenbewältigung) / B) Menschenrechtspolitik / C) Abrüstung und Rüstungskontrolle / D) Humanitäres Völkerrecht / E) Entwicklungszusammenarbeit, Zusammenarbeit mit Osteuropa und humanitäre Hilfe
- Die Schweiz will im Südbalkan stärker präsent sein. Sie eröffnet daher eine Botschaft in Mazedoniens Hauptstadt Skopje
- Das Schweizer Aussenministerium unterstützt die „Genfer Friedensinitiative“ für Israel/Palästina.
- Die Schweiz unterstützt den Ausbau des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC).
- Das Katastrophenhilfekorps hilft in der vom Erdbeben zerstörten Stadt Bam (Iran).
- Die Schweiz vertritt die Interessen der USA gegenüber dem Iran auf diplomatischer Ebene
- Die Schweiz will den Austausch mit der NATO verstärken
- A,E
- A,B
- D,B
- E
- A
- C
die Europäische Union ist...
ein Staatenverbund
Die erste Säule (EG)
ist ein supranationales Gebilde: Die Mitgliedstaaten treten Souveränität an gemeinsame Organe ab. Was in Brüssel entschieden wird, gilt für alle Mitgliedstaaten der EU.
Die zweite und die dritte Säule basieren auf der Zusammenarbeit der Regierungen aller Mitgliedstaaten. Das Ziel heisst Koordination, aber jeder Mitgliedstaat bleibt souverän
Um diese Ziele zu erreichen, setzt die EG auf die vier Grundfreiheiten: Freier Warenverkehr, freier Personenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr
Dabei gelten drei Prinzipien:
a) Das Prinzip der Nichtdiskriminierung
Eine auf Staatsangehörigkeit basierende unterschiedliche Behandlung ist unzulässig (z.B. im freien Warenverkehr darf eine importierte Ware nicht anders behandelt werden als eine inländische Ware).
b) Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung
eine Ware, die in einem Mitgliedstaat rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurde, muss in den anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden.
c) Das Prinzip der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften
In den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit werden die Richtlinien harmonisiert (technische Normen für Fahrzeuge etc.)
GASP (Geimeinsame Aussen- & Sicherheitspolitik)
Ziel: Die EU will helfen, den internationalen Frieden zu wahren. Sie fördert die internationale Sicherheit und setzt sich für die Achtung der Menschenrechte ein.
Träger: Steuerung und Entwicklung der GASP ist Aufgabe des „Rates Allgemeine Angelegenheiten“, der einmal monatlich tagt. Dabei treffen sich die 25 Aussenminister der EU-Mitgliedstaaten
Instrumente:
1.) Gemeinsame Standpunkte: Es wird versucht, ein für die Mitgliedstaaten verbindliches Konzept aufzustellen. Dabei wird Einstimmigkeit verlangt.
2.) Gemeinsame Aktionen: Werden beschlossen, wenn die EU konkret tätig werden will, zum Beispiel durch die Entsendung von Wahlbeobachtern, die Ernennung eines Sonderbeauftragten, die Verhängung bestimmter Sanktionen.
3.) Gemeinsame Strategien: Der Versuch, alle Mitgliedstaaten in bestimmten Fragen zu einer gemeinsamen Linie zu führen. Bisher sind gemeinsame Strategien der EG zu Russland, zur Ukraine und zur Mittelmeerregion entwickelt worden.
Seit 1997 gibt es das Amt eines „Hohen Vertreters für die GASP“, um diese effizienter und sichtbarer zu machen.
Die EU- Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, für die GASP bis zu 60 000 Soldaten bereitzustellen. Die GASP versteht sich nicht als Infragestellung der NATO.
Zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit
Ziel: In Bezug auf die Justiz und auf Inneres soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten erleichtert werden.Bereiche: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Für alle EU-Bürger soll gelten: Der „Raum der Freiheit“ soll den freien Personenverkehr garantieren, ausserdem den Schutz der Grundrechte und die Bekämpfung der Diskriminierung.
Der „Raum der Sicherheit“ soll dank der Stärkung von Europol die Kriminalität effizienter bekämpfen. Im Zentrum stehen Terrorismus, Menschenhandel, Waffenhandel, Drogenhandel, Korruption und Betrug. Der „Raum des Rechts“ soll allen EU-Bürgern den gleichen Zugang zum Recht ermöglichen und die Zusammenarbeit der Justizbehörden gewährleisten.
Gleichzeitig mit der Entwicklung dieser drei Räume ist die Aussengrenze der EU verstärkt worden: Das Abkommen von Schengen hat die Grenzkontrollen an den EU-Aussengrenzen verschärft. Die zehn neuen Mitgliedländer müssen zuerst die Sicherung der Aussengrenze garantieren, bevor sie dem Schengen-Raum beitreten können.
Bilaterale 1
2002
a) Forschung: Gegenseitiger Zugang von Wissenschaftern und Forschungsstellen zu Forschungsprogrammen.
b) Freier Personenverkehr: Gegenseitiger Zugang der Schweizer- und EU-Bürger zum Arbeitsmarkt.
c) Landverkehr: Gegenseitige Öffnung der Strassen- und Eisenbahnverkehrsmärkte.
d) Luftverkehr: Gegenseitiger Zugang der Fluggesellschaften zum Luftverkehrsmarkt
e) Landwirtschaft: Gegenseitige Öffnung der Märkte für Agrarprodukte.
f) Öffentliches Beschaffungswesen: Gegenseitiger Zugang von Unternehmen zu Aufträgen der öffentlichen Hand.
g) Technische Handelshemmnisse: Gegenseitige Anerkennung von Tests und Zertifikaten der gehandelten Erzeugnisse
Bilaterale 2
2005
a) Justiz, Polizei, Asyl und Migration („Schengen/Dublin“): Schengen erleichtert den Personenverkehr durch den Abbau systematischer Personenkontrollen an den Grenzen. Gleichzeitig wird die innere Sicherheit durch die verbesserte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz gestärkt.
b) Zinsbesteuerung: Die Schweiz erhebt bei Zinserträgen von Personen, die in der EU wohnen, einen Steuerrückbehalt, der schrittweise auf 35% ausgebaut wird.
c) Betrugsbekämpfung: Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU gegen Schmuggel und gegen Delikte im Bereich der indirekten Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer) wird verstärkt.
d) Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte: Für eine ganze Reihe von Produkten der Nahrungsmittel-industrie (Schokolade, Biskuits, Suppen, Teigwaren usw.) werden weniger Zölle und Exportsubventionen erhoben
e) Umwelt: Die Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umweltagentur, die ein wichtiges Mittel für die europaweite Zusammenarbeit im Umweltbereich ist.
f) MEDIA: Schweizer Filmschaffende erhalten Zugang zu den Förderprogrammen MEDIA der EU.
g) Ruhegehälter: Die Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten mit CH-Wohnsitz fällt weg.
h) Bildung: Beteiligung der Schweiz am EU-Bildungsprogramm 2007-2013
Wirkungsanalyse der Bilateralen I: Eine Zwischenbilanz
Persnonenfreizügigkeit
- Langfristig: Positive Auswirkungen auf das Arrbeitsangebot sowie die Produktivität dank der Zuwanderung gut qualifizierter Arbeitskräfte. kurzfristig: Eindämmung von Engpassen beim Arbeitsangebot während des Aufschwungs.
Öffentliches Beschaffungswesen
- Bessere Vorbereitung, mehr Transparenz und damit auch mehr Wettbewerb sowie verbesserte Preis-/Leistungsverhältnisse bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der öffentlichen Hand
- Gleichberechtigter Zugang der schweizerischen Unternehmen zum EU Markt allerdings bei etwas erhöhtem Verwaltungaufwand
Agrarabkommen & Protokoll 2:
- Im liberalisierten Bereich, vor allem beim Käse, mehr Vielfalt und tendenziell niedrigere Preise, bessere Absatzchancen.
- Basis für den Wiederaufbau schwacher Marktstrukturen im Inland.
Forschung
- Zugang der forscher zu einem umfangreichen Ressourcenpool.
- Verbesserte Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit.
- Mittelfüsse zugunsten der Schweiz
- Die administrativen Hürden einer Teilnahme an den Forschungsprogrammen sind noch hoch.
6. Die Schweiz und die EU II: Wirkungen eines allfälligen EU-Beitritts
2.) Rechtliche Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zur EU
Referendum & Volksinitiative
2.1) Referendum:
a) Wenn die EU abschliessendes Recht setzt (Verordnungen), kann der schweizerische Gesetzgeber kein Recht mehr setzen. In diesen Fällen ist ein Referendum nicht möglich.
b) Wenn die EU Richtlinien erlässt, sieht es anders aus: Richtlinien setzen einen meist weit gesteckten gesetzlichen Rahmen, jeder Mitgliedstaat kann innerhalb dieser Richtlinien selbst Recht setzen. In solchen Fällen ist das fakultative Referendum möglich.
2.2) Volksinitiative:
Eidgenössische Volksinitiativen sind weiterhin möglich. Sollten sie aber dem EU-Recht widersprechen, müssten sie durch das Parlament ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden.
2.3) Bundeshoheit:
In jenen Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten gemeinsam entscheiden müssen, geht EU-Recht nationalem Recht vor. Die Schweiz könnte ihre Argumente in Brüssel einbringen und mitentscheiden, dafür wären aber die Rechte von Bundesrat und Parlament in diesen Bereichen eingeschränkt.
2.4) Kantonale Hoheit:
Die Kantone wären ebenfalls von EU-Kompetenzen tangiert, allerdings in weniger grossem Ausmass. Insofern müssten auch sie Teile ihrer Gesetzgebung dem EU-Recht anpassen. Das müssten sie aber auch im Falle neuer bilateraler Verträge zwischen der Schweiz und der EU, zum Beispiel in der Frage der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen.
2.5) Gerichtsbarkeit
Das Urteil des europäischen Gerichtshofes hat in all jenen Bereichen Vorrang, in denen die EU zuständig ist.
Frauenbewegung ab 1968
die neuen Feministen kommen aus der linken studentischen Bewegung. Sie erfahren dort die Diskrepanz zwischen dem Anspruch der Herrschaftsfreiheit und der tatsächlichen Geschlechterordnung und erkennen, dass die neue Linke von den gleichen patriarchalischen Strukturen geprägt ist wie die kritisierte bürgerliche Familie und Gesellschaft. Gleichzeitig reagieren sie mit Ungeduld auf die traditionelle Frauenbewegung.
Die neu entstehende Frauenbefreiungsbewegung (FBB) distanziert sich in den 1970er Jahren inhaltlich zusehends von der linken Bewegung und sieht im Feminismus den Angelpunkt gesamtgesellschaftlicher Veränderungen. Die sich 1977 von der Partei loslösenden progressiven Frauen verkörpern eine andere Tendenz der neuen Frauenbewegung, die Feminismus und Sozialismus zu verbinden sucht und sich dabei der traditionellen politischen Instrumente bedient
1981
Am 6. März demonstrieren drei- bis viertausend Frauen mit der Parole «Wir passen unter keinen Helm» gegen die Absicht des Bundesrates, die Frauen in die Gesamtverteidigung einzubinden.
• Der Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann wird in der Bundesverfassung verankert. Der neue Artikel 4 Absatz 2 BV wird am 14. Juni mit 60% Ja-Stimmen vom Volk angenommen. Es handelt sich um den bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Initiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau». (vgl. 1975, 1976)
• Ende Juni treten die Sozialdemokratischen Frauen der Schweiz aus dem Bund Schweizerischer Frauenorganisationen aus. Sie begründen dies u. a. damit, dass der BSF bürgerlich dominiert sei und in keiner Weise mehr feministische und sozialdemokratische Politik vertrete.
• Der Verein Nottelefon für vergewaltigte Frauen wird am 16. November in Zürich gegründet. In der Folge entstehen auch in andern Schweizer Städten Nottelefone
Was war der Stand vor der Arabischen Frühling in Tunesien und was war der Auslöser?
Tunesien: Während 24 Jahren regiert Präsident Zine el-Abidine Ben Ali auf autokratische Weise.
Am 14. Januar 2011 wird Ben-Ali durch Massendemonstrationen gestürzt, die nach der Selbstverbrennung eines Gemüsehändlers eingesetzt haben.
Im Oktober 2014 werden demokratische Parlamentswahlen durchgeführt. Die säkuläre, wirtschafts- und gewerkschaftsnahe Partei Nida Tunis gewinnt 85 der 217 Sitze. Sie darf die neue Regierung bilden.
Wie war der Stand in Ägypten von dem Arabischen Frühling und danach?
Ägypten: Während 30 Jahren regiert Präsident Hosni Mubarak auf autoritäre Weise.
Am 11. Februar 2011 erzwingen Demonstrationen Mubaraks Rücktritt. Die Armee übernimmt die Macht, 2012 wird in freien Wahlen der Muslimbruder Mursi mit 51,7 % der Stimmen zum Präsidenten gewählt. Wegen dessen islamistischen Kurses wird Mursi 2013 durch die Armee gestürzt. Im Juni 2014 wird Abd al-Fattah as-Sisi, der ehemalige Oberbefehlshaber der ägyptischen Armee, zum Präsidenten gewählt.
Wie war der Stand in Ägypten von dem Arabischen Frühling und danach?
Libyen: Seit dem unblutigen Militärputsch vom 1. September 1969 bis 1979 wird Muammar Gaddhafi das Staatsober-haupt von Libyen. Als Revolutionsführer bestimmt er von 1979 bis 2011 diktatorisch die Politik Libyens.
Nachdem es ab dem 18. Februar bei Massenprotesten in der Hafenstadt Banghazi, Libyen, Dutzende Tote gab, wurde der öffentliche Internetverkehr im Land lahmgelegt und der Zugang zu sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook gekappt. Das harte Vorgehen des libyschen Militärs gegen Demonstranten führte in einigen Teilen des Landes zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Im Verlauf der militärischen Auseinandersetzungen gelingt es den Aufständischen mit Hilfe westlicher Mächte, Gaddhafi zu stürzen. Am 20. Oktober 2011 wird der ehemalige Machthaber aufgegriffen und kurz darauf erschossen.
Seither hat es eine gewisse Demokratisierung gegeben. Doch bei den Wahlen vom Juni 2014 haben nur 18 Prozent der Wahlberechtigten teilgenommen. Während der Wahlen kam es zu Mordanschlägen islamistischer Gruppierungen. Die meisten der 200 Sitze gingen an säkulare Gruppierungen, nur 30 an die Islamisten.
Wie war der Stand in Syrien vor dem Arabischen Frühling und danach?
Syrien: Kurz nach dem Tod seines Vaters am 10. Juni 2000 wurde Baschar al-Assad von der Baath-Partei einstimmig zum Generalsekretär und Präsidentschafts-kandidaten gewählt. Zugleich wurde er auch zum General befördert und zum Oberkommandierenden der syrischen Streitkräfte ernannt. Am 10. Juli 2000 wurde er durch ein Referendum mit 97,29 % der Stimmen zum Präsidenten gewählt und am 17. Juli vereidigt. Ab 2002 herrschte er autoritär.
In Syrien kam es nach ersten Protestaufrufen im Februar 2011 zu Verhaftungen zahlreicher Oppositioneller. In der Stadt Dar’a demonstrierten in den darauf folgenden Wochen tausende Menschen für politische Freiheiten und den Sturz der Regierung von Präsident Baschar al-Assad. Auch eine Neubildung der Regierung und die Aufhebung des Ausnahmezustands im April konnten das Übergreifen der Proteste auf viele Städte landesweit nicht verhindern. Sicherheitskräfte gingen ab Mitte März 2011 gewaltsam gegen Demonstranten vor. Ab dem Sommer 2011 bildeten desertierende Soldaten die Freie Syrische Armee, die vorerst den Schutz von Zivilisten als Ziel angab. Die Lage verwandelte sich zu einem schlecht übersichtlichen Bürgerkrieg, der bis heute anhält. Teile der Opposition gegen Assad entwickelten das Ziel eines Islamischen Staates (IS) und verbreiteten Terror gegen alle, die ihre gewalttätige Auslegung des Islam nicht teilen.
Gemeinsamkeiten der Länder, die den „arabischen Frühling“ erlebt haben:
wesentliche Merkmale der Regierungsform
● Waren regiert durch Regimes, die die Demokratie ablehnen
● Staatschefs klammerten sich an die Macht
Ben Ali seit 1987, Gaddhafi seit 1969
● Opposition (soweit vorhanden) wurde unterdrückt
● Machterhalt durch allgegenwärtige Sicherheitsorgane und
Verweigerung von Menschenrechten: Angst der Bevölkerung
vor dem Überwachungsapparat
● Wirtschaft in der Hand kleiner, regimetreuer Gruppen
Gemeinsamkeiten der Länder, die den „arabischen Frühling“ erlebt haben:
Korruption
Ausmass der Korruptionswahrnehmung gemäss Transparency International (Bandbreite, grössere Zahlen = weniger „gefühlte“ Korruption):
Tunesien: 5 bis 6
Marokko: 1 bis 3
Algerien: 1 bis 3
Libyen: 1 bis 3
Gemeinsamkeiten der Länder, die den „arabischen Frühling“ erlebt haben:
Bevölkerungsstruktur
● hoher Anteil an Jugendlichen (über 40% der Bevölkerung unter 26)
● gut ausgebildet, hoher Alphabetisierungsgrad, zum Teil global
vernetzt
● Jugendarbeitslosigkeit über 20%
Erstes Land, in der Protestbewegungen stattfanden
Tunesien