18.40 Recht – Lösung Einzelfragen SchKG mit Antworten
01 18.40 Loesung Einzelfragen SchKG mit Antworten ab 5.9.2016
01 18.40 Loesung Einzelfragen SchKG mit Antworten ab 5.9.2016
Kartei Details
Karten | 12 |
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Lernende | 43 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Marketing |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 09.09.2016 / 22.05.2025 |
Weblink |
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Es gibt bei der Betreibung verschiedene Verfahren, welche? Und bei den Verfahren gibt es verschiedene Schritte, welche?
Verfahren:
- Betreibung auf Pfändung (Schuldner nicht im HR)
- B.auf Konkurs (Schuldner im HR / Privatkonkurs / Schuldner flüchtig oder Handlungen gegen Gesetz)
- B.auf Pfandverwertung (Gläubiger hat schon Pfand)
(Fast) immer 3 Schritte:
- Einleitung, Gläubiger muss beweisen, dass er etwas zugut hat
- Substanzbeschaffung, z.B. durch Pfändung
- Versilberung: Substanz wird zu Geld gemacht, mit dem man dann den/die Gläubiger bezahlen kann!
Max Müller hat vor 3 Jahren Emanuel Meyer ein Darlehen von CHF 3000.- gegeben, vereinbart waren monatliche Rückzahlungen. Herr Meyer hat M.Müller als Pfand den Familienschmuck seiner Frau, Wert ca. CHF 15'000.- gegeben. Meyer hat trotz Mahnungen keine Zahlung geleistet, was kann Herr Müller jetzt tun?
Wie wäre es, wenn Emanuel Meyer eine AG wäre?
Müller kann Betreibung gegen Meyer starten. Nach def.Rö wird es Betreibung auf Pfandverwertung geben!
AG: Es ändert sich nichts, Einleitungsverfahren ist bei allen Betreibungsarten dasselbe! Betreibung auf Pfandverwertung: Schuldner kann im HR eingetragen sein oder nicht!
Wer kann auf Konkurs betrieben werden? Art. 39 SchKG kann helfen!
Was ist ein Kollokationsplan, wie wird er angewendet, wie funktioniert er?
Art. 219 SchKG kann vielleicht helfen!
Einzelpersonen, die im HR eingetragen sind, und auch alle Unternehmen, die im HR eingetragen sind, können gem. Art. 39 SchKG auf Konkurs betrieben werden!
Privatpersonen, die nicht im HR eingetragen sind, können sich selbst als insolvent bezeichnen und sich beim Konkursgericht selbst in Konkurs bringen, Verfahren beginnt bei der 2. Stufe.
Flüchtige Schuldner und solche, bei denen ein Gläubiger vermutet, dass sie kriminelle Handlungen zulasten der Gläubiger unternehmen(Wertgegenstände verschwinden lassen usw.!), können einen Schuldner beim Konkursgericht auf Konkurs einklagen.
Kollokationsplan: Meist beim Konkursverfahren (manchmal auch bei Anschlusspfändungen):
Die Guthaben der Gläubiger werden in 4 Gruppen eingeteilt – zuerst kommen die Guthaben, die pfandrechtlich gesichert sind, dann:
Klasse 1: Vor allem Lohnforderungen der Mitarbeiter des konkursiten Unternehmens, bis 6 Monate zurück, Unfallversicherungslohnansätze.
2. Klasse: Vor allem Sozialversicherungen
3. Klasse: Alle übrigen Forderungen.
Ich habe hier jeweils nur eine Guthabenart aufgeführt, Details siehe Art. 219 SchKG!
Zuerst werden pfandgesicherte Guthaben erledigt, , nach Versilberung werden dann die gesamte 1. Klasse, dann die gesamte 2. Klasse, erst dann die 3. Klasse (oft nur noch ein %-Satz der Guthaben..."Konkursdividende"!) bezahlt.
Es kann natürlich auch schon die erste Klasse nichts mehr bekommen...
Für welche Tatbestände kann man jemanden Betreiben, für welche nicht?
Ja für Geldforderungen in Schweizer Franken oder Fremdwährungen in CHF umgerechnet, und für Sicherungsleistungen (Kaution für Miete)
Nein für Geldsorten wie WIR und für geldfremde Leistungen (Ausweisung eines Mieters aus einer Wohnung)
Wann gibt es Betreibung auf Pfandverwertung, wie funktioniert dieses Verfahren...Voraussetzungen? Schuldner?
Voraussetzung: Gläubiger hat bereits ein pfand!
Start Betreibungsverfahren wie gewöhnlich, nach def. Rö entscheidet das BA auf B.auf Pfandverwertung.
(Einzel-Spezialverfahren)
Schuldner kann im HR eingetragen sein oder nicht.
Verwertung des Pfandes durch BA, freihändig oder über eine Gant.
Reicht der Pfandertrag nicht aus, um den Gläubiger zu befriedigen, so erhält dieser für sein Restguthaben einen Pfandausfallschein, damit kann er den Schuldner auf pfändung oder Konkurs betreiben, je nach HR-Eintrag!
Bei diesen Verfahren kann der Gläubiger direkt in die Stufe "Substanzbeschaffung" einsteigen.
Kann jemand, der nicht im HR eingetragen ist, auch "Konkurs gehen"?
- Privatperson erklärt Insolvenz
- Gläubiger bringt Schuldner in Konkurs, weil der Schuldner flüchtig ist oder kriminelle Handlungen zu-ungunsten der Gläubiger begeht oder begehen will.
Der Gläubiger hat eine definitive Rechtsöffnung in Händen, was kann er jetzt tun?
Fortsetzungsbegehren (Formular) ans BA, BA entscheidet, welche Art Betreibungsverfahren nun folgt!
Wer erhebt wann wie mit welchen Fristen Rechthsvorschlag? Der Zahlungsbefehl spielt hier eine Rolle: Von wem bekommt ein Schuldner wann wie einen Zahlungsbefehl?
Rechtsvorschlag durch Schuldner, spätestens 10 Tage nach Zahlungsbefehl, RV direkt auf ZB oder mündlich beim BA, spätestens 10 Tage nach ZB muss der RV beim BA sein!
BA schickt nach Betreibungsbegehren durch den Gläubiger einen ZB an Schuldner, per Post oder zugestellt durch Gemeindebeamten.
ZB auf Formular!
Wenn der Gläubiger am Ende eines Betreibungsverfahrens nicht sein ganzes Guthaben bekommen kann, was passiert dann?
Sagen Sie mir bei allen drei Verfahren, was er dann bekommt und wie er weiter vorgehen kann?
Was passiert mit einer juristischen Person nach Abschluss des Konkursverfahrens?
B.auf Pfändung: Pfändungsverlustschein, der Gläubiger kann jederzeit wieder versuchen, sein Guthaben einzutreiben, Einstieg immer direkt in die 2. Stufe!
B.auf Konkurs:
Konkursverlustschein (VS), Gläubiger kann wieder auf den Schuldner zugehen, wenn er vermutet, dass dieser wieder zu Vermögen gekommen ist.
Start mit Einleitung, Schuldner muss bei RV beweisen, dass er wirklich kein Vermögen hat.
VS Konkurs bei juristischen personen: VS wertlos, da juristische Person nach Konkursabschluss im HR gelöscht wird.
B.auf Pfandverwertung:
Siehe oben, Pfandausfallschein, damit Betreibung auf Pfändung oder Konkurs.
Wer erhebt Aberkennungsklage, wann, an wen, und wie kann das ausgehen?
Aberkennungsklage durch den Schuldner an ordentliches Gericht des Betreibungsortes, wenn der Richter dem Gläubiger prov. Rö erteilt hat.
Der Richter sagt eigentlich in diesem Fall, dass er aufgrund der vorgelegten Beweise Rö erteilt..."aber Du, Schuldner, müsstest Dich halt wehren, wenn da mit den Beweisstücken etwas nicht stimmt!"
Dann könnte eben der Schuldner Aberkennungsklage stellen.
Umgekehrt: Wenn der Richter keine Rö gibt, könnte der Gläubiger Anerkennungsklage machen.
Das Konkursgericht beschliesst bei einem Konkurs, "summarisch" vorzugehen...was heisst das, warum beschliesst man das?
Wie könnte die Konkursverwaltung auch noch vorgehen?
Konkursandrohung - Inventar erstellen - Konkurseröffnung!
Fortsetzung: Ordentliches Verfahren oder summarisches Verfahren oder "Konkurs mangels Aktiven eingestellt".
Summarisches Verfahren ist vereinfachtes Konkursverfahren, durch Konkursgericht, Gläubiger werden kaum einbezogen. Grund: Konkursverwaltung geht nach Sichtung der Akten davon aus, dass es kaum genug Geld geben wird, um die verfahrenskosten zu begleichen!