08-09 Lohn+Sozialversicherungen

8 Arbeitszeitmodelle Dok HRF Nr. 221

8 Arbeitszeitmodelle Dok HRF Nr. 221


Kartei Details

Karten 44
Lernende 95
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 19.02.2013 / 04.06.2025
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Der ArG kann jedoch mit Leuten, die er auf Abruf einsetzen will, einen Arbeitsvertrag abschliessen = Arbeitsvertrag auf Abruf (Gelegenheitsvertrag.) Darin verpflichtet sich der ArG, dem Arbeiter innerhalb bestimmter Zeiträume (z.B. jeweils Dienstags) zur Verfügung zu stehen und innert kurzer Zeit für Einsätze im Betrieb zu sein. Was muss der ArG dem ArN entschädigen?

Die Zeit der Bereitschaft, jedoch nicht in der Höhe des regulären Lohnes.

Wie lauten die wesentlichen Pflichten der Parteien im obigen Fall?

  • Der Arbeitgeber muss bei einem Arbeitsvertrag eine Entschädigung für die Bereitschaft des Arbeitnehmers bezahlen.
  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, für Einsätze verfügbar zu sein und auch kurzfristig am Arbeitsort zu erscheinen.

Bei einer Zusammenarbeit auf Abruf bestehen für ArG & ArN noch weitere Rechte & Pflichten. Nenne je 2 Rechte & Pflichten des ArG, sowie je eine des ArN:

Rechte Arbeitgeber:

  1. Abruf nach Bedürfnis des Betriebs
  2. frei wählbarer Einsatz der verschiedenen Personen
  3. kurzfristige Beendigung der Tagesarbeitszeit

Pflichten ArG:

  1. Lohnabrechnung auf Ende Monat
  2. Abschluss einer Betriebsunfallversicherung BU & NBU
  3. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages: Bereitschaftszeit des Mitarbeiters angemessen entschädigen (nirgends geschrieben wie viel)

Rechte ArN:

  1. 4 Wochen Ferien: ausbezahlt oder als bez. Ferien bezogen
  2. Kündigungsfrist von 1 Monat

Pflichten ArN:

  1. einem Abruf Folge zu leisten
  2. Bereitschaftsdienst, wenn vereinbart
  3. Sozialversicherungsbeiträge (je nach Einkommen auch PK)

Bei einem Rahmenvertrag werden nur die geleisteten Stunden erfasst und entschädigt. Zudem ist noch was für ein Zuschlag dazuzurechnen?

8.33 % Ferienentschädigung.