02 Rechtswesen
152 Fragen
152 Fragen
Set of flashcards Details
Flashcards | 158 |
---|---|
Students | 112 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 14.11.2015 / 08.12.2024 |
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Nur Genossenschaftsvermögen.
Mitgliedschaftliches Wertpapier; Indossament und Übergabe; Eintrag ins Aktienbuch.
Kraftloserklärung beim Gericht am Sitz der Gesellschaft.
Schuldner mit Unterschrift (Holschuld).
Betreibung auf Pfändung, wenn Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen ist, sowie immer bei Steuerschulden, Bussen, AHV-Beiträgen, Alimenten. Betreibung auf Konkurs, wenn Schuldner im Handelsregister. Betreibung auf Pfandverwertung, wenn ein Fahrnis- oder Grundpfand besteht.
An Ihrem Hauptsitz.
Betreibungsferien gelten von Gesetzes wegen und zugunsten aller Schuldner. Rechtsstillstand nur zugunsten des einzelnen Schuldners bei schwerer Krankheit, Militärdienst, Todesfall etc.
In Winterthur.
Ja, kann für Verpflichtungen aus dem freien Kindesvermögen inkl. Lehrlingslohn betrieben werden.
Wenn schriftliche Schuldanerkennung vorliegt (Quittung, Vertrag, Korrespondenz).
Schuldner erhebt Rechtsvorschlag, wenn er glaubt, Betreibung sei ungerechtfertigt. Bewirkt Einstellung der Betreibung.
Einen Verlustschein aus Pfändung, der nach 20 Jahren verjährt.
Mittlere Phase mit Fortsetzungsbegehren und Pfändung fällt weg, weil bereits ein Pfand vorliegt.
Ja.
Alle Schuldner, die im Handelsregister eingetragen sind, insbesondere auch Gesellschaften.
Führt direkt zur Konkurseröffnung. Verwaltungsrat hat die Pflicht, den Richter zu benachrichtigen und die Bilanz zu deponieren.
Zeigt die Rangordnung der angemeldeten Forderungen auf. Klassen 1 und 2 enthalten privilegierte Forderungen, in der 3. Klasse sind die gewöhnlichen Forderungen.
Einen Verlustschein aus Konkurs bzw. einen Verlustausweis (bei juristischen Personen).
Schadens- und Verlustminderung.
Vorteilhaft für den Schuldner: Es werden keine Verlustscheine ausgestellt, die Gläubiger verzichten teilweis auf ihre Forderungen. Sanierungsmöglichkeit. Die Gläubiger erhalten i.d.R. mehr als beim Konkurs.
Anfechtung von unredlichen Handlungen des Schuldners (Schenkung, Begünstigung anderer Gläubiger). Gläubigerschutz.
Meistens der Schuldner mit dem Gesuch um Nachlassstundung.
Vorsorgliche und überfallartige Massnahme zur Sicherung von Vermögenswerten durch das Betreibungsamt auf Verlangen des Gläubigers, damit sich der Schuldner nicht der Betreibung entziehen kann.
Individuelles Arbeitsrecht (OR), kollektives Arbeitsrecht (GAV) und öffentliches Arbeitsrecht (ArG)
Öffentliches Recht
Die Betriebsordnung steht in der Normenhierarchie unter den zwingenden Bestimmungen des GAV.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Art. 319 ff OR
Arbeitspflicht, Treuepflicht
u.a. Persönlichkeitsschutz, Gesundheitsschutz, Gleichbehandlung
Art. 23 ff GAV resp. Anhang 8/Seite 131 GAV (Achtung: regelmässige Anpassung)
PK ZSE als gemeinsames Gefäss der vertragsschliessenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
Berufs- und Vollzugskostenbeitrag/Paritätische Kommission des Zentralschweizer Elektroinstallationsgewerbes
Alle Arbeitgeber und alle Arbeitnehmer, PK ZSE ist für Kontrolle des Vollzugs zuständig, AVE = Allgemeinverbindlichkeitserklärung (GAV wirkt auch für Nicht-Verbandsmitglieder, Wirkung für gesamte Berufsbranche)
Alle Betriebe, welche dauernd oder vorübergehend Arbeitnehmer beschäftigen.
45 Arbeitsstunden in industriellen Betrieben und Grossdetailhandel, 50 Arbeitsstunden für alle anderen Betriebe
Weder noch – Vorhol- und Nachholzeiten zählen zur Normalarbeitszeit.
u.a. Bestimmungen zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmern, bei Schwangerschaft und zum Mutterschutz