02 Rechtswesen
152 Fragen
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Kartei Details
Karten | 158 |
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Lernende | 112 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 14.11.2015 / 08.12.2024 |
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Verjährungsfrist abgelaufen; Forderung nicht mehr unbedingt durchsetzbar (Naturalobligation).
Erfüllung, Verzichtserklärung, Verrechnung, nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung.
75. a) eine Rechnung für Schreinerarbeiten;
5 Jahre.
75. b) eine gewöhnliche Darlehensschuld;
10 Jahre.
75. c) eine Schadenersatzforderung aus unerlaubter Handlung;
1 Jahr.
75. d) eine Hypothekarschuld
unverjährbar
75. e) eine Lohnschuld
5 Jahre.
Gegenseitige Aufrechnung von Schulden und Guthaben (gegenseitig, gleichartig, fällig, erzwingbar).
Gesetzlich vorgesehenes Rückbehaltungsrecht des Gläubigers.
Abzahlungskauf.
Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners.
Personalsicherheiten (Bonität = Qualität).
Grundpfandverschreibung, Schuldbrief (Unterarten: Register- und Papier-Schuldbrief)
Grundpfandgesichertes Darlehen mit einem «besseren» Zinssatz (zweite Hypothek: höherer Zinssatz; in der Regel Amortisationspflicht).
Mehrere in unterschiedlichen Rängen.
Pfandgeber (einseitiger Vertrag).
Rasche Belangung des Solidarbürgen, erfolglose Mahnung Hauptschuldner genügt.
Nein, schriftliche Zustimmung des anderen Ehegatten nötig.
Zwei vertragsfähige Parteien sowie gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung.
Fahrniskauf formlos; Grundstückkauf öffentliche Beurkundung.
Vertretbare Waren, die nur nach Art und Qualität bestimmt sind.
Sofortige Bezahlung.
5% ab Verzug.
Mündlich; Angabe der Mängel; Wandelung oder Minderung.
Widerrufsrecht innert 7 Tagen.
Öffentliche Beurkundung; Eigentumsübergang mit Eintrag im Grundbuch.
Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag.
Ja, sofern nötig und er sie leisten kann.
Ende der Lohnzahlungspflicht, aber evtl. Schadenersatzpflicht; Bestreitung der Entlassung und allenfalls Klage.
Nein. Spezialvollmacht nötig.
Mehr Sicherheit für Unternehmung, da Risikomissbrauch kleiner. Grösserer Zeitaufwand.
Normale Geschäfte, Darlehensgeschäfte, Bürgschaften, Prozesse führen, Prokura erteilen, Grundstückgeschäfte.
Verrichtung einer bestimmten Dienstleistung, kein Arbeitsvertrag und kein Werkvertrag.
Arbeitsresultat (Herstellung, Veränderung oder Reparatur einer Sache).
Fachgerechte Ausbildung; Parteien: Arbeitgeber und lernende Person.
Eintrag istzwingend wenn Umsatz über CHF 100‘000. Kein freier Beruf (Arzt, Anwalt).
Firmenwahrheit und Firmenunterscheidbarkeit.
Vorübergehender Zusammenschluss auf vertraglicher Basis zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen; keine Rechtspersönlichkeit; solidarische unbeschränkte Haftung.
Nennwert der Aktie.
Aktionäre definieren, Statuten erstellen, Aktienkapital einzahlen, Statuten genehmigen, Organe bestellen – öffentliche Beurkundung - Eintrag im Handelsregister.