02 Rechtswesen
152 Fragen
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Kartei Details
Karten | 158 |
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Lernende | 112 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 14.11.2015 / 08.12.2024 |
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01. Wie heissen die beiden Hauptgruppen des Rechts?
Öffentliches Recht – Privates Recht (Zivilrecht)
02. Wann wird dispositives Recht angewendet?
Wenn nichts anderes vereinbart wurde.
03. Aus welchen Teilen besteht das Schweizerische Zivilrecht?
Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht – Obligationenrecht (eigener Teil)
04. Was regelt das Prozessrecht?
Verfahren bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
05. Aus welchem Teilgebiet des Rechts stammt die Vorschrift: „Steuerbar ist das gesamte Einkommen“?
Verwaltungsrecht (Steuerrecht)
06. Was ist eine juristische Person
Künstlich geschaffenes Rechtssubjekt (Gesellschaft, Personengruppe) im Gegensatz zur natürlichen Person.
07. Zählen Sie vier wichtige allgemeine Rechtsgrundsätze auf.
Treu und Glauben; richterliche Rechtsanwendung; guter Glaube vermutet; wo kein Kläger da kein Richter; Rechtsunkenntnis schadet; Beweislast; Beweis durch öffentliche Register und Urkunden.
08. Was bedeutet die Abkürzung SchKG
Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (öffentliches Recht).
09. Welche Elemente regeln das Zusammenleben der Menschen
Recht, Sitte und Sittlichkeit (Moral und Ethik).
Polizeiliche Ermittlung Voruntersuchung Hauptverfahren mit Anklageerhebung Urteil Rechtsmittelverfahren Strafvollzug
Gesetz (geschriebenes Recht), Gewohnheitsrecht, Gerichtspraxis,
Der Gläubiger, der eine Tatsache behauptet, muss sie beweisen.
Friedensrichter Amts- oder Bezirksgericht Obergericht oder Kantonsgericht Bundesgericht Europäischer Gerichtshof – Spezialgerichte: z.B. Arbeitsgericht, Mietgericht
Erklärung der Parteien, dass sie keine Ansprüche mehr stellen und nicht mehr auf den Fall zurückkommen wollen.
Verurteilung nur für Handlungen, die im Gesetz mit Strafe bedroht sind.
In der Regel am Wohnort des Beklagten.
Regelt Verhältnis zwischen Staat und Bürger; nur zwingende Bestimmungen.
ZGB und OR.
Natürliche Personen und juristische Personen.
Rechtsfähig ist jedermann, handlungsfähig ist derjenige, der urteilsfähig und mündig ist.
Stiftung.
Begründen Sie Ihre Antwort. Ja. Der Verein ist eine juristische Person.
Ist nicht mehr handlungsfähig und braucht einen gesetzlichen Vertreter (Beistand).
Mindestens drei Personen, schriftliche Statuten, Gründungsversammlung, Wahl eines Vorstands.
Urteilsfähig und mündig.
Ja, unter Vorbehalt, dass es lebend geboren wird.
Gleichberechtigte und gleich verpflichtete Ehepartner.
Nein, sobald handlungsfähig.
Mit Ziviltrauung.
Jeder Ehegatte einzeln, Haftung gemeinsam.
Eheähnlicher Status mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.
Das Scheidungsverfahren wird eingestellt.
Die Beteiligten (Scheidung als Armutsfalle) sowie die Kinder.
Lebensgemeinschaft ohne Trauschein (wilde Ehe); keine eigentliche gesetzliche Regelung - daher Anwendung der Regeln der Einfachen Gesellschaft.
Sinnvollerweise beide Konkubinatspartner - solidarische Haftung.
Möglichst anständiger Vollzug der Scheidung; gesetzliche Trennungsfrist.
Vorschriften über die Vermögensverhältnisse der Ehegatten und die Aufteilung bei Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod.
Ordentlicher Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.
Abschluss eines öffentlich beurkundeten Ehevertrags.
Pflicht zur gemeinsamen Bestreitung des Unterhalts (Geld und Arbeit).