01. AHV-Beiträge
Fragen zu AHV-Beiträgen
Fragen zu AHV-Beiträgen
Set of flashcards Details
Flashcards | 50 |
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Students | 169 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 18.03.2013 / 06.05.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/01_ahvbeitraege
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Thomas Ryf, 19 Jahre alt, arbeitet auf dem Bauernhof seines Vaters. Er erhält dafür keinen Barlohn aber volle Verpflegung und Unterkunft. Muss der Vater von Thomas Ryf für seinen Sohn AHV-Beiträge abrechnen und wenn ja, auf welchem Betrag pro Monat? Wenn nein: warum?
Nein, mitarbeitende Familienglieder ohne Barlohn bleiben bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem sie das 20. Altersjahr vollenden, von der Beitragspflicht befreit (AHVG 3/2/d)
Welche Lohnbestandteile gehören zum AHV-pflichtigen Lohn?
Welches ist das zeitlich massgebende Einkommen eines Selbständigerwerbenden für die Beiträge 2012?
Das Erwerbseinkommen 2012
Welches ist der Stichtag für das Eigenkapital, wenn Sie die Beiträge eines Selbständigerwerbenden für das Jahr 2012 festsetzen?
31.12.2012
Wer setzt den Zinssatz für den Zinsabzug auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital fest (für die Berechnung der Beiträge eines Selbständigerwerbenden)?
Der Bundesrat auf Antrag der eidg. Kommission AHV/IV (AHVG 9/2/f, AHVV 18/2)
Welchen Beitrag hat ein Selbständigerwerbender im Hauptberuf (Alter 43 Jahre) zu entrichten, wenn sein Einkommen Fr. 6'000.-- im Jahr beträgt?
Mindestbeitrag (Fr. 480.- ab 1.1.2013; Fr. 475.-- bis 31.12.2012) (AHVG 8/2)
Wie hoch ist der AHV/IV/EO-Beitragssatz Selbständigerwerbende für Einkommen, die über dem oberen Grenzbetrag der sinkenden Beitragsskala liegen?
9,7% (7,8% AHV, 1,4% IV, 0,5% EO)
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich ein Selbständigerwerbender objektiv in einer Notlage befindet und nicht in der Lage ist, seine Beiträge zu bezahlen?
- Herabsetzung der Beiträge AHVG 11/1, AHVV 31 - Erlass der Beiträge (Mindestbeitrages) AHVG 11/2, AHVV 32
Ein Arbeitgeber bezahlt die Beiträge des 4. Quartals von Fr. 3'300.-- am 13. März des Folgejahres. Berchne die Verzugszinsen.
Zinsenlauf: 1.1. - 13.3. (AHVV 41bis/1/a) Zinstage: 30 + 30 + 13 = 73 Tage Zins: (3'300 x 5 x 73) : (100 x 360) = Fr. 33.45
Ein Selbständigerwerbender hat für das Jahr 2009 Akontobeiträge von Fr. 18'000.-- bezahlt. Am 18. Februar 2012 werden die tatsächlichen Beiträge von Fr. 26'000.-- verfügt. Am 14. April 2012 (Eingang bei der Ausgleichskasse) wird die Differenz von Fr. 8'000.-- bezahlt. Berechnen Sie die Verzugszinsen.
Berechnung Differenz zwischen den geleisteten Akontobeiträgen und den tatsächlih geschuldeten Beiträgen: 8'000 x 100 : 26'000 = 30,77% (die Differenz beträgt mehr als 25%. Somit sind bis zur Verfügung Erhebungszinsen zu bezahlen) Berechnung Erhebungszins: 1.1.2011 bis 18.2.2012 360 + 30 + 18 = 408 Tage (AHVV 41bis/1/f und AHVV 41bis/2) (8'000 x 5 x 408) : (100 x 360) = Fr. 453.35 Da die Zahlung nicht innert 30 Tagen bezahlt wurde, kommen Verzugszinsen dazu: 19.2.2012 - 14.4.2012 12 + 30 + 14 = 56 Tage (AHVV 41bis/1/f und AHVV 41bis/2) (8'000 x 5 x 56) : (100 x 360) = Fr. 62.20