01. AHV-Beiträge
Fragen zu AHV-Beiträgen
Fragen zu AHV-Beiträgen
Set of flashcards Details
Flashcards | 50 |
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Students | 169 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 18.03.2013 / 06.05.2025 |
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Wer ermittelt das Einkommen der Selbständigerwerbenden?
Die Steuerverwaltungen
Wer erlässt die Verordnung zum AHVG?
Der Bundesrat
Der Bund wurde beauftragt, in der Schweiz eine Alters- und Hinterlassenenversicherung einzurichten. Wo steht das?
In der Bundesverfassung
Wem obliegen die meisten Druchführungsaufgaben der AHV?
Den Ausgleichskassen
Wer rechnet die AHV/IV/EO-Beiträge mit der eidgenössischen Ausgleichskasse ab?
Die Bundesverwaltung
Wer beschliesst die Änderungen zum AHVG?
Die Bundesversammlung
Wer stellt in den Gemeinden den direkten Kontakt zu den Versicherten und Beitragspflichtigen her?
Die Zweigstellen
Wer verwaltet die Schwankungsreserven der AHV?
Der Ausgleichsfonds
Wer zieht die Arbeitnehmerbeiträge vom Lohn ab und leitet sie an die Ausgleichskassen weiter?
Die Arbeitgeber
Wer sorgt für die einheitliche Anwendung des AHVG in der ganzen Schweiz?
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Nelson Alvarez, Brasilianer, wird vom IKRK als Entwicklungshelfer in Nigeria eingesetzt. Er verlegt seinen Wohnsitz nach Nigeria. Ist Nelson Alvarez in der AHV obligatorisch versichert? Begründe die Antwort.
Nelson Alvarez ist in der AHV nicht obligatorisch versichert. Er hat weder Wohnsitz in der Schweiz noch ist er in der Schweiz erwerbstätig. Er fällt auch nicht unter AHVG 1a/1/c, weil er die Bedingung der Staatsangehörigkeit (CH oder Ex-Jugoslawien) nicht erfüllt.
Yuan Lee, Chinese, kommt in die Schweiz, um an der ETH Zürich zu studieren. In den Semesterferien arbeitet er in einem Verteilzentrum der Post. Ist Yuan Lee in der AHV obligatorisch versichert? Begründe die Antwort
Für die Dauer der Erwerbstätigkeit ist Yuan Lee in der AHV obligatorisch versichert (AHVG 1a/1/b). Für die Zeit, in der er keine Erwerbstätigkeit ausübt (nur studiert), ist er dagegen nicht versichert (AHVV 2)
Ein japanisches EDV-Unternehmen entsendet einen Arbeitnehmer für zwei Monate zu einer Grossbank in der Schweiz. Den Lohn erhält er weiterhin von seinem Stammhaus in Japan. In welchem Land ist dieser Arbeitnehmer obligatorisch versichert? Begründe die Antwort.
Er ist in der AHV nicht versichert, weil er die versicherungsmässigen Voraussetzungen (Erwerbstätigkeit in der Schweiz) nur für eine verhältnismässig kurze Zeit erfüllt.
Peter Affolter wird von seinem Schweizer Arbeitgeber für unbestimmte Zeit als Reiseleiter in Indonesien eingesetzt. Er verlegt seinen Wohnsitz nach Indonesien und möchte wärhend dieser Zeit die Versicherung weiterführen. Welche Voraussetzungen muss er dafür erfüllen?
Peter Affolter muss die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: - Arbeitgeber hat seinen Sitz in der Schweiz (AHVV 5) - Entlöhnung aus der Schweiz (AHVV 5) - 5 vorbestandene, aufeinanderfolgende Versicherungsjahre (AHVV 5) - Besuchseinreichung innert 6 Monaten seit Vertragsbeginn (AHVV 5b) - Einverständnis des Arbeitgebers (AHVV 5a)
Edith Affolter, Ehefrau von Peter Affolter, welcher als Reiseleiter nach Indonesien geht, begleitet ihren Ehemann dorthin. Sie ist nicht erwerbstätig. Unter welchen Bedingungen kann sie der obligatorischen Versicherung beitreten?
Sie muss die Beitrittserklärung innert 6 Monaten ab Abreise ins Ausland einreichen. Wird die Beitrittserklärung erst später eingereicht, so beginnt die Versicherung am 1. des der Beitrittserklärung folgenden Monats. (AHVG 1a/4/c, AHVV 5j)
Sandra Graber, Schweizerin, seit Geburt wohnhaft in der Schweiz, verlässt die Schweiz nach Abschluss ihres Medizinstudiums und wandert nach Namibia aus. Sie möchte der freiwilligen Versicherung beitreten. Erfüllt sie die voraussetzungen? Begründe die Antwort.
Sie erfüllt die Voraussetzungen. Aufgrund ihres Wohnsitzes in der Schweiz war sie unmittelbar vor ihrem Beitritt zur freiwilligen Versicherung 5 aufeinanderfolgende Jahre obligatorisch versichert und ihr neuer Wohnsitz liegt ausserhalb der EU (AHVG 2/1)
Welche beiden Ziele verfolgen die Sozialversicherungsabkommen mit einzelnen Staaten?
- Gleichstellung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien bezüglich Leistungsansprüchen; - Vermeidung von Doppelbelastungen im Beitragsbereich (Erwerbsortsprinzip)
Franz Hauser, Schweizer, wohnt in der Schweiz und arbeitet ausschliesslich als Grenzgänger in Österreich. Welcher Gesetzgebung untersteht er?
Auf Franz Hauser sind die Bestimmungen des Bilateralen Abkommens mit der EU anwendbar. Diese sehen vor, bei Erwerbstätigkeit in nur einem Staat, dass die Rechtsvorschriften des Erwerbsstaates anzuwenden sind. Franz Hauser untersteht somit der österreichischen Gesetzgebung.
Karin Müller, deutsche Staatsagehörige, wohnt in Deutschland und arbeitet als Grenzgängerin in der Schweiz. Daneben ist sie noch Hauswartin an ihrem Wohnsitz. Welcher Gesetzgebung untersteht sie?
Karin Müller fällt ebenfalls unter das Bilaterale Abkommen mit der EU. Nachdem sie in ihrem Wohnsitzstaat erwerbstätig ist, sind die Rechtsvorschriften dieses Staates anzuwenden. Karin Müller untersteht somit für das gesamte Einkommen deutscher Gesetzgebung.
Robert Hasler, Liechtensteiner, wohnt in der Schweiz und arbeitet als Grenzgänger in Deutschland. Gleichzeitig ist er in der Schweiz als Arbeitnehmer tätig. Welcher Gesetzgebung untersteht er?
Robert Hasler ist nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaates, weshalb das Bilaterale Abkommen nicht angewendet werden kann. Auch das EFTA-Abkommen ist nciht anwendbar, weil die grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit nicht in einem EFTA-Staat (Deutschland) ausgeübt wird. In diesem Fall ist das bisherige Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland anwendbar, welches das so genannte Erwerbsortsprinzip vorsieht. Das heisst, das in der Schweiz erzielte Einkommen unterliegt schweizerischer und das in Deutschland erzielte Einkommen deutscher Gesetzgebung
Wer ist in der schweizerischen AHV obligatorisch versichert
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz (AHVG 1a/1/a) - Personen mit Erwerbsort Schweiz (AHVG 1a/1/b) - Schweizer Bürger die im Ausland tätig sind für die Eidgenossenschaft, Int. Organisationen mit Sitzabkommen oder Privater vom Bund namhaft subventionierter Hilfsorganisationen (AHVG 1a/1/c)
Dirk Muster, deutscher Staatsangehöriger, wohnt in Lörrach (D) und wird von seiner Hausverwaltung als Abwart im Nebenamt entlöhnt. Er arbeitet im Haupterwerb in Basel für die Novartis. Welcher Sozialver-sicherungsgesetzgebung untersteht er und warum?
Der Deutschen weil er im Wohnsitzstaat einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Wer kann sich der freiwilligen Versicherung unter welchen voraussetzungen anschliessen?
CH-Bürger und Staatsangehöirge der EU oder EFTA, wenn Sie ausserhalb EU/EFTA/CH leben und unmittelbar vorher während mindestens 5 aufeinander folgenden Jaren obligatorisch in der Schweiz versichert waren (AHVG 2/1)
Was ist die Hauptaufgaber der AHV (1. Säule) und wo ist das umschrieben?
- Existenzsicherung - Bundesverfassung
Welches ist die Basis für die Beiträge vom Bund an die AHV?
Welche Mittel verwendet der Bund vorab für den Beitrag an die AHV?
Nach welchem System wird die AHV finanziert?
Wie hoch sollten die Schwankungsreserven der AHV von Gesetzes wegen sein?
Nenne fünf Solidaritäten in der AHV
- Genaratinenvertrag alt-jung - Arm-Reich - Ehepaare - Eltern - Kinderlose - Pflegende - Gesellschaft
Bestimme Beginn und Ende der Beitragspflicht für den Personenkreis der Erwerbstätigen
- Beginn: Am 1. Januar nach erfülltem 17. Altersjahr - Ende: Aufgabe der Erwerbstätigkeit
Bestimme Beginn und Ende der Beitragspflicht für den Personenkreis der Nichterwerbstätigen
- Beginn: Am 1. Januar nach erfüllen des 20. Altersjahres - Ende: Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
Marlies Eberle ist Hausfrau und übt keine Erwerbstätigkeit aus. Ihr Ehemann arbeitet ganztags als kaufm. Angestellter bei einer Speditionsfirma. Wie erfüllt Marlies Eberle ihre Beitragspflicht?
Die Beiträge von Marlies Eberle gelten als bezahlt, wiel ihr erwerbstätiger Ehemann mindestens den doppelten Minimalbeitrag entrichtet (AHVG 3/3/a). Der jährliche Minimalbeitrag beträgt Fr. 475.-- (bis 31.12.2012) und Fr. 480.-- (ab 1.1.2013) und enspricht bei Arbeitnehmern einem Einkommen von jährlich Fr. 4'612.-- (bis 31.12.2012) und Fr. 4'661.-- (ab 1.1.2013).
Mario Grether ist 60 Jahre alt. Er wurde vorzeitig pensioneirt und erzielt kein Erwerbseinkommen mehr. Seine Ehefrau ist 58 Jahre alt und ebenfalls ohne Erwerbstätigkeit. Wie erfüllt das Ehepaar Grether seine Beitragspflicht?
Beide Ehepartner müssen als Nichterwerrbstätige Beiträge bezahlen (AHVG 3/1)
Laura Steffen ist 19 Jahre alt und arbeitet im elterlichen Hotelbetrieb mit. Neben Kost und Logis erhält sie monaltich Fr. 2'200.-- als Barlohn. Wie beurteilst du die Beitragspflicht von Laura Steffen?
Laura Steffen ist für den Barlohn von Fr. 2'200.-- beitragspflichtig. Der Naturallohn ist dagegen beitragsfrei (AHVG 3/2/d)
Welche beiden Elemente bestimmen die Qualifizierung eines Einkommens in der AHV als beitragspflichtig?
Das beitragspflichteige Einkommen wird durch die beiden Elemente Arbeit und Entgelt bestimmt (AHVG 5/2 erster Satz)
Was ist bei der Berechnung der Beiträge aus Erwerbstätigkeit von Altersrentnern besonders zu beachten?
Bei der Berechnung der Beiträge aus Erwerbstätigkeit von Altersrentnern ist der Freibetrag von monatlich Fr. 1'400.-- bzw. jährlich Fr. 16'800.-- je Arbeitgeber (bei Selbständigen gilt der Abzug nur einmal) und die Beitragsbefreiung bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu beachten
Wer ist obligatorisch der AHV unterstellt?
- Personen die in der CH wohnhaft sind
- Personen die in der CH eine Erwerbstätigkeit nachgehen
- CH-Bürger die im Ausland im Dienst
- der Eidgenossenschaft tätig sind.
- einer internationalen Organisation sind.
- einer vom Bund namhaft subventionierten Hilfsorganisation sind. AHVG 1a/1/a-c
Wer ist vom AHV-Obligatorium ausgeschlossen?
- Ausländer, die von Privilegien und Immunitäten geniessen (Diplomaten)
- internationale Beamten von internationalen Organisationen (Uno, BIZ, etc.)
- Personen mit unzumutbarer Doppelbelastung (Beiträge mind. 15% des Erwerbseinkommens)
- Personen, die die Voraussetzungen nur für kurze Zeit erfüllen. (Karenzzeit beträgt 3 Monate) -> Anobag
Welche sind die Voraussetzungen für die Weiterführung der obligatorischen Versicherung?
- Vor Ereignis mind. 5 ununterbrochene Versicherungsjahren nachweisen
- Gesuch innert 6 Monate ab Ereignis einreichen
- für CH/EU-Bürger zählen auch Versicherungsjahren, welche in einem EU-Staat zurückgelegt wurden, sofern:
- Einsatz in einem EU-Staat erfolgt (Weiterführung in einem EU-Staat)
- und unmittelbar vor Abreise mind. 1 Tag in der CH versichert gewesen AHVG 1a/3/a, AHVV 5-5c
Beschreibe das Ausgabenumlageverfahren in einem Satz.
Einnahmen eines Rechnungsjahres dienen der Deckung der Ausgabn dieses Jahres.