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ZGB, Berufsprüfung Immovermarktung 2013

BP 2013

BP 2013


Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 17.01.2016 / 20.01.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Sind die folgenden Aussagen richtig oder falsch?

A) Der Wohnsitz einer Person ist dort, wo sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält. # Richtig # Falsch

B) Der Sitz einer Stiftung ergibt sich aus den Statuten. # Richtig # Falsch

C) Wenn eine Musikband einen Zivilschutzkeller der Gemeinde als Übungslokal mietet, handelt es sich um öffentliches Recht. # Richtig # Falsch

D) Beim Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Östereich handelt es sich aus Schweizer Sicht um einen Vertrag nach OR und ist damit Gegenstand des Privatrechts. # Richtig # Falsch

A) Richtig

B) Richtig

C) Falsch 

D) Falsch

Sind die folgenden Aussagen richtig oder falsch?

A) Der Kanton Zürich ist eine juristische Person? # Richtig # Falsch

B) Handlungsfähigkeit setzt die Urteilsfähigkeit voraus. # Richtig # Falsch

C) Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person beginnt erst mit dem Eintrag im Geburtsregister beim Zivilstandsamt. # Richtig # Falsch

D) Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist wie der Verein eine juristische Person. # Richtig # Falsch

A) Richtig

B) Richtig

C) Falsch

D) Falsch

Sara (selbständige Journalistin) leiht ihren Laptop ihrer Kollegin Brigitte für 2 Wochen. Nach 10 Tagen trifft Sara zufälligerweise Claudia, welche ihr ihren soeben gekauften Laptop zeigt. Es stellt sich heraus, dass es sich um jenen handelt, welche Sara Brigitte ausgeliehen hat.

Sind folgende Aussagen richtig oder falsch?

A) Wenn Claudia gutgläubig den Laptop von Brigitte gekauft hat, ist sie in ihrem Erwerb geschützt. # Richtig # Falsch

B) Sara darf Claudia den Laptop abnehmen, gegebenenfalls unter Zuzug der Polizei. # Richtig # Falsch

C) Wenn Claudia beim Kauf gewusst hat, dass Sara die Eigentümerin des Laptops war, kann Claudia von Sara den an Brigitte bezahlten Kaufpreis verlangen, bevor sie den Laptop an Sara zurückgibt. # Richtig # Falsch

D) Der Laptop muss auf jeden Fall an Sara zurückgegeben werden, da es sich beim Laptop um ein Kompetenzgut handelt. # Richtig # Falsch

A) Richtig

B) Falsch

C) Falsch

D) Falsch

Kurt Müller, verwitwet, ist Eigentümer eines Einfamilienhauses. Kurt Müller hat drei Kinder und möchte dieses haus seinem Sohn Michael überschreiben. 

Sollte Michael eines Tages das Haus verkaufen, erhalten die übrigen zwei Kinder ein Vorkaufsrecht.

Fragen: 

1. Auf welche Dauer dard das Vorkaufsrecht längstens vereinbart werden?

2. Wie nennt man ein im Grundbuch vorgemerktes persönliches Recht?

3. Inwiefern ist es von Bedeutung, ob das Vorkaufsrecht im Grundbuch vorgemerkt ist?

4. Erläutern Sie die Unterschiede zwischen einem limitierten und einem unlimitierten Vorkaufsrecht.

Frage 1:

25 Jahre

Frage 2:

Realobligation oder quasi dingliches Recht

Frage 3:

Ein Vorkaufsrecht, welches nicht im Grundbuch vorgemerkt ist, gilt nur zwischen den Vertragspar- teien. Mit der Vormerkung im Grundbuch wird das Vertragsverhältnis auch Dritten bekannt und ist auch für einen Erwerber verbindlich. Damit ist der Vorkaufsberechtigte in seinem Recht geschützt, wenn der Eigentümer sein Grundstück verkauft. 

Frage 4:

Beim unlimitierten Vorkaufsrecht kann der Vorkaufsberechtigte beim Vorkaufsfall zum Preis das Grundstück kaufen, welcher mit einem Dritten abgemacht worden ist. Der Vertrag über das unli- mitierte Vorkaufsrecht ist schriftlich gültig.
Beim limitierten Vorkaufsrecht wird bei der Vereinbarung der Preis, zu welchem das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, im Vertrag über das Vorkaufsrecht bestimmt. Der Vertrag über das limitier- te Vorkaufsrecht bedarf der öffentlichen Beurkundung. 

Kurt Müller und seine Kunder möchten ein Gewinnanteilsrecht für zwei Geschwister von Michael vereinbaren. Sollte Michael  das Grundstück innert 10 Jahren verkaufen, erhalten seine beiden Geschwister zu je einem Drittel Anspruch am Nettogewinn.

Fragen: 

5. Ist eine solche Vereinbarung möglich? ja oder nein

6. In welcher Art könnte dieses Gewinnanteilsrecht im Grundbuch eingetragen werden?

Frage 5: ja 

Frage 6: als Grundpfandverschreibung (Maximalhypothek) über einen geschätzten Betrag 

Bauer Jakob Gisler hat sein landwirtschaftliches Gewerbe seinem Sohn Peter überschrieeben. JAkob Gisler und seine Frau Käthi Gisler-Frick erhalten das Wohnrecht in einer Einliegerwohnung des Bauernhauses.

Frage 1: Erklären Sie anhand von 6 Merkmalen, was ein Wohnrecht ist.

Nach 3 Jahren hat Peter Gisler vom Bauernberuf genug, ist in finanzieller Not und will das landwirtschaftliche Gewerbe seinem wohlhabenden Kollegen Thomas (von Beruf Architekten) verkaufen. Dieser spekuliert darauf, dass diese Grundstücke von Peter eines Tages in die Bauzone kommen.

Frage 2: Darf Thomas die Grundstücke bzw. das landwirtschaftliche Gewerbe von Peter kaufen? Begründen Sie ihre Antwort.

Frage 1:
Das Wohnrecht ist eine Personaldienstbarkeit, die Dienstbarkeit ist strikt höchstpersönlich (Recht und Ausübung), d.h. sie kann nicht übertragen werden, endigt mit dem Tod des Be- rechtigten. Der Berechtigte erhält das Recht in einem Gebäude oder in einem Teil eines sol- chen, Wohnung zu nehmen, er darf das Wohnrecht grundsätzlich nur selbst ausüben, darf aber, falls das Recht nicht ausdrücklich auf seine Person beschränkt ist, seine Familienangehörigen und Hausgenossen zu sich in die Wohnung aufnehmen. Der Wohnrechtsberechtigte darf seine Wohnung nicht vermieten. Der Wohnrechtsberechtigte zahlt nur die Lasten des gewöhnlichen Unterhalts und er hat den Nutzen zu versteuern, alle übrigen Steuern und die Hypothekar- zinsen trägt grundsätzlich der belastete Grundeigentümer. 

Frage 2:
Thomas kann die Grundstücke (ohne Bewilligung) nicht kaufen. Landwirtschaftliche Grundstücke / Gewerbe unterliegen einer Einschränkung gemäss dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bo- denrecht (BGBB).

Heiner Voigt, deutscher Staatsangehöriger, ist verheiratet mit Heidi Voigt-Müller, Schweizerin, beide wohnhaft in Hamburg (Deutschland). Heiner Voigt hat vor, ein Mehrfamilienhaus in Horgen ZH zu Anlagezwecken zu kaufen.

Frage 1: Kann Heiner Voigt dieses Mehrfamilienhaus kaufen? Begründen Sie Ihre Antwort.

Frage 2: Kann Heidi Voigt-Müller dieses Mehrfamilienhaus kaufen? Begründen Sie Ihre Antwort.

Frage 3: Variante: Voigts ziehen um nach St. Gallen. Kann Heiner Voigt dieses Mehrfamilienhaus kaufen? Begrpnden Sie.

Frage 1: nein

Begründung:

als Ausländer mit Wohnsitz im Ausland kann er grundsätzlich in der Schweiz kein Grundeigentum erwerben.

Frage 2: ja

Begründung:

für schweizerische Staatsangehörige kennt das BewG keine Einschränkungen beim Erwerb von Grundstücken (egal wo deren Wohnsitz ist).

Frage 3: ja

Begründung:

Die EU-Bürger (Deutschland gehört zur EU) mit Wohnsitz in der Schweiz gelten nicht als Personen im Ausland und es bestehen damit für sie keine Einschränkungen beim Erwerb von Grund-stücken in der Schweiz.

Sachenrecht, Aufbau der Rechtsordnung

Kurt Speich und Erich Müller sind unmittelbare Nachbarn  mit je einem unbebauten Grundstück in der Bauzone. Nach der kommunalen Bauordnung dürfen auf ihren Grundstücken nur zweigeschossige Einfamilienhäuser gebaut werden.

Kurt Speich und Erich Müller möchten nun mittels einer Grunddienstrbarkeit sich gegenseitig das Recht einräumen, dreigeschossige Mehrfamilienhäuser auf ihren Grundstücken zu erstellen.

Frage: Wie beurteilen Sie dieses Vorhaben? Begründen Sie Ihre Antwort.

Dieses Vorhaben bringt nichts.

Die Dienstbarkeit ist ein Institut des Privatrechts. Die kommunale Bauordnung ist ein Institut des öffentlichen Rechts und zwingend. Zwingende Bestimmungen lassen sich nicht durch eine privat-rechtliche Vereinbarung ändern.