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WRE - SchKG

SchKG

SchKG


Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 26.09.2012 / 26.10.2014
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Betreibungsarten

Pfändung: Alle Privatpersonen (nur so viel wie nötig) SchKG 97 II

Konkurs: HR (alles Vermögen) SchKG 197

Pfandverwertung: Pfandgesicherte Forderungen SchKG 151 ff.

Inhalt Schriftliche Schuldanerkennung

Gläubiger

Schuldner

Vorbehaltloses Zahlungsversprechen

Forderungsbetrag

Fälligkeit

Unterschrift des Schuldners

Einleitungsverfahren

1.Schritt: Gläubiger stellt Betreibungsbegehren am Wohnsitz des Schuldners

2.Betreibungsamt erlässt Zahlungsbefehl

3.Schuldner erhält Befehl und hat 3 Möglichkeiten: Rechtsvorschlag, Zahlung innert 20d und nichts.

4.Gläubiger muss den Rechtsvorschlag beseitigen, d.h. Forderung beweisen.

Reaktion des Schuldners nach Erhalt des Zahlungsbefehls

1.Bezahlung

2.Rechtsvorschlag innert 10 Tagen (SchKG 74)

3.Keine Reaktion

Beseitigung des Rechtsvorschlags durch den Gläubiger

Gute Beweise: SchKG 79ff.

-Definitive Rechtsöffnungstitel (rechtskräftiges Urteil)

-Provisorischer Rechtsöffnungstitel (schriftliche Schuldanerkennung

Keine guten Beweise: Ordentlicher Zivilprozess (kompliziert, riskant, zeitaufwendig, teuer.)

Wie wird die Betreibung fortgesetzt?

1.Pfandgesicherte Forderung (SchKG 41))

Ja=Pfandverwertung

Nein=2.

2.Aufgezählte Forderung (SchKG 43)?

Ja=Pfändung

Nein=3.

3.Schuldner im HR? (SchKG 39 I Ziff. 1-14)

Nein=Pfändung

Ja=Konkurs

Rückgängigmachen ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen

Anfechtungsklage

Verhindern ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen

Arrest

Güterverzeichnis

Sicherstellung von Miet- und Pachtzinsen (Retentionsrecht)