WRE - SchKG
SchKG
SchKG
Kartei Details
Karten | 8 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 26.09.2012 / 26.10.2014 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Betreibungsarten
Pfändung: Alle Privatpersonen (nur so viel wie nötig) SchKG 97 II
Konkurs: HR (alles Vermögen) SchKG 197
Pfandverwertung: Pfandgesicherte Forderungen SchKG 151 ff.
Inhalt Schriftliche Schuldanerkennung
Gläubiger
Schuldner
Vorbehaltloses Zahlungsversprechen
Forderungsbetrag
Fälligkeit
Unterschrift des Schuldners
Einleitungsverfahren
1.Schritt: Gläubiger stellt Betreibungsbegehren am Wohnsitz des Schuldners
2.Betreibungsamt erlässt Zahlungsbefehl
3.Schuldner erhält Befehl und hat 3 Möglichkeiten: Rechtsvorschlag, Zahlung innert 20d und nichts.
4.Gläubiger muss den Rechtsvorschlag beseitigen, d.h. Forderung beweisen.
Reaktion des Schuldners nach Erhalt des Zahlungsbefehls
1.Bezahlung
2.Rechtsvorschlag innert 10 Tagen (SchKG 74)
3.Keine Reaktion
Beseitigung des Rechtsvorschlags durch den Gläubiger
Gute Beweise: SchKG 79ff.
-Definitive Rechtsöffnungstitel (rechtskräftiges Urteil)
-Provisorischer Rechtsöffnungstitel (schriftliche Schuldanerkennung
Keine guten Beweise: Ordentlicher Zivilprozess (kompliziert, riskant, zeitaufwendig, teuer.)
Wie wird die Betreibung fortgesetzt?
1.Pfandgesicherte Forderung (SchKG 41))
Ja=Pfandverwertung
Nein=2.
2.Aufgezählte Forderung (SchKG 43)?
Ja=Pfändung
Nein=3.
3.Schuldner im HR? (SchKG 39 I Ziff. 1-14)
Nein=Pfändung
Ja=Konkurs
Rückgängigmachen ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen
Anfechtungsklage
Verhindern ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen
Arrest
Güterverzeichnis
Sicherstellung von Miet- und Pachtzinsen (Retentionsrecht)