Wirtschaftsrecht, FH-SWF LE 1-5
Prüfungsvorbereitung
Prüfungsvorbereitung
Kartei Details
Karten | 71 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 15.06.2013 / 29.12.2013 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Welche verschiedenen Formen für Rechtsgeschäfte sieht das BGB vor?
Schriftform §126 BGB
elektronische Form §126a BGB
Textform §126b BGB
öffentliche Beglaubigung §129 BGB
notarielle Beurkundung §128 BGB
Beispiele für ein Formerfordenisse bei Rechtsgeschäften
Schriftform: §766 BGB
elektronische Form: (kann die Schriftform ersetzen (§126 III BGB
Textform: §599b BGB
1. öffentliche Beglaubigung: §29 GBO, § 12 HGB
2. notarielle Beurkundigung: § 311b , §925 BGB
Welche Folge hat ein Verstoß gegen eine gesetzliche oder vertragliche Formvorschrift?
Das Geschäft wird nichtig §125, 1 BGB
verstöße gegen rechtsgeschäftliche Formvorschriften führen nur im Zweifel zur Nichtigkeit §125, 2 BGB
Worin liegt der Unterschied zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen?
Beispiele?
empfangsbedürftig: Angebot, Annahme, Kündigung
nicht empfangsbedürftig: Testament
empfangsbedürftige Willenserklärungen müssen zur Wirksamkeit bei einem anderen Rechtssubjekt ankommen
Paragraph zur Genehmigung von Geschäften eines beschränkt geschäftsfähigen durfh die Eltern?
§ 107 BGB
Paragraph zur Regelung von Rückzahlungs- oder Herausgabeansprüchen bei Unwirksamkeit des Vertrages ?
§ 812 I BGB
Wann wird ein schwebend unweirksames Rechstgeschäft mit einem beschränkt Geschäftsfähigen wirksam?
Wenn die Einwilligung der Eltern nicht notwendig ist, da das Geschäft für den minderjährigen keinen rechtlichten Nachteil begründet (Zahlung von Kaufpreis ist immer ein Nachteil) § 107 BGB
Wenn die Eltern dem Geschäft zustimmen und das Geschäft somit rückwirgend genehmigenist es zum Zeitpunkt der Ausführung rückwirkend gültig § 184 BGB
Paragraphen für Fristen für die Gültigkeit von Angeboten, Angebote oder Anträge unter Anwesenden und Abwesenden?
§ 146 BGB Erlöschen des Antrages durch Ablehung oder nicht rechtzeitige Annahme
§§ 147 - 149
Annahme unter Anwesenden nur sofort, auch am Telefon
bei Abwesenden bis zum zu erwartenden Eingang der Antwort des Annehmenden.
oder bis Fristablauf wenn geregelt
oder wenn die Übersendung der Annahme von keiner Partei verschuldet ist