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Wirtschaftsrecht 1 MoDaHiPePh

Fragenkatalog 1-50

Fragenkatalog 1-50

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Kartei Details

Karten 44
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.04.2013 / 04.06.2014
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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1) Definieren Sie den Begriff Privatrecht.

  • Regelungsbereich:
    Rechtsbeziehung der einzelnen Bürger zueinander
  • Prinzip:
    Gleichordnung
  • Gestaltungsmittel:
    Willenserklärung

2) Was versteht man unter Öffentlichem Recht?

  • Regelungsbereich:
    Beziehungen Staat-Bürger, Staat-Land-Komune
  • Prinzip:
    Über- und Unterordnung
  • Gestaltungsmittel:
    Verwaltungsakt / Bescheid

3) Was versteht man unter dispositivem Recht?

  • Abänderbares, nicht zwingendes, frei gestaltbares Recht
     
  • Bsp.: Schuldrecht (Miet-, KaufV)

4) Wie ist das BGB systematisch aufgebaut und welche Materien sind in den einzelnen Büchern abgehandelt?

1. Buch: allg. Teil

2. Buch: Schuldrecht

3. Buch: Sachenrecht

4. Buch: Familienrecht

5. Buch: Erbrecht

5) Welche Funktion erfüllt der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches?

Klammerfunktion

Allgemeine Definitionen, Regelungen werden vor Klammer gezogen und finden Anwendung im allg. Zivilrecht

  • §90 Def. Sachen
  • §§104 ff. Geschäftsfähigkeit
  • §164 Stellvertretung

6) Welche Rechtssubjekte sind nach, dem BGB zu unterscheiden?

Rechtssubjekt = Träger von Rechten und Pflichten (Rechtsfähigkeit)

  • natürliche Person Buch 1 Abschnitt 1 Teil 1
  • juristische Person Buch 1 Abschnitt 1 Teil 2
    (Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechtsfähigkeit)

 

7) Welche Arten von juristischen Personen werden im BGB sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht unterschieden?

Des öffentlichen Rechts:

  • Anstalten
  • §80 Stitungen
  • Körperschaften

Des privaten Rechts:

  • §§21ff. Verein
  • GesellschaftsR
  • GmbH = GmbHGesetz

8) Wodurch unterscheiden sich Rechtsobjekte und Rechtssubjekt?

Abgrenzungskriterium: Rechtsfähigkeit

Rechtsobjekt

  • Gegenstände (Sachen §90, Rechte)
  • nicht rechtsfähig
  • kann man drüber verfügen

Rechtssubjekt

  • Personen (nat. u. jur.)
  • rechtsfähig,
  • können Träger v. Rechten & Pflichten sein