Wirtschaftsprivatrecht 10
§ 18 Handelskauf und Auslandsgeschäfte
§ 18 Handelskauf und Auslandsgeschäfte
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Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 02.01.2016 / 03.01.2016 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Handelsgeschäft
- § 343 HGB
- Geschäft eines Kaufmanns, welcher zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört
Besonderheiten bei Handelsgeschäften
- Kaufmännische Sorgfaltspflichten § 347 HGB
- Handelsbräuche § 346 HGB
- Vertragsstrafen § 348 HGB
- Formerleichterungen für Bürgschaft, Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis § 350 HGB
- Schweigen des Kaufmanns bei Zustandekommen von AHndelsgeschäften § 362 HGB
- Entgeltlichkeit aller Geschäftsbesorgungen § 352 -354 HGB
- Verzinsung § 352 HGB
- Kontokorrent §§ 355-357 HGB
beiderseitiges Handelsgeschäft wird verlangt
§ 377 HGB
Fixgeschäft
steht und fällt mit der exakten Einhaltung der Lieferfrist
§ 323BGB
Mangelhafte Ware
§ 377 HGB
Voraussetzungen für Untersuchungs- und Rügepflicht
- Beiderseitiger HAndelskauf
- Ablieferung der Ware
- Mangel wegen Qualität/Falschlieferung/Mengenabweichung
- Keine Arglist des Verkäufers
- Kein vertraglicher Ausschluss der Rügepflicht
Unverzügliche Rüge
- Benennung des Mangels
- Unverzüglichkeit (offene Mängel nach Ablieferung, versteckte Mängel nach Erkennbarkiet)
Haftung bei Firmenfortführung (Besitzerwechsel)
- § 26 HGB
- 5 Jahre ab Eintragun des neuen Inhabers in das Handelsregister