Werkvertrag
Werkvertrag Repi Orell Füssli OR BT
Werkvertrag Repi Orell Füssli OR BT
Kartei Details
Karten | 50 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 27.03.2015 / 01.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Was ist ein Werk?
Arbeitserfolg, welcher von Unternehmer beeinflusst werden kann: anfertigen, herstellen, reinigen, ändern, reparieren. Nicht beeinflussbar: Lehr- Prozess- Heilerfolg, somit Aufträge.
BGer neu: körperliches werk, geistiges werk: bewegliche/unbewegliche (körperliche) SacheN,
auch Arbeiten an bereits vorhanderenen Sachen
sogar Druckauftrag, Vermessung Grundstück, Aufstellen Kran, Konzertauffhrung, Haarschneiden, Ortsversetzung eines Hauses, Beleuchtung, Beheizung (mit Arzt/Personentransportvertrag grunds.Auftrag)
Kein Auftrag: Gutachten Arzt, Prothesen, etc.
Nicht: Ratschlag, Fotomodel, Bauleitung, vorgefertigte PC-Software
Entgelt für Werk wenn nichts vereinbart?
Natürliche Vermutung zur stillschweigend vereinbarten Entgeltlichkeit
Unentgeltlichkeit: Auftrag / a.M. Innominatkontrakt, der werkvertragsähnlich
Werkvertrag
vollkommen zweiseitiger Vertrag Schuldvertrag, kein Dauervertrag
Bauwerkvertrag
Totalunternehmer: einheitlich als Werkvertrag bezeichnet, auch wenn Subunternehmer beauftragt
Risiko: Insolvenz TU, Besteller muss dann bei Eintrag Bauhandwerkerpfandrecht doppelt bezahlen, dagegen entweder direkte Entschädigung Handwerker vereinbaren, Verträge direkt mit Handwerkern abschliessen, Schadloshaltungs-Versicherung oder Einzahlung via Sperrkonto.
Generalunternehmer: Errichtung Bauwerk, welches von Drittem projektiert wurde. Werkvertrag, auch wenn GU auf eigenen Namen auf eigene Rechnung durch Sub-Unternehmer handelt.
Teilunternehmer: Verpflichtet sich neben anderen Bauugs zur Errichtung Gesamtbauwerk beizutragen. Selbst. WerkV mit TU oder GU oder Bauherr.