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Völkerrecht

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Kartei Details

Karten 162
Lernende 13
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 10.01.2015 / 05.12.2021
Lizenzierung Keine Angabe
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Was ist Völkerrecht

Völkerrecht ist die Summe jener Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten regeln und internationales Recht darstellen, d. h. nicht der internen Rechtsordnung dieser Subjekte angehören.

 

  • Häufigste Normadressaten: Staaten, internationale Organisationen
  • Grundsatz ubi societas, ibi ius
  • Viele völkerrechtliche Verträge haben Auswirkungen auf Privatpersonen (Zollabkommen usw.)
  • In supranationalen Gemeinschaften überlagert Gemeinschaftsrecht innerstaatliches Recht
  • Primäres, Sekundäres Völkerrecht
  • Universelles, partikuläres Völkerrecht

Allgemeines, besonderes Völkerrecht

Primäres / Sekundäres Völkerrecht

Primäres Völkerrecht ist das unter den Rechtssubjekten des Völkerrechts (durch Vertrag oder gewohnheitsrechtsbegründende Praxis) erzeugte oder als allgemeiner Rechtsgrundsatz geltende Recht

 

Sekundäres Völkerrecht ist das von Organen internationaler Organisationen auf der Basis des Gründungsvertrages und nach den dort vorgesehenen Verfahren erzeugte „interne“ Recht der Organisation („internes Staatengemeinschaftsrecht“)

Grundsatz: ubi societas, ibi ius

„Wo es eine Gesellschaft gibt, gib es ein Gesetz“

 

d. h. keine Gemeinschaft ist ohne Rechtsordnung denkbar

Universelles / partikuläres Völkerrecht

Universelles Völkerrecht genießt die allgemeine Geltung in der gesamten Völkergemeinschaft

 

Partikuläres Völkerrecht gilt nur für eine bestimmte Gruppe von Völkerrechtssubjekten (zB nur für die Parteien eines völkerrechtlichen Vertrages oder nur innerhalb einer bestimmten Region)

 

Universelles/partikuläres Völkerrecht unterscheidet die Normen des Völkerrechts hinsichtlich ihrer formellen Geltung für alle oder nur einige Subjekte und darf nicht mit der Unterscheidung Allgemeines/Besonderes Völkerrecht verwechselt werden.