Verwaltungsverfahrensrecht
VRP1
VRP1
Kartei Details
Karten | 21 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 13.12.2012 / 24.08.2020 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/verwaltungsverfahrensrecht
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/verwaltungsverfahrensrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
In was unterscheidet sich die hoheitliche Verwaltung? Was sind die Merkmale?
- Eingriffsverwaltung: über Weg von Geboten und Verboten --> Verfügung
- Leistungsverwaltung: sorgt für Begünstigung und Lebensverbesserung der Bürger durch Sach- oder Geldleistungen (Krankenhäuser, Schulen, AHV/IV)
Was regelt das Verwaltungsverfahrensrecht? (= formelles Verwaltungsrecht) Was ist der Zweck?
- Regelt das Verfahren und Formen, welche bei der Anwendung des materiellen Verwaltungsrechts befolgt werden muss
- Zweck: Durchsetzung des materiellen Verwaltungsrechts
Was sind die Verfahrensmaxime?
Grundsätze, nach denen sich eine Verfahrensordnung richtet
Offizialmaxime? In welchem Verfahren gilt diese grundsätzlich?
- Behörde hat Recht und Pflicht, ein Verfahren einzuleiten (Art. 21 Abs. 2 VRP)
- gilt grundsätzlich im NICHTSTREITIGEN Verfahren
Dispositionsmaxime? In welchem Verfahren gilt diese grundsätzlich?
- Parteien lösen Verfahren aus
- gilt grunstächlich im streitigen Verfahren (Rechtsmittelverfahren)
Untersuchungsmaxime
zuständige Behörde muss Sachverhalt von Amtes wegen richtig und vollständig abklärgen (Art. 12 und 17 VRP)
Was wird bei der Zuständigkeitsfrage von amtes Wegen geprüft?
- örtliche Zuständigkeit
- sachliche Zuständigkeit
- funktionelle Zuständigkeit (wer innerhalb der sachlichen Zuständigkeit)
Was beinhaltet der Anspruch des rechtlichen Gehörs?
- vorgängige Anhörung
- Mitwirkung bei der Beweiserhebung
- Akteneinsichtsrecht
- Recht auf Vertretung / Verbeiständung
- Anspruch auf Begründung von Verfügungungen / Urteilen
- Anspruch auf richtige Zusammensetzung der entscheidenden Instanz