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Verwaltungsverfahrensrecht

VRP1

VRP1


Kartei Details

Karten 21
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 13.12.2012 / 24.08.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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In was unterscheidet sich die hoheitliche Verwaltung? Was sind die Merkmale?

- Eingriffsverwaltung: über Weg von Geboten und Verboten --> Verfügung

- Leistungsverwaltung: sorgt für Begünstigung und Lebensverbesserung der Bürger durch Sach- oder Geldleistungen (Krankenhäuser, Schulen, AHV/IV)

Was regelt das Verwaltungsverfahrensrecht? (= formelles Verwaltungsrecht) Was ist der Zweck?

- Regelt das Verfahren und Formen, welche bei der Anwendung des materiellen Verwaltungsrechts befolgt werden muss

- Zweck: Durchsetzung des materiellen Verwaltungsrechts

Was sind die Verfahrensmaxime?

Grundsätze, nach denen sich eine Verfahrensordnung richtet

Offizialmaxime? In welchem Verfahren gilt diese grundsätzlich?

- Behörde hat Recht und Pflicht, ein Verfahren einzuleiten (Art. 21 Abs. 2 VRP)

- gilt grundsätzlich im NICHTSTREITIGEN Verfahren

Dispositionsmaxime? In welchem Verfahren gilt diese grundsätzlich?

- Parteien lösen Verfahren aus

- gilt grunstächlich im streitigen Verfahren (Rechtsmittelverfahren)

Untersuchungsmaxime

zuständige Behörde muss Sachverhalt von Amtes wegen richtig und vollständig abklärgen (Art. 12 und 17 VRP)

Was wird bei der Zuständigkeitsfrage von amtes Wegen geprüft?

- örtliche Zuständigkeit

- sachliche Zuständigkeit

- funktionelle Zuständigkeit (wer innerhalb der sachlichen Zuständigkeit)

Was beinhaltet der Anspruch des rechtlichen Gehörs?

- vorgängige Anhörung

- Mitwirkung bei der Beweiserhebung

- Akteneinsichtsrecht

- Recht auf Vertretung / Verbeiständung

- Anspruch auf Begründung von Verfügungungen / Urteilen

- Anspruch auf richtige Zusammensetzung der entscheidenden Instanz