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Versicherungen (4)

Staatliche Förderung und Steuern bei Lebens- und Rentenversicherungen

Staatliche Förderung und Steuern bei Lebens- und Rentenversicherungen

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Kartei Details

Karten 35
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 17.08.2013 / 30.04.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was versteht man unter dem 3-Schichten-Modell?

Aufgrund der Versorgungslücken der GRV fördert der Staat die private Vorsorge mit unterschiedlichen Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen. 

Man unterscheidet die verschiedenen Regelungen im so genannten 3-Schichten-Modell:

Schicht I: Basisversorgung (Gesetzliche Rente, Basis-Rente = „Rürup-Rente“, Berufsständische Versorgungswerke)(z. B. für Ärzte oder Rechtsanwälte)

Schicht II: Zusatz-Versorgung (Zertifizierte Vorsorge = „Riester-Rente“, Betriebliche Altersversorgung)

Schicht III: Kapitalanlageprodukte (Konventionelle und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, Bank- und Fondsprodukte)

 

Was sollte man zur Schicht I wissen?

Die Beiträge zur Schicht I sind im gewissen
Rahmen steuerfrei – nach einer Übergangszeit
zu 100 %. Im Gegenzug sind die Leistungen steuerpflichtig
nach einer Übergangszeit zu 100 %. Zur Schicht I zählen … –die gesetzliche Rentenversicherung
(Altersrenten, aber auch EM- und
Hinterbliebenenrenten) –die Basis-Rente –
auch „Rürup-Rente“ genannt –berufsständische Versorgungswerke
(z. B. für Ärzte oder Rechtsanwälte)

Im Gegensatz zur Schicht II können die Steuervorteile von allen Steuerpflichtigen genutzt werden – insbesondere auch von Selbstständigen.

Wie sieht die steuerliche Behandlung der Beiträge in Schicht I aus?

Steuerfrei sind die Beiträge der Basis-Rente im
Jahr 2013 in Höhe von 76 % von maximal 20.000 €
(also maximal 15.200 €). Bis 2025 steigt dieser Wert auf 100 % von 20.000 €
(also maximal 20.000 €). Bei Arbeitnehmern wird natürlich noch der bereits
steuerfrei geleistete Arbeitgeberbeitrag zur GRV
abgezogen. Allerdings gelten die Höchstbeträge für alle Produkte
der Schicht I zusammen. Insbesondere werden also
die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Teile der Steuerförderung abschöpfen. ???

Wie sieht die Besteuerung zur gesetzlichen Rentenversicherung bei einem 10000€-Beitrag aus? Zusätzlich wird 1.000 € jährlich in eine Basis-Rente/Rürup-Rente gezahlt.

Bei einem Beispiel-Arbeitnehmer fallen in 2013 genau 10.000 € Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung an – inklusive hälftigem Arbeitgeber-Anteil. Für seine private Vorsorge investiert dieser Arbeitnehmer zusätzlich auch 1.000 € jährlich in eine Basis-Rente/Rürup-Rente. • Steuerlich „absetzbar“ sind dann im Jahr 2013: 11000 € *0,76 = 8360 Davon steuerfrei ausgezahlter AG-Anteil zum GRV-Beitrag abzeiehen: 8360 - 5000 = 3360

Wie werden die Leistungen in Schicht I steuerlich behandelt?

Bei Rentenbeginn ab 2040 muss die Rürup-Rente zu 100 % versteuert werden. Frühere Rentenbeginne werden dauerhaft geringer versteuert. –Bei Rentenbeginn in 2013
müssen zum Beispiel „nur“ 66 %
der Rente versteuert werden –
bzw. 34 % der Rente sind
steuerfrei. –Dieser Steuerbetrag zum
Rentenbeginn wird für die
gesamte Dauer des Renten-
bezugs
festgelegt – er ändert
sich also in den Folgejahren
nicht. –Demnach sind bei laufenden
Renten eventuelle Renten-
erhöhungen
immer voll zu
100 % zu versteuern
.

Welche Varianten der Rürup-Rente gibt es?

Konventionell und Fondsgebunden!

konventionell:

- Mit Garantieverzinsung / Mindestverzinsung
(= Rechnungszins)

-Dadurch ergibt sich eine garantierte Mindest-Rente  

 

fondsgebunden:

Die Sparanteile können komplett in Fonds investiert werden. Dadurch keine Garantieverzinsung. Das Kapitalmarktrisiko trägt der Kunde allein. Dadurch aber auch höhere Renditechancen. Oft wird vom Anbieter eine Beitragserhaltungsgarantie angeboten – sie ist aber (im Gegensatz zur Riester-Rente) nicht gesetzlich vorgeschrieben!

Welche Produktvoraussetzungen gibt es für die Rürup-Rente?

Damit die Rürup-Rente steuerlich gefördert werden kann, muss sie zahlreiche Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen. Vereinfachend kann gesagt werden, dass die Basis-Rente den Regelungen der gesetzlichen Rente nahe kommt. So kann die Auszahlung der Leistungen nur in Form einer Rente erfolgen – und zwar frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr des Steuerpflichtigen.

–Eine vorzeitige Kündigung mit Auszahlung eines Rückkaufswertes ist nicht möglich.  

Außerdem darf die Basis-Rente zum Beispiel nicht …

kapitalisierbar sein (also ist kein Kapitalwahlrecht möglich)

übertragbar oder veräußerbar sein (also an Dritte verschenkt oder „verkauft“ werden)

beleihbar sein (also ist eine Abtretung oder Verpfändung nicht möglich)

vererblich sein (also ist eine Übertragung von angesparten Guthaben bei Tod des Versicherten in Form einer Kapitalauszahlung nicht möglich.
Wenn keine Hinterbliebenenrente (nur für Ehepartner oder Kinder möglich!) versichert ist, kommt das angesparte Kapital also der Versichertengemeinschaft zugute.)  

Was ist zur Rürup-Rente noch zu beachten?

Bezugsberechtigt kann bei Basis-Renten demnach immer nur der Steuerpflichtige (also die versicherte Person) selbst sein. Sehr wohl möglich und auch steuerlich förderfähig sind Zusatzversicherungen zur Basis-Rente. Deren Beitragsanteil darf aber nur maximal 49 % des Gesamtbeitrages betragen:

–Berufsunfähigkeitsrenten
–Erwerbsminderungsrenten
–Hinterbliebenenrenten – aber nur für:
●Ehepartner
●Kinder
– die Waisenrente darf aber nur gezahlt werden, so lange für die Kinder ein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag gilt. (max. also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres + Wehr-/Zivildienstzeit). All diese Produktvoraussetzungen überprüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), indem die „Rürup-Tarife“ von ihr „zertifiziert“ werden müssen, bevor sie verkauft werden dürfen.

Hinweis: Die „Rürup-Rente“ ist „Hartz IV-sicher“.  (in der Rentenbezugszeit bekommt man sowohl die Rente, als auch Hartz-IV / Grundversorgung - es wird nichts gegen gerechnet.)