Versammlungsstättenverordnung
Agbf Fragenkatalog
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Kartei Details
Karten | 27 |
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Lernende | 50 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Deutsch |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 08.11.2015 / 28.01.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Welche Vorschriften regelt die Brandsicherheitswachdienstes in Versammlungsstätten?
Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Wann ist die Feuerwehr nach Art. 4 Abs.2 des bayrischen Feuerwehrgesetzes verpflichtet eine Sicherheitswache zu stellen?
Wenn diese von der Gemeinde angeordnet wird oder besondere Vorschriften diese notwendig machen und die Sicherheitswache angefordert wurde.
Nache welcher gesetzlichen Grundlage ist die feuerwehr verpflichtet Sicherheitswachen zu stellen?
Nennen Sie den Artikel!
Nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) Art. 4
Der § 41 VstättV regelt die Brandsicherheitswache.
Wann ist nach dieser Vorschrift eine Brandsicherheitswache erforderlich?
Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren.
Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m².