Vermögen - Zusammenfassung - Block 02
Milde Kausalhaftung, Gefährdungshaftung
Milde Kausalhaftung, Gefährdungshaftung
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Cartes-fiches
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkläre Dualistische Konzeption des Umwelthaftungsrechts
Der gleiche Umweltschaden kann
- öffentlich- rechtliche Kostenauflagen als auch
- privatrechtliche Haftpflichtansprüche
auslösen
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkäre Öffentlich- rechtliche Kostenauflage
Geützt auf die Rechtsgrundlage werden die Kosten von Massnahmen, welche die Behörden zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Einwirkung sowie zu deren Feststellung und Behebung treffen, dem Verursacher überbunden.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkläre den Polizeirechtlichen Störerbegriff
Ist Massgebend für die bestimmung des Haftungssubjekts im Bereich der öffentlich- rechtlichen Kostenauflage. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Zustandsstörer und
- Verhaltensstörer
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkläre Zustandsstörer
Die Person, welche die tatsächliceh oder rechtliche Sachherrsacht über die Sache hat, welche den ordnungswidrigen Zustand unmittelbar verursacht.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkläre Verhaltensstörer
Die Personen die durch ihr eigenes Verhalten oder durch das unter ihrer Verantwortung erfolgte Verhalten Dritter unmittelbar eine ordnungswidrige Gefahr oder Störung schaffen.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Besteht im Bereich der öffentlich- rechtlichen Kostenauflage Solidarhaftung unter mehreren Verursachern bzw. Störern?
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Nenne die Verjährungsregelung im Bereich der öffentlich- rechtlichen Kostenauflagen
Die Verjährbarkeit ist ausgeschlossen, solange der ordnungswidrige Zustand andauert und ein Anspruch auf dessen Beseitung besteht.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Wann wurde die Revions des Altlastenrechts
vorgenommen?
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkläre das Privatrechtliche Umwelthaftpflichtrecht
Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Kostenauflage, welche den eigentlichen Umweltschaden (Ökoschaden) bzw. die Gefahrenabwendung vor Augen hat, sin dhier die dem privaten haftpflichrecht zuzuordnenden sekundären Umweltschäden in der Form von Personen- und Sachschäden sowie allenfalls reinen Vermgensschäden angesprochen, die als folge einer Umweltbeeinträchtiung (primärer Umweltschaden) eintreten können. In betracht kommen dabei folgende Haftungsregelungen:
- Verschuldenshaftung (OR 41)
- Geschäftsherrenhaftung (OR 55)
- Werkeigentümerhaftung (OR 58)
- Grundeigentümerhaftung (ZGB 679)
- Gefärhdungshaftungen in Spezialgesetzen, wie z.B. SVG
- Haftung gem. USG 59a
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkläre die Haftungsbefreiung nach USG 59a
Es gelten die klassischen Entalstungstatbestände des Haftpflichtrechts.
(Höhere Gewalt, grobes Dritt- und Selbstverschulden)
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkläre den Haftungsgrundsatz von USG 59a
Der Inhaber eines Betriebs oder einer Anlage, mit denen eine besondere Gefahr für die Umwelt verbunden ist, haftet für den Schaden aus Einwirkung , die durch die Verwirklichung dieser Gefahr entstehen (Gefährdungshaftung).
Der eigentliche Umweltschaden(Ökoschaden) wird durch diese Haftungsnorm nicht erfasst.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkläre das Verhältnis zu anderen gesetzlichen Regelungen
Strengere Vorschriften in anderen GEsetzen des Bundes bleiben vorbehalten.
Für radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlen gelten ausschliesslich die Strahlenschutz- und die Kernernergiegesetzgebung.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Studiere die Schematische Darstellung auf Seite
119 vom Band I
Loos!
Gefährdungshaftung
GTG
Erkläre Gentechnisch veränderte Organismen
Gentechnisch veränderte Organismen (GV) sind biologische Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von Erbmaterial fähig sind und deren genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen unter Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt.
Für Erzeugnisse, die aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen sind, gelten einzig die Kennzeichnungs- und Informationsregeln, sowiet diese keine GVO mehr enthalten, die zur Vermehrung oder zur Weitergaben von Erbmaterial fähig sind.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Nenne die verschiedenen Formen des Umgangs mit GVO
- Umgang im geschlossenen System
- Freisetzungsversuch
- Inverkehrbringen
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Nenne die Haftungsgrundsätze
Gefährdungshaftung für Schäden aus dem Umgang mit GVO im geschlossenen System, aus Freisetzungsversuchen von GVO sowie aus dem unerlaubten Inverkehrbringen von GVO
Gefährdungshaftung für Schäden aus dem erlaubten Inverkehrbringen von GVO , welche land- oder forstwirtschaftlichen Hilfsstoffen enthalten sind oder aus solchen Hilfsstoffen stammen. Kanalisierung der haftung auf die bewilligungspflichtige Person mit Regressmöglichkeit.
Produktehaftung für Schäden aus allen übrigen erlaubte in Verkehr gebrachten (fehlerhaften) GVO, unter Einbezug des Entwicklungsrisikos.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Wer ist Haftpflichtiger gem. GTG?
Bewilligungs- bzw. meldepflichte Person bei erstmaliger Tätigkeit mit GVO der Klasse 1 und bei jeder Tätigkeit der Klasse 2-4 im geschlossenen System.
Bewilligungspflichte Person bei Freisetzungsversuchen mit GVO.
Bewilligungspflichte Person beim Inverkehrbringen von GVO. Eine Bewilligungspflicht besteht für das erstmalige Inverkehrbringen (bzw. die erstmalige Einfuhr) von GVO oder für eine neue Verwendungsart.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Welche Schäden werden vom GTG erfasst?
Die Haftpflicht des GTG umfasst Personen- und Sachschäden sowie mangels einer Beschränkung auch reine Vermögensschäden.
Auch Umweltschäden werden erfasst.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkläre den Begriff Gentechnische Kausalität
Sämtliche haftungsregelungen des GTG kommen nur zur Anwendung, sofern der Schaden auf die Veränderung des genetischen Materials zurückzuführen ist. zur Haftungsbegründung bedarf es somit einer gentechnischen Kausalität.
Für den Nachweis des Ursachenzusammenhangs gitl eine Beweiserleichterung, in dem sich bei Schwierigkeiten in der Beweisführung das Gericht mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit begnügen darf.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Nenne die Möglichkeiten der Haftungsbefreiung
Es gelten die klassischen Entlastungsmöglichkeiten
(höhere Gewalt, grobes Dritt- oder Selbstverschulden)
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Nenne die Verjährungsfristen
3 Jahre nachdem die geschädigte Person Kenntnis vom Schaden und von der haftpflichtigen Person erlangt hat.
30 Jahre nachdem das schädigende Ereignis im Betrieb oder in der Anlage eingetreten ist oder ein Ende gefunden hat.
30 Jahre nach dem Inverkehrbringen.