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Verkehrsrecht (Verkehrsunfall)

Defintiinionen

Defintiinionen


Kartei Details

Karten 29
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 16.03.2013 / 24.05.2016
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte, mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen oder Sachschaden entstanden ist

Plötzlich

Unerwartet, nicht vorhersehbar

Ungewollt

Nicht geplant

Typische Gefahr

Nicht normgerechtes Verhalten. StVO- Verstoß. Die StVO ist dafür gemacht, das keine Gefahr entsteht.

Personenschaden

Liegt vor, wenn der gesundheitliche Zustand eines Menschen beeinträchtigt wird ( psychisch oder/ und physisch )

Sachschaden

Liegt vor, wenn eine Sache zerstört, beschädigt oder in ihrem Wert vermindert wird.

ÖVR  (öffentlich rechtlicher Verkehrsraum)

Öffentlich sind nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder aller dem Straßenverkehr gewidmete. Straße Wege und Plätze. ( öffentlich-rechtlicher Verkehrsraum)

ÖVR ( tatsächlich- öffentlicher Verkehrsraum )

Aber auch verkehrsflächen, auf denen ohne Rücksicht auf eine verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des verfügungsberechtigten die Benutzung durch einen unb. Personzugelasse