Verkehrsplanung
Verkehrsplanung
Verkehrsplanung
-
- 1 / 187
-
Lernkarten
Grundsätze Netzbildung Velofahrer
- Direkte Verbindung (umwegfrei)
Engmaschiges Velonetz, jedoch nicht so dicht wie das Fussgängernetz.
- Geringe Steigung (max. 4%)
Der Einfluss von Steigungen ist deutlich grösser bei Velofahrern als bei Fussgängern. Die Distanz wird dabei um den Faktor 20 der Höhenmeter verlängert (bei Fussgängern ist es der Faktor 5). Somit reduziert sich der Einzugsbereich des Veloverkehrs entsprechend.
- Hohe Verkehrsicherheit (objektive und subjektive Sicherheit)
Neben den Unfallstellen sind auch diejenigen Stellen zu betrachten, welche von der Bevölkerung als gefährlich empfunden werden, auch wenn dort nur wenige oder keine Unfälle geschehen (Gefahrenpotential-Stellen).
- Hohe Stetigkeit des Fahrtflusses
Fahrtrhythmus soll nicht ständig unterbrochen werden.
- Wegweisung
Ist vor allem für den Ausflugsverkehr wichtig, aber auch für die Gewinnung von Umsteigern auf das Velo, da diese die attraktivsten Verbindungen zuerst nicht kennen.
- Sicherheit vor Belästigung und Gewalt
Grundsätze konkrete Anordnung von Verbindungen mit dem Velo
- Verbindungen sind sowohl auf den Hauptverkehrsstrassen (für geübte Velofahrer) sowie auf Quartierstrassen (für weniger geübte Fahrer) anzubieten
Primär schnelle Routen für geübte Velofahrer (direkt, keine Steigung), für weniger geübte steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Die schnellsten Verbindungen sind häufig auf den Hauptverkehrsstrassen, da diese i.d.R. sehr direkt verlaufen und topographisch optimal liegen.
- Ergänzende Velobahnen
Durch die wachsende Verkehrsmenge und anderen Verhältnisse von Motorfahrzeugen sind "Velobahnen" zu schaffen. Dies sind Veloverbindungen abseits der Strassen, welche jeoch ebenfalls direkt verlaufen und einen hohen Fahrtfluss ermöglichen. Als Basis können bestehende Radwege und Quartierstrassen dienen. Durch die hohen Investitionskosten werden Velobahnen nicht in der übrigen Dichte erstllt werden. Sie sind deshalb primär dort vorzusehen, wo sich Verbindungen bündeln lassen und sind dort sinnvoll, wo man aufgrund strategischer Zielsetzungen den Veloverkehr bewusst steigern möchte.
- Fazit
-> siehe Abbildung
Grundsätze zu Abstellplätzen für Velo
- Sind unmittelbar an allen Zielpunkten anzubieten (Bahnhof), dadurch sind sie nicht nur an einem Ort konzentriert sondern dezentral flächendeckend
- Dimensionierung der Abstellanlage wird durch die Abstelldauer und den Abstellzeitpunkt beeinflusst (über Nacht am Bahnhof des Zielortes)
- Abstellplätze sollen gedeckt sein, bei lange Abstelldauer
- Befestigungsmöglichkeit vorhanden
- bei grösseren Ortschaften und Städten sollen überwachte Velostationen angeboten werden
Verkehrsberuhigung
- Erfolgt auf Quartierstrassen (QES, QSS)
- i.d.R. mit Tempo 30 kombiniert
Nutzen Tempo 30
Hauptnutzen:
Verbesserung der Verkehrssicherheit. Nicht primär die Verminderung von Unfällen sondern die Reduktion des Gefahrenpotentials für Fussgänger und Velofahrer. An Orten mit Gefahrenpotential geschehen wenige oder keine Unfälle, sie werden nur als gefährlich empfunden, da durch Verhaltensänderungen diese Orte gemieden werden.
Durch die Verringerung der Gefahrenpotentiale betreiben wir somit Unfallprävention. Dies ist vor allem bei Fuss- und Veloverkehr bedeutend (durch erhöhet Verletzungsgefahr bei Unfällen). Der Nutzen ist besondern gross für Kinder und Betagte.
Die Verbesserung der Verkehrssicherheit kann auch weitere Wirkungen aufweisen:
- Verkürzung Anhaltstrecke
- Bessere Erfassung Strassenraum durch Autofahrer (Sichtfeld wird mit abnehmender Geschwindigkeit erweitert)
- Anpassung Geschwindigkeit an begrenztes Wahrnehmungsvermögen der Kinder (diese können Distanzen und Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen
Weitere Nutzen sind:
- Verringerung Lärm
- Reduktion von Ausweichverkehr (wird jedoch oft überschätzt, das die Fahrzeitverlängerung meistens gering ist)
Fazit:
- Dient primär zur Unfall-Prävention und verbessert das Sicherheitsempfinden
- Massnahmen, um die Qualität der Velo- und Fussgängerverbindungen zu verbessern
Somit kann das Wohnumfeld flächenhaft aufgewertet werden.
Massnahmen Verkehrsberuhigung
Bauliche Massnahmen:
- Fahrbahnerhöhung
- durchgehend
- micht durchgehend (Belagskissen/Berlinder-Kissen)
- Trottoirüberfahrt
- Seitliche Einengung, einseitig
- Seitliche Einengung, wechselseitig versetzt
- Eingangstor bei Tempo 30 (Signalisation Tempo 30 Zone)
Markierungsmassnahmen:
- Verdeutlichung Rechtsvortritt
- Hinweis auf Schulen
- Verdeutlichung Zoneneingang Tempo 30
- Erinnerung an Tempo 30 innerhalb der Zone
Wirkung auf Geschwindigkeit
Signalisation von Tempo 30 genügt in den meisten Fällen nicht, da die gefahrene Geschwindigkeit sich nach dem Erscheinungsbild der Strasse richtet und diese i.d.R. bei 40-50km/h liegt (ausser auf schmalen Strassen). Ergänzend sind deshalb bauliche Massnahmen erforderlich damit das Erscheinungsbild (Geometrie der Strasse) geändert und die Geschwindigkeit angepasst wird.
Anwendung von baulichen Massnahmen
- Zweck der Massnahme muss für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar sein
- Vertikale Versätze erzeugen Lärm und werden als "Schikanen" empfunden, deshalb werden zur Geschwindigkeitsdämpfung primär hoizonale Versätze vorgesehen (vertikale sind nur dort vorgesehen wo erhebliche Geschwindigkeitsreduktionen erforderlich sind, also wo hohe Gefahrenpotentiale bestehen)
- Linienbusse sollen durch Verkehrsberuhigungsmassnahmen nicht unverhältnismässig behindert werden (zweckmässige Massnahme sind daher Belagskissen)
- Massnahmen dürfen nicht zu neuen Problemen führen
- Gestaltung ist neben dem funktionalen Aspekt ebenfalls wichtig (schlecht gestaltete Massnahmen wirken sich negativ aus und werden schlecht akzeptiert, gut gestaltete Massnahmen unterstützen die verkehrsberuhigende Wirkung und werten den Strassenraum auf
Eignung und Nebenwirkung baulicher Massnahmen
- Durchgehende Fahrbahnerhöhung
- Für Linienbusverkehr nicht geeignet, da der Bus behindert wird (Fahrzeitverlust), wenn dann muss die Anrampung relativ flach sein so das sie für Personenwagen wirkungslos werden
- Entwässerung ist anzupassen
- Nicht durchgehende Fahrbahnerhöhung (Belagskissen)
- Für Linienbusverkehr zweckmässig, wenn dieses bei entsprechenden geometrischen Abmessungen zwischen den Rädern Platz hat und den Bus so nicht behindert
- Keine Anpassung der Entwässerung erforderlich
- Bei abgesenken Fahrahnrädern ist das ausweichen auf Trottoir zu unterbinden (mit Pfosten)
- Gestalterisch anspruchsvoll (wirkt optisch nicht vorteilhaft)
- Trottoirüberfahrt
- Fussgänger haben Vortritt -> Rechtsvortritt aufgehoben
- Geeignet bei sehr grossen Fussgängerströmen oder wo Rechtsvortritt zu Problemen führt (bei eingeschränkter Sicht oder hoher Geschwindigkeit Autos von rechts)
- Seitliche Einengung
- wirksam bei wechselseitiger Anordnung
- nicht geeignet für Linienbusverkehr, da die Behinderungen und Fahrzeitverluste unter Umständen erheblich sind
- Ausweichen auf das Trottoir bei abgesenktem Trottoir auf der Gegenseite ist zu unterbinden
- Nicht anordnen wo Knoten, Grundstück-Anschlüsse oder direkter Zugang auf die Strasse ohne Trottoir bestehen
- Längsparkierung
- Notwenigkeit für Parkieren muss vorhanden sein
- Sicht auf querende Fussgänger eingeschränkt
- Behinderung auf Linienbusbetrieb
- Baulicher Abschluss erforderlich damit Wirkung auch ohne parkierte Autos vorhanden ist
Geometrie Massnahmen
Damit die Versätze wirksam sind müssen die geometrischen Abmessungen entsprechend gewählt werden.
Bei vertikalen Versätzen ist die Neigung der Anrampung wichtig. Sollte rund 10% (mind. 8%) betragen.
Bei horizontalen Versätzen ist der Abstand der wechselseitig angeordneten Einengungen und die Durchfahrtsbreite wichtig.
Rechtliche Merkmale der Begegnungszone
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20km/h
- Fussgänger haben Vortritt
- Fussgänger haben gesamte Strassenfläche um sich zu bewegen
Keine Fussgängerstreifen, da die Begegnungszone selber ein grosser Fussgängerstreifen ist.
Bauliche Merkmale Begegnungszone
- Gesamter Strassenraum soll auf einer Ebene sein, also keine Trottoirs enthalten (im Idealfall). Bei Umwandlung best. Strassen werden Trottoir meist aus finanziellen Gründen belassen und erst bei einer Strassensanierung beseitigt.
- Geschwindigkeitsreduktion wird vor allem durch Fussgängervortritt erreicht und nicht durch bauliche Massnahmen
- Müssen gut gestaltet sein um Autofahrern zu verdeutlichen, dass er in einen Strassenraum fährt, wo Fussgänger Vortritt haben.
Eignung von Begegnungszonen
- Wo sich viele Fussgänger im Strassenraum bewegen
- Können im Ortszentrum und auf Bahnhofsplätzen zweckmässig sein oder in Wohngebieten mit wenig privatem Aussenraum, wo der Strassenraum zugleich benutzter Aufenthaltsraum ist
Öffentlichkeitsarbeit Beruhigungsmassnahmen
Öffentlichkeitsarbeit in Form der Mitwirkung sehr bedeutend:
- Massnahmen sind unmittelbar vor der Haustüre der Bewohner, sie sind somit unmittelbar tangiert resp. Nutzniesser
- Planung erfordert ausgesprochene Lokalkenntnisse, vor allem bei der Phase Problemsammlung
Wegen Erfahrungen ist besonders wichtig:
- Zuerst präzise Beschreibung der Probleme machen
- Beruhigungsmassnahmen werden als "Schikane" angesehen, deshalb den Nutzen hervorheben
- Besichtigung von Beispielen hilft oft im Lösungsfindungsprozess
Verfahren 30-Zonen und Begegnungszonen
Planung und Umsetzung laufen nach einem bestimmten Verfahren ab. In der Regel werden u.a. ein Gutachten benötigt, dessen Inhalt vorgegeben ist.
Grundlagen zur Planung von Verkehrsberuhigungsmassnahmen
- gefahrene Geschwindigkeit
- Verkehrsmenge
- Schul- und Kindergartenwege
- übrige Fusswege
- Velorouten
- Unfälle
- Sichtverhältnisse (auf querende Fussgänger)
- Reaktion aus Bevölkerung (Schreiben an Gemeindeverwaltung)
- Befragung Schlüsselpersonen (Gemeindepolizei, Schulbehörde)
Oberziele der Aufwertung des Strassenraums von Hauptverkehrsstrassen
- Erhöhung Attraktivität Strassenraum, insbesondere im Zentrum (u.a. für Verkaufsge-schäfte; Konkurrenz zu Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“).
Die Erfahrung zeigt, dass ein attraktives Ortszentrum ein grosser Standortvorteil für eine Gemeinde ist.
- Verbesserung Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Wohnort.
Ein attraktives Zentrum fördert die Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrem Wohnort.
Probleme von unbelebten, gesichtslosen Strassenräumen
- Verslumungserscheinungen
- "Ladensterben"
- Gettobildung
- Kriminalität
Ziele der Aufwertung des Strassenraums
Verkehrliche Aspekte
- Verbesserung Verkehrssicherheit für Fussgänger (zum Längsgehen und Queren).
- Verminderung Trennwirkung Strasse (Durchlässigkeit zum Queren erhöhen, Verrin-gerung Wartezeit an LSA)
- Verbesserung seitlicher Fussgängerzugang zur HVS (Verbesserung Erreichbarkeit Zentrum für Fussgänger)
- Erhöhung Verkehrssicherheit für Velofahrer (zum Längsfahren, Abbiegen, Einmün-den)
- Reduktion Immissionen (Lärm/Luft)
Gestalterische Aspekte
- Verbesserung Erscheinungsbild Strassenraum
- Aufwertung ortsbauliche/städtebauliche Situation
Aufwertung des Strassenraums
- Erstellung von Betriebs- und Gestaltungskonzepten
- Belebung durch einen attraktiven Mix aus Läden
- Idealfall: Aufwertung kann zusammen mit der Entlastung der Ortsdurchfahrt, z.B. durch eine Umfahrung, realisiert werden.
grundsätzliche Stossrichtung der Massnahmen zur Aufwertung des Strassenraums
Ziele der Massnahmen:
- Motorfahrzeuger dazu bewegen, die Geschwindigkeit zu reduzieren
- Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Velofahrern und Fussgängern
wird erreicht durch:
zurückhaltende Trennung zwischen Fahrbahn und Seitenbereichen (keine Hochborde, abgestimmte Oberflächengestaltung von Fahrbahn und Seitenbereichen, siehe auch 3.2 und 3.3)
- weitgehender Verzicht auf Markierung und Signalisation
- Einhaltung optimaler Sichtbeziehungen zwischen Fussgänger und Autofahrer (keine Längsparkfelder entlang Fahrbahn)
Fazit
- Fahrbahnfläche reduzieren zugunsten Stärkung der Seitenbereiche der Strasse für Fussgänger und für die Gestaltung, jedoch unter Beachtung der Velofahrer.
- Aufhebung von allfälligen Busbuchten
- Unterführungen sind keine Alternativen für Strassenquerungen
- optimale Erschliessung der Zentrumsbereiche (-> Fussgängerzonen, Bushaltestellen, Parkfelder an zentralen Lagen erforderlich)
- Parkfelder primär unterirdisch aufgrund Platzmangels und schlechter Sichtbeziehung Fussgänger - Autofahrer von oberirdischen Parkfeldern
verkehrliche Massnahmen (funktional)
(um optimale Verhältnisse für Fussgänger und Velofahrer zu schaffen)
- Eingangstore: Mittelinsel, Kreisel
(zur Dämpfung Geschwindigkeit, optische Verdeutlichung Beginn der Siedlung)
- Durchgehende und genügend breite Trottoirs
(auch zur Erhöhung Handlungsspielraum für Gestaltungsmassnahmen, siehe 3.2)
- An Strassenanschlüssen durchgezogene Trottoirs (Trottoirüberfahrten)
- genügende Breite für Velofahrer
- Mehrzweckstreifen in Fahrbahnmitte (Beispiel siehe folgende Abbildung) oder Mittelinsel
Mehrzweckstreifen dienen einerseits zur Erhöhung von sicheren Querungsmöglichkeiten für die Fussgänger, andererseits als Abbiegehilfe für Velofahrer und Motorfahrzeuge sowie als Gestaltungselement. Mittelinseln dienen einem ähnlichen Zweck, jedoch lediglich punktuell.
Gestalterische Massnahmen
- Bäume/Allee
Wirkung: begrenzt Strassenraum seitlich und gliedert ihn in die Tiefe. Dadurch wird die Geschwindigkeit gedämpft.
- Beleuchtung und Licht
Beleuchtungskörper können als Gestaltungselemente eingesetzt werden, und mit Licht kann Atmosphäre geschaffen werden, das heisst Licht kann über Zweckbeleuchtung hinaus verwenden werden.
Wirkung: verdeutlicht „Wohnzimmerbereich“ im Strassenraum
- Flachbord statt Hochbord
Wirkung: Vermindert Kanaleffekt der Fahrbahn und reduziert Trennwirkung der Strasse optisch. Dem Autolenker wird sensibler Innerortsbereich verdeutlicht (siehe 3.1).
- Abgestimmte Oberflächengestaltung von Fahrbahn und Seitenbereichen
Wirkung: Angepasste Fahrweise, Verdeutlichung sensibler Innerortsbereich ( siehe 3.1).
Tempo-30-Zonen bei Hauptverkehrsstrassen
- Aufgewertete Ortsdurchfahrten von Hauptverkehrsstrassen können Temp-30-Zonen sein.
- Es können nicht dieselben Massnahmen wie in Tempo-30-Zonen auf Quartierstrassen verwendet werden (horizontale und vertikale Versätze); geschwindigkeitsdämpfende Wirkung muss durch gestalterische Massnahmen erzielt werden.
Zweck Parkraumplanung mit Zielen
- Bestimmung des Parkfelderbedarfs bei privaten Bauvorhaben (Ziel: Sitationsgerechte Anzahl ermitteln, Verkehrslenkung)
- Festlegung Lage Parkierungsanlagen (Ziel: Zweckmässige Lage Parkierungsanlage)
- Bewirtschaftung Parkraum (Ziel: Gewährleistung nutzungsgerechtes Parkierungsverhalten, Verkehrslenkung)
- Konkrete Anordnung Parkraum (Ziel: Geringer Bodenverbrauch, optisch ansprechende Parkierungsflächen)
Randbedingungen zur Aufwertung von Hauptverkehrsstrassen
verkehrliche Frunktionen (Verbinden, Verkehrkanalisierung) müssen weiterhin übernommen werden können:
- Befahrbarkeit auch für grosse Lastwagen, Linienbusse gewährleisten
- Keine Leistungseinbusse, weder für MIV noch öV (sonst Ausweichen auf Quartierstrassen und Fahrzeitverlust für öV)
- HVS sind häufig Ausnahmetransportrouten
Grundsätzliches Bedarf Anzahl Parkfelder
- Bei Neubauten liegen die erforderlichen Parkfelder auf dem Privatgrund (bei der Baubewilligung ist festzulegen, wie viele Parkfelder erstellt werden müssen)
- Anzahl der erforderlichen Parkfelder hängt von der Art und dem Umfang der Nutzung ab. Die Werte werden dabei in kommunalen oder kantonalen Erlassen festgelegt.
- Der Bedarf aufgrund der Nutzung kann abgemindert werden.
Gründe für möglichst genaue Ermittlung der Anzahl Parkfelder
Folgen von zu wenig Parkplätzen:
- Suchverkehr (bei Kunden und Besucher)
- Autos werden im Strassenraum parkiert (in Wohngebieten)
Folgen von zu vielen Parkplätzen:
- Kosten
- Eingriff in Wohnumfeld (optisch, Freiflächenverbrauch)
- Bodenversiegelung
- Erzeugt Mehrverkehr (bei Arbeitsplätzen)
Planungsgrundlagen Aufwertung Hauptverkehrsstrassen (aus verkehrlicher Sicht)
- Situationsplan 1:500 (u.a. vorhandene Querschnitssbreiten)
- Verkehrsmengen MIV und Velo (Ist-Zustand, Prognosen)
- Unfälle
- Fahrgeschwindigkeit
- Lärmbelastung
- Luftbelastung
- Ausnahmetransportroute
- Fusswegnetz
- Velowegnetz
- Schul- u. Kindergartenwege
- Nutzungen entlang Strasse
- Schutzobjekte (Denkmalpflege)
- (Um-) Bauvorhaben an Ortsdurchfahrt
- Zonenplan (Plan über Siedlungsnutzung)
Arten von Verkehrsmitteln im öV
- Bahn
- Fernverkehr (Schnellzug, IC)
- Nahverkehr (S-Bahn; Regionalzug) - U-Bahn
- Tram
- Bus:
- Regionalbus
- Stadtbus / Ortsbus - Weitere u.a.: Schiff, Seilbahn
Die Leistungsfähigkeit der Kreiseleinfahrt L_E ist im Wesentlichen abhängig von:
- der Verkehrsstärke in der Kreiselfahrbahn Q_K auf Höhe der Einfahrt
- der die Einfahrt querenden Fussgänger FG
Die Leistungsfähigkeit der Kreiselausfahrt L_A ist vor allem abhängig von:
- der die Ausfahrt querenden Fussgänger FG
Aufgaben des öV
- Leistungsfähige Erschliessung städtischer Räume
(-> öV ist auf knappem Raum sehr leistungsfähig, insbesondere der schienengebundene öV)
Kapazitätsvergleich (Personen pro Stunde und Fahrstreifen = ca. 3m)
- Hauptverkehrsstrasse: 1100
- Tram (5'-T.): 2000
- S-Bahn (Doppelstock) (15'-T.): 4800 - Impulsgeber für Entwicklung städtischer Räume
-> Verbesserung Erreichbarkeit und somit Standortgunst
öV ist Grundvoraussetzung für Funktionsfähigkiet städtischer Räume. Der Ausbau des öV ist primärere Impulsgeber für die Weiterentwicklung der Städte - Nachhaltige Verkehrserschliessung
Vorteile gegenüber MIV:
- Luft- und Klimabelastung sowie Ressourcenverbrauch
- Kosten
- Verkehrssicherheit
- Integrationsfähigkeit in öffentlichen Raum - Gewährleistung Grundversorgung für Personen ohne Autos
-> gilt v.a. für ländlichen Raum
Gründe Abminderung der Anzahl Parkplätze
- Abstimmung Parkfelderbedarf auf ÖV-Erschliessung:
Anzahl Parkplätze haben direkten Einfluss auf die Verkehrmittel-Wahl und damit auf die Menge des MIV. Bei guter ÖV-Erschliessung soll der Parkplatz-Bedarf deshalb entsprechend reduziert werden. Dadurch kann der Verkehr auf das ÖV gelenkt werden, womit negative Auswirkungen des Verkehrs reduziert werden.
- Abstimmung Parkfelderbedarf auf Fuss- und Veloverkehr:
Der übliche Anteil der Fussgänger und Velofahrer am Gesamtverkehr ist zu berücksichtigen. Bei überdruchschnittlichen Anteilen, bei zentralen Lagen oder da der Veloanteil generell hoch liegt, kann die Anzahl aufgrund der örtlichen Erfahrungswerten reduziert werden (keine allgemein gültige Aussage möglich).
- Kapazität Strassennetz
- Umweltbelastung
- Mehrfachnutzung (kombinierte Nutzung Büroarbeitsplätze / Freizeiteinrichtungen)
- besondere Mobilitätsformen (autoarmes Wohnen in Grossstädten)