Verkehrsplanung

Verkehrsplanung

Verkehrsplanung


N. S.
Diese Lernkarten behandeln verkehrsplanerische Maßnahmen auf Universitätsniveau und konzentrieren sich auf Themen wie Fußgänger, Velofahrer und den öffentlichen Verkehr. Sie beleuchten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsleistung, wie temporäre Standstreifennutzung, variable Höchstgeschwindigkeiten und Parkraumbewirtschaftung. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende und Fachleute in der Verkehrsplanung, die sich mit der Optimierung des Verkehrsflusses und der Förderung nachhaltiger Mobilität auseinandersetzen.
Cartes-fiches
187
Utilisateurs
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Langue
Allemand
Catégorie
Code de la route
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
20.09.2016 / 23.12.2020

Cartes-fiches

Gestalterische Massnahmen

- Bäume/Allee
Wirkung: begrenzt Strassenraum seitlich und gliedert ihn in die Tiefe. Dadurch wird die Geschwindigkeit gedämpft.
- Beleuchtung und Licht
Beleuchtungskörper können als Gestaltungselemente eingesetzt werden, und mit Licht kann Atmosphäre geschaffen werden, das heisst Licht kann über Zweckbeleuchtung hinaus verwenden werden.
Wirkung: verdeutlicht „Wohnzimmerbereich“ im Strassenraum
- Flachbord statt Hochbord
Wirkung: Vermindert Kanaleffekt der Fahrbahn und reduziert Trennwirkung der Strasse optisch. Dem Autolenker wird sensibler Innerortsbereich verdeutlicht (siehe 3.1).
- Abgestimmte Oberflächengestaltung von Fahrbahn und Seitenbereichen
Wirkung: Angepasste Fahrweise, Verdeutlichung sensibler Innerortsbereich ( siehe 3.1).

Tempo-30-Zonen bei Hauptverkehrsstrassen

- Aufgewertete Ortsdurchfahrten von Hauptverkehrsstrassen können Temp-30-Zonen sein.
- Es können nicht dieselben Massnahmen wie in Tempo-30-Zonen auf Quartierstrassen verwendet werden (horizontale und vertikale Versätze); geschwindigkeitsdämpfende Wirkung muss durch gestalterische Massnahmen erzielt werden.

Zweck Parkraumplanung mit Zielen

  • Bestimmung des Parkfelderbedarfs bei privaten Bauvorhaben (Ziel: Sitationsgerechte Anzahl ermitteln, Verkehrslenkung)
  • Festlegung Lage Parkierungsanlagen (Ziel: Zweckmässige Lage Parkierungsanlage)
  • Bewirtschaftung Parkraum (Ziel: Gewährleistung nutzungsgerechtes Parkierungsverhalten, Verkehrslenkung)
  • Konkrete Anordnung Parkraum (Ziel: Geringer Bodenverbrauch, optisch ansprechende Parkierungsflächen)

 

Randbedingungen zur Aufwertung von Hauptverkehrsstrassen

verkehrliche Frunktionen (Verbinden, Verkehrkanalisierung) müssen weiterhin übernommen werden können:

- Befahrbarkeit auch für grosse Lastwagen, Linienbusse gewährleisten
- Keine Leistungseinbusse, weder für MIV noch öV (sonst Ausweichen auf Quartierstrassen und Fahrzeitverlust für öV)
- HVS sind häufig Ausnahmetransportrouten
 

Nutzungskonflikte bei den Ansprüchen an den Strassenraum von Hauptverkehrsstrassen

Grundsätzliches Bedarf Anzahl Parkfelder

  • Bei Neubauten liegen die erforderlichen Parkfelder auf dem Privatgrund (bei der Baubewilligung ist festzulegen, wie viele Parkfelder erstellt werden müssen)
  • Anzahl der erforderlichen Parkfelder hängt von der Art und dem Umfang der Nutzung ab. Die Werte werden dabei in kommunalen oder kantonalen Erlassen festgelegt.
  • Der Bedarf aufgrund der Nutzung kann abgemindert werden.

Team zur Bearbeitung "Aufwertung des Strassenraums"

Planungsschritte Aufwertung Hauptverkehrsstrassen

Gründe für möglichst genaue Ermittlung der Anzahl Parkfelder

Folgen von zu wenig Parkplätzen:

  • Suchverkehr (bei Kunden und Besucher)
  • Autos werden im Strassenraum parkiert (in Wohngebieten)

Folgen von zu vielen Parkplätzen:

  • Kosten
  • Eingriff in Wohnumfeld (optisch, Freiflächenverbrauch)
  • Bodenversiegelung
  • Erzeugt Mehrverkehr (bei Arbeitsplätzen)

Planungsgrundlagen Aufwertung Hauptverkehrsstrassen (aus verkehrlicher Sicht)

- Situationsplan 1:500 (u.a. vorhandene Querschnitssbreiten)
- Verkehrsmengen MIV und Velo (Ist-Zustand, Prognosen)
- Unfälle
- Fahrgeschwindigkeit
- Lärmbelastung
- Luftbelastung
- Ausnahmetransportroute
- Fusswegnetz
- Velowegnetz
- Schul- u. Kindergartenwege
- Nutzungen entlang Strasse
- Schutzobjekte (Denkmalpflege)
- (Um-) Bauvorhaben an Ortsdurchfahrt
- Zonenplan (Plan über Siedlungsnutzung)

Arten von Verkehrsmitteln im öV

  • Bahn
    - Fernverkehr (Schnellzug, IC)
    - Nahverkehr (S-Bahn; Regionalzug)
  • U-Bahn
  • Tram
  • Bus:
    - Regionalbus
    - Stadtbus / Ortsbus
  • Weitere u.a.: Schiff, Seilbahn

 

Merkmale zur Unterscheidung der Verkehrsmittel

Knoten: 

Leistungsfähigkeit der Kreiseleinfahrt L_E und L_A

Die Leistungsfähigkeit der Kreiseleinfahrt L_E  ist im Wesentlichen abhängig von: 
-  der Verkehrsstärke in der Kreiselfahrbahn Q_K  auf Höhe der Einfahrt  
-  der die Einfahrt querenden Fussgänger FG 

Die Leistungsfähigkeit der Kreiselausfahrt L_A  ist vor allem abhängig von: 
-  der die Ausfahrt querenden Fussgänger FG 

Aufgaben des öV

  • Leistungsfähige Erschliessung städtischer Räume
    (-> öV ist auf knappem Raum sehr leistungsfähig, insbesondere der schienengebundene öV)
    Kapazitätsvergleich (Personen pro Stunde und Fahrstreifen = ca. 3m)
    - Hauptverkehrsstrasse: 1100
    - Tram (5'-T.): 2000
    - S-Bahn (Doppelstock) (15'-T.): 4800
  • Impulsgeber für Entwicklung städtischer Räume
    -> Verbesserung Erreichbarkeit und somit Standortgunst
    öV ist Grundvoraussetzung für Funktionsfähigkiet städtischer Räume. Der Ausbau des öV ist primärere Impulsgeber für die Weiterentwicklung der Städte
  • Nachhaltige Verkehrserschliessung
    Vorteile gegenüber MIV:
    - Luft- und Klimabelastung sowie Ressourcenverbrauch
    - Kosten
    - Verkehrssicherheit
    - Integrationsfähigkeit in öffentlichen Raum
  • Gewährleistung Grundversorgung für Personen ohne Autos
    -> gilt v.a. für ländlichen Raum

Gründe Abminderung der Anzahl Parkplätze

  • Abstimmung Parkfelderbedarf auf ÖV-Erschliessung:

Anzahl Parkplätze haben direkten Einfluss auf die Verkehrmittel-Wahl und damit auf die Menge des MIV. Bei guter ÖV-Erschliessung soll der Parkplatz-Bedarf deshalb entsprechend reduziert werden. Dadurch kann der Verkehr auf das ÖV gelenkt werden, womit negative Auswirkungen des Verkehrs reduziert werden.

  • Abstimmung Parkfelderbedarf auf Fuss- und Veloverkehr:

Der übliche Anteil der Fussgänger und Velofahrer am Gesamtverkehr ist zu berücksichtigen. Bei überdruchschnittlichen Anteilen, bei zentralen Lagen oder da der Veloanteil generell hoch liegt, kann die Anzahl aufgrund der örtlichen Erfahrungswerten reduziert werden (keine allgemein gültige Aussage möglich).

  • Kapazität Strassennetz
  • Umweltbelastung
  • Mehrfachnutzung (kombinierte Nutzung Büroarbeitsplätze / Freizeiteinrichtungen)
  • besondere Mobilitätsformen (autoarmes Wohnen in Grossstädten)

Knoten: 

I:  Bestimmung der Verkehrsstärke der Kreiselströme  

Für alle Einfahrten Q-E(i) , Ausfahrten Q_A(i) ,   Kreiselfahrbahnen Q_K(i)  auf Höhe Einfahrt und querenden Fussgänger FG_(i)  ; in Personenwageneinheiten/h (PWE/h) 

Knoten: 

II:  Leistungsbeurteilung Ausfahrt (Bestimmung Auslastungsgrad) 

- IIa):  Ermittlung Leistungsfähigkeit L_A(i)  

(gemäss Abb. 1) 


- IIb):  Berechnung Auslastungsgrad X_A(i)  :

X_A(i)   = Q_A(i)  / L_A(i)    

Der Auslastungsgrad muss kleiner als 1.0 sein.  

Knoten: 

III.  Leistungsbeurteilung Einfahrt  (Bestimmung Verkehrsqualität) 

(siehe Skript J, S. 4 - 6)

- IIIa)   Ermittlung Leistungsfähigkeit L E(i) : 
-  ohne FG-Einfluss (siehe Abb. 2) 
-  mit FG-Einfluss  (siehe Abb. 3)  
 
- IIIb)  Berechnung Belastungsreserve R E(i)  : 
  
R_E(i)   = L_E(i)   -   Q_E(i)   

- IIIc)  Ermittlung mittlere Wartezeit Einfahrt (gemäss Abb. 4) 
- IIId) Bestimmen Verkehrsqualitätsstufe Einfahrt (siehe auch Abb. 4). 

(siehe Skript J, S. 4 - 6)

Befreiung von Erstellungspflicht

Folgende Fälle befreien von der Erstellungspflicht (primär im Wohnen)

  • Eingriff ins Wohnbild
  • Eingriff in Vorgärten
  • Unzumutbarer Aufwand

Situationen, in denen Siedlungseingriffe durch Parkfelder nicht erwünscht sind oder technisch sehr aufwendig sind oder praktisch nicht möglich sind. Von der Gemeinde ist stattdessen eine Ersatzabgabe zu leisten, womit sie einen Ersatz-Parkraum (Sammelgaragen) erstellen sollen.

Kriterien Lage Parkierungsanlagen (Parkhäuser)

  • Nahe am Zielort (bei privaten Bauten sind diese im Gebäude integriert)
  • Optimale Einbindung ins Strassennetz

Lichtsignalanlage: 

Phasenbildung 

Im  Idealfall  sind  die  Phasen  so  gebildet,  dass  keine  Ströme  auf  Konflikt  verkehren. 
Praktisch lassen sich gewisse Konflikte jedoch nicht vermeiden, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. 

(-> Grafik)

Die  Phasenbildung  hat  einen  entscheidenden  Einfluss  auf  die  Leistungsfähigkeit.  Je mehr  gleich  grosse  Ströme  in  einer  Phase  zusammengefasst  werden  können  und  je weniger Phasen entstehen, desto höher ist die Leistungsfähigkeit. 

Lichtsignalanlage: 

Abhängigkeit der Leistungsbeurteilung (vereinfacht) 

 

Die Leistungsbeurteilung ist abhängig von: 
-  Phasenbildung 
-  Grünzeit für die einzelnen Phasen 
-  Zwischenzeit 
-  Umlaufzeit 

Zielortnähe von Parkierungsanlagen

Akzeptierte Gehdistanz bis zum Zielort hängt von vers. Einflüssen ab:

  • Grösse des Ortes (in der Kleinstadt wesentlich tiefer als in der Grossstadt)
  • Verkehrszweck (bei Lebensmitteleinkauf kleiner Distanzen als beim touristischen Verkehr)
  • Attraktivität Aussenraum (historischen Altstädten weiter als in Vorstädten)

Schwankt je nach Stadtgrösse und Parkierungszweck von 200m (Kleinstadt, Einkauf) bis über 1000m (Grossstadt, Tourismus)

Lichtsignalanlage:

Grünzeit für die einzelnen Phasen

Grünzeit für die einzelnen Phasen: 
-  Massgebend ist der stärkst belastete Mfz-Strom innerhalb derselben Phase 
-  Grünzeitbedarf: 2“ pro Personenwageneinheit (PWE) 2  
-  Die minimale Grünzeit beträgt 4“ 
-  Die Anzahl der Fussgänger hat in der Regel keinen Einfluss auf die Dauer der Grünzeit. Die Fussgänger sind jedoch bei der Phasenbildung zu berücksichtigen (siehe vorheriger Punkt). Der Einfluss der Fussgänger auf die Leistungsfähigkeit ist bei der LSA wesentlich geringer als beim Kreisel. 

Lichtsignalanlage:

Zwischenzeit: 

Zeit zwischen zwei aufeinander folgenden Grünphasen = Gelbzeit.  

Entspricht im Wesentlichen der Räumzeit:  
- üblicherweise 5“  
- bei Fussgänger und Velo genauer prüfen: 1.2m/sec, resp. 5m/sec. 

Lichtsignalanlage: 

Umlaufzeit: 

Die  Umlaufzeit  ist  diejenige  Zeit,  die  benötigt  wird,  bis  jede  Phase  einmal  „grün“ gehabt hat.  
Umlaufzeit  =  Total  Grünzeiten  für  die  einzelnen  Phasen  +  Total  Zwischenzeiten zwischen den einzelnen Phasen. 

Je grösser Umlaufzeit: 
-  desto grösser Leistungsfähigkeit (kleinerer Anteil Zwischenzeiten)  
-  desto grösser kurzzeitiger Rückstau (da Rotphase länger) 
-  desto grösser Wartezeit Fussgänger 
Umlaufzeit:  üblicherweise  60“-90“;  60“  innerorts  bei  vielen  Fussgängern,  90“ ausserorts, wo kurzzeitig grössere Rückstaus in Kauf genommen werden können. 

Angebotselemente des öV

- Feste Linienführung

- Feste Haltestellen

- Fester Fahrplan

Einbindung von Parkierungsanlagen ins Strassennetz

Sind so ins Strassennetz zu integrieren und anzuschliessen, dass stark belastete Strassenabschnitte nicht noch zusätzlich belastet werden.

Art des Anschlusses hängt von der Grösse der Parkierungsanlage  und dem Verkehrsaufkommen ab. Bei Einfahrtsschranken ist darauf zu achten, dass keine Rückstaus auf die Strassen entstehen.

Lichtsignalanlage: 

Schritte der Leistungsbeurteilung 

Die Leistungsbeurteilung besteht aus den nachstehenden Schritten I-V: 
I  :  Annahme Umlaufzeit (60“- 90“, d.h. Anzahl Umläufe/h 60 – 40) 
II  :  Phasenplan erstellen 
III :  Erforderliche  Grünzeit  pro  Phase  für  einen  Umlauf  bestimmen  (stärkstbelasteter Strom innerhalb derselben Phase in PWE x 2“) 
IV :  Auslastungsgrad pro Umlauf ermitteln (siehe Formel)
V  :  Verkehrsqualität bestimmen    (siehe Kap. J, S. 11, Abbildung 6) 
 
Die Leistungsbeurteilung erfolgt somit bezüglich eines Umlaufs  

Richtwert Erstellungskosten Parkierungsanlagen

Unterirdisch: 30'000 - 50'000 Fr. / Parkplatz (innerstädtischen Verhältnissen etwa 100'000 Fr. / Parkplatz)

Oberirdisch: 7'000 - 10'000 Fr. / Parkplatz (ohne Landerwerb)

Lichtsignalanlage: 

effektiver Phasenablauf 

-  Der  effektive  Phasenablauf  erfolgt  nicht  ausschliesslich  nach  einer  festen  Steuerung, sondern zum Teil verkehrsabhängig. 
-  Ströme  mit  hohem  Verkehrsaufkommen  werden  z.T.  zwei  nacheinander  folgenden 
Phasen zugeordnet. 
-  Aus Sicherheitsgründen haben Ströme, die auf Konflikt verkehren, eine um 2-3 Sekunden versetzte Grünphase. 
-  Velofahrer  haben,  ebenfalls  aus  Sicherheitsgründen,  in  der  Regel  gegenüber  dem  MIV eine Vorgrünphase, sofern ein Radsteifen auf der Knotenzufahrt besteht. 

Ermittlung Güteklasse ÖV-Erschliessung

Arten Parkraumbewirtschaftung

  • Beschränkung Parkdauer
  • Erhebung Gebühr

Betrifft den öffentlich zugänglichen Parkraum (Strassenparkierung und Einkaufszentrum)

Räumliche Erschliessung des öV

  • Erschliessung besteht aus:
    - Liniennetz
    - Linienführung (der einzelnen Linien)
    - Haltestellen
  • Grob-/ Feinerschliessung durch Liniennetz
    - Groberschliessung (grosser Haltestellenabstand): Bahn, Regionalbus
    - Feinerschliessung (kleiner Haltestellenabstand): Tram, Stadtbus, Ortsbus
  • Linienarten Feinerschliessung
    - Radiallinie, Durchmesserlinine, Tangentiallinie
  • Gehbereich Haltestellen
    - Je grösser die Geschwindigkeit des öV, desto grösser der Gehbereich
    (- Bahnhof: 600 - 800 m
    - Regionalbus: 400 - 500 m
    - Ortsbus / Stadtbus / Tram: 300 m)

zeitliche Erschliessung öV

Zusammensetzung zeitliche Erschliessung:
- Kursfolge (Takt)
- Betriebszeiten (Betriebsbeginn, -ende)
- Fahrzeit
- Umsteigezeit
   -> Fahrzeit + Umsteigezeit = Reisezeit

Zweck der Beschränkung der Parkdauer und Gebühr

Nutzungsbezogenes Parkierungsverhalten gewährleisten

  • Zeitlich:    keine Langzeitparkierung bei intensivem Kundenverkehr (hoher Umschlag der Parkfelder)
  • Örtlich:     keine Fremdparkierung in Wohngebieten durch Pendler- oder Freizeitverkehr

Zweck der Gebühr ist unterschiedlich

  • Finanzierung Parkraum (Erstellung, Betrieb, Unterhalt)
  • Entgelt für gesteigerten Gemeingebrauch (Nachtparkierungsgebühr auf öffentlichen Strassen)
  • Verkehrslenkung (Verhaltensänderung zeitlich oder bezüglich Verkehrsmittelwahl)

Groberschliessung Liniennetz

- Besteht aus der Bahn
- Bahnhof soll im Zentrum der Ortschaft resp. Stadt liegen
- Für die Groberschliessung grosser Städte sind im Nahverkehr (S-Bahn) mehrere Bahnhaltestellen erforderlich (zusätzliche im Zentrum sowie in den Siedlungsschwerpunkten ausserhalb des Zentrums)

Feinerschliessung Liniennetz

- Besteht aus der flächendeckenden Erschliessung durch Bus oder Tram

Groberschliessung Linienführung

- Linienführung der Bahn ist weitgehend gegeben

Massnahmen zur Beschränkung Parkdauer

  • Parkierung mit Parkscheibe
    • "Blaue Zone"
    • "Weisse Zone"
  • Parkuhr
  • Nur Signalisation

Étudier